Referatauszug von Ingeborg Obereder
In Apostolischen Schreiben "Familiaris Consortio" (FC) wird im Pt. 84 zu den WIGE Stellung genommen.
Der Papst ermahnt die Hirten, die verschiedenen Situationen, in denen sich jemand befindet, gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand seine Ehe durch eigenen schwere Schuld zerstört hat.
Im Weiteren werden alle Gläubigen herzlich ermahnt, den WIGE in "fürsorgender Liebe" beizustehen, für sie zu beten, sie ermutigen und sie im Glauben und in der Hoffnung stärken.
Sie lesen hier:
Die WIGE's ihrerseits werden ermahnt, am "Leben der Kirche" teilzunehmen. Es geht ja um Getaufte, und als solche gehören sie zur Kirche.
Sehr warme Worte an die WIGE hat Bischof Stimpfle, der ganz in Einklang mit dem kirchlichen Lehramt stand, in einen Brief an diese gefunden. Eine kurze Stelle daraus möchte ich zitieren:
Mit welchem Respekt behandelt sie der Bischof. Welche Würde gibt er ihnen! Was traut er ihnen nicht alles zu!
Es ist wichtig für die WIGE, diese Einladung zu hören und nicht nur gegen die Nichtzulassung zu den Sakramenten zu protestieren. Dazu aber später einige Worte.
Und was wird der Papst wohl meinen, wenn er sagt, sie sollen am "Leben der Kirche" teilnehmen? Doch nicht nur, dass sie beim Flohmarkt helfen oder die Kirche schmücken sollen! Vielmehr sollen sie die Vereinigung mit Christus suchen. Ausdrücklich ist die geistliche Kommunion erwähnt. Dies könnte der Papst nicht empfehlen, wenn alle WIGE automatisch in der Todsünde lebten.
Die Kirche bekräftigt ihre auf die Hl. Schrift gestützte Praxis, WIGE nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.
Dieser Problematik werden wir sicher mehr oder weniger oft begegnen. Es gibt WIGE, die zur Kommunion gehen wollen und nicht verstehen, warum ihnen dies die oberste Hierarchie versagt. Dies anzunehmen wird einerseits dadurch erschwert, dass es Stellungnahmen verschiedener Bischöfe gibt, die sehr wohl
"verantwortbare Lösungen finden", bei denen es darauf hinausläuft, WIGE unter bestimmten Bedingungen zum Kommunionempfang zuzulassen, andererseits weil große Teile der Gesellschaft, vor allem aber auch die Medien die Haltung Roms als
"unbarmherzig" verurteilen.
Hierzu einige Überlegungen:
Wer etwas tun oder unterlassen soll, was er nicht einsieht, wird in irgendeiner Art und Weise rebellieren.
Daher ist Einsicht, warum die WIGE nicht zur Eucharistie zugelassen werden können, der erste Schritt zu echten Frieden mit der Kirche.
Nur wer Einsicht in die Zusammenhänge gewinnt, wird ein wirklich mündiger Christ.
Das erste Argument, das der Papst
gegen die Zulassung zu den Sakramenten der WIGE einbringt, ist theologischer Art und vielleicht für manche nicht so leicht verständlich.
Das zweite Argument des Papstes ist auf jeden Fall gut zu begreifen.
Die Ehe ist unauflöslich!
Lesen wir nach in Mk 10, 6-12.
Der hl. Franz von Sales sagt,
die geistliche Kommunion ist jedem Menschen, der seine Sünden bereut, immer zugänglich. Sie kann an die Stelle der sichtbaren Kommunion treten. Selbst aber ist sie durch nichts zu ersetzen.
Der Hl. Thomas von Aquin sagt,
dass die göttliche Gnade nicht an die sichtbaren Sakramente gebunden ist. Sie fließt allen zu, die Gott fürchten und ehren. Allen. Allen Menschen aller Zeiten, aller Rassen und aller Religionen.
Auch vor der Menschwerdung Gottes kam Gnade zu den Juden wie auch zu den anderen Völkern. Die Sakramente bringen die Gnade Gottes noch wirksamer zu den Menschen – aber die "alten Gnadenströme" fließen weiter. Gott hat uns an die Sakramente gebunden, aber doch nicht sich selbst.
Die Eucharistie hat eine dreifache Dimension
Es ist auch wichtig, jene, die daran leiden, nicht kommunizieren zu können, auf die dreifache Dimension der Eucharistie hinzuweisen.
Heute ist ein großer Fehler Gang und Gebe, nämlich die Eucharistie einseitig zu sehen – nur als Mahl.
Aber die Eucharistie ist Opfer, Mahl und bleibendes Sakrament.
Das Opfer Christi wird für alle gegenwärtig, die die Messe mitfeiern.
Ebenso bleibt der Leib des Herrn gegenwärtig im Tabernakel. Ebenfalls für
alle!
Jeder hat jederzeit Zugang zur Anbetung. Gewiss ist, dass nicht nur die sakramental Kommunizierenden Gnade erhalten werden. "Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen" (Joh 6,37).
Im Zusammenhang mit den WIGE wird häufig vom Gewissen der Betroffenen und der mangelnden Barmherzigkeit der Kirche gesprochen.
Gibt es nicht doch eine Ausnahme für WIGE, doch zur Kommunion zu gehen?
Doch, eine Ausnahme gibt es: sexuelle Enthaltsamkeit. Wörtlich heißt es in FC:
"Das ist unmöglich!" – mag die Reaktion vieler sein. Für viele Menschen, auch für einem lieben Bekannten war es nicht möglich. Er hatte eine immensen Sehnsucht nach Jesus, die er auch in seiner Beziehung zur Eucharistie zum Ausdruck gebracht hat (tägliche Messe, Anbetung...). Aber er konnte nicht enthaltsam leben, respektierte die Lehre der Kirche und verzichtete deshalb auf die Kommunion.
Andere aber haben gezeigt, dass es möglich ist.
Wir kennen persönlich ein solches Ehepaar, das sich zusammengefunden hat, als sie noch sehr jung waren – in einem Alter, wo es ehe als "unmöglich" erscheint, enthaltsam zu leben. Wir kennen dieses Paar recht gut. Sie haben uns persönlich ihre Geschichte erzählt und wie sie sich zu diesem Entschluss eisern und durchgerungen haben. Es ist ihnen durch zwei Jahrzehnte hindurch auch gelungen.
Unvergesslich sind uns Zeugnisse von WIGE, die wir vor einigen Jahren in Paray le Monial bei den Sommertreffen der Gemeinschaft Emmanuel gehört haben. Mit der Kraft Gottes und sicher auch mit Unterstützung dieser Gemeinschaft gelingt es ihnen, die notwendige Forderung zur sexuellen Enthaltsamkeit zu erfüllen und somit Zugang zu den Sakramenten zu haben.
"Nichts ist unmöglich, wenn man Gott liebt!"
hat die kleine Anne de Guigné gesagt.
Aber sie nennt die Bedingung: die Liebe zu Gott. Und dazu führt als erster Schritt die Einsicht in die notwendige Forderung der Kirche und ihre Akzeptanz.
Papst bekundet Nähe zu
Geschiedenen
Berufen, unter Beachtung der kirchlichen Regeln am christlichen Leben
teilzunehmen
VATIKAN, 21. Januar 2003 (ZENIT.org).-
Papst Johannes Paul II. hat den Geschiedenen seine Nähe bekundet und sie daran
erinnert, dass sie wie alle Getauften zur Teilnahme am christlichen Leben
berufen sind - unter Achtung der kirchlichen Regeln.
Der Papst empfing die Teilnehmer eines von "Equipes de Notre Dame"
einberufenen Kongresses, einer internationalen Bewegung ehelicher
Spiritualität. Thema des Kongresses war: "Paare von Christus zum neuen Bund
berufen".
"Abermals möchte ich meine geistige Nähe zu allen getrennten, geschiedenen und
wiederverheirateten geschiedenen Menschen bekunden, die als Getaufte bei
Achtung der Regeln der Kirche zur Teilnahme am christlichen Leben berufen
sind", sagte der Bischof von Rom.
Dadurch bestätigt der Papst seine im Nachsynodalen Schreibens "Familiaris
consortio" aus dem Jahr 1981 festgehaltene Lehre (Nr. 84,
"Familiaris
consortio").
Das Schreiben greift die Ergebnisse der Weltbischofssynode über die Familie im
Oktober 1980 in Rom auf. Der Papst wendet sich an die Gläubigen: "Zusammen mit
der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen
herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit
sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an
ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind".
Genauer heißt es dann weiter: "Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu
hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde
in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der
Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen
und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die
Gnade Gottes auf sich herabzurufen".
Gleichzeitig heißt es aber auch: "Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut
machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und
in der Hoffnung stärken".
Das päpstliche Dokument bekräftigt jedoch die "auf die Heilige Schrift
gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen
Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und
ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der
Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und
gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund
pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies
bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit
der Ehe Irrtum und Verwirrung", heißt es klärend.
"Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der
Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des
Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die
aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch
zur Unauflöslichkeit der Ehe steht", heißt es in dem Dokument weiter.
"Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen -
zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung
nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben,
das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind".
In ‚Familiaris consortio' gibt es auch ein eindeutiges Verbot an Geistliche:
Die erforderliche "Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst
und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen
verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei
er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten,
irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck
einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern
hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen".
Zum Schluss bekundete der Papst bei der Audienz für "Equipes de Notre Dame"
auch seine Nähe den Ehepaaren, die in Krise sind und wünschte ihnen, dass sie
"auf ihrem Weg Zeugen der Liebe und Barmherzigkeit Gottes finden mögen".