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Hier finden Sie Antworten auf die Fragen unserer Zeit zu verschiedenen Themen:
Ehe |
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Grüß Gott, Liebe xy, |
Hallo! Ich, weibl, 34 habe jemanden kennengelernt der 12 Jahre jünger ist als ich und würde diesen gerne weiter kennen lernen, allerdings ist dieser muslimischen Glaubens. Ich würde meinen Glauben nie aufgeben, sondern wünsche mir dass mein Partner dann konvertiert zum katolizismus, nicht wegen mir sondern weil er zu Jesus gefunden hat. Jetzt ist meine Frage ob ich diesen Mann weiter kennen lernen solle oder auf ein Wunder warten soll damit sich dieser bekehrt, Gott ist für seine Wunder bekannt. Wie soll ich damit umgehen, er gefällt mir wirklich sehr gut. Liebe S, |
Grüß Gott! Lieber Freund, |
Grüß Gott! Liebe xy, |
Ich habe eine Frage. Ich bin in jemanden verliebt, aber noch nicht zusammen bis jetzt, und dieser hat mir gestanden, dass er schon einmal in einem Bordell war und eine Prostituierte bezahlt hat. Wie kann ich das verzeihen, falls wir zusammen kommen in eine Beziehung? Was sollten Christen hier machen/verzeihen? Was soll man denken über so einen derart unmoralische Aktion? Ich habe die Befürchtung, dass es sich wiederholen könnte, wenn wir zusammenkommen. Liebe Ines, die Antwort ist schwer - sehr schwer. Dieser Mann kann tief bereuen und der treueste Ehemann werden. Ein "braver" Mann kann - wenn er einmal verheiratet ist - aus der Ehe ausbrechen. Ein anderer kann Ihnen sein "Vorleben" verschweigen. Prüfen Sie sich - machen Sie gemeinsam Exerzitien: ... und beten Sie viel um eine gute Entscheidung...! Und verschenken Sie sich nicht vor der Ehe! |
Ist es schon Ehebruch, wenn man sich mit einer anderen Frau unterhält, ohne körperlichen Kontakt mit ihr zu haben? Lieber xy, mit einer anderen Frau darf man sich wohl unterhalten - die Frage ist - wie? Ich würde an Ihrer Stelle nicht zum Karaoke-Singen gehen (ohne meine Frau). Das ist sicher gefährlich. Ein Bekannter ging ohne seine Frau Steppen - und die Ehe wurde geschieden. Der Teufel schläft nicht. |
Ist dies eine Sünde die gebeichtet gehört oder ist das noch nicht so schlimm? Eine Erregung jedoch ohne jedweden sexuellen Kontakt. Lieber xy, zu solchen Veranstaltungen zu gehen - ohne seine Frau - das ist Sünde. Dann man öffnet sich für die Versuchung. Der Lockdown hat doch manchmal auch etwas Gutes! |
Hallo liebes Lebenshilfe Team! Liebe Freunde! |
Hallo! Ich bin katholisch verheiratet und habe 3 Kinder. Ich bin sehr gläubig mein Mann leider gar nicht. Ich bin bereits lange bei den Kindern zu Hause und habe jetzt durch eine OP meines Mannes wo er sich doch sehr von mir helfen lassen muss und ich endlich selbständig agieren kann, er mich all die Jahre äußerst bevormundet hat. Mir viele Dinge abnahm aber hinterher immer über mich schimpft, ich kriege nichts auf die Reihe. Durch diese OP bin ich wie befreit, endlich kann ich, ich selbst sein. Herrlich. Jetzt meine Frage: „ Können sie mir bitte die Bibelstelle erklären- Ihr Frauen ordnet euch euren Männern unter.“ herzlichen Dank. Liebe Sonja, |
Habe da eine Frage. Lieber xy, Sie schreiben richtig: Die christliche Ehe ist unauflöslich - aus vielerlei Gründen. Auch wenn sich jemand trennt und wieder heiratet, ist eine Rückkehr nicht ausgeschlossen. Für den unschuldigen Teil ist dies ein großes Kreuz - vergleichbar mit einer schweren Krankheit. Bezüglich der Rettung: Wir können nur eines tun: Alle unsere Libene der göttlichen Barmherzigkeit übergeben und für sie beten! Was für Menschen unmöglich ist, ist für Gott möglich. Das sind Worte Jesu! |
Noch ein letztes Mal zu der Sache "Wo beginnt vor Gott Ehebruch". Habe das bei der letzten Beichte natürlich auch dem Priester gesagt und der meinte folgendes dazu: Wenn wir wirklich nur befreundet waren und auch sind, sowohl in der Jugend als auch jetzt, ist es wohl nicht verwerflich, meine Bekannte zu treffen. Allerdings sollte meine Frau schon immer die Wahrheit wissen, wo ich hingehe, was ich dort machen will und wen ich dort treffen will und wann ich wieder heimkomme. Auch wenn ich immer sagte, sie könne ja eh mitgehen und sie nicht will, so bin ich noch lange nicht berechtigt, irgendwelche Dienste zu erfinden, nur um ausbüchsen zu können. Auch sagte er, dass ich durchaus auch Ehebruch begehen könne, ohne Sex zu haben. Emotioaler Ehebruch liegt nämlich bereits dann vor, wenn ich mit Leuten außerhalb der Ehe mehr Freizeit verbringe als mit der Ehefrau ohne deren Wissen. Also muss ich jetzt auf jeden Fall ehrlicher werden. Damit es mir nicht einmal so geht wie der Gloria Polo. Ich habe das von Anfang bis Ende gelesen. Auch sie war der Meinung, sie war ihrem Mann immer sexuell treu, sie hätte sich in der Sache nichts vorzuwerfen. Gott aber zeigte ihr, dass es für IHN schon viel früher beginnt. Sie hat sich aufreizend angezogen und damit fremde Männer zu schlechten Gedanken und damit zur Sünde verführt. Echt wichtig dieses Bekenntnis zu lesen, es könnte viele erretten. Lieber xy, ja, so ist es! Der Teufel fängt immer so an, dass man meint: "Eh alles in Ordnung" ... aber! Danke für das Zeugnis. |
Zu der Frage „Wo beginnt vor Gott Ehebruch“ hätte ich noch was zu sagen. Lieber xy, der Teufel ist der Vater der Lüge! Bitte beten Sie um restlose Wahrheit - bei all Ihrem Tun! Meine Bekehrung war die Entscheidung: Ich lüge nicht mehr! Das habe ich mit 16 Jahren geschafft und mein Leben hat sich total verändert. Und zu der Jugendfreundin: Ich würde nicht mit ihr alleine ausgehen. Was vor 40 Jahren gut ging, kann heute ganz anders laufen - noch dazu, wenn Sie Ihre Frau belügen. |
Ist es richtig, dass man auch sündigen kann, obwohl man nicht selbst die Sünde begeht, sondern dazu schweigt, wenn jemand anderer sie begeht? Lieber xy, Lukas schreibt: "Seht euch vor! Wenn dein Bruder sündigt, weise ihn zurecht; und wenn er umkehrt, vergib ihm!" (Lk 17,3). Beim selben Problem schreibt Matthäus: "Wenn dein Bruder gegen dich sündigt,..." Wenn Ihr Bruder sündigt, dann sind nicht Sie schuld! Sie hätten Schuld, wenn Sie die Sünde gutheißen würden! Mein Vorschlag: Beten Sie für Ihren Bekannten. Das ist immer gut! Und bitten Sie Gott, dass er eine Situation herbeiführen möge, in der Sie für die Treue Zeugnis ablegen können. |
Wie denkt die Hauskirche über "Amoris laetita"? Lieber xy, da hat sich im Grunde nichts geändert - außer man würde eine Fußnote als "kirchliches Lehramt" interpretieren. Das Wort Jesu: "Was aber Gott verbundenhat, das darf der Mensch nicht trennen." (Mk 10.9) kann niemand ändern, nicht einmal ein Papst. |
Hallo zusammen, ich habe folgendes problem ich bin griechisch-orthodox und meine freundin ist Mouslimen, im Internet habe ich gelesen das wir nicht in einer Orthodoxen Kirsche heiraten können. Es muss aber doch eine möglichkeit geben von einem Christlich-Orthodox pfarrer getraut zu werden! Ich meine wenn wir es nicht in der Kirsche tuhen dürfen, funktioniert es vielleicht anders? Ich bitte um dringende Hilfe ieber Freund, ich bin röm.-kath. und kann zu dieser Frage nichts bindend antworten. Aber eines ist klar: Die Ehe von Christen ist ein Sakrament und das können nur Christen empfangen. Wenn Ihre Freundin konvertiert - kein Problem. Sonst können Sie nur einen Popen befragen. |
Wir waren 20 Jahre verheiratet.Kirchlich,er war evangelisch und ich katholisch.Wir sind direkt nach der Eheschließung aus der Kirche ausgetreten, um Geld zu sparen, war sein Wunsch.2010 ist er zum katholischen Glauben konvertiert.2012 haben wir uns scheiden lassen.Er hat mich in den Jahren der Ehe und noch Jahre danach finanziell ruiniert.Kredite auf meinen Namen,Autokäufe auf meinen Namen, ich habe keine Lebensversicherung mehr... Nichts, wegen ihm. Er hat sich ein schönes Leben gemacht. Ich bin arbeiten gegangen und habe den Haushalt komplett alleine gemacht und er ist immer unterwegs gewesen, deutschlandweit und im Ausland aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit.Er führt kein christliches Leben, aber er will nun die Ehe annullierenden lassen, weil er ansonsten nicht mehr Beichten gehen dürfte. Er denkt er kann unchristlich leben und dann zur Beichte gehen und alles ist ok, dann wieder mit seinem unchristlichen Leben weitermachen und wieder Beichten usw. Dieser Mensch hat mir 23 Jahre meines Lebens genommen.Als Grund für die Annullierung hat er angegeben, dass er mir vor der Hochzeit( und das waren nur 6 Monate )und nach der Hochzeit über den ganzen Zeitraum der Ehe untreu war.Er hat sogar Zeugen benannt. Wenn er damit durch kommt, hat er wieder mal seinen Willen bekommen, wie in den ganzen Jahren der Ehe.Ich bin mit bestem Gewissen in diese Ehe gegangen.... und er hat mich emotional und finanziell geschröpft.Und nun will er sich reinwaschen.Das kann es nicht sein.Ich habe an das Bistum geschrieben. Ich bin gespannt, welche Entscheidung gefällt wird.Was kann ich noch tun? Lieber T, heute ist das Fest Kreuzerhöhung! Wenn das alles so stimmt, wie Sie schreiben - und ich habe keinen Grund, dies anzuzweifeln -, dann gibt es für Ihren Mann nur eines: Das Gebet! Ich habe eine ähnliche Situation in meiner Verwandtschaft - mich sehr gegrämt und dann die Schriftstelle Ex 14,14 gezogen. Mose ist in aussichtsloser Situation. Vor ihm das rote Meer und hinter ihm des Heer der Ägypter. Und der Herr antwortet Mose: "Der Herr kämpft für euch. Ihr aber könnt ruhig abwarten." (Ex 14,14) Vielleicht ist das eine Hilfe für Sie? Und dann ein Bild, das erst gestern im Gebet kam. Eine Frau sah, dass viele Häuser von starken Tauen (Seilen) umwickelt waren. In der Mitte - wo die Taue verknotet waren - brannte eine Kerze. Als die Kerze am Abbrennen war, verbrannte es den Knoten der Taue und die Häuser waren frei. Das ist für mich ein Hinweis auf das andauernde und vertrauensvolle Gebet. Ein bekannter Charismatiker - Mijo Barada - sagt immer. Es gibt einen Dreischritt: Annehmen, danken und bitten, dass Gott sich durch diese Situation verherrlicht. Gott segne Sie!!! |
Mein Verlobter und ich wollen im kommenden Jahr heiraten. Liebe Anne, nach meinem Wissensstand dürfte einer katholischen Ehe nichts im Wege stehen, denn die früheren Ehen waren nicht sakramental. |
Hallo Zusamnen, wir hätten eine Frage: ich bin katholisch, getauft und gefirmt, mein Mann ist geschieden(war nur standesamtlich verheiratet) er ist ebenfalls katholisch, getauft und gefirmt. Seine Exfrau ist konfessionslos und nicht getauft. Aus der Ehe gibt es ein Kind, das katholisch getauft wurde! Können mein Freund und ich noch kirchlich heiraten? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Liebe Claudia, für eine gültige sakramentale Erstehe hätte Ihr Mann kirchlich heiraten müssen (mit Dispens). In Ihrem Fall müsste eine sakramentale Ehe möglich sein. |
Eine 7Tage adventistische Frau und ein katholischer mann möchten eine Beziehung eingehen und auch später heiraten .kann es Probleme geben ,? der Mann ist nicht bereit zu den 7 tage adventisten beizutreten. Liebe Carmen, da bin ich überfragt. Antwort kann nur die zuständige Diözesanstelle geben. Bitte sich an diese zu wenden. |
Wenn meni Mann getrennt war und wir geheiratet haben dürfen wir trauzeugen werden/sein? Liebe Katarina, JA, Trauzeuge kann jeder sein. |
Ich(röm.kath.)war mit meinem Exmann(evang.)standesamtlich verheiratet,aus dieser Ehe gehen keine Kinder hervor.Meine Frage wäre,ob ich meinen jetzigen Lebenspartner(röm.kath.)kirchlich heiraten darf? Liebe Petra-Maria, die einfache Antwort "JA". Die erste Ehe war nach römischem Recht sakramental ungültig. Das hat mit Kindern nichts zu tun. |
Guten Tag. Lieber Martin, Friedrich Schiller hat gedichtet: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang." Das ist das eigentliche Thema der Bischofssynode vom Oktober 2016. Es soll nicht zur Scheidung kommen!!! Die Menschen mögen sich eingehend prüfen und gemeinsam den Glauben leben! Und die Aussage Jesu ist glasklar: Markus schreibt in Mk (10,2-9): "Von der Ehescheidung 2 Da kamen Pharisäer zu ihm und fragten: Darf ein Mann seine Frau aus der Ehe entlassen? Damit wollten sie ihm eine Falle stellen.1 3 Er antwortete ihnen: Was hat euch Mose vorgeschrieben? 4 Sie sagten: Mose hat erlaubt, eine Scheidungsurkunde auszustellen und (die Frau) aus der Ehe zu entlassen. 5 Jesus entgegnete ihnen: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat er euch dieses Gebot gegeben. 6 Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. 7 Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen,2 8 und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. 9 Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. 10 Zu Hause befragten ihn die Jünger noch einmal darüber. 11 Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. 12 Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet." Gott will, dass man sich vor der Ehe prüft, dann heiratet und dieser Ehe treu ist bis zum Tod! Das ist ohne "wenn und aber" die Lehre der katholischen Kirche. |
Guten Abend, Liebe Janine, schön, dass Sie sich mit der Situation auseinandersetzen. Zunächst das Einfachere: Wenn Sie jetzt eine "Josefsehe" führen, dann würde ich zu einer guten Beichte raten - was die Vergangenheit betrifft. Da war vor Gott einiges nicht in Ordnung. Sie können dann nach der Lossprechung sicher zu den Sakramenten gehen und ein ganz normales Glaubensleben führen. Das rein kirchenrechtliche: Da gibt es die Frage, ob die erste standesamtliche Ehe Ihres Mannes kirchenrechtlich (von der kath. Kirche her gesehen) als gültige Ehe gilt. Die ev. Kirche anerkennt auch die standesamtliche Ehe. Dann können Sie ohne Nichtigkeitsverfahren nicht kirchlich (katholisch) heiraten. Wenn dem nicht so ist, dann könnten Sie natürlich auch kirchlich heiraten - da Ihre standesamtlichen Ehen kirchlich nicht gültig waren. Es wäre gut, wenn Sie sich mit einem verständnisvollen Seelsorger besprechen. Er wird Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein. Was mich besonders freut, dass Sie Ihre "Würdigkeit" hinterfragen. Sie machen es sich nicht einfach und wollen mit Gott im Einklang stehen. Nochmals: Wenn Sie Ihre Vergangenheit in der Beichte noch nicht bereinigt haben, dann steht die Sünde noch im Raum. Die können Sie aber jederzeit durch die Beichte tilgen. Und Ihr Leben in der (wenn auch erzwungenen) Josefsehe geht in Ordnung und entspricht dem, was Geschieden- Wiederverheiratete machen können (auf den Sex verzichten). Da können Sie in der Homepage nachlesen: Solitude Miriam ... http://www.hauskirche.at/geschieden/index.HTM Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen. |
Ich kenne wohl den Satz aus der Bibel: "Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht..." Doch jetzt habe ich im Beichtspiegel etwas noch viel strengeres gelesen. Man kann sogar ohne jegliches sexuelles Begehren gegen das 6. Gebot sündigen, wenn man verheiratet ist. Denn eine Gewissensfrage lautet auch: Habe ich den Partner durch schuldhaftes Verhalten eifersüchtig gemacht? Lieber xy, gegen das 6. Gebot haben Sie nach Ihrer Schilderung nicht verstoßen, wohl aber gegen das 8. Gebot, denn Sie haben Ihre Frau belogen! Sie müssen eine Lösung finden, mit der Sie beide leben können und die nicht auf Lügen basiert. Christsein verpflichtet zur Treue und zur Wahrheit! Vielleicht können Sie zusammen mit Ihrer Frau und einem Priester über Ihr Problem sprechen. |
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Ehe: Liebe Johanna, das Kirchenrecht sagt folgendes: Can. 1084 — § 1. Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf seiten des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig. § 2. Besteht hinsichtlich des Hindernisses der Unfähigkeit ein Rechts- oder Tatsachenzweifel, so darf die Eheschließung nicht verhindert und auch nicht die Ehe, solange der Zweifel bleibt, für ungültig erklärt werden. § 3. Unfruchtbarkeit macht die Eheschließung weder unerlaubt noch ungültig, unbeschadet der Vorschrift des can. 1098. Draus schließe ich in Ihrem Fall: Die Unfruchtbarkeit ist kein Hinderungsgrund. Nur die Unfähigkeit zum Beischlaf wäre einer. Wie Sie es schildern, ist aber der Beischlaf möglich. Dann gäbe es kein Hindernis. Bitte gehen Sie aber auch zum zuständigen Pfarrer. |
Mein Mann und ich sind seit fast 15 Jahren verheiratet, mein Mann ist zeugungsunfähig. Leider hat man uns gesagt, dass wir keine Chancen auf ein Adoptivkind haben (es gibt zu wenig Kinder, es gibt jüngere Bewerbeer.....). Nun meine Frage: warum war es im AT erlaubt, die Unfruchtbarkeit zu "umgehen" (Abraham ging zur Magd, man könnte dies auch als Eizellspende sehen; der Gang zum Bruder des Ehemannes...)? Warum ist es in der heutigen kath. Kirche nicht erlaubt? Liebe Heike-Maria, ja, das Kreuz ist immer sehr schwer zu tragen. Manchmal fast erdrückend. Ich schreibe das aus eigener Erfahrung. Die christliche Reaktion darauf kann nur lauten: annehmen. Danken Sie Gott für Ihre gegenseitige Liebe und bitten Sie ihn, dass er Ihnen zeigt, wie Sie in Ihrer Umgebung "fruchtbar" werden können. Ich weiß nicht, was schwerer zu tragen ist: Keine Kinder zu bekommen - oder seine Kinder bald zu verlieren. Viele Ehepaare wollen "Sex" und kein Kind und treiben ihre Leibesfrucht ab. Sie können sich lieben und leiden darunter, kein Kind zu bekommen - es ist traurig! Was den Unterschied zwischen dem AT und dem NT betrifft, da hat Jesus in Mt 19ff gesagt: "Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Da sagten sie zu ihm: Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, dass man (der Frau) eine Scheidungsurkunde geben muss, wenn man sich trennen will? Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so." Jesus spricht vom Anfang, der besagt, dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat, deren Gemeinschaft unauflöslich war. So spricht das AT auch von der "Freien" und der "Sklavin". Und nur auf dem Sohn der "Freien" ruhte die Verheißung. Abraham hätte mit Sara alleine viel weniger Probleme gehabt. Und zur Samenspende. Ein Mensch soll "in Liebe gezeugt" werden - nicht nur empfangen werden. Und das Kind hat ein Recht auf den leiblichen Vater und die leibliche Mutter. Und wissen Sie, was in den Genen des "Samenspenders" alles verborgen ist? Ich hätte Angst davor! Zum Schluss noch eine Erfahrung. Ich kenne einige Ehepaare, wo es trotz Attest von Unfruchtbarkeit zu einer Schwangerschaft kam - nach intensivem Gebet. Und da ist auch Sara ein Beispiel dafür. Sie lachte, als der Herr ihr sagte, dass sie schwanger werden würde. Ich wünsche Ihnen die Erfahrung, dass Gott Sie in Ihrer Situation sehr liebt. Auch wenn es schwer verständlich ist, er hat für Sie den besten Plan. Glauben Sie daran! |
Darf man bei der kirchlichen Trauung 2 Trauzeugen nehmen? Z.B. Bräutigam 1 Trauzeuge und Braut 2 Trauzeugen. Scheinen beide Trauzeugen dann im Trauungsprotokoll auf? Liebe Monika, nach dem Kirchenrecht sind ja zwei Trauzeugen erforderlich (Can. 1108 — § 1.) Freilich scheinen beide Trauzeugen auch im Protokoll auf - und müssen auch unterschreiben. |
Meine Tochter und ihr Verlobter werden im Mai in der Kirche ihre Ehe schließen. Liebe Maria, nach dem Kirchenrecht müssen sie sogar zwei Zeugen haben (Can. 1108 — § 1.), die auch unterschreiben müssen. Die Zeugen müssten nicht einmal katholisch sein! |
Hallo, ich war Standesamtlich verheiratet mit einem Muslim. ( zu diesem Zeitpunkt nicht getauft und bekenntnisslos). Habe mich scheiden lassen. Halbes Jahr danach habe mein jetzigen Partner kennengelernt und vor drei Jahren mich taufen lassen. Kann ich mit ihm katholische Trauung vollziehen, oder war meine erste Ehe eine Naturehe? Hat es eine Rolle gespielt das ich inzwischen getauft worden bin? Liebe Sonja, |
ich habe mich im dez 2012 von meinem mann getrennt den ich am 26.07.91 kirchlich geheiratet habe .mein nochehemann ist aber nicht gefirmt und deshalb möchte ich nun wissen ob die ehe viell.ungültig ist Liebe Michaela, |
Grüß Gott Liebe xy, ich würde dann nicht daran teilnehmen. Natürlich kann ein Standesbeamter nicht segnen. |
Was bedeutet es wenn man Sprüche hört wie Liebe xy, ich kenne diesen "Spruch" nicht. Ich kenne aber die Empfehlung, dass man sich einen Partner erbitten soll, der einen im Glauben stärkt. Ja, und das gab und gibt es. Es ist eine gottgefällige Bitte. |
Mein Lebenspartner und ich wollen einmal heiraten. Er gehört der Neuapostolischen Kirche an und ich bin römisch katholisch und habe nicht vor zu konvertieren und er auch nicht. Wie sollen wir das nur anstellen? Ich bitte euch höflichst uns zu helfen! Wenn wir einmal Kinder haben, wie wird das dann sein? In punkto Taufe, usw. ....??? Liebe Elisabeth, |
Guten Tag, Lieber xy, wichtig ist der echte Ehewille. Ein uneheliches Kind ist kein Ehehindernis. Da hätte ja auch der schon selig gesprochene Franz Jägerstätter auch nicht kirchlich heiraten dürfen. Er hatte auch ein uneheliches Kind. |
Hallo, Lieber Max, Sex ohne Trauschein ist sicher Sünde. Bzgl. Ehebruch müsste man die Situation des Freundes kennen. Ist die Ehe (auch evangelisch) aufrecht, dann besteht Ehebruch. Kann die Ehe als ungültig erklärt werde, dann wäre sogar eine kirchliche (katholische) Heirat möglich. Das können aber nur Ehegerichte entscheiden. In der evangelischen Kirche ist offenbar viel möglich - vielleicht sogar eine Heirat. Die ist aber katholisch nicht gültig. Über Verdammung und Hölle rede und schreibe ich nicht gerne. Ich hoffe in solchen Fällen, dass den Beteiligten nicht klar ist, was sie tun und ich bete für sie und empfehle sie der Barmherzigkeit Gottes. Wenn, dann kann nur ER eine verworrene Situation lösen. |
Hallo, Liebe Jenny, |
Ich bin 2 x geschieden, gläubig evangelisch, davon 1 x kirchlich getraut. Mein Freund, auch gläubiger Christ, noch verheiratet, aber seit 7 Jahren getrennt lebend, weiß nicht wie er mit dem eigentlichen "Ehebruch" den er meint zu begehen, fertig werden soll, wenn er sich jetzt wegen mir scheiden lässt. Seine Frau, keine Christin, hat ihn aber vor der Trennung schon öfters betrogen. Hat sie den Ehebruch schon durchgeführt und er kann nun frei im Herzen und schuldlos vor Gott eine neue Partnerschaft mit mir eingehen? Wir wollen auch keine neue Ehe sondern nur zusammenleben in einer gläubigen Partnerschaft mit allem was dazu gehört. Liebe Claudia, |
Ich ohne Bekenntnis war standesamtlich verheiratet bin jetzt geschieden mein Partner ist Katholik war auch standesamtlich verheiratet jetzt geschieden.meine Frage:können wir uns kirchlich(katholisch) trauen lassen? Liebe Nadina, |
Hallo liebe Hauskirche, Ja, die Ehe ist eine "Erfindung Gottes". Dazu gehören ein Mann und eine Frau. Für Getaufte Christen ist es ein Sakrament auf Lebenszeit. Da ist auch Jesus dabei. Gelebte homosexuelle Partnerschaft ist Sünde und keine Ehe. Wer unterschreiben kann, möge unterschreiben. |
Hallo, ich braeuchte einen Rat, bitte: Ich bin von meinem 1. Mann (katholisch) geschieden u. habe nochmals geheiratet (standesamtlich). Ich selbst bin evangelisch. Mein jetziger Mann ist kein Christ, ich habe aber inzwischen zu Jesus gefunden und habe das Gefuehl, dass der heilige Geist sehr viel in mir gearbeitet hat. Ich habe meinem ersten Mann verzeihen koennen und da es in meiner 2. Ehe leider seit Jahren nur Probleme gibt, wuerde ich gerne wissen, ob ich wieder zu meinem ersten Mann zurueck koennte, da keiner von uns Erwachsenen, noch die Kinder gluecklich sind (sie leiden natuerlich am meisten und sind inzwischen koerperlich wie psychisch ziemlich krank). Muss ich mit meinem jetzigen Mann zusammen bleiben und es weiterhin mit ihm versuchen oder will Gott eher, dass ich mich mit meinem ersten Mann versoehne und die Familie wieder zusammen waere, die Kinder wieder ihren Vater haetten, weil ich eigentlich noch vor Gott mit ihm verheiratet bin, also eigentlich Roemer 7:1-3 , Malachi 2:14 zutrifft? Was ist mit Lukas 16:18, Markus 10:2-12 - habe ich Ehebruch begangen, weil ich wieder geheiratet habe? Ich habe damals nicht gewusst, dass ich nicht mehr heiraten darf, wollte aber nicht unverheiratet mit einem Mann zusammen leben. Liebe Kati, ja, eine chritlich geschlossene Ehe ist unauflöslich! Nach einer weltlichen Scheidung ist jede ander Verbindung Ehebruch - wie Sie richtig schreiben. Wenn Sie zu Ihrem ersten Mann zurückkehren könnten, wäre das wunderbar. Auch für die Kinder würde es ein Fest sein. Ich bete für Sie. Und beten auch Sie - da Sie Jesus gefunden haben - Gratulation! |
Hallo, Liebe Anna, nach bürgerlichem Recht sind Sie geschieden, nach dem Kirchenrecht verwitwet. Natürlich können Sie nun Ihren Freund kirchlich heiraten. |
Guten Tag, Lieber Tobias, ich würde meinen, wenn Sie nach NER leben (was ich annehme), dann sind Sie grundsätzlich offen für ein Kind, Sie streben es aber nicht an. Das ist sicher Ihr Recht. Sie müssen aber um eine gemeinsame Entscheidung rinmgen. Ich kennen den Plan Gottes nicht - bewundere Ihre Frau! Beten Sie weiter - aber in Offenheit. Legen Sie Gott auch all Ihre Ängste hin. Sagen Sie ihm: "Mit meiner Kraft schaffe ich es nicht... aber ich vertraue Dir, dass Du mich und meine Frau führst". |
Ich bin r.k. und habe einen geschiedenen Mann standesamtlich geheiratet. Die Frau des geschiedenen Mannes verstarb bevor wir heirateten. Ich war noch nie vorher verheiratet. Meine Fragen: Liebe Ruth, darf ich Sie korrigieren? 1. Sie haben keinen geschiedenen Mann geheiratet, sondern einen Witwer. 2. Wenn Sie jetzt zusammenleben - da Sie nicht kirchlich verheiratet sind - können Sie nicht zur Kommunion gehen. Außer Sie leben bis zur kirchlichen Heirat enthaltsam und gehen beichten. 3. Sie können (und sollen) aber bald kirchlich heiraten - und vorher beichten. 4. Dann wartet Jesus schon in der Kommunion auf Sie! |
Grüß Gott! Lieber Martin, klopfen Sie in Windischgarsten an! Pfr. Dr. Gerhard Maria Wagner, Pfarrhof, 4562 Windischgarsten Tel.: 07562 5258. |
Hallo, Liebe Bea, schön, dass Sie Gott wieder so ernst nehmen! Wenn Sie konvertieren wollen, müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Pfarrer in Verbindung setzen. Der wird Ihnen auch sagen, ob Ihre evangelisch geschlossene Ehe auch nach katholischer Sicht gültig ist - wahrscheinlich schon. Er kann auch die Konversion vorbereiten. Ich empfehle gerne zwei Bücher, die den Glauben vertiefen können. Vielleicht interessiert es auch Ihren Mann: http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm und http://www.hauskirche.at/rezension/freude.htm |
Ich bin evangelisch und wahr mit einer katholischen Frau verheiratet. Unsere Ehe wurde nach 8 jahren geschieden. Vier Jahre nach unserer Scheidung ist meine Exfrau verstorben. Ich habe schon lange den Wunsch zum katholischen Glauben zu konvertieren. Lieber Franz, selbstverständlich können Sie kirchlich heiraten. Wir stehen jetzt im Jahr des Glaubens, da wäre es schön, wenn Sie sich mit Ihrer zukünftigen Frau (als Vorbereitung auf die Konversion)in den Glauben vertiefen würden. Zwei Glaubensbücher könnte ich Ihnen empfehlen: http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm und http://www.hauskirche.at/rezension/freude.htm Und eine glückliche Ehe!!! |
Liebes Team. Ich bin jetzt seit fast 28 Jahren verheiratet. Wir haben drei Kinder und unsere ehe verläuft ruhig. Es macht mir nur im Moment ein Riesen Problem zu schaffen: ich habe seit einiger zeit einen neuen Chef, der mich nicht viel beachtet. Er ist kein sehr angenehmer Zeitgenosse und hat in der Firma nicht sehr viele "Freunde". Umso mehr verwundert es mich,dass ich mich zu ihm so hingezogen fühle. Ich bin glücklich wenn ich ihn in der Firma sehe oder mit ihm reden kann, was selten genug vorkommt. Ich würde nie meine ehe aufs Spiel setzen, weil für mich dieser Satz "bis dass der Tod euch scheidet" bindend ist. Meine beste Freundin (die einzige, die es weiß) sagt "einer liebe wegen braucht man sich nicht zu schämen auch wenn sich nicht erfüllt". Ich frage mich jetzt ob ich eine Sünde begehe, aber ich kann ja nichts für meine Gefühle und mein Mann wird auch nie etwas davon erfahren.trotzdem Lüge ich ihn ja eigentlich an wenn ich an den anderen denke. Muss ich das bei der Beichte erwähnen ? Ich weiß echt nicht mehr aus und ein und wäre für eine Antwort dankbar Liebe Manuela, |
Ich wende mich zu Ihnen um einen religiösen und humanen Rat. Liebe F, |
Liebes Hauskirche-Team, Liebe Martina, |
Ich bin seit ein halben jahr verheiratet mit meiner Frau die früher Moslem war aber konwitirt ist zum katholischen Glauben wie ich. Bei der Ehevorbereitung hat sie gesagt sie will kein Alkohol trinken und schweinefleisch essen. Das geht in Ordnung weil für das hl. Abendmahl auch ohne Wein gültig ist und schweinefleisch ist bei uns sowieso egal. Nach der Hochzeit habe ich gemerkt das sie die schamhare rasirt. Das machen die Mohamedahner weil das rein ist. Sie ist aber jetzt katholisch und geht mit mir in die hl. Messe und der katholische Glaube sagt nichts dazu ob man rasirt. Jetzt will sie das ich mir auch die schamhare rasire weil die überall rumfliegen auch auf dem Klo. Sie sagt das ist nur eine kleinigkeit weil ich mir ja auch das Gesicht rasiere. Das stimmt aber ich will kein Mohamedaner sein der sich schamhare rasirt. Wie sag ich meiner Frau das ich mich nicht rasire. Wir lieben uns sehr und erfüllen alle wünsche. Ich mache die schamhare weg wenn ich sehe aber ich finde nich alle. Können sie mir helfen. Lieber Samuel, ich beglückwünsche Sie dazu, dass Sie beide den Weg in die Katholische Kirche gefunden haben! Das ist das Wichtigste. Vielleicht sollten Sie gemeinsam sich in Ihren Glauben vertiefen. Ich empfehle Ihnen dazu zwei Bücher. "Das Unglaubliche Glaubensbuch - ein Familienkatechismus" (http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm) und das Buch "Durch den Glauben zur Freude" (http://www.hauskirche.at/rezension/freude.htm). Das mit den Schamhaaren ist nebensächlich. Wenn es ihre Frau wünscht - ich würde (wenn auch ungern) - aus Liebe zu ihr, rasieren. Vielleicht ändert sich einmal ihre Meinung. Wichtig ist: Beten Sie miteinander! Gott wird Sie führen!!! |
Guten Tag! Lieber Martin, wenn man vor der Ehe weiß, dass man Unfruchtbar ist (Mann oder Frau), dann ist dies ein Ehehindernis. Sollte man dies dem Partner veschweigen, dann ist dies ein Nichtigkeistsgrund - die Ehe wäre ungültig. Wenn man nur "möglicherweise" keine Kinder haben kann, dann schaut dies anders aus - denn, so lese ich, es wäre ja doch ein Kind möglich. In beiderseitigem Einverständnis ist eine Ehe möglich. Die Adoption von Kindern hat hierbei keine Bedeutung. Es geht um die eigenen Kinder. |
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der sog. Wiederverheirateten Geschiedenen und dem Führen einer Josefsehe. Welches sind die in "Familiaris Consortio" neben der sexuellen Enthaltsamkeit geforderten ernsthaften Gründe (bei kinderlosen Paaren), die als Nichttrennungsgrund vom neuen Lebenspartner anerkannt sind. Liegt diese Entscheidung im Ermessen des einzelnen Priesters? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe! Liebe Bettina, in "Familiaris Consortio" (84) steht eigentlich alles drinnen! Es muss ein nicht persönlich schuldhafter Grund für die Trennung aus der ersten Ehe vorliegen. Bsp.: Der Ehepartner hat den anderen verlassen... Wenn z.B. zwei Personen mit einem diesbezüglichen Schicksal sich finden und ohne Sexualverkehr leben, dann dürfen sie sicher zu den Sakrametne gehen. Wenn jemand durch Ehebruch die Erstehe gefährdet hat, dann ist dies natürlich nicht möglich. Also nochmals: zwei an ihrer jeweiligen Trennung unschuldige personen können eine Josefsehe führen! |
Hallo, mein Name ist Nadine und bin 24 Jahre alt. Ich bin evangelisch und mein Freund griechisch Orthodox. Wr möchten natürlich irgendwann heirten. Wie ist das kann ich als evangelist zum katholischen glauben übertreten und dann meinen freund in seiner Kirche heiraten? Ich möchte mich halt nicht unbedingt griechisch orthodox umtaufen asse. Bitte helfen sie mir das ist meinem freund und mir sehr wichtig. Mit freundlichen grüßen Nadine Liebe Nadine, von "Umtaufen" halte ich auch nichts. Nur wegen der Ehe katholisch zu werden, ist auch kein ehrliches Motiv. Wenn Sie von Herzen katholisch werden wollen, dann sollten Sie das unabhängig von der Ehe werden. In der katholischen Kirche gibt es Vorschriften zur "Mischehe", die eingehalten werden müssten. Sie können das im Kirchenrecht nachlesen: Sie finden das im Kapitel VI. in http://www.codex-iuris-canonici.de/buch4.htm#0107 Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. |
Grüß Gott! Lieber Marco, wenn sie beide zur Ehe bereit sind - ohne sich etwas zu verschweigen -, dann können Sie heiraten und auch ein normales Eheleben führen. |
Hallo, Liebe Steffi, 1. Die Frage ist kompliziert, denn es kommt darauf an, ob die evangelische Hochzeit auch sakramental war. Das Sakrament spenden ja einander getaufte Christen. Und in Deutschland gild die standesamtliche Heirat Evangeischer auch kirchlich. Das müsste also geprüft werden. Wenn die Ehe sakramental war, dann gibt es nur eine "Josefsehe" - auzßer die Ehe kann annulliert werden. Im letzteren Fall ist auch eine katholische Hochzeit möglich. 2. Bei der Josefsehe bezieht man sich auf die Heilige Familie. Josef hat Maria als seine Frau zu sich genommen. Josef führte eine Ehe - aber ohne Sexualleben. Maria ist ja immerwährende Jungfrau. Eine derartige "Ehe" ist zum Beispiel unter Partner möglich, die nicht sakramental heiraten dürfen (geschieden...) Genau genommen ist es keine Ehe (standesamtlich vielleicht schon). Kirchlich ist es eine Freundschaft. 3. Eine geschiedene Person darf - solange der Ehepartner lebt - nicht wieder heiraten. Ausgenommen die Ehe kann annulliert werden. Eine Josefsehe ist möglich. Wenn der Geschiedene mit einem anderen Partner zusammenlebt, darf er nicht zur Hl. Kommunion gehen. Bei einer Josefsehe schon. 4. Eine uneheliches Kind Unverheirateter ist kein Hindernis für eine katholische Ehe. 5. Die Lebensform einer Josefsehe ist nach einer Annullierung nicht mehr notwendig und dürfte dann nur mit Zustimmung beider Ehepartner geführt werden. Die Ehe gilt bis zum Tod. Die Kirche kennt eine Annullierung. Dabei muss festgestellt werden, dass die Ehe nie sakramental zustande kam. Dann ist der jeweilig Betroffene frei wie eine ledige Person. Wenn sich Personen scheiden lassen, dann können sie so lange an den Sakramenten teilnehmen, als sie nicht eine neue Beziehung eingehen (außer Josefsehe). |
hallo meine frage ist mein mann und ich sind schon 7 jahre standesamtlich vrheiratet jedoch wollen wir auch den kirchlichen segen (hochzeit).beide sind wir röhmisch katolisch. Liebe Doris, im menschlichen Leben hat alles seine Form, ein Diplom bekommt man auch in einem Festsaal...So soll der Ehebund auch im "Haus Gottes", in der Kirche geschlossen werden. Sie haben recht, dass Gott alles geschaffen hat, die Kirche ist aber in besonderem Maß das "Haus Gottes". Im Tabernakel ist er wirklich in Form der Eucharistie anwesend. Und ist es nicht schön, das Band der Ehe "im Angesicht Gottes" zu schließen? Bitte verstehen Sie den Pfarrer, der eine möchte im Wald, der andere auf einem Berggipfel, der nächste im Swimmingpool und ein anderer im Hubschrauber heiraten. Da steht dann die jeweis besondere Umgebung im Mittelpunkt und nicht das Ehepaar vor Gott. Ich hoffe, Sie verstehen Ihren Pfarrer nun besser. |
Hallo liebes Hauskirche Team! Liebe Petra, ja - Novenen haben sich da sehr bewährt - vor allem wenn man sie gemeinsam betet. Es gibt keine besondere Vorschrift für eine Novene. Man betet an neun aufeinanderfolgenden Tagen ein bestimmtes Gebet in einem besonderen Anliegen. Man kann auch eine Andacht verrichten, die Hl. Messe besuchen... Sie haben ja sicher auch schon gesucht http://www.adorare.de/novenerita.html oder ähnliches. Meine Frau und ich, wir haben vor Jahren für die Initiative Hauskirche eine Familiennovene zusammengestellt. Sie können diese von der Homepage herunterladen.http://www.hauskirche.at/rezension/novene.htm .Wenn es noch Exemplare gibt, kann man diese auch beim Familienbischof Küng bestellen (gratis). Gott schenke Ihnen eine tiefe - neue Liebe! |
Hallo, Liebe Kalle, das kann ich nicht so einfach beantworten. Wenn die standesamtliche Heirat vor dem Kirchenaustritt war, dann ja. In diesem Fall wurde die "Form" nicht eingehalten und die Heirat ist möglich. Wenn der Mann aber zuerst aus der Kirche ausgetreten ist und dann standesamtlich geheiratet hat, kann es schwierig werden. Rat: Gehen Sie zum Ehegericht der Diözese und lassen Sie sich beraten. |
Ich verstehe nicht warum Geschiedene Wiederverheirtete in der Kirche den Segen hohlen können und das wird dann so gefeiert wie eine richtige Hochzeit.Vor ein paar Jahren war ich auf so einer Hochzeit dabei habe ich Jesus am Kreuz angeschaut mein Herz hat geschmerzt und ich musste weinen. Es ist eine Sünde, warum wird den Geschiedenen nicht der Weg zur Beichte gezeigt. Warum lässt das die Katholische Kirche zu.Ich hoffe Sie antworten mir bis Jetzt hat mir noch niemand geatwortet nur ein Pfarrer hat mal gesagt wenn das der Vatikan so will muss ich halt.Hoffe auf eine einfache fremdwörterfreie Antwort. Vielen Dank Liebe Angelika, die Antwort ist ganz einfach. Es gilt für Geschieden-Wiederverheiratete das Apostolische Schreiben des seligen Papstes Johannes Paul II. "Familiaris Consortio" Nr. 84. Ich kopiere Ihnen wichtigsten Teil des Absatzes Nr. 84. e) Wiederverheiratete Geschiedene ... Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen. Den gesamten Text finden Sie in dem Dokument: http://stjosef.at/dokumente/familiaris_consortio.htm unter Nummer 84. Jeder Priester, der anders handelt, agiert im Widerspruch zur Lehre der Katholischen Weltkirche - auch wenn Priesterräte oder sogar Bischofskonferenzen abweichende Ordnungen erlassen haben. Ich hoffe, meine Auskunft ist klar. |
kann ich meinen ehemann der sich vor kurzem von mir getrennt hat wegen einer anderen auf ehelich unzucht verklafeb Liebe Petra, da müssen Sie weltliche Gerichte fragen. Ich würde es aber lassen - Klagen bringt nichts. Ehebruch ist furchtbar - da können Sie nur beten - weinen - und wieder beten! |
Guten Tag, Liebe G, das müssen Sie von einem Ehegreicht prüfen lassen. Ich meine, wenn der Protestant eine geschiedene Protestantin heiratet (ohne dass deren Ehe vorher geschieden wurde), dann war nach katholischem Verständnis diese Ehe ungültig und einer Heirat nach der Konversion dürfte nichts im Wege stehen. Aber bitte fragen Sie. |
Hallo, Lieber Michael, im Kirchenrecht steht: Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten. Wenn Sie für diese Ehe keine Erlaubnis Ihres Ortspfarrers eingeholt haben, dann ist die Ehe ungültig - egal ob standesamtlich oder kirchlich. Ich hoffe, es löst sich alles in Wohlgefallen auf. |
Hallo, mein Verlobter ist Kopte und ich römisch-katholisch. Wir wollen auf jeden Fall krilich heiraten, allerdings möchte ich nicht konvertieren und er auch nicht. Ist eine kirliche Trauung möglich oder geht dies nur über eine Konversion? Liebe Aline, unter Getauften gibt es eine Heirat auch mit verschiedenen Bekenntnissen mit kirchlicher Dispens. Ich kopiere das Kirchenrecht dazu: Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten. Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Gehen Sie zu Ihrem Pfarrer. |
Mein Glaube an Gott ist sehr gross, deswegen halte ich zur dieser Ehe, die keine mehr für mich ist. Seit einem Jahr entzieht sich mein Mann mir, zwischen uns gibt es keinen körperlichen Kontakt mehr, er möchte sich von mir nicht berühren lassen, läuft weg, wenn ich das tun will, reden will er auch nicht darüber und ich leide, weiss nicht was los ist. Andere Männer interssieren mich nicht, ich will nur meinen Mann, er aber stösst mich weg. Was kann ich machen, ich leide... Liebe Elisabeth, ich leide mit Ihnen! Ich habe keine Patentlösung - aber verstärken Sie Ihr Gebetsleben. Richten Sie sich attraktiv her - ohne sich Ihrem Mann zu nähern - seien Sie besonders nett zu ihm - und bitten Sie den Hl. Josef um Hilfe (er kannte sich ja auch mit Maria nicht aus!). |
hallo Ich bin sehr verzweifelt. ich bin 25 und mutter von 2 Kindern und verheiratet ich hab mein mann kennengelernt als ich noch ein kind war und hab ihn vom ersten augenblick an geliebt. da war ich 13 Jahre mit 16 sind wir zusammen gekommen und ham als ich 18 war geheiratet. Aber vor 2 Jahren ist es passiert das wir probleme hatten da er sich zu anderen Frauen hingezogen gefühlt hat obwohl wir so glücklich wie noch nie waren. ich hab ihn dann in Urlaub in sein land geschickt das er ein bischen abstand hat und wieder klare gedanken bekommt. nur leider hat er gleich eine andere geheiratet. es ist so anstregend. ich versuche ihn wieder auf den rechten weg zu bringen, weil ich mich sicher bin das er einfach nur falsch eingeschlagen ist. wir sind trotzdem noch zusammen weil ich ihn nicht einfach so aufgeben kann. ich bin der meinung das wenn ich einmal heirate es auch für ein leben lang ist. und das eine gute ehefrau versuchen muss ihren mann mit liebe und geduld wieder auf den rechten weg zu bringen. ich weiß er bereut es er möchte mich nicht verlassen. aber er hat mit dieser frau auch ein kind in seinem land. und er kann da nicht einfach so raus. ich weiß er schämt sich sehr was er gemacht hat und aus diesem grund will er sich auch nicht aus diesen problemen befreien. zu der anderen frau hat er nur eine fernbeziehung wegen dem kind. meine frage ist es jetzt wie schaffe ich es das er auf den rechten weg kommt. ich muss dazu sagen ich gehe nicht in die kirche trage gott aber immer in meinem herzen. und ich weiß das gott mir schon oft geholfen hat und das das eine weitere prüfung ist.ich bin mir sicher wenn wir diese prüfung überstanden haben kann uns nichts mehr trennen. aber wie kann ich es schaffen das er sich von ihr scheiden lässt und wieder ganz zu mir zurück kommt. 2 jahre verständnis aufbringen ist sehr anstrengend da ich auch mit diesem schmerz leben muss. ich hoff es ist verständlich was ich rüberbringen will. Liebe faso, aus Ihrem Schreiben geht nicht hervor, welches Glaubensbekenntnis Sie haben und wie Sie geheiratet haben. Ich weiß auch nicht, welches Glaubensbekenntnis Ihr Mann hat. Eines aber kann ich Ihnen sicher sagen: Ihre Auffassung von Ehe und Treue ist vorbildlich! Wissen Sie, in der katholischen Kirche gab es eine Frau, die sehr lange für ihren Sohn und ihren Mann gebetet hat - beide haben sich bekehrt. Der Sohn wurde sogar ein Heiliger (Augustinus). Vielleicht finden Sie durch Ihr Schicksal tiefer zum Glauben und Gott tröstet Sie für Ihre Treue! |
Hallo liebes Team, Liebe Nina, die erste Frage ist einfach. Ja, sie müssten kirchlich heiraten können. Sie müssen zu Ihrem Pfarrer gehen und mit ihm besprechen, was Sie tun müssen, damit die "Form" gewahrt wird und die sakramentale Ehe gültig ist. Wenn Sie den Segen der kath. Kirche haben, dann dürfen Sie natürlich weiter zur Kommunion gehen. Eine "ruhige Trauung" ist nicht möglich - aber eine, wie Sie es formulieren "fast ruhige" Trauung schon. Sie könnten zum Pfarrer gehen und um eine Trauung bitten. Dazu sind in der kath. Kirche außer Ihnen nur der Pfarrer und zwei Zeugen erforderlich. |
Bin 42, vor 3 J. ist mir meine Frau samt der 3 Kinder davongelaufen weil sie wieder Freiheit und Abenteuer suchte (Scheidung). Eigentlich waren wir eine tolle Familie. Bin streng gläubig erzogen und lebte dies auch bis vor der Scheidung. Danach kam der "Knacks" ich mied die Kirche und wurde sehr nachlässig. Hab mittlerweile sehr starkes Verlangen nach sexueller Befriedigung bzw. einer neuen Beziehung (wäre das lt. Kirche ok?). Nachdem ich meine Triebe manchmal nicht mehr kontrollieren konnte war ich nun einige male in einem Bordell!! Eigentlich ein Wahnsinn für mich (ich bin ein gläubiger Mensch). Fühle mich nun sehr schlecht und bereue dies. Hab auch vor, zu beichten - jedoch - wie soll ich mich in Zukunft verhalten bzw. den Spagat zwischen meinem Glauben und meinen unbefriedigten Trieben bewältigen? Bitte um ihren kirchlichen Rat! Lieber Alfi, es ist furchtbar, dass Ihre Frau sich scheiden ließ - wenn es so stimmt, wie Sie schreiben. Das Bordell ist keine Lösung. Ja, suchen Sie einen guten Beichtvater auf - das ist ein wichtiger Anfang. Wenn Ihre Frau keinen echten Ehewillen hatte, ist vielleicht eine Annullierung möglich. Dazu müssen Sie zum Diözesangericht gehen. Die Triebe müssen Sie versuchen "in den Griff" zu bekommen. Was wäre, wenn Ihre Frau noch bei Ihnen, aber nicht "antastbar" wäre. Dann wäre es vielleicht noch schwerer. Ja, es ist das Kreuz, das Sie spüren und das können Sie auf Dauer nicht alleine tragen, dazu brauchen Sie Gott. Ich kann Ihnen nur raten, sich in den Glauben zu vertiefen. Im Grunde Ihrer Seele kann nur Jesus Ihnen helfen! |
Verbietet es die katolische Kirche grundsätzlich einem sterilisierten Mann zu heiraten auch wenn er dies seiner Zukünftigen mitgeteilt hat? Ist das Sakrament überhaupt gültig? Ich kann nur aus dem Codex zitieren, da heißt es: § 3. Unfruchtbarkeit macht die Eheschließung weder unerlaubt noch ungültig, unbeschadet der Vorschrift des can. 1098. Ich glaube, das ist klar, das Sakrament ist gültig. Wie weit eine Rückoperation medizinisch sicher und möglich ist, das weiß ich nicht, ich kenne auch nicht die Risiken. Wenn es möglich ist, würde ich mich Rückoperieren lassen. Solange Sie jetzt Ihren Schritt bereuen und tun wollen, was der Wille Gottes ist dürfen Sie meiner Meinung nach (nach einer guten Beichte) zu den Sakramenten gehen und dann mit Arzt und Priester alle weiteren Möglichkeiten besprechen. |
Kann ein sterilisierter Mann kirchlich heiraten? Lieber Manfred, Unfruchtbarkeit, wenn sie verschwiegen würde, wäre ein Nichtigkeitsgrund für eine Ehe. Eine 60jährige Frau darf auch heiraten und bekommt sicher keine Kinder mehr. Ja, aber mit dem Pfarrer reden und alles auf den "Tisch" legen. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Nicole, zunächst möchte ich feststellen, dass die sakramentale Ehe nichts mit Kirchenzugehörigkeit, sonder nur mit Christsein, d.h. "getauft-Sein" zu tun hat. Sie würden sehr wohl eine sakramentale Ehe schließen und müssten nur nach Kirchenrecht 1124 eine Dispens vom Ortspfarrer erbitten (das ist kein Problem) und ihr Mann müsste mit den weiteren Bestimmungen (bis 1120) einverstanden sein. Sie finden das Kirchenrecht hier: http://www.hauskirche.at/rat/kirchenrecht.htm Ich rate Ihnen dringen, zuerst zu konvertieren und dann zu heiraten. Dann haben Sie in der Zukunft keinerlei Probleme. Bitte gehen Sie zu Ihrem Pfarrer und besprechen Sie mit ihm alles offen. |
Ich habe meinen mittlerweile geschiedenen Mann 1992 kirchl. geheiratet.Er war griech. orthodox, ich katholisch. Um ihn zu heiraten musste ich damals orthodox getauft werden. Da ich in Griechenland nicht getauft werden wollte (Nackttaufe!)entschieden wir uns nach langen hin und her in Deutschland zu heiraten. Ein russisch orthodoxer Pope übernahm meine russ. orthod. Taufe und die russ. orth. Trauung. Er sprach russisch, beide verstanden wir kein Wort. Ich machte das alles nur mit, weil ich wollte dass die gemeinsamen Kinder getauft werden und mein damaliger Mann (Grieche) keine kath. Taufe zuließ. Seit 2009 bin ich gottseidank geschieden und habe einen wirklich lieben Partner gefunden. Falls wir heiraten, wäre eine kirchl. Trauung (kathol)möglich? Ist die russisch orth. Trauung von damals überhaupt gültig. Und ist es mögl. die Ehe anulieren zu lassen und wie muss ich vorgehen? Liebe xy, ich kann diese Frage nicht so ohne weiteres beantworten. Bitte wenden Sie sich an ein Ehegericht. |
Mein Lebensgefährte ist getauft, aber nicht gefirmt. Wir sind beide römisch-katholisch. Ist es ein Problem bei der kirchlichen Trauung wenn einer von beiden nicht gefirmt ist? Wie funktioniert eine nachträgliche Firmnung eines Erwachsenen? Liebe Silvi, im Kirchenrecht steht, dass die Firmung vor der Ehe empfangen werden sollte (nicht muss). Ich würde Ihnen aber empfehlen, vor der Ehe die Firmung zu empfangen. Das kann auch bei der Trauung geschehen (Vollmacht durch den Bischof). Besprechen Sie das am besten mit jenem Priester, der Sie trauen wird. |
hallo ich heirate jetzt im mai das 2. mal standesamtlich, allerdings möchten wir beide das dann auch noch in der kirche nun meine frage ich bin evangelisch er ist ortodox und wir wollen in der katholischen kirche heiraten geht das denn ? und auch er ist wie ich einmal geschieden , unsere vorehen waren aber nur standesamtlich nicht kirchlich, bitte um ihre hilfe danke Liebe Andrea, ich kann die Gültigkeit Ihrer ersten Ehen nicht überüfen, weiß daher auch nicht, ob Sie orthodox oder evangelisch heiraten können. Eine katholische Hochzeit geht aber sicher nicht. Wie weit es möglich ist, dass Sie in einer katholischen Kirche heiraten (als Gebäude), ist vom Pfarrer und Bischof abhängig. Bitte fragen Sie dort. |
Guten Abend, Lieber M.R, das ist ein Gordischer Knoten - aber nicht so arg. Die erste Ehe ist annulliert, daher kein Problem mehr. Die zweite Ehe ist aus zweifachem Grund ungültig: 1. Die Ehe wurde vor der Annullierung geschlossen - das war ein Hinderungsgrund Kirchenrecht 1085. 2. Die Ehe entsprach nicht der Formpflicht für Katholiken - sie muss vor einem katholischen Pfarrer und zwei Zeugen geschlossen werden(Kirchenrecht 1108). Die beiden sollen zu ihrem Pfarrer gehen und das Sakrament der Ehe ganz schlicht und einfach empfangen. Dann ist alles ok. |
Hallo. seit fast 2 1/2 jahren bin ich mit meinem freund zusammen.als wir ein halbes jahr zusammen waren haben wir miteinander geschlafen.das hat sich auch einige male wiederholt.jedoch haben wir beide eingesehen das es nicht richtig ist,vor der ehe sex zu haben.dann haben wir aufgehört.jetzt,wo wir uns über die zukuft,also eine heirat gedanken machen haben wir sehr starke schuldgefühle weil wir miteinander geschlafen haben.wenn wir heiraten darf ich ja kein schleier tragen und er kein schmuck...wir wissen nicht wie wir damit umgehen sollen.wir haben es niemanden erzählt,weil es uns peinlich ist! wir haben abgemacht das wir zusammen darum beten,das gott uns zeigt was wir tun sollen. haben Sie auch einen Rat für uns? (wir gehen beide in die frei evangelisch babtistische gemeinde)danke schonmal! Liebe Annette, der liebe Gott legt keine Steine in den Weg. Sie wissen ja, was der barmherzige Vater mit dem "verlorenen Sohn" gemacht hat (Lk 15,11-32). Er hat ihm das "beste Gewand" (Vers 22)gebracht und "einen Ring" and die Hand gesteckt. ALSO ... so ist Gott. Durch eine gute Beichte ist jede Sünde ausgelöscht - Gott erinnert sich nicht mehr daran! Vielleicht gibt es Traditionen - aber an die ist man nicht gebunden. Denken Sie an das Gleichnis und den Vers 22 und kaufen Sie ein schönes Kleid mit schönem Schleier und und für ihn einen schönen Schmuck. Durch die Beichte und die Umkehr und die Heilige Schrift ist das alles gedeckt! Freuen Sie sich auf die Hochzeit!!! |
Guten Tag, Liebe Marleen, ich bitte den lieben Gott für Sie. Ihre jetzige Ehe ist aus katholischer Sicht derzeit nicht gültig und sie könnten nach einer Konversion nicht zur Kommunion gehen. Vielleicht ist aber eine Eheannullierung möglich. Da sollten Sie mit den Priestern, die sie zur Konversion führen, sprechen. Wenn eine Annulierung erfolgt ist, dann können Sie gültig katholisch heiraten und auch nach der Heirat zu den Sakramenten gehen. Wenn Sie Ihren Weg in die katholische Kirche mit Maria gehen, dann wird Ihnen vieles klar werden. Vertrauen Sie und beten Sie. |
Meine Frau und ich leben eine total harmonische Ehe mit allen christlichen Grundwerten. Lieber Günter, |
Gelobt sei Jesus Christus! Lieber A., Gratulation! Ich würde jetzt nicht vom Berg heruntersteigen, den Sie erklommen haben. Studieren Sie bitte gemeinsam die Homepage http://www.iner.org/. Es wäre schön, noch vor der Hochzeit gemeinsam ein Seminar zu machen. Informieren Sie sich - es zahlt sich aus. Ich übertreibe jetzt ein bisschen und zitiere P. Hans Buob: "Der Teufel in kein Gentleman". Wenn man ihm eine Ritze aufmacht, denn kommt er ganz herein. Bleiben Sie bei NER. Wenn Sie verheiratet sind, dann sind Zärtlichkeiten ja kein Problem - aber meditieren Sie, was Paulus darüberschreibt: "Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau. Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein. Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, wenn ihr euch nicht enthalten könnt. Das sage ich als Zugeständnis, nicht als Gebot." (1 Kor 7,3-6). Wenn Sie in den wenigen fruchtbaren Tagen die "Torte nur ansehen können", dann wächst der Appetit umso mehr. Ich wünsche Ihnen Gottes reichsten Segen! |
Guten Tag nach Österreich! Liebe Marie, einen lieben Gruß aus Österreich! zu 1: Das ist überhaupt kein Problem. Bei der Trauung geht es um "Zeugen" und keine "Paten". Ein Trauzeuge muss nicht katholisch sein!" zu 2: Ich freue mich, dass Sie die Besonderheit der katholischen Eucharistie respektieren. Ich würde die Form (Eucharistiefeier oder Wortgottesdienst) mit dem Pfarrer besprechen. Vorschlag 1: Eucharistiefeier - alle gehen vor zum Priester. Die Evanglischen überklreuzen die Hände und der Priester segnet sie, die anderen bekommen die Kommunion. Vorschlag 2: Wortgottesdienst Als Katholik tendiere ich natürlich zu Variante 1. Unabhängig davon empfehle ich Ihnen die Lektüre des Buches: http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm Gottes Segen für Ihren weiteren Lebensweg!!! |
Hallo! Liebe xy, alle Änderungen müssen über Ihre Pfarre laufen. Gehen Sie bitte zu Ihrem Ortspfarrer - oder schreiben Sie ihm. |
Liebes Hauskirche-Team, Liebe Heike, die Gültigkeit einer Ehe kann dann angefochten werden, wenn etwas Wichtiges, z.B. eine schwere Krankheit bewusst verschwiegen wurde. Insofern ist die Bulimie alleine kein Ehehindernis. Allgemein gilt: Eine Beeinträchtigung des Eheversprechens, die eine Heirat und Ehe für den kirchlichen Rechtsbereich ungültig macht, liegt in folgenden Fällen vor: wenn wenigstens einer der beiden Ehepartner * zur Ehe gezwungen wurde, * nicht über die inneren seelischen Fähigkeiten verfügte, die nötig sind, um eine Ehe zu schließen oder zu führen; * allenfalls den Schein einer Ehe wollte; * von vornherein davon etwas ausgeschlossen hat, was wesentlich zur Ehe gehört: die Elternschaft, die Unwiderruflichkeit, die Treue; * sein Ja-Wort nur bedingt gelten lassen wollte; * in bestimmter Weise sich geirrt hatte oder getäuscht wurde. Rechtlich ausschlaggebend ist, daß die Beeinträchtigung bereits zum Zeitpunkt der Heirat vorlag. Was nachträglich eintritt, kann eine gültige Ehe nicht mehr ungültig machen. Wer gültig geheiratet hat und es sich später anders überlegt, bleibt für die Kirche ehelich gebunden, auch nach Trennung und Scheidung. |
Ich bin o.rel.bek.,mein freund serbisch-orthodox. Liebe Tanja, ich hoffe, dass Sie sich nicht wegen der Hochzeit taufen lassen wollen. Das wäre kein Motiv. Aber ich hoffe, dass Sie wissen, was Sie tun wollen. Als Vorbereitung auf die Taufe würde ich Ihnen das "Unglaubliche Glaubensbuch" zur Lektüre empfehlen. http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm. Zu Ihren Fragen: 1. Grundsätzlich ist das möglich. 2. Bei der Erwachsenentaufe erhält man normalerweise anschließend die Kommunion. Bei vielen Hochzeiten wird vor der Eheschließung die Firmung gespendet - das ist möglich. 3. Es ist normalerweise nur der katholische Priester anwesend. 4. Die Teilnahme eines serbisch-orthodoxen Priesters müsste mit beiden Priester abgesprochen werden. Ich wünsche Ihnen die richtige Entscheidung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ortspriester auf. Nur er kann Sie weiter betreuen. |
Liebes Hauskirche-Team! Liebe Maria, in eine sakramental gültige Ehe wird das Kind nur geboren, wenn Sie kirchlich heiraten. Dazu sind nur die Brautleute, ein Priester und zwei Zeugen erforderlich. Ich würde das tun. Standesamtlich können Sie jederzeit heiraten, das hat mit Formpflicht nichts zu tun. Wenn ich entscheiden müsste - ich würde noch vor dem Geburtstermin kirchlich heiraten - wirklich nur eine ganz kleine Feier und bei der Taufe des Kindes dann eine schöne Familienfeier organisieren. Man kann in einer Heiligen Messe sich nochmals als Ehepaar segnen lassen - das geht alles. Taufen lassen können Sie das Kind sowieso! |
Mein Freund und ich wollen nächstes Jahr heiraten. Da er leider schon einmal kirchlich verheiratet war, kommt eine kirchliche Trauung nicht in Frage. Gibt es aber so etwas wie einen Segnungsgottesdienst im Anschluss an eine standesamtliche Trauung? Wenn ja, wie könnte so etwas ablaufen? Da ich sehr gläubig bin, würde mir das wahnsinnig viel bedeuten. Danke für Ihre Antwort Liebe Karin, wenn eine Ehe nicht rechtmäßig zustande kommt, kann sie auch nicht gesegnet werden. Auch wenn es immer wieder Priester gibt, die dies tun, so ist es kirchlich NICHT erlaubt. |
ich bin ohne rel.bekenntnis und mein freund ist serb.-orthodox!jetzt ist meine frage,wenn wir kirchlich heiraten wollen-welche möglichkeiten hätten wir?ich würde mich gerne katholisch taufen lassen, nur hätten wir dann auch die möglichkeit für eine kirchliche trauung? Liebe Tanja, ich rate Ihnen dringend, die Wahl Ihrer Religion nicht von möglichen Hochzeitsform abhängig zu machen. Ich freue mich natürlich für Sie, wenn Sie katholisch werden wollen. Dazu rate ich Ihnen, sich das "Unglaubliche Glaubensbuch" zu kaufen und vielleicht mit Ihrem Freund als Ehevorbereitung durchzuarbeiten. (http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm) In der katholischen Kirchen könnten Sie dann sicher heiraten. |
Hallo! Mein Freund und ich möchten heiraten (beide Orthodox), er hat aber nur muslimische Freunde, wäre das ein Problem, wenn ein Moslem sein Trauzeuge wird? Meine 2. Frage: kann meine Schwester als Syrisch-Orthodoxe Taufpatin einer Serbisch-Orthodoxen Freundin werden? Liebe Danii, ich kann natürlich nicht für die orthodoxe Kirche schreiben. In der katholischen Kirche wäre dies kein Problem. Der Zeuge muss keiner bestimmten Religionsgemeinschaft angehören. Man kann doch jeden anständigen Menschen als Freund/Freundin haben - oder? |
Hallo, meine Verlobte und ich wollen demnächst heiraten, zuerst standesamtlich und dann kirchlich. Wir sind beide römisch-katholisch. Das Problem: Meine Freundin war vor ihrer Taufe bereits einmal standesamtlich verheiratet. Diese Ehe ist ohne ihre Schuld gescheitert und wurde geschieden. Sie war verzweifelt, fand dann aber zum Glauben, zur katholischen Kirche und wurde dann getauft. Gilt für uns das paulinische Privileg? Liebe xy, ja, das könmnte ein Problem sein - muss es aber nicht. Sie müssen sowieso zu Ihrem Pfarrer gehen und alles mit ihm besprechen. Eventuell muss das Diözesangericht eingeschaltet werden. Aber scheuen Sie diese Wege nicht! |
Grüß Gott zusammen! Liebe Marika, von der Hauskirche her muss ich zuerst sagen, dass Ihre Beziehung offenbar keinen "kirchlichen Segen" hat. Wenn Sie wie ein Paar leben - d.h. auch Geschlechtsverkehr haben - ohne verheiratet zu sein, dann stellt sich für Ihren Freund offenbar die Frage nach einen Kind nicht. Wenn ich etwas raten kann: ich würde Ihnen raten, die eheähnliche Gemeinschaft aufzugeben. Sie werden ja sehen, wie Ihr Freund darauf reagiert. Wenn Sie nicht ernst genommen werden, dann würde ich sehr zur Vorsicht raten. Sie müssen von Ihrer Seite aus alles ansprechen können, sonst würde jede Beziehung zu Ihrem Freund früher oder später eine sehr große Belastung für Sie. Beten Sie - gerade im jetzingen Monat Mai zu Maria um eine richtige Entscheidung. Verdrängen ist auf keinen Fall eine Lösung - das macht Sie nur krank. |
Hallo, Liebe Doris, mit einfacher Dispens - ja. |
ich bin aus der kath. kirche ausgetreten und auch nicht gefirmt. kann ich trotzdem kirchlich heiraten? Liebe Martina, wenn der Mann katholisch ist und der Pfarrer einverstanden ist - ja. Aber warum treten Sie nicht wieder ein. Reden Sie gemeinsam über den Glauben - z.B. mit dem "Unglaublichen Glaubensbuch" http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm Der gemeinsame Glaube ist eine Kaskoversicherung für die Ehe. Eine schöne Hochzeit! |
Ich bin Österreicherin,Christin und von einem Moslem standesamtlich geschieden.Er behauptet aber, dass wir noch immer nach islamischem Recht verheirtatet sind, weil wir nicht auch islamisch gechieden sind.Laut Auskunft eien interkulturellen Beratungstelle ist eine islamische Ehe automatisch geschieden, wenn sie drei Monate lang eine ,, Josefsehe" ist. Stimmt das ? Liebe Christine, Sie sind als Christin in keiner Weise an das islamische Recht gebunden. Auch als österreichische Staatsbürgerin nicht. Die Sharia gilt für sie nicht! Das müsste Ihr klarer Standpunkt sein. Das mit der "Josefsehe" gilt sicher nur bedingt, weil der Mann sagen wird, die sexuelle Enthaltsamkeit sei ihre Schuld. Sie können über die islamische Scheidung nachlesen in http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe#Scheidung |
Hallo, Liebe xy, an sich sind die Papiere erforderlich. Ich rate Ihnen, gehen Sie zum Pfarrer und besprechen Sie alles mit ihm. Geburtsurkunde und Taufschein können natürlich auch genügen. |
hallo ich bin katholisch und mein freund giechisch orthodox wir leben in deutschland möchten aber in griechenland heiraten. welche vorraussetzungen brauchen wir bzw. papiere werden benötigt das alles gut verläuft? Liebe Nancy, da bin ich überfragt. Wie wollt Ihr heiraten - griechisch orthodox oder röm.kath.? u.s.w. Das ist die erste Frage, die Ihr lösen müsst. Dann ist der Weg zum Popen oder zum Pfarrer. Dort werdet Ihr alle weiteren Details erfahren. Ich hoffe, Euch ein bisschen gedient zu haben. Werdet sehr glücklich!!! |
hallo ich bin katholisch mein verlobter gr.orthodox, wir leben beide in deutschland möchten aber dieses jahr in griechenland heiraten. nun soll ich vor der ehe entweder mich umtaufen lassen oder einen zettel unterschreiben das unsere kinder mal orthodox getauft werden sollen. ich möchte auf jedenfall katholisch bleiben und wir sind beide dafür das unsere kinder mal katholisch getauft werden sollen. meine frage was hat das mit den zettel auf sich? was für einen wert hat er? gibt es noch andere möglichkeiten? vielen dank Liebe Nancy, hab auf die erste Frage (ohne email-Adresse) geantwortet. Ist unter "Ehe" zu finden. Nun ist die Frage detaillierter. Die Orthodoxe Kirche will entweder einen Übertritt zur Orthodoxie oder die Unterschrift, dass die Kinder orthodox getauft werden. Es ist tragisch, dass es noch zu keiner Einheit gekommen ist, obwohl die Lehre fast gleich ist. Wenn Ihr Euch einig seid, dass die Kinder einmal katholisch getauft werden sollen, dann würde ich folgendes raten: Bitte heiratet in einer katholischen Kirche. Der Mann muss nicht konvertieren, nur einverstanden sein, dass die Kinder katholisch getauft werden. Oder heiratet in Deutschland. (Meist heiratet man ja in der Pfarrei der Frau). Da gibt es dann weniger Probleme mit den Verwandten. Wichtig ist, Ihr müsst Euch über das, was Ihr wollt ganz klar und einig sein, sonst kommt es leicht zu Zwistigkeiten. Ich möcht es Euch ja nicht aufzwingen - aber es wäre sicher gut, wenn Ihr Euch mit dem Glauben vor der Ehe tiefer auseinandersetzen würdet. Ich kann dazu das "Unglaubliche Glaubensbuch" sehr empfehlen. http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm Vielleicht macht Ihr als Vorbereitung auf die Ehe noch eine Wallfahrt - z.B. nach Medjugorje - um Klarheit zu erlangen ... und betet miteinander, damit Euch der Geist Gottes leitet! Es ist schade, dass Ihr diese Religionsspaltung erleben müsst. Ich bin überzeugt, dass es in wenigen Jahren zu einer vollständigen Einigung der Kirchen kommen wird. Eure Liebe soll dazu ein Beitrag sein. |
Hallo! Ich bin aus Paraguay und habe ein großes Problem. Ich bin hoffnungslos in meine Kleincousine verliebt aber ich zögere von einer Beziehungen starten, da ich gehört habe, dass wenn sich kleincousine und kleincouseng binden behinderte Kinder herauskommen und es nicht biblisch ist. Ich würde nur gerne einen konkreten Hilfetip haben wollen. Bitte helfen sie mir! Lieber Daniels, Cousine und Cousin sind im 4. Grad miteinander verwandt. Eine Ehe ist nicht empfehlenswert, aber nach einer Dispens durch den Ortsbischof möglich. |
Hallo, meine Lebenspartnerin ist katholisch - ich bin getauft und habe die Erstkommunnion empfangen; gefirmt wurde ich nicht da ich vorher aus der Kirche ausgetreten bin. Ich respektiere jegliche Art von Glauben, möchte aber selbst nirgendwo "eintreten". Meine Frage: Können wir kirchlich heiraten ohne dass ich die Firmung nachhole und wiedereintrete? Bin ich nach der Hochzeit weiterhin von der Kirchensteuer befreit? Habe mir Can.1125 und 1126 durchgelesen - was wäre wenn unsere Kinder - ebenso wie ich - sich entscheiden würden aus der Kirche auszutreten? Wäre unsere Ehe dann kirchlich annuliert? Danke für die Antwort. P.S.: Finde es sehr gut dass es diese Seite hier gibt. Lieber Frog6, Sie können kirchlich heiraten, wenn Sie dazu die erforderliche Dispens erhalten. Wenn Sie in die Kirche nicht eintreten, dann müssen Sie auch keine Kirchensteuer zahlen. Das Leben Ihrer Kinder hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Ehe. Vielleicht sollten Sie einmal nachlesen, was "katholisch" bedeutet. Das wäre eine schöne Ehevorbereitung - www.hauskirche.at - Buchbesprechung - Das unglaubliche Glaubensbuch. |
Hallo, Liebe Claudia, wie immer es gelaufen ist, Sie haben keine Dispens erhalten und nicht kirchlich geheiratet. Sie sind kirchenrechtlich damit nicht verheiratet. Daran ändert auch der spätere Kirchenaustritt nichts. Es freut mich sehr, dass Sie wieder zur Kirche zurückgefunden haben. |
Gelobt sei Jesus Christus in Ewigkeit Amen ! Lieber Andreas, das sind ja tolle "Zufälle"! Aber die Ehe ist nicht kirchlich zustande gekommen - und Sünde? - JA. Vorschlag: Fahren Sie mit Ihrer Frau auf eine Wallfahrt - z.B. Medjugorje - gehen Sie beichten ... und führen Sie ein jungfräuliches Leben bis zur kirchlichen Heirat. Beten Sie. Gott wird einen Weg zeigen! |
Hallo! Weiss jetzt nicht genau, ob ich hier richtig bin, wenn ich mir die anderen Fragen so durchlese, aber ich probiere es einfach. Liebe Regina, ich kann keine rechtsverbindliche Auskunft geben - ABER. Es ist in Österreich durchaus üblich, dass verwitwete Personen, die wieder heiraten nur kirchlich heiraten, damit sie ihre Pensionen nicht verlieren. Dabei findet eine sehr einfache Trauung statt. Man soll in solchen Fragen zum Ortspfarrer gehen und über die Möglichkeit einer stillen, kirchlichen Hochzeit sprechen. Ich finde es diskriminierend, dass vom Staat verheiratete Studenten benachteiligt werden, ich würde daher auch das Begehren Ihrer Nichte voll unterstützen. Wenn sich mit dem Pfarrer nichts machen lässt, würde ich zum Bischof gehen. Parallel dazu sollte man versuchen, diese diskriminierenden Gesetze zu verändern - z.B. auch den Bischof bitten, dass die offizielle Kirche hier beim Staat vorstellig wird. |
Hallo, meine Frage ist einfach, ob Kleincousin - und Kleincousine der Bibel nach heiraten dürfen oder nicht, nach dem deutschen Gesetz ist das ja erlaubt. Also sprich die Eltern der Personen, die heiraten wollen, sind Cousin und Cousine. Liebe xy, wenn die Eltern Cousin/Cousine sind, dann können deren Kinder ohne weiteres heiraten. Sie sind ja nur mehr im 6. Grad verwandt. |
Hallo, Liebe Karolina, bei aller Tragik der Konversion eines Christen zum Islam - die ja normalerweise nicht umkehrbar ist - Zeuge kann man natürlich trotzdem sein. Der Zeuge bezeugt ja nur, dass eine bestimmte Handlung stattgefunden hat. Was anderes wäre, wenn man sagen müsste, dass man mit dem Vorgang einverstanden ist. Beten Sie für Ihre Freundin - vielleicht liest sie vor der Trauung noch einige Passagen aus dem Koran, um zu sehen welche Rechte sie nach der Konversion hat und dass sie möglicherweise ihren Mann mit anderen Frauen wird teilen müssen. |
Grüß Gott, Liebe xy, wenn es von Ihrer Seite her möglich ist, weiter so zu leben, wie bisher, dann darf Ihnen doch niemand Schwierigkeiten machen. Vertrauen Sie einfach auf Gott, er wird Sie nicht im Stich lassen. |
Ich bin wiederverheratet / geschieden. Ich verstehe mich mit meinem jetzigen Partner sehr gut. Probleme bereitet mir die Tatsache nicht mehr zu den Sakramenten zugelasssen zu sein, so dass ich fürchte mich von der kath. Kirche mehr und mehr zu entfernen. Liebe Mata, es ist wunderbar, dass Sie trot Ihrer derzeitigen Lage sich nicht von der Kirche entfernene wollen. Ich habe einen Bekannten, der auch wiederverheiratet war und nicht zu den Sakramenten gehen konnte - er führte keiner Josefsehe. Aber er verstand das "Warum" der Kirche. Er betete viel und liebte den Papst. In seinem Fall wurde nahc Jahren die erste Ehe annulliert. Eine Bekannte hat einen Geschiedenen Mann standesamtlich geheiratet - sie führen von Anfang an eine Josefsehe (bezieht sich nur auf den Geschlechtsakt) und nehmen voll am Leben der Kirche teil. In einer Stadt ist das sowieso kein Problem, weil man meist anonym ist. Geht mnan - wenn man eine Josefsehe führt - bei einem bekannten Pfarrer in die Kirche, dann sollte man mit ihm ein offenes Gespräch führen. Grundsätzlich müsste man bei einer Josefsehe um keine "Genehmigung" zu Sakramentenempfang ansuchen, es ist aber gut, den Pfarrer zu informieren. In unserer Homepage finden Sie unter "Arbeitskreise" - "Geschiedene" Adressen und Emails für weitere Kontakte. Der direkte link ist: http://www.hauskirche.at/geschieden/index.HTM |
hallo, Liebe Beate, über griechisch Orthodoxe Vorschriften bin ich nicht informiert. Wenn Sie sich bitte an den zuständigen Popen wenden. Ich sehe allerdings große Probleme im praktischen Eheleben. Wenn Sie beide praktizieren, dann sind Ihre Sonntage ziemlich verpfuscht, denn jeder geht wo anders zum Gottesdienst und es gibt kein Familienleben. Oster und Weihnachten werden anders gefeiert. Sie sind zwar beide Christen - die Unterschiede sind aber doch gravierend und können zu Eheproblemen führen. Ich spreche aus Erfahrung! |
ich bin röm.kath und mein verlobter serb.orth. wir würden gerne kirchlich heiraten. besteht die möglichkeit in einer katholischen Kirche in anwesenheit beider Pfarrer zu heiraten? Liebe S., da wir ja leider noch keine volle Glaubenseinheit haben (ich hoffe aber, wir werden sie noch erleben) können z.B. nicht ein katholischer und orthodoxer Priester gemeinsam Messe feiern. Bei einem Wortgottesdienst müsste dies aber möglich sein. Bitte besprechen Sie sich mit den zuständigen Priestern. Es gibt sicher einen für alle zufriedenstllenden Weg. |
hallo, Lieber Thorsten, nach geltendem kirchlichen Recht gilt eine standesamtliche Ehe nicht als sakramental. Die katholische Ehe müsste daher möglich sein. |
Ich habe in meinem Leben einige schlechte Erfahrungen und Enttäuschungen machen müssen, darunter eine gescheiterte Ehe. Dadurch habe ich depressive Verstimmungen, die man mir auch anmerkt und ansieht. Ich glaube, daß es Gottes Wille war, daß ich vor einem Jahr eine wundervolle Frau wieder treffen durfte nach ca 35 Jahren. Wir haben bezüglich Herkunft, Elternhaus, Alter,Bildung,Lebenserfahrungen,Ansichten,Interessen erstaunliche Ähnlichkeiten. Lieber Halisa, Schade, dass die Ehe zerbrochen ist. Wenn die Ehe ordnungsgemäß zustande kam, dann ist sie natürlich unauflöslich. Wenn die Ehe gescheitert ist, dann dürfen Sie zwar nicht mehr heiraten, Sie können aber eine "platonische Bekanntschaft" pflegen. Für Frauen ist das leichter, wie für Männer. Wenn Sie depressive Verstimmungen haben, dann unternehmen Sie etwas. Machen Sie Ausflüge... Sie können mit Ihrer Bekannten sprechen und beten. Das letzte Glück ist der Himmel und der ist geistig. Vielleicht werden Sie wieder glücklich, wenn Sie mit jemandem reden können, der Sie versteht. Man muss nicht immer sexuelle Kontakte haben, um sich zu mögen. |
Darf ein geschiedener Mann nochmal kirchlich katholisch heiraten, wenn seine Exfrau gestorben ist? Liebe Ulrike, JA! Die gültig geschlossene Ehe dauert bis zum Tod eines Ehepartners, nicht darüber hinaus. |
Wir moechten heiraten; Die für Sie wichtigen Bestimmungen aus dem Kirchenrecht sind: Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. § 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind. Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden; 2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß; 3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen. Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen. Trauzeugen können auch ohne Bekenntnis sein. Sie können das Kirchenrecht nachlesen in http://www.codex-iuris-canonici.de/buch4.htm#0107 |
Mein Mann und ich hätten gerne Kinder. Nun haben wir erfahren, dass dies bei uns auf natürlichem Weg nicht möglich ist (die Ursache liegt bei meinem Mann). Die einzige Chance wäre eine künstliche Befruchtung. Diese Nachricht war ein ziemlicher Schock für uns und belastet uns beide sehr. Wenn es nun nach der katholischen Kirche geht, müssten wir uns ja damit abfinden, keine Kinder haben zu können. Dann dürften wir aber wohl auch keinen Sex mehr haben, denn der hat ja nur den Sinn der Fortpflanzung. Da frage ich mich schon, was das noch für eine Ehe sein soll? Sind wir wirklich schlechte Menschen, wenn wir einem Kind das Leben schenken wollen, das wir mit Sicherheit sehr liebevoll aufziehen würden? Ehrlich gesagt sind dies Momente, in denen ich ziemlich an den Vorgaben der katholischen Kirche zweifle. Es kommt mir auch widersprüchlich vor. Auf der einen Seite soll man so viele Kinder wie möglich bekommen, wenn aber eine künstliche Befruchtung nötig ist, gilt dies plötzlich nicht mehr. Liebe Sarah, die katholische Kirche verlangt nichts Unmenschliches. Manches schaut oft "eng" aus - Z.B. die künstliche Befruchtung. Die Kirche ist natürlich nicht gegen die Kinder - aber bei einer künstlichen Befruchtung werden einige befruchtete Embryonen vernichtet. Das sind aber menschliche Wesen - deshalb ist die Kirche dagegen. Das mit dem Sex stimmt nicht. Die Kirche verbietet keinen Sex, wenn man unfruchtbar ist - sie ist nur gegen die künstliche Verhütung. Außerdem ist die Ehe mehr als Kinder und mehr als Sex. Ist es nicht schön geliebt zu werden und zu lieben ... und ... sind Sie absolut sicher, dass Sie keine Kinder bekommen können? Schauen Sie in http://www.kath.net/shop.php, da finden Sie ein Buch "Weihwasser und andere christliche Heilmittel". Mindestens eine Geschichte berichtet von glücklicher Mutterschaft nach gläubigem Gebrauch von Weihwasser. |
muss man als trauzeuge 18 sein oder kann man auch schon mit 17 Liebe(r) wayne, ein Taufpate muss 16 Jahre alt sein - das wird wohl für den Trauzeugen auch gelten! |
Schön das sie hier so liebevoll die Fragen beantworten. So möchte auch ich zu verschiedenen Themen ein paar Fragen beantwortet bekommen. Liebe Kristina, |
hi, alle zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen?! Lieber Mathias, |
Grüss Gott!! Liebe Mari, das ist nicht so einfach. Eine kleine Hilfe bietet: http://www.frank-schnell.de/verwandtschaft.htm. Aber, da muss man sich auch reinlesen. In direkter Linie darf man nicht verwandt sein, in der Seitenlinie nicht bis zum "vierten Grad" (Das ist Cousin/Cousine - gibt es aber die Möglichkeit der Dispens). |
Grüß Gott! Lieber Andreas, für Katholiken gilt die standesamtliche Ehe nicht als sakramental. Es gilt dies als außereheliche Beziehung. Man ist an den Partner nicht gebunden und kann bei entsprechendem Ehewillen kirchlich heiraten. |
Wir sind mehr als 10 Jahre kath. verheiratet. Liebe Marion, Sie haben wirklich alles getan ... Sie tun das Richtige! Ist ist sehr schwer, das zu sagen: "Das Kreuz annehmen!" - und tragen. Ich kann Sie aber mit einer guten Gruppe in Verbindung bringen, die ein ähnliches Schicksal haben und es im Geiste Jesu tragen. Wenden Sie sich an Waltraut.Sennewald@t-online.de. Sie finden auch Adressen in der Homepage www.hauskirche.at, Arbeitskreise, Geschiedene. |
wir, ein standesamtlich getrautes Ehepaar (1991) Lieber Jürgen, es ist schön, dass Sie die sakramentale Ehe anstreben. Je nachdem, ob Sie katholisch oder protestantisch sind, müssen Sie zu Ihrem zuständigen Seelsorger gehen und dort Ihren Wunsch deponieren. Der zuständig Seelsorger ist der Pfarrer (Vikar) ihres Wohngebietes. Nach der kirchlichen Trauung führen Sie dann eine Ehe zu "dritt", denn dann ist Jesus in Ihrer Mitte! |
ich würde gerne wissen ob mein mann er ist Baptist und ich bin evangelisch auch kirchlich in einer evangelischen kirche heiraten können man benötigt dazu ja die taufbescheinigung un die von der konfimation aber mein mann wurde noch in russland getauft und die haben dort nichts schriftliches gemacht un er hat daher keine taufbescheinignung und konfirmiert ist er auch nicht. ich bin getauft und konfirmiert und habe alle papiere ist daher überhaupt möglich in ienr evangelischen kirche zu heiraten?? habe mich zwar schon erkundigt aber mit mässig erfolg da jeder was anderes sagt und schreibt. Liebe Anna, bitte nehmen Sie mit dem Vikar, der sie trauen soll, Kontakt auf. Nur wenn die Heiratsabsicht konkrekt ist, werden Sie auch konkrete Aussagen bekommen. Sicher ist, dass Sie in einer evangelischen Kirche heiraten können - aber das "Vorleben" Ihres Bräutigams muss geklärt weden. Möglicherweise wird er "bedingungswiese" getauft, das gibt es in der katholischen Kirche, wenn die Taufe selbst unsicher ist. Die Konfirmation ist kein Problem, kann ja nachgeholt werden. So oder so - Gottes Segen! |
Guten Tag, Lieber Andreas, Mit Dispens kann ein Katholik auch einen Ungetauften heiraten, die Ehe ist dann gültig. Natürlich darf der Partner nicht schon verheiratet gewesen sein. Weiteres können Sie aus dem Kirchenrecht entnehmen: www.hauskirche.at, Rat&Tat, dann Kirchenrecht und Ehe. |
Ich habe meinen Mann mehrmals verlassen ,weil es einen anderen Mann gibt in meinen Leben , den ich so denke ich wirklich liebe , ich hab versucht ihn zu vergessen und keinen kontakt mehr mit ihm zu haben ,es zieht mich immer wieder zu ihm hin ,ich bin immer wieder zu meinen mann zurück gegangen ,weil ich denke ,er kommt alleine nicht klar ! Ich weiß nicht weiter ,aber ich muß mich wohl endgültig entscheiden müßen , dieses hin und her ,ich denke ,alle beide werden es mir irgendwann vorwerfen ,oder ? weiß nicht was ich tun soll und kann ! HILFE ! Liebe Dagmar, |
Mein Lebensgefährte war/ist in seiner 1. Ehe kirchlich/katholisch getraut. Ich bin evangelisch und habe bisher noch nicht kirchlich geheiratet. Wir beabsichtigen gemeinsam den Bund der Ehe einzugehen. Meine Frage ist nun: Da im katholischen Sinn das Sakrament der Ehe bis zum Tode beider Ehegatten besteht, wird mein Lebensgefährte in katholischer Sicht weiter mit seiner 1. Frau verheiratet sein. Also katholische Eheschließung ist für uns beide ausgeschlossen. Wie sieht es da in der evangelischen Kirche aus? Welche Dinge müssten wir regeln oder erfragen um evangelisch getraut werden zu können? Wie könnte mein Lebensgefährte zum evangelischen Glauben konvertieren? Liebe Bettina, an sich ist für alle Christen die Ehe unauflöslich. Ich kann nur behilflich sein, wenn es um Annullierungen geht. Bei einer gültigen Ehe gibt es keine "Hintertür" für eine Wiederheirat. Außerdem muss man seine Entscheidungen vor Gott verantworten. |
Hallo, ich hätte zwei Fragen: Liebe Lena, 1. Es gibt nur eine Trauung! Verheiratet ist verheiratet. Das "Ja" ist nicht reproduzierbar. 2. Sie finden in www.hauskirche.at unter Rat&Tat, Kirchenrecht und Ehe ab dem Punkt CAN 1124 die Bestimmungen über die "Mischehen". Das sind Ehen zwischen getauften Christen unterschiedlichen Bekenntnisses. Nach bestimmten Voraussetzungen ist dabei eine "evangelische Trauung" möglich. Natürlich kann man seine Ehe jederzeit von einem katholischen Priester segnen lassen. Es darf aber nicht den Anschein einer zweiten Hochzeit haben. Ich habe meine Ehe übrigens erst vor zwei Tagen wiederum segnen lassen. Vielleicht wäre es schön, wenn Ihr gemeinsam das "Unglaubliche Glaubensbuch" studiert. www.hauskirche.at (Rezensionen und shop). Da gibt es neben den Glaubensfragen z.B. auch Tipps über eine glückliche Ehe - die ich Ihnen von Herzen wünsche! |
Grüß Gott! Liebe Heidi, Ihr Verlobter sollte schon gefirmt sein. Gehen Sie doch zu Ihrem Pfarrer und besprechen Sie das Problem. Der Bischof kann die Firmvollmacht auch dem Pfarrer übertragen, der dann unmittelbar vor der Eheschließung die Firmung spenden könnte. |
Guten Tag, Lieber Gerald, es ist schön, dass Sie fragen. Ich bin aber sehr erstaunt, dass offenbar niemand von Ihnen über die Sakramentalität der Ehe informiert wurde. Getaufte Katholiken ist es nur in der vor Gott geschlossenen Ehe erlaubt, das normale Eheleben zu führen. Die Kirche hat dazu gute Gründe. Der Ehebund ist so heilig und so kostbar, dass er nur feierlich geschlossen werden kann. Meine Empfehlung: Heiraten Sie so schnell, wie möglich. Sie brauchen nur einen Pfarrer und zwei Zeugen. Sagen Sie vor Gott einander das JA und dann ist Gott der Zeuge für Ihren Bund. Nein, in ihrer jetzigen Lage dürfen Sie nicht zur Eucharistie gehen. Sie können das aber im Handumdrehen lösen. Da ich Sie als sehr ehrlich suchend ansehe würde ich Ihnen die Lektüre des "unglaublichen Glaubensbuches" empfehlen. Kostprobe in www.hauskirche.at unter Rezensionen. Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass im K-TV bis Juni 2009 wöchentlich eine Glaubensserie "Emmausgespäche" läuft, wo über die Themen des Buches gesprochen wird. K-TV empfängt man in vielen Kabelnetzen, über Stellit oder Internet (www.k-tv.at). |
Hallo! Liebe Theres, schön, dass Sie schreiben. Ihr "Gefühl" gibt Ihnen recht: Die eheliche Gemeinschaft ist der Ehe vorbehalten. Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist Sünde und schließt von den Sakramenten aus - auch wenn ein Pfarrer etwas anderes predigen sollte. Heute gibt es viele, die den "Ohren schmeicheln". Ich würde dringend zur Enthaltsamkeit raten - auch wenn das schwer ist. Es ist gut für die spätere eheliche Liebe. Oder - ich würde an ihrer Stelle - wenn eh alles "klar" ist, möglichst bald heiraten. D sind uns die Amerikaner voraus. Wie viele amerikanische Ehepaare studieren z.B. in Gaming. Vielleicht klingt es hart - aber ich kann nur zum Mut raten: Entweder Enthaltsamkeit oder Ehe. |
Hallo, hätte da eine Frage! Wie soll ich am besten anfangen. Mein Freund und ich wollen nächstes Jahr Kirchlich Heiraten, das Problem dabei ist das ich ohne Religionsbekenntnis (das heißt ich wurde nie getauft) und er Katholisch ist. Genügt das, das er getauft ist oder muss ich mich einschreiben lassen in die Kirche? Lg Petra Liebe Petra, in Ihrem Fall ist eine katholische Ehe möglich. Aber bitte gehen Sie rechtzeitig zum Pfarrer. Und - vielleicht interessiert Sie doch der Glaube. Lesen Sie doch gemeinsam "Das unglaubliche Glaubensbuch" (www.hauskirche.at ... Rezensionen) oder schauen Sie im K-TV (Sat, Kable oder Internet) die Emmaus-Gespärche an. |
Ich habe mich aufgrund einer problemtischen Liebe Andrea! Gratulation! Sie geben ein Zeugnis für die Gebote Gottes. Da werden viele allergisch. Beten Sie - suchen Sie Gleichgesinnte und halten Sie durch! Nehmen Sie Verbindung auf mit unserer Gruppe in der Hauskirche unter http://www.hauskirche.at/geschieden/index.HTM, oder direkt mit Waltraud Sennewald Waltraut.Sennewald@t-online.de. Sie werden sehen, dass Sie nicht alleine sind - dann geht es leichter |
Ich bin moslem und mein Freund evangelisch.Nun wollen wir heiraten aber mein Freund möchte später mal in der Kirche heiraten weil es sein Wunsch ist.Ich möchte es aber nicht.....oder besser gesagt geht so etwas überhaupt.Vielen dank Liebe Adelita, den größten Widerstand dürfte Ihre moslemische Familie machen, wenn Sie einen Christen heiraten. Weil Sie nicht getauft sind, ist die Ehe in Ihrem Fall (nach katholischer Auffassung) nicht sakramental. Sie gehen aber eine "Naturehe" ein. Möglicherweise könnten Sie in einer evangelischen Kirche heiraten und den Segen des Pastors erhalten - aber da müssten Sie den zuständigen Pastor befragen. |
Wir heiraten in kleinsten Kreis, nur Eltern und Trauzeuge. Müssen wir die neue Freundin des Vater des Bräutigams einladen. Seine geschiedene Frau (Mutter des Bräutigams) ist alleinstehend und die Brauteltern leben in aufrechter Ehe. Liebe Tabitha, Sie müssen niemanden einladen! Meine persönliche Meinung: Ich nehme an, dass durch die Einladung der Freundin des Vaters zur Hochzeit die Mutter gekränkt wird. Das ist wohl nicht der Sinn einer Einladung. Nicht die Freundin des Mannes, sondern seine Frau hat Ihrem Mann das Leben geschenkt. |
Gerne hätte ich etwas von Ihnen beantwortet, was mir als strenger Katholik schon lange durch den Kopf geht: Lieber Stephan, ich habe mir für diese Frage die Meinung eines befreundeten Bischofs eingeholt. Er schreibt folgendes: "ich würde raten: Mir scheint, der junge Mann sollte eine solche Ehe nicht eingehen und der Freundin sagen: Lass uns noch gemeinsam die Entwicklung Deiner Krankheit beobachten... und den Willen Gottes annehmen, falls sie nicht gesund wird.... Aber er soll sie liebevoll in ihrem Leiden begleiten.... Ich glaube nicht, dass man sich mit freiem Willen für eine solche Frau für eine Ehe entscheiden soll... Ich bete für die beiden!" Die Entscheidung aber liegt natürlich bei Ihnen. Anregung: Fahren Sie doch beide nach Lourdes. Entweder Gott heilt Ihre Freundin oder sie bekommen beide Klarheit über die richtige Entscheidung - und bedenken Sie: Ein Bischof betet für Sie! |
hallo Lieber Halota, Ihre evangelische Freundin können Sie katholisch heiraten. Bezüglich genauaerer Details schauen Sie bitte das Kirchenrecht an in www.hauskirche.at, Rat&Tat, dann Kirchenrecht, Ehe und "Mischehe". Vielleicht studieren Sie gemeinsam das "Unglaubliche Glaubensbuch" (Kostprobe auch in www.hauskirche.at unter Buchbesprechung). Vielleicht wäre auch der folgende Kongress etwas für Sie. http://www.kirche-in-not.de/01_aktuelles/meldungen_2007_kongressprogramm_2008.pdf |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Martina, das ist sehr viel auf einmal. Ich empfehle Ihnen, zu Ihrem zuständigen Pfarrer zu gehen und mit ihm zu sprechen. Für ihn gilt das Kirchenrecht, das Sie unter www.hauskirche.at, Rat&Tat, Ehe, Mischehe nachlesen können. Von katholischer Seite ist eine kirchliche Heirat möglich. Es müssen mindestens zwei Trauzeugen bei der Hochzeit sein. Wenn die gesprochenen Texte in Übersetzung vorhanden sind - auch das Trauungsprotokoll -, kann wohl auch ein nicht Deutsch-Sprechender Trauzeuge sein. Eine "ökumenische" Trauung gibt es nicht, auch nicht "zwei Trauungen" - eine katholisch, eine griechisch-orthodox. Die Heirat ist in einer anderen Pfarre bei Zustimmung des Ortspfarrers möglich. Auf jeden Fall wünsche ich eine schöne Hochzeit. |
Hallo, Liebe Innocentia, |
Hallo, Liebe Elisabeth, wenn es wirklich keine Annullierungsmöglichkeit gibt, dann gibt es natürlich auch keine kirchliche Heirat. Das Einzige, was in solchen Fällen bleibt, ist eine "Josefsehe" - ohne Sexualität. Beten Sie um die richtige Entscheidung und behalten Sie die "Ewigkeit" im Auge. |
hallo, mein bruder heiratet demnächst und ich bin sein trauzeuge aber aus der kirche ausgetreten - mein bruder ist katholisch, seine verlobte serbisch-orthodox Liebe Gabriela, Trauzeuge kann jeder sein! Ein Trauzeuge muss nur eine Handlung bezeugen - eben die Trauung. Das ist wie beim weltlichen Zeugen. |
Mein Verlobter und ich wollen uns im August evangelisch trauen lassen. Ich bin evangelisch und er katholisch. Liebe Ramona, "ökumenische Trauung" gibt es eigentlich nicht. Von der katholischen Kirche aus ist es auch kein Problem, die Kinder "katholisch" taufen zu lassen. Es wäre aber gut mit dem zuständigen Pastor und Pfarrer Kontakt aufzunehmen und zu einer Vereinbarung zu kommen. |
hallo nach Österreich. Ich hoffe Sie können uns helfen... in Ihrem Forum habe ich gelesen, dass eine katholische Eheschließung zwischen einem getauften und der Kirche zugehörigen und einem getauften aber aus der Kirche ausgetretenen Menschen möglich ist. Wir leben in Deutschland und unser Pfarrer, der im Juni uns das Sakrament der Ehe erteilen sollte, sagt uns nun, dass ich (der aus der Kirche wegen der deutschen Kirchensteuer) ausgetreten - und demnach vonm "Glauben abgefallen" bin erst wieder in die Kirche eintreten müßte. Anderenfalls könnte es sein, dass der Bischof der Ehe nicht zustimmen würde, da die Erteilung einer Dispens in diesem Fall so gut wie unmöglich sei. Ich bin durchaus gläubig und nach meinem Empfinden katholisch. Ich habe über die Taufe und die Erstkommunion hinaus nicht das Sakrament der Firmung erhalten und bin für die deutsche Kirche wohl auch ausgetreten. Dennoh ist es mir und meiner Partnerin eine Herzensangelegenheit den Segen Gottes zu erhalten. Können Sie mir eine konkrete Antwort auf diese Frage (die wohl auch von den deutschen Gegebenheiten abhängig ist) geben? Vielen Dank und herzliche Grüße Lieber Renato, zunächst gilt für alle Diözesen das Kirchenrecht. Sie können dieses nachlesen in www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht; Ehe... (Mischehe). Natürlich ist in Ihrem Fall eine Dispens des Ortsbischofs erforderlich. Nach einem Schreiben des Vatikan ist nur derjenige vom Glauben abgefallen, der diesen Glaubensabfall offiziell vor dem Bischof bekundet. Der Kirchenaustritt der Kirchensteuer wegen ist daher kein Glaubensabfall! Ersuchen Sie um einen Termin beim Bischof und gehen Sie mit Ihrer Braut zu ihm, um die Dispens zu erbitten. |
Guten Tag, Liebe Stefanie, für so genannte Mischehen gilt das Kirchenrecht, das Sie in www.hauskirche.at nachlesen können. Dort unter Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe und den Punkt "Mischehe" suchen. Es ist in Ihrem Fall auf jeden Fall der Ortsordinarius (der zuständige Pfarrer) zu befragen, da der katholische Teil in jedem Fall eine Dispens benötigt. Die genaue Form kann man auch nur mit dem zuständigen Pfarrer besprechen. Eines aber ist nicht möglich, dass gleichzeitig oder hintereinander ein evangelischer und ein katholischer Ritus vollzogen werden. Also drei Dinge: 1. Kirchenrecht lesen und 2. zum Pfarrer gehen und 3. gemeinsam beten. |
Hallo!Meine Frau ist Kath. und sind Standesamtlich Verheiratet und nun möchte sie in Polen in der Kirche Heiraten.Muss ich jetzt in die Kirche bei treten? Lieber Sebastian, in die Kirche tritt man nur aus Glaubensgründen ein. Nein eine katholische Heirat ist auch so möglich. Infos finden Sie im Kirchenrecht: http://www.hauskirche.at, dann Rat&Tat, Kirchenrecht und dort Ehe. Aber vielleicht lesen Sie gemeinsam das "Unglaubliche Glaubensbuch". Kostprobe und Info in http://www.hauskirche.at unter Buchbesprechung. |
ich bin moslem und verliebt in ein mädchen, die christ ist. Lieber Muhi, ein Moslem und eine Christin sollten wirklich nicht heiraten. Irgendeiner von beiden muss seine Religion verleugnen und das ist keine gute Grundlage für eine Ehe. Es gibt im Christentum kein "Gesetz", das sagt, Du darfst nicht, aber es gibt die Verpflichtung, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und diese Verpflichtung gibt es im Islam auch. Spätestens bei dem ersten Kind kommt es dann zu Konflikten. Ich kenne leider viele unglückliche Christinnen, die einen Moslem geheiratet haben. |
Warum ist es so, dass die katholische Kirche die Eheschliessung (nur standesamtlich) zwischen zwei konfessionslosen ehemals getauften als Sakrament betrachtet? Liebe xy, wenn jemand getauft ist, dann ist und bleibt er Christ, auch wenn er aus der Kirche austritt. Wenn sich solche Menschen das Ja-Wort geben, dann tun sie das - nach Auffassung der Kirche - immer noch als Getaufte. Weil sie aus der Kirche ausgetreten sind, gibt es keine "Formpflicht" mehr und deshalb sagt die Kirche, dass die Ehe durch das "JA" der Getauften sakramental zustande gekommen ist. |
Ich habe eine Frage, mein Freund 29 und ich 26 erwarten im März ein Baby und sind nicht verheiratet. Liebe Silke, also erstens, das Kind kann getauft werden, wenn die religiöse Erziehung sichergestellt ist. Standesamtliche Ehe ist für die katholische Kirche ohne Bedeutung, ändert nicht bei der Taufe. Warum heiraten Sie nicht katholisch. Das ist auch dann möglich, wenn ein Teil nicht religiös ist. Vielleicht lesen Sie gemeinsam das "Unglaubliche Glaubensbuch", Kostprobe unter www.hauskirche.at. Beten Sie für Ihren Freund und natürlich für Ihr Baby ... Gottes Segen! |
Hallo… Liebe Carola, zuerst einmal eine grundsätzliche Frage. Haben Sie die Möglichkeit einer gültigen sakramentalen Eheschließung in der katholischen Kirche überprüfen lassen. Die Annullierung der ersten Ehe Ihres Verlobten muss auch von der katholischen Kirche anerkannt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn auch schon bei der Eheschließung von Seiten der Frau Kinder ausgeschlossen wurden. Bitte das zuerst überprüfen! Dann, zwei Trauungen hintereinander gibt es nicht. Man kann entweder nur katholisch oder nur orthodox heiraten. Für die orthodoxe Trauung gelten die Vorschriften der "Mischehe". (Sie finden diese auf unserer Homepage unter http://www.hauskirche.at, Rat und Tat, Kirchenrecht, Ehe ...) Es dürfte am einfachsten sein, orthodox zu heiraten. Da es, wie schon gesagt keine zweite Heirat gibt, könnte man eine Alternative überlegen. Alternativen sind Segnungsgottesdienste. Es muss natürlich der Pfarrer zustimmen. Aber grundsätzlich ist es möglich sich bei einer heiligen Messe oder auch im Rahmen eines Wortgottesdienstes als Ehepaar segnen zu lassen. Sie sollten diese Fragen - nach Klärung der Annullierung - mit dem zuständigen Priester besprechen. |
Meine Freundin ist Kirchenmitglied, ich nicht. Ist in diesem Fall eine kirchliche Heirat möglich? Lieber Peter, grundsätzlich Ja, wenn der nichtreligiöse Partner mit der Taufe der Kinder und der religiösen Erziehung einverstanden ist. |
Hallo! Lieber Andreas, ich bin überfragt, was die einzelnen Popen zulassen oder nicht. Ich rate daher, dass Sie sich an den für die Heirat zuständigen Popen wenden. Er wird Ihnen sicher gut raten. Und viel Segen in der Ehe. |
1.) Erhält jemand, der mehrfach geschieden wurde und nun allein lebt wieder die Kommunion? - 2,) Und jemand, der ein 2. Mal verheiratet ist, dessen erster Ehemnann inzwischen aber verstorben ist, erhält auch er wieder die Kommunion? Was sollte 1.) und was muss 2.) beichten um das Bußsakrament zu erhalten und danach wieder kommunizieren zu dürfen? Liebe M.-R. zu 1.: Wenn jene Person, die mehrfach verheiratet und geschieden war nun alleine lebt, dann ist sie natürlich nach katholischem Recht mit dem ersten Ehepartner gültig verheiratet. Auch wenn man sakramental verheiratet ist, kann man gentrennt vom Ehepartner leben - z.B. wenn dieser aggresiv ist o.a. Damit man zu den Sakramenten gehen kann, muss man alle Verfehlungen der Vergangenheit vor Gott bringen. Alle ungültigen Ehen und Beziehungen. Man sagt dann dem Preister, dass man mit dem ersten Ehepartner nicht mehr zusammenleben kann und nun alleine leben will. Nach dieser Beichte und der erfolgten Lossprechung ist ein Sakramentenempfang möglich. 2. Wenn jemand ein zweites Mal heiratet war (und der erste Ehepartner noch lebt), dann ist die Ehe ungültig. Wenn der Ehepartner stirbt, ist die Legalisierung der zweiten Ehe möglich. Man muss die Verfehlung der zweiten Heirat bekennen und - um zu den Sakramenten gehen zu können entweder enthaltsam leben oder - was ja ohne Probleme möglich ist - den zweiten Partner kirchlich heiraten. (Das kann ganz schlicht im kleinen Kreis geschehen). |
Ich bin kath. und mein Mann Orthodox. Seit kurzem haben wir stadesamtlich geheiratet. Nun haben wir den Wunsch noch kirchlich zu heiraten. Er würde gerne in Deutschland (wegen Freunde und Familie) orthodox heiraten und ich gerne in meine Heimatland Portugal ebenfalls wegen Freund und Familie heiraten. Nun meine Frage, geht das? Können wir 2x heiraten? Einmal in Deutschland orthodox und dann in Portugal Katholisch? oder anders herum, Reihenfolge spielt bei uns keine Rolle! Liebe Ana, also heiraten kann man nur einmal. Das Sakrament spenden die Braut und der Bräutigam ja einander. Ich glaube, Sie sollten zuerst die Frage klären, wo eine kirchliche Trauung am unkomplizietesten ist. Es brauchen ja entweder die Braut oder der Bräutigam eine Dispens zur Heirat eines Partners mit anderem Glauben. Bei der katholischen Kirche geht das sicher. Bei den Orthodoxen könnte das schwieriger sein. Ob Sie nun so oder so heiraten, Sie können es nur einmal tun. Sicher aber ist bei etwas gutem Willen eine Segensandacht oder hl. Messe - mit Brautkleid - auch nach der Hochzeit möglich. Verlangen Sie also nicht eine zweite Trauung - das ist unmöglich - aber eine Segnung der Ehe in Ihrem Heimatland von Ihrem Popen oder Priester. Ich hoffe, Sie haben damit Erfolg. Jedenfalls alles Gute zur Hochzeit und ich hoffe auf eine baldige Vereinigung der katholischen und orthodoxen Kirche. |
Ich möchte gerne meine deutsche Verlobte heiraten. Aber da gibt es ein Problem: Lieber Florian, eine Christin darf einen Muslim nur nach Dispens heiraten. Wenn dies nicht gegeben war, ist die Ehe ungültig. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen kirchlichen Behörden. |
hallöchen ,na da versuch ich auch mal mein Glück in der Hoffnung das auch sie mir helfen konnen!!!! Liebe Renate, einen Versuch ist es allemal wert, auch wenn...! Wenn Sie mit einem Mann eine Beziehung haben, der gültig verheiratet ist, dann begehen Sie Ehebruch, da ist Ihnen ja klar. Die Sünde ist eine Seite, die Stellung eine andere. Wegen einer Scheidung wird sicher niemand gekündigt: Problematisch könnte die neue Beziehung sein. Das ist aber vom Pfarrer abhängig. Ich rate Ihnen jedenfalls, die Finger von einem verheirateten Mann zu lassen - auch wenn es schwer sein sollte. Wie rechtfertigen Sie sich vor Gott? Und nur das alleine zählt! |
Mein Lebensgefährte ist katholisch. Er ist geschieden Liebe D. wenn Ihr Lebensgefährte nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten war, dann ist die Ehe ungültig, weil die "Formpflicht" (katholische Heirat) nicht erfüllt wurde. Er darf daher kirchlich heiraten. |
Guten Tag!Ich würde gerne wissen, wie das Mindestalter der Trauzeugen bei einer katholischen Hochzeit ist. Der Tag der Hochzeit ist nur einige Tage vor dem Tag an dem mein vorhergesehener Trauzeuge 18 wird. Ist es troztdem möglich ihn als Trauzeugen zu haben? Liebe xy, normalerweise genügt die Vollendung des 16. Lebensjahres. |
Guten Tag, Liebe Yvonne, |
Können Sie mir bitte folgende Frage beantworten: Liebe Karin, ich fange beim Einfacheren an. Ja, er kann heute ein katholischen Begräbnis haben. Die Krankensalbung ist heikel, denn durch sie werden ja Sünden vergeben - ich muss sie aber bereuten und den Vorsatz haben, sie abzulegen. Das ist sicher vom jeweiligen Priester abhängig. Die erste Frage kann man nur genau beantworten, wenn man alle Umstände kennt. Wenn die erste Ehe gültig war und die neue Beziehung gelebt wird, dann ist ein Eucharistieempfang nicht möglich. Wenn der erste Ehemann verstorben wäre, dann ändert sich auch nichts, solange nicht kirchlich geheiratet wird. Wenn die neue Beziehung eine "Josefsehe" ist, dann kann man zu den Sakramenten gehen. |
Hallo! Liebe Veronika, nein, das geht nicht. Der Kirchenaustritt ändert nichts an seinem Christsein und seiner Ehe. Eine Heirat ginge nur, wenn die erste Ehe ungültig wäre. |
ICh bin orthodox mein freund islamisch! Liebe Mary, offen gesagt, ich kenne nur eine Ehe einer Christin mit einem Moselm, die gut gegangen ist. Ist der Moslem halbwegs gläubig, so gibt es sowieso nur ein moslemisches Kind. Ist er es nicht, warum wird er nicht Christ? Ich rate zur Vorsicht! |
Hallo Herr Obereder. Liebe Maria, sagen Sie ihm nichts! Er weiß es ja und geht Ihnen deshalb aus dem Weg. Was Sie tun können und sollen - viel für ihn beten! Das hilft sicher auch Ihnen. Und wenn die Trauer zu groß ist, dann weinen Sie alles heraus - und bitten Gott um Wegweisung. Wenn Sie einen katholischen Mann suchen, dann fahren Sie mit dem Singl-Bus von München nach Padua oder schauen einmal in www.kathtreff.org nach. Das meine ich ganz ernst. So können Sie "Loslassen". Alles andere macht Ihnen und ihm das Leben schwer - das ist halt meine Meinung. Ich bete für Sie! |
Hallo miteinander! Meine Schwiegereltern haben bald Silberhochzeit und darum brauch ich ein oder zwei Fürbitten für sie! Ich habe aber leider keine Ideen und wollte euch darum um ein paar Ideen fragen!? Also, da gibt es Vieles auch im Internet: z.B.: http://silberpaare.de/auskursarbeit/elementeordner/godi/bitten.html Ich wünsche eine schöne Feier |
gelobt sei jesus christus! Lieber Marc, |
Liebe Freunde, ich bin 42 Jahre alt, seit 20 Jahren Christ und ledig. Jetzt habe ich ENDLICH!!eine Frau aus Pakistan kennengelernt, sie ist 23 Jahre alt, wir haben seitdem einen telefonischen und e-Mails Kontakt und haben voneinander Fotos zugeschickt. Wir habe uns beide sehr tief verliebt und ich werde sie jetzt im Juli besuchen gehen, wir wollen auch heiraten. Was denkt Ihr darüber, dass man sich schon bevor wir uns getroffen haben sehr tief verliebt haben? Lieber Marc, ich würde diese "Email"-Liebe wirklich auf Herz und Nieren prüfen! Ein Mädchen aus Pakistan kann leicht in den Westen kommen wollen. (Das muss nicht so sein). Sicher, man kann sich schnell verlieben, aber in Ihrem Fall würde ich diese Liebe inständig prüfen, damit Sie keine Überraschung erleben. Sie müssen auch bedenken, dass das Mächen aus einem ganz anderen Kulturkreis kommt. Ja, man kann sich verlieben - aber man darf dabei den "Kopf" nicht verlieren. |
hallo Liebe Daniela, eine kirchliche Heirat ist mit Einschränkungen möglich. Gehen Sie möglichst bald zu Ihrem zuständigen Pfarrer, um die Frage zu besprechen. Genaue Regelungen finden Sie im Kirchenrecht unter http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. |
Hallo, Liebe A, in Ihrem Fall wollen Sie kirchenrechtlich eine "Mischehe" eingehen. Das Kirchenrecht zu diesem Fall können Sie unter http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe, VI. Kapitel, ab Punkt 1124 - 1129 nachlesen. Sie sehen darin, dass die Unterschiedlichen Konfessionen schon Probleme mit sich bringen, die nur die zuständigen kirchlichen Ämter klären können. Ich kann nicht dem Erzbistum vorgreifen. |
Ich habe folgende Frage, mein Mann und ich heiraten jetzt im August kirchlich in Portugal (katholisch). Wir haben beide die portug. Staatsangehörigkeit leben aber hier in Deutschland, jedoch sind wir aus der Kirche ausgetreten aus finanziellen Gründen, da es einiges an Geld war, was abgezogen wird. Jetzt hat meine Kirche hier festgestellt, dass ich sozusagen nicht katholisch bin und dass ich nicht heiraten darf. Aber gilt das dann auch in POrtugal?Denn in Portugal gibt es keine Kirchensteuer und ich bin der Meinung, dass wir dort katholisch sind. Denn die Kirche meint jetzt hier, dass man jetzt bei Bischof beantragen muss, dass ich heiraten darf, bzw. wieder eintrete in die Kirche. Ich bin aber der meinung, dass dieses Gesetz nur in Deutschland gilt oder sehe ich das falsch? Ich weiss leider nicht was ich tun sollen, denn es sind nur noch wenige Wochen bis zur HOchzeit. Liebe Silvia, Sie treffen einen wunden Punkt in der deutschen Kirche. Papst Benedikt XVI. hat das Schreiben (Communicationes 38(2006), S 175-77) approbiert, das besagt, dass Kirchenaustritt nicht Glaubensabfall ist! Ein Glaubensabfall müsste schriftlich vor der zuständigen kirchlichen Autorität getätigt werden. Ein Tipp: Schreiben Sie dem Bischof, dass Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, sondern nur, wie in Portugal, keine Kirchensteuer zahlen und daher nach dem oben zitierten päpstlichen Dokument nach wie vor katholisch sind und daher auch das Recht haben, katholisch zu heiraten. Weil die Sache drängt, sollten Sie eine Kopie auch dem Nuntius mit der Bitte um Hilfe schicken. |
Hallo Lieber Thomas, wenn Getaufte heiraten, dann können sie vor Gott sakramental eine Ehe eingehen. Ich würde eine "katholische Hochzeit" empfehlen. Die ist nach Erlaubnis des Pfarrers bzw. Bischof nach Einhaltung einiger Forderungen möglich. Lesen Sie de Bestimmungen im Kirchenrecht § 1124 nach. Sie finden dies in http://www.hauskirche.at unter Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. Vielleicht lesen Sie gemeinsam die Mappe "Hauskreise" als Vorbereitung auf die Ehe durch. Sie finden eine Kostprobe/Bestellmöglichkeit unter de oben angeführten Adresse unter Buchbesprechungen. Eine glückliche, gesegnete Ehe!!! |
darf ein evangelist von der bibel her eine katholische heiraten?? Nach der Bibel dürfen alle heiraten, das ist ja ein Schöpfungsauftrag. Es geht natürlich bei Getauften um das Sakrament, das sich ja nur Getaufte spenden können - unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit. Die Katholische Kirche nennt diese Ehen "Mischehen" und erlaubt die katholische Eheschließung nach Dispens durch den Ortspriester oder Bischof. |
Hallo, Liebe Ivana, die Liebe kommt vor der Familie! Sie begehen sicher keine Sünde, wenn Sie nach reiflicher Überlegung jenen Mann heiraten, den Sie lieben. Sie sollten nur Einwände der Familie auf ihre Ernsthaftigkeit prüfen. Ich würde z.B. als Christin auf keinen Fall einen Moslem heiraten. Auch Ehen von Christen mit Nichtchristen sind oft problematisch, weil der gemeinsame Glaube die Ehe beständiger macht. |
Einen wunderschönen guten Tag, Liebe Ivana, die orthodoxe Kirche steht der katholischen Kirche sehr nahe! Das ist in der höchsten Kirchenführung deutlicher zu spüren, wie bei den Priestern. Es ist sogar zu hoffen, dass in absehbarer Zeit eine Vereinigung zustande kommen wird. Ich persönlich würde katholisch heiraten, weil die katholische Kirche bei den Mischehen flexibler ist. Die Bestimmungen zu den Mischehen finden sie in http://www.hauskirche.at unter Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe, § 1124ff. Lesen Sie mit Ihrem Freund die Mappe "Hauskreise". Sie finden eine Kostprobe und Bestellmöglichkeit unter obiger Adresse/Buchbesprechungen. Sie tun sich sicher auch leichter, wenn die Kinder katholisch getauft werden. Die Taufe gilt ja für alle Bekenntnisse. Vielleicht ist dann auch Ihre Familie nicht mehr "so wild". Sagen Sie Ihrem Freund, wie sehr unser derzeitiger Papst die Orthodoxie schätzt. Wir können von ihr viel Innerlichkeit lernen und die Orthodoxie kann von uns die Einheit lernen. |
Hallo, Liebe xy, Gratulation zur Hochzeit. Grundsätzlich gibt es "geheime kirchliche Trauungen", dies aber ist meist dann der Fall, wenn eine Witwe einen Witwer heiratet und beide die Pensionen nicht verlieren wollen. Die standesamtliche Heiratet bietet einen Rechtsschutz vor dem Staat und eine Regelung für die Namen der Kinder. Ich würde das nicht weglassen. |
Hallo! Liebe Kristina, ja, das ist möglich. Lesen Sie dazu das Kirchenrecht unter http://www.hauskirche.at / Rat&Tat / Kirchenrecht / Ehe. Wenn Ihr Freund katholisch werden will, dann sollte er das aus Überzeugung wollen. Lesen Sie dazu gemeinsam das Buch Hauskreise. Kostprobe und Bestellung unter http://www.hauskirche.at / Buchbesprechung. Zu einer Konversion ist ein "Katechumenat" erforderlich, das doch meist ein Jahr dauert. |
Liebes Lebenshilfe - Team, Liebe Veronika, JA, Sie können katholisch heiraten - mit Dispens. Sie verlieren sicher nicht Ihre Missio. Die Antwort finden Sie im Kirchenrecht unter http://www.hauskirche.at / Rat&Tat / Kirchenrecht / Ehe und dort "Mischehen". Vielleicht bestellen Sie sich die Mappe "Hauskreise" und lesen sie diese gemeinsam mit Ihrem Freund durch. (http:/www.hauskirche.at / Buchbesprechung). Eine glückliche Ehe. |
hallo, Lieber Pongi, Ja, Zeuge kann jeder mündige Mensch sein! |
Hallo, Lieber Frank, |
Ich habe eine sehr gläubige Frau kennengelernt und wir haben uns sofort ineinander verliebt, sie ist Polin. Leider können wir nicht zusammen leben weil sie nicht an der Kommunion in der Kirche teilnehmen kann.Da ich schon einmal Kirchlich verheiratet war ist es eine Sünde. Wir suchen einen Weg um doch noch wie ein Liebespaar leben zu können und auch in der Kirche heiraten zu dürfen.Was ich bisher gefunden habe konnte uns nicht weiterhelfen. Ich habe in meinem Leben noch nie etwas so geliebt wie diese Frau, dafür würde ich mein Leben geben. Bitte geben sie uns einen Rat. Danke Lieber Czaiska, es gibt nur drei Möglichkeiten: 1. Die Beziehung auflösen (Liebe macht auch blind und nicht immer das Richtige). 2. Eine "Josefsehe" eingehen. 3. Eine Annulierung Ihrer ersten Ehe anstreben - wenn möglich. |
Hallo, ich habe eine Frage: Mein Mann u. ich sind beide katholisch u. haben 2004 kirchlich geheiratet. Unsere Ehe ist sehr, sehr glücklich u. wir wissen ganz sicher, dass sie ein Leben lang halten wird. Nun meine Frage: Gibt es die möglichkeit, denselben Partner einige Zeit nach der kirchlichen Hochzeit nochmal kirchlich zu heiraten, quasi um den kirchlichen Segen "aufzufrischen" bzw. das Versprechen aus dieser tiefen Liebe heraus nocheinmal zu erneuern ? Ich weiß, dass dies an der Goldenen Hochzeit z.B. geschieht, aber kann man dies auch zu einem Zeitpunkt tun, den man selbst auswählen will ? Ich finde es immer so ungerecht, dass Leute so oft sie wollen,standesamtlich verschiedene Partner heiraten können, Leute, die aber wirklich ihr Leben lang ein und denselben Partner lieben, womöglich nicht das Recht haben, diese Liebe mehrmals vor gott besiegeln zu lassen. Die Frage klingt vielleicht blöd, aber uns ist sie ein sehr großes Anliegen. Danke für die antwort im voraus. Lieber xy, Sie können Ihr Eheversprechen täglich erneuern! Sie heiraten natürlich nicht noch einmal, aber sie bekunden einander Ihre Liebe. Die Kirche sieht offiziell vor, dass man Messen in besonderen Anliegen lesen lassen kann. Sie können daher jederzeit ein Heilige Messe für Ihre Ehe bestellen. Besonders eignen sich dazu natürlich Wallfahrtsorte. Die Charismatische Erneuerung kennt z.B. die Erneuerung des Eheversprechens vor einem Priester. Bei vielen Segnungsgottesdiensten treten die Ehepaare gemeinsam vor den Priester, um ihre Ehe neu segnen zu lassen (auch wenn man gerade 12 Jahre, drei Monate und 7 Tage verheiratet ist). Meine Frau und ich, wir haben dies schon sehr oft getan! |
brauche ich eine konfesion um einen moslem zu heiraten? Liebe xy, nein - aber vorher eine gute Information über Ihre Rechte und Pflichten als Frau eines gläubigen Moslems! Sie sollten keine Entscheidung aus einem "Verliebt-Sein" heraus machen. |
Hallo.. Liebe Anna, ein "Umtaufen" gibt es nicht. Man kann nur konvertieren, das heißt ein anderes christliches Bekenntnis annehmen. Der griechische Pope wird natürlich mit Recht annehmen, dass Sie griechisch orthodox werden möchten, damit Sie nochmals heiraten können. Aber das ist bei den griechisch-Orthodoxen auch nicht so ohne weiteres möglich. Die Ehe ist für Katholiken und Orthodoxe unauflöslich. Das ist kein Gebot der Kirche, sondern eine Forderung Gottes, vor der Sie niemand dispensieren kann. Es gibt daher keine stichhaltigen Gründe für einen Wechsel des Glaubensbekenntnisses. |
Meine katholische Freundin und ich wollen heiraten. Ich bin 2 mal geschieden, wurde aber noch nie katholisch getraut. Dazu kommt, daß ich vor vielen Jahren aus der r.k. Kirche ausgetreten bin. Es ist unser innigster Wunsch, kirchlich zu heiraten und auch unser geplantes Kind kathol. zu erziehen. Lieber Nikolasu, Ihre Frage kann ich nicht so einfach beantworten. Wenn Sie erst nach Ihrer standesamtlichen Heirat aus der Kirche ausgetreten sind, dann waren die Ehen (kirchlich gesehen) ungültig, weil Sie die sogenannte Formpflicht nicht erfüllt haben (Trauung voe einem Priester und zwei Zeugen). Haben Sie nach dem Kirchenaustritt geheiratet, dann wird die Ehe unter Christen als gültig angesehen, da Sie dann nicht mehr der "Formpflicht" unterliegen. Sie sollten sich daher mit einem Priester besprechen, um Ihren Fall zu klären. |
hallo ich habe da mall eine ganz wichtike frage darf ich mit meinem Coseng eine bezihung führen und ist das inzucht ich brauche hilfe bitte ganz schnell Liebe Melly, ohne Ehe dürfen Sie nach katholischer Lehre sowieso kein Eheleben führen. Mit einem Cousin sind Sie im 4. Grad in der Seitenlinie verwandt und dürfen eine Ehe nur mit kirchlicher Dispens eingehen. Die Dispens ist aber möglich. |
Guten Tag ! Liebe Tanja, |
Ich möchte wissen, ob eine Ehe gültig (beide katholisch)ist, wenn bereits vor der Ehe bekannt war, dass der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit unfruchtbar ist, er jedoch die Frau unter Druck gesetzt hat mit den Worten: "Wenn du unfruchtbar wärst, würde ich dich auch heiraten." Die Frau dann die Ehe eingegangen ist. Danke! Liebe xy, an sich ist jede Ehe, die unter Druck zustande kam, ungültig. Man muss dies vor dem zuständigen Ehegericht glaubhaft nachweisen und ein Annullierungsverfahren einleiten. |
Ein freundliches Hallo, Lieber Matthias, wenn Ihre Freundin mit einem Katholiken verheiratet war, der für die Ehe keine Dispens bekam, dann wäre die Ehe ungültig. Wenn zwei Getaufte heiraten, dann ist von katholischer Seite die Ehe gültig - außer es gäbe Annullierungsgründe. Genaue Auskunft kann in diesen Fällen aber nur Kenntnis der genauen Fakten der Pfarrer oder ein Ehegericht erteilen. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Elisabeth, ja, das Gebet ist immer das Beste. Bei aller Liebe zu Ihrem Freund sollten Sie sich aber nicht auf ihn fixieren. Horchen Sie auf die Stimme Gottes. Wenn Sie zusammengehören, wird Gott die Wege ebnen. Wenn nicht, dann wird er Ihnen andere Alternativen aufzeigen. Bleiben Sie gelassen - ja, und beten Sie. Weil wir gerade den Sonntag der Barmherzigkeit gefeiert haben, würde ich Ihnen die Novene zur "Göttlichen Barmherzigkeit" empfehlen. Sich der Barmherzigkeit auszuliefern ist sicher das Beste! Die Novene finden Sie z.B. hier: http://www.heiliggeist-seminar.de/Geb2BamNovne.htm |
mein freund und ich sind seit 2 jahren ein paar und nehmen beide unseren glauben sehr ernst! wir wollen bis zu unserer hochzeit enthaltsam bleiben! diese steht kurz bevor! jetzt zu meinem problem: mein freund hat mir erst jetzt gestanden das er hiv positiv ist! da wir noch keinen sexuellen kontakt gehabt haben brauche ich mir im moment auch keine sorgen machen das er mich angesteckt haben könnte - ich liebe in wirklich sehr - doch ich habe auch einen grossen kinderwunsch und verhütung mit kondom ist laut kirche verboten - was soll ich jetzt tun - ich bin verzweifelt! gegen eine veröffentlichung dieses beitrags habe ich nichts da es vielleicht auch andere paare betreffen könnte Liebe xy, da bin ich auch sprachlos! Das ist ein schweres Kreuz! Für eine junge Frau gibt es eigentlich nur eine vernünftige Möglichkeit: Nicht heiraten. Das klingt vielleicht hart. Ist es auch, wenn man sich liebt. Aber ... !!! Kinder bekommt man nur durch "ungeschützte Sexualität". Und die "Offenheit für Kinder" gehört zur Ehe. Es ist aber unverantwortlich, sich bewusst anzustecken und eventuell HIV-infizierte Kinder zu bekommen. Die Frage nach Kondomen ist hierbei uninteressant. Außerdem muss ein Kondom nur ein einziges Mal reißen oder nicht "gut sitzen" und die Ansteckung ist auch gegeben. Dabei spreche ich gar nicht von einer persönlichen, individuellen Schuld bei der eventuellen Verwendung von Kondomen. Die gesundheitlichen Fakten sprechen dagegen. Alle anderen theoretischen Möglichkeiten, wie Josefsehe oder dgl. würde ich nicht in Betracht ziehen. Gott kann natürlich jederzeit ein Wunder wirken, z.B. durch Gebet oder Verwendung von Weihwasser... Ihr Freund sollte sich nach inständigem Gebet nochmals untersuchen lassen. |
Hallo Liebe Saskia, bitte gehen Sie so schnell wie möglich zum Pfarrer. Wenn Ihr erster Mann keine Dispens der katholischen Kirche eingeholt hat, dann war die Ehe nicht gültig und es dürfte kein Problem geben. Aber es sind heikle Fragen. Die genauen Bestimmungen können Sie im Kirchenrecht nachlesen: http://www.hauskirche.at, dann Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe und dort "Mischehe". |
Welche Wahlfahrtskirchen gibt es in Österreich oder Slowenien, wo man bezüglich eines Kinderwunsches hinpilgern kann? Liebe xxy, es gibt keinen Wallfahrtsort, wo man sagen kann: da geh ich hin und es klappt. Wichtig ist das Gebet und das Vertrauen in den Willen Gottes. Er weiß am besten, "wann die Zeit ist". Ich persönlich weiß von einigen Paaren, die neun Monate nach einem Gebet ein kleines Kind in den Händen halten durften. Ein derartiges Gebet haben meine Frau und ich im Buch "Weihwasser und andere christliche Heilmittel" (zu finden in www.hauskirche.at ... shop) aufschreiben können. Dieses Gebet hat P. Bernhard aus Aichkirchen in Oberösterreich gesprochen. Da gibt es schon ein paar "Gebetsbabys". Vielleicht fahren Sie dort einmal hin. In Slovenien würde ich nach Kurescek pilgern. |
hallo bin ein christ und röm.kath. Lieber Horst Viktor, ich würde den Glauben über die Liebe stellen. Die Zeugen Jehovas sind so extrem, dass sie nicht einmal zu den christlichen Sekten gerechnet werden. Ich nehme an, dass die Bekannte früher eine andere Glaubensüberzeugung hatte. Vielleicht hat ein Glaubensgespräch Sinn, indem Sie z.B. gemeinsam die Mappe "Hauskreise" (in www.hauskirche.at - Kostprobe und Bestellung) ansehen. Bei den "Zeugen" ist Jesus nicht Gott, es gibt keine Hölle, die Seele stirbt im Tod... Meist stehen die Mitglieder der Sekte unter großem Zwang. Ein freies Gespräch wird sehr schwer werden. Eine kirchliche Heirat ist praktisch ausgeschlossen, da ja den Kindern keine christliche Erziehung zugesichert werden kann. |
Guten Abend Liebe Nicole, die Farbe des Hochzeitskleides schreibt die Kirche nicht vor. Es muss nur kirchenrechtlich alles in Ordnung sein. Die beiden ersten Ehe müssen entweder nichtig, annulliert oder durch den Tod eines Partners beendet worden sein. |
guten Tag :-) Liebe K., Ich spreche von der katholischen Tradition. Da sollte man gefirmt sein. Ist aber kein Hinderungsgrund, da die Firmung vom Priester mit Vollmacht durch den Bischof unmittelbar vor der Ehe gespendet werden kann. Der genaue Passsus lautet: "Can. 1065 — § 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann." |
Welche Schritte muß ich unternehmen, um meine Ehe anullieren zu lassen. Muß ich einen Anwalt nehmen oder geht es auch kostengünstiger? Lieber xy, wir behandeln hier nur katholische (christliche) Eheangelegenheiten. Für eine katholische Eheannullierung benötigen Sie keinen Anwalt. Sie gehen mit Ihrem Anliegen zum zuständigen Bistum. |
Ich bin weder getauft noch gläubig, mein freund ist katholisch. Liebe xy, es freut mich, dass Sie einen katholischen Freund gefunden haben - die sind Mangelware. Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Pfarrer, Sie bekommen sich die Erlaubnis zur Hochzeit, wenn Sie mit der katholischen Kindererziehung einverstanden sind und Ihren Freund nicht vom Glauben abbringen wollen. Warum aberversuchen Sie nicht gemeinsam ein bisschen in den katholischen Glauben vorzudringen? Lesen Sie doch gemeinsam die Mappe "Hauskreise" mit Glaubens- und Lebenshilfethemen. Kostprobe und Bestellung in http://www.hasukirche.at. Wie sollen Sie gläubig sein, wenn Sie Gott nicht kennen? Versuchen Sie es - und wünsche eine schöne Hochzeit und noch schönere Ehe. |
Hallo es fällt mir schwer ihnen zu schreiben ich habe ein großes Problem mit dem ich nicht fertig werde.Ich habe 1983 Kirchlich geheiratet und aus dieser Ehe 2 Kinder 20 und 13 Jahr in meiner Ehe warGewalt im spiel ich habe es aber immer Ertragen meiner Mutter (die an Krebs verstorben ist )und den Kinder wegen seit 2001 bin ich nun geschieden und habe das alleinige sorgerecht der Kinder behommen es war eine schlimme Scheidung mein Mann wollte einen Vaterschaftstest den er auch gerichttlich durchführen lies (Natürlich ist er der Vater der Kinder)seither hat er sich nicht mehr um die Kinder gekümmert und auch keinen Unterhalt gezahltAufgrund desen hatte ich mit den Kinder alles verloren mein Elternhaus das ich von meiner Mutter bekommen habe wurde Zwangsversteigert ich habe Tag und Nacht als Altenpflegerin gearbeitet um mich und die Kinder durchzubringen nun habe ich zwei Bandscheibenvorfälle und es geht níchts mehr ich komme nicht mehr klar mit den Situationen und möchte nun gerne meine Ehe Anulieren lassen wie muss ich vorgehen. Es ist für mich sehr schlimm nicht mehr zur Kommunion gehen zu können ich komme mir richtig ausgegrenzt vor Auch mein Söhne stellen mir sehr viele Fragen die ich ihnen nicht beanntworten kann Mamma wenn du nicht zur Komminun gehen darfst gehen wir auch nicht Vielleicht können sie mir weiterhelfen vielen dank Liebe Inge, zunächst meine innigste Anteilnahme an Ihrem Schicksal! Nach Ihrem Schreiben nehme ich an, dass Sie zwar geschieden sind, aber keinen Freund haben. Wenn dem so ist, dann können Sie ohne weiteres zur Kommunion gehen - ja Sie müssen gehen, damit Sie Jesus trösten kann! Sie sind absolut nicht ausgegrenzt. Die Scheidung ist kein Grund, nicht zur Kommunion gehen zu können. Was anderes wäre es, wenn Sie mit einem anderen Mann zusammenleben würden. Nur dann dürften Sie nicht zur Kommunion gehen. Eine Annulierung der ersten Ehe ist nur dann möglich, wenn Ehehindernisse nachgewiesen werden können, das können nur kirchliche Gerichte entscheiden. Aber wenn kein Mann im Spiel ist, dann lassen Sie sich von Gott trösten. Nehmen Sie auch Kontakt auf mit Waltraut.Sennewald@t-online.de. Sie leitet einen Arbeitskreis unserer Initiative Hauskirche www.hauskirche.at. |
Hallo, Lieber Stefan, wenn die Ehe kirchlich (katholisch) geschlossen wurde, dann gehen Sie bitte zum Diözesangericht und fechten Sie die Ehe an. Wenn das Ganze eine betrügerische Aktion war, müsste das möglich sein. |
Guten Tag, Lieber Daniel, bitte wenden Sie sich an den zuständigen orthodoxen Popen und zusätzlich an Ihren Pfarrer. Wenn eine orthodoxe Annullierung stattfindet, muss sie katholisch nicht anerkannt werden. Der Fall ist heikel, deshalb informieren Sie sich bei den Entscheidungsträgern. |
Ich bin seit ich lebe bzw seit der Taufe römisch-katholischer Christ. Mit "der Kirche" verband mich nie besonders viel und seit den letzten beiden Jahren meines Jusstudiums beschäftige ich mich mit dem Gedanken des Austretens. Lieber Josef, der Text klingt ja "modern". Eine bescheidene Frage: "Kennen Sie Ihren Glauben" bzw. haben Sie einmal versucht, mit Gott in "persönlichen Kontakt" zu treten? Ich rate Ihnen, einmal drei Tage nach Medjugorje zu fahren (mit einer Pilgergruppe) oder nach Paray le Monial zu den Sommertreffen der Gemeinschaft Emmanuel oder... Sie können auch das Buch "Hauskreise" studieren (http://www.hauskirche.at). Ich würde nicht zu leichtfertig "austreten". Außerdem - wirklich austreten kann man nicht, denn Sie sind ja getauft. Das ist ein unauslöschliches Siegel. Wenn Sie Jus studiert haben, haben Sie ja auch Kirchengeschichte studiert. Je nach Vortragendem werden Sie ein unterschiedliches Bild der Kirche haben. Wie aber würde unsere Welt ohne Christentum ausschauen - auch die Rechtssprechung? Also - de facto sind sie vielleicht ohne Bekenntnis, nicht de jure. Daher können Sie als Christ heiraten. Das entscheidende beim Sakrament, das JA sprechen ja Sie als Christ und nicht der Priester. Dazu kommt Ihre Ehrlichkeit! Ich bin überzeugt, dass Sie nach einer Wallfahrt anders denken würden. Aber das ist nur ein Vorschlag, der mir so in den Sinn gekommen ist. Ich war auch einmal weniger gläubig. |
Ich bin im Begriff dazu, einen nicht christlichen Mann zu heiraten. Meine Mutter übt starken Druck auf mich aus und ich fürchte, Sie wird den Kontakt zu mir abbrechen. Sie sagt, dass, wenn ich die Gebote Gottes breche und sie in Kontakt zu mir bleibt, sie sich mitschuldig am Bruch von Geboten macht und dass könne sie nicht, weil sie vor Gott Verantwortung für mich hat und Rechenschaft über ihre Erziehung ablegen muss. Als Brechen der Gebote betrachtet sie zum Beispiel, wenn ich Kinder bekomme und diese nicht jeden Sonntag in die Kirche mitnehme. Was soll ich darauf entgegnen? Ich möchte nicht, dass der Kontakt zu meiner Mutter abbricht, weil sie sehr an mir hängt und ich in ihrem leider schwierigen Leben auch weiterhin beistehen will. Liebe xy, ich weiß nicht, welche Konfession ihr Mann hat, nach der Wahrscheinlichkeit müsste er Moslem sein. Wenn er Ihnen diese Konzessionen macht, die Sie geschildert haben, dann ist er sicher kein "überzeugter Moslem". Was aber, wenn sich das ändert? Sie sind wirklich allein Ihrem Gewissen verantwortlich. Grundsätzlich ist die Ehe möglich. Die Belastung durch den unterschiedlichen Glauben ist aber sicher sehr groß. Vielleicht ist Ihr Freund Anhänger einer anderen Religion. Vielleicht können Sie einmal gemeinsam über den katholischen Glauben sprechen (z.B. mit der Mappe Hauskreise in www.hauskirche.at - Probe und Bestellmöglichkeit). Ich würde das auf jeden Fall versuchen. Wenn es nicht einmal eine Bereitschaft gibt, diese Mappe (die auch weltliche Themen enthält) gemeinsam durchzuarbeiten, dann würde ich wirklich von einer Ehe abraten, denn dann kommen sicher große Probleme in der Ehe. Noch ein Rat: Beten Sie und - vielleicht machen Sie gemeinsam eine Wallfahrt nach Medjugorje. Ich weiß, dass dieser Ort auch Personen anderer Religionen beeindruckt. |
Ich bin katolisch und meine zukünftige frau aus russland ist orthodoxe. Liebe Olga, vor Gott geschlossene Ehene sind für alle Christen unauflöslich. Eine neue Ehe kann man nur eingehen, wenn die erste Ehe annulliert, d.h. für ungültig erklärt wird. |
Ich will in einer Kichengemeinde von einem Pfarrer aus einer anderen Kichengemeinde getraut werden der Dekan läst dieses nicht zu was soll ich jetzt tun ganz einfach - zum Bischof gehen! |
Ich habe eine sehr wichtige Fragen. Können je zwei verschiedene Trauzeugen bei kirchlicher und standesamtlicher Hochzeit sein?? z,B kann mein Vater Trauzeuge beim Standesamt und meine Mutter Trauzeuge in der Kirche sein??? Lieber Amy, ja, Kirche und Welt sind getrennt! |
Ich und mein Partner würden gerne heiraten. Ich bin kathol., mein Partner ohne Konf. Ich hätte aber gerne eine Trauung in der Kirche (ohne Messe). Mein Partner würde zustimmen, möchte aber keine Ehevorbereitunskurse der Kirche besuchen. Ist es trotzdem möglich für uns in der Kirche zu heiraten? Liebe xy, gehen Sie zu Ihrem Pfarrer. Im Prinzip ist diese mit Dispens möglich. |
An erster Stelle möchte ich Ihnen ein grosses Kompliment aussprechen. Sie schaffen es in wenigen Worten, informativ, einfühlsam und konsequent entlang der katholischen Glaubenslehre Antworten und Lebenshilfe zu geben. Bitte um etwas Gedul - ich bemühe mich um eine qualifizierte Antwort. |
Ich bin katholisch und möchten gerne auch katholisch heiraten. Mein Verlobter ist evangelisch und war bereits schon verheiratet. Jetzt ist er wieder geschieden und wir würden gerne katholisch heiraten, doch uns wurde mitgeteilt, dass es nicht ging. Liebe Elina, es können nur Unverheiratete oder Verwitwete katholisch heiraten. Bei Ihrem Verlobten müsste nachgewiesen werden können, dass die Ehe nicht rechtsgültig war, die Ehefrau von Anfang an keine Kinder wollte ... Dies stellen "Diözesangerichte" fest. |
Meine Verlobte (katholische Religionslehrerin) und ich (evangelisch, ledig) möchten gerne evangelisch heiraten mit katholischem Beistand. Eine Dispens wird sie nach Aussage von Ihrem Pfarrer bekommen. Kann sie bei Versetzung in ein anderes Bistum Ihre Missio verlieren, da ja die Missio immer wieder neu beantragt werden muss? Ihr Pfarrer konnte das nicht bestätigen, da hier wohl jedes Bistum eigene Regeln hat. Bei vorliegender Dispens liegt aber doch auch nach katholischem Recht eine gültige Ehe vor. Wieso gibt es dann unterschiedliche Auslegungen? Liebe A., |
Mein Freund ist Moslem (nicht praktizierend, sekulär eingestellt) und ist mir zu Liebe bereit, mich (kath.) kirchlich zu heiraten, wobei ich mit ihm vereinbart habe, dass dies die Taufe und möglichst weitgehende katholische Erziehung unserer allfälligen Kinder einschliesst. Liebe Elisa, ja, die nichtkatholischen Ehen werden von der katholischen Kirche als "Naturehen" anerkannt und sind unauflöslich. Der Kirchenaustritt der evangelischen Frau spielt dabei keine Rolle. Ich würde Ihnen dringend raten, mit Ihrem Fall zum zuständigen Diözesangericht zu gehen. Außerdem müssen Sie ja bei der Ehe mit einem Moslem um Dispens ansuchen. Wenn Ihr Freund eine "Zeitverzögerung" nicht akzteptieren will, dann überprüfen Sie bitte seine Motive; denn wahre Liebe kann warten! |
Mein Sohn hat vor zwei Jahren kath. geheiratet (nach ca 8 jähriger Partnerschaft). Jetzt hat ihn seine Frau verlassen (im Aug 06 aus gemeinsamer Wohnung ausgezogen, Verhältnis mit anderem Mann). Aus den verschiedenen Gesprächen mit meinem Sohn in der letzten Zeit habe ich erfahren, daß seine Frau nicht interessiert/bereit war Kinder zu bekommen, was sie auch gegenüber Bekannten geäußert hat. Sex spielte in der Beziehung in den letzten 6 Jahren (Dauer der Ehe und vorher) eine untergeordnete Rolle. Lieber Franz, wenn eine Frau nachweislich schon vor der Eheschließung keine Kinder wollte, dann kann die Ehe annulliert werden. Gehen Sie bitte dann zum zuständigen "Diözesangericht". Sie werden dort weiter informiert werden. |
ich habe ein großes problem meine schwester ist mit einem moslem zusammen.meine eltern können und wollen das nicht akzeptieren weil sie streng katholisch sind.davon will sie aber nichts wissen sie meint das das ihr leben ist und für sie kirchliche trauung,taufe usw. nicht unbedingt sein muss.wie kann man sie vom gegenteil überzeugen?? Liebe Mina, Ihre Schwester ist natürlich für sich selbst verantwortlich. Was Sie tun können und sollen: "Für sie beten!" Ich kenne einige Frauen, die mit Moslems verheiratet waren und jetzt geschieden sind. Wenn es ein "gläubiger Moslem" ist, dann sollte Ihre Schwester allerdings schon wissen, auf was sie sich einlässt. Dann hat sie den halben Wert eines Mannes... Schenken Sie ihr ein Fläschchen Weihwasser und das Buch "Weihwasser und andere chtristliche Heilmittel." (http://www.hauskirche.at ... shop) ... wer weiß? |
erlaubt die katholische kirche eine trauung zwischen einem moslem und einer katholischen frau, Liebe/r E., JA, mit bischöflicher Dispens, wenn sicher gestellt ist, dass die Frau katholisch bleiben kann und das Kind möglichst getauft wird. Es wird in diesen Fällen dringend empfohlen, einen "Ehevertrag" vor einem Notar abzuschließen. |
In Schweden stehen für eine Eheschießung zwei Varianten der Trauung zur Verfügung: Entweder standesamtlich (vor einem hohen Beamten, Richter usw.) oder vor einem Priester in einer Kirchengemeinde. Liebe Freunde, Für die katholische Kirche sind alle Ehen zwischen getauften (nicht-katholischen) Christen unauflöslich. Ein geschiedener Schwede kann daher keine Katholikin heiraten - außer die erste Ehe würde annulliert. |
Ich bin katholisch, mein Verlobter ist griechisch-orthodox. Wir möchten im Sommer griechisch-orthodox heiraten. Von Seiten der griechisch-orthodoxen Kirche ist alles geklärt. Mich interessiert nun, ob ich diese Heirat der katholischen Kirche melden muss, damit sie auch in der katholischen Kirche gültig ist. Und wenn ja, wann und bei wem soll ich das machen! Ja! Der für die Braut zuständige Pfarrer muss eine "Dispens von der Formpflicht" durch den Bischof einholen, damit die Ehe auch katholisch als gültig anerkannt wird. Sie müssen dabei zu Ihrem Heimatpfarrer gehen. |
Ich habe eine Frage. Mein Verlobter und ich wollen dieses Jahr standesamtlich heiraten und nächstes Jahr kirchlich. Nun habe ich vom Arzt die Nachricht bekommen, dass ich schwanger bin. Aber mit dickem Bauch möchte ich nicht kirchlich heiraten. Mein Problem ist nun: kann mir deswegen die missio canonica entzogen werden, auch wenn wir definitiv nächstes Jahr kirchlich heriaten wollen? Ich kann das Kind ja nun nicht wegdenken und das würde auch gegen die Kirche sprechen. Außerdem freuen wir uns auch. Liebe Doro, es wird Ihnen sicherlich die Missio nicht entzogen. Sie sollten aber zumindest standesamtlich heiraten. Ich empfehle Ihnen, schreiben Sie einen lieben kurzen Brief an den Bischof, in dem Sie die Absicht bekräftigen, nächstes Jahr kirchlich heiraten zu wollen. Am besten wäre es natürlich, wenn Sie sich über die rein "ästhetischen Bedenken" hinwegsetzen würden. Der dicke Bauch ist doch für das Heiraten ziemlich egal und Ihr kleines Kind würde im Bauch während des sakramentalen Jaworts sicher einen "Luftsprung" machen. |
Ich bin 21 Jahre, schwanger und habe einen Freund (der Vater) der Katholisch ist. Wir woollen im Sommer Heiraten und sind uns sicher, dass wir eine Katholische Hochzeit wollen. Das Kind soll auch Katholisch getauft werden. Nun ist hier die Frage wie ich schnellstmöglichst Katholisch werden kann und was ich dafür alles machen muss und brauche? Ich bin selber Evangelisch und Konfermiert. Kann ich die Konfiermation irgentwie übernehem z.B. als Firmung? Liebe Stephanie, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Ortspfarrer und schildern Sie ihm Ihr Anliegen. Er wird Sie sicher gut beraten. Außerdem müssen Sie mit ihm ja auch über die Hochzeit sprechen. |
Meine Schwägerin ist seit drei Jahren Witwe, Liber Batarilo, verwitwete Personen können jederzeit wieder heiraten. Aus Gründen der Pietät wird das wohl nicht unmittelbar nach dem Tod des Ehepartner sein, obwohl auch das möglich wäre, wie dies das Beispiel eines Heiligen zeigt. Die erste Frau des hl. Thomas Morus starb nach 6-jähriger glücklicher Ehe. Der Witwer Thomas Morus hatte vier kleine Kinder und er heiratete innerhalb einiger Wochen eine Witwe! Manche haben ihm das verübelt - nicht aber die Kirche. |
Ein Freund von mir war zwei Jahre verheiratet. Liebe Ines, eine Ehe, die nicht vollzogen wurde ist ungültig, also annullierbar! Ein Geschlechtsverkehr vor der Ehe ist kein Vollzug der Ehe. |
Hallo, Lieber Peter, genaue Bestimmungen findet man im Kirchenrecht. In userer Homepage unter http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht und Ehe. Die Firmung ist nach diesem Text nicht unbedingt Pflicht. Es kann die Firmung mit Vollmacht durch den Bischof auch vom trauenden Priester unmittelbar vor der Trauung gespendet werden. Sie finden dort auch den Passus: Can. 1115 — Die Ehen sind in der Pfarrei zu schließen, in der einer der Eheschließenden Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat oder sich seit einem Monat ständig aufgehalten hat, oder, wenn es sich um Wohnsitzlose handelt, in der Pfarrei, in der sie sich gegenwärtig aufhalten; mit Erlaubnis des eigenen Ordinarius oder des eigenen Pfarrers können Ehen anderswo geschlossen werden. Also, diese Erlaubnis wird der Ortsordinarius wohl geben. |
Nach welcher Zeit kann man noch eine Ehe anulieren oder in welchen Zeitraum Liebe Petra, wenn eine katholische Trauung ungültig war, kann die Ehe immer annulliert werden. |
Nach welcher Zeit kann man noch eine Ehe anulieren oder in welchen Zeitraum Eine ungültig geschlossene kirchliche Ehe kann ohne Zeitbegranzung annulliert werden. |
Ist ein katholisches Ehesakrament möglich Liebe Elisabeth, zunächst: Meine Antworten erheben nicht Anspruch auf kirchenrechtliche Gültigkeit. Ich bin kein "Ehegericht". Das katholische Eherecht finden Sie unter www.hauskirche.at/Rat&Tat/Kirchenrecht/Ehe Fall a.) ist möglich (Ausnahmegenehmigung) Fall b.) Die Ehe müsste aus katholischer Sicht ungültig sein, da die katholische Frau die "Formpflicht" - Heirat vor Priester und zwei Zeugen - nicht erfüllt hat. Ehe wäre möglich. Fall c.) Die evangelische Ehe gilt auch katholischerseits als unauflöslich - daher keine Heirat mehr möglich. Ausnahme wäre nur ein nachgewiesenen Ehehindernis. In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament. Über die unterschiedlich gehandhabten Entscheidungen bin ich nicht informiert. |
Mein Freund war 5 Jahre standesamtlich verheiratet und glücklich bis sie ihn betrogen hat. seit ein paar Jahren sind sie geschieden. Er ist evangelisch und ich katholisch. Besteht irgend eine Möglichkeit trotzdem zu heiraten? Liebe xy, da müsste man genau wissen, wie die erste Ehe geschlossen wurde u.s.w. Das beantworten am Besten Ehegerichte. Wenn von aktholischer Seite die erste Ehe als nicht gültig angesehen würde, dann wäre natürlich eine Heirat möglich. |
hallo! Liebe Nina, zuallererst - Gott vergibt wirklich jedem, der Reue zeigt. Das Problem istnatürlich die erste Ehe. Wenn Sie gültig war, dann sind sie nach wie vor verheiratet. Als "Ausweg" sieht die Kirche in solchen Fällen die "Josefsehe". Vor allem das Gebet!!! Wir haben auf unserer Homepage www.hauskirche.at unter den Arbeitskreisen auch einen Punkt "Geschiedene". Vielleicht nehmen Sie miteiner Kontakperson Verbindung auf. Dort treffen Sie Menschen mit gleichem Schicksal, die Ihnen sicher weiterhelfen können. Vielleicht wäre auch die Mappe "Hauskreise" etwas für Sie. Sie können dort im online-shop bestellen. Ein gesegnetes Weihnachtsfest. Horst Obereder |
Ich wende mich zum 2ten mal an Sie,weil ich sonst niemanden weiß der mir helfen könnte.Im Sommer hat mein Exmann mir mitgeteilt,daß er die kirchliche Trauung annullieren lassen möchte!Und nun ist es soweit!Ich bekam eine"Einladung"um mich informieren und beraten zu lassen!Ich habe das Gefühl,dass mir der Boden unter den Füßen weggezogen wird.Wie kann ich mich dagegen wehren?Wie kann ich die Annullierung verhindern?Habe ihm weder Unfruchtbarkeit noch eine schwere Krankheit verheimlicht,und auch das Treueversprechen habe nicht ich gebrochen...Wieso wird überhaupt"untersucht"ob eine Annullierung möglich ist.Ich verstehe das alles nicht mehr und fürchte daß mich der Glaube verlässt.Was Gott bindet soll der Mensch nicht trennen...Nur ein Sprichwort geworden..?Ich bin kein Kirchengänger mehr.Wie kann ich auch nach alldem...die Scheidung war schon schlimm aber jetzt.. Liebe Dorota, bleiben Sie ruhig und fest. Wenn die Ehe gültig zustande kam, wird sie nicht annuliert! Die kirchlichen Gerichte müssen auch untersuchen, wenn ein Verfahren beantragt wird. Je sachlicher und emotionsloser sie dabei agieren, desto besser für Ihr Interesse. Untersucht wird immer dann, wenn ein Partenr um Annulierung ansucht. Das habe ich ja auch in dieser Homepage x-mal geraten. Die Kirche Annuliert aber wirklich nur dann, wenn sie von der Ungültigkeit der ersten Ehe überzeugt ist. Drum nochmals - bleiben Sie ruhig und überlassen Sie alles dem lieben Gott. |
Müsste ich, wenn ich zum katholischen Glauben konvertiere dies auf jeden Fall in einem öffentlichen Gottesdient tun?..muss ich da das Glaubensbekanntnis im Gottesdient dann alleine vor allen Leuten sprechen? Mir ist so etwas unangenehm und ich würde es lieber klein und persönlich abhalten..lieben Dank für eine Antwort! Liebe Ina, keine Angst, der liebe Gott verlangt keine Show! Eine Konversionsfeier kann ganz bescheiden und persönlich ablaufen. Zur kritischen Anmerkung: Meine Antworten entsprechen den kirchlichen Vorschriften, das gilt für die Taufe und die Ehe. Ich glaube man tut unrecht, von der Kirche "von oben herab" zu sprechen, nur weil sich die Kirche bemüht, klare Richtlinien zu erstellen. In dem von Ihnen angeführten Fall möchte ich anführen: Im Eherecht heißt es: Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. § 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind. Dabei heißt 1125: Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden; 2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß; 3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen. |
Meine Frage ist die folgende ich bin evangelisch und lebe in Scheidung mit meiner noch evangelischen Frau.Unsere Ehe war zerrüttet und wurde nur standesamtlich geschlossen. Lieber Anton, in Ihrem Fall ist zu prüfen, ob in Ihre standesamtlich geschlossene Ehe (unter evangelischen Christen) nach katholischem Recht als gültig anzusehen ist. Die Frage ist eher mit "Ja" zu beantworten, da es für Evangelische keine "Formpflicht" bei der Eheschließung gibt. Um den Fall genau zu klären gehen Sie bitte zum zuständigen katholischen Diözesangericht. |
Meine Exfrau möchte sich nach der Gesetzlichen scheidung auch noch die kirchliche Ehe anulieren lassen. Lieber Holger. Gegen das Vorhaben Ihrer Frau können Sie nichts tun. Wenn die kirchliche Ehe rechtmäßig zustande kam, dann kann sie auch nicht aufgelöst werden. Als Christ können und sollen Sie beten. |
Guten Tag, Liebe(r) J., ich hoffe, ich verstehe die Frage richtig. Also eine Ehe wurde geschieden, dabei gibt es einen geschiedenen Mann und eine geschiedene Frau. Wenn nun der Mann stirbt, dann ist die Frau Witwe und kann wieder heiraten. |
Ich habe am 2.8.06 geheiratet. Mein Mann hat mich am 8.12.06 zusammengeschlagen. Kann ich die Ehe annulieren lassen. Und wie wird das ablaufen. Ist das wie bei der Scheidung, mit hohen Kosten und Anwalt? Liebe Anja, traurig! Ich kann nur der katholischen Sicht sprechen. Katholisch kann eine Ehe nur dann annuliert werden, wenn z.B. Ehehindernisse verschwiegen wurden. Wenn z.B. Ihr Mann schon immer gewalttätig war, waäre das eine Möglichkeit. Das können nur Diözesangerichte entscheiden. Dies ist nicht sehr kostspielig. Fragen Sie beim Diözesangericht an. |
Hallo! Liebe xy, ja!, weil Ihr katholischer Freund durch die rein standesamtliche Heirat die "Formpflicht" nicht erfüllt und somit als unverheiratet gilt. Katholiken müssen vor zwei Zeugen und einem Priester (Diakon) die Ehe schließen. |
7 Monate nach der Heirat wurde mein Mann verhaftet, das war 19. April 2004. Haftende wir August 07 sein. Nach seiner Verhaftung habe ich Dinge erfahren, die er mir vor der Hochzeit verschwiegen hat. Er ist mit ca. 30.000,- Euro verschuldet und hatte Kontakt zu seinen früheren Beziehungen. Nachweislich handelt es sich hier um 3 Personen, denen er seine Liebe versicherte. Mich als seine Ehefrau verleugnete er bei allen Personen und erzählte er wohne in einem Hotel, Wohnheim ect. Bei jeder Person erzählte er etwas anderes. Vor seiner Verhaftung hatte er nachweislich vor mich zu verlassen, er wollte wieder nach Regensburg, wo alle drei Kontaktpersonen wohnen. Er verschwieg mir weiterhin, dass ich die 4. Ehefrau bin und dass er eigentlich 2 Kinder hat. Er erzählte mir nur von einem Sohn. Als er zu mir in die Wohnung zog, hatte er keinen Nachsendeantrag bei der Post gestellt, um mir seine Gläubiger zu verschweigen. Auch wollte er unbedingt meinen Namen annehmen und denke heute, dass er seine Vergangenheit vertuschen wollte.Er wurde wegen sex. Missbrauch an Kindern verurteilt. Bis jetzt habe ich ihn aus Menschlichkeit besucht, weil er niemand hat. Doch ich will ihn nach Haftende nicht mehr in die Wohnung aufnehmen und will die Ehe aufgrund all dieser Tatsachen annullieren. Ist das möglich? Herzlichen Dank. Liebe Andrea, wie Sie den Fall geschildert haben, ist nach katholischer Auffassung keine gültige Ehe zustande gekommen. (Es wurden schwerwiegende Ehenichtigkeitsgründe verschwiegen). Ich bin überzeugt, dass die kirchlichen Ehegerichte die Ehe annullieren werden. Wenden Sie sich an das Diözesangericht. Die zivilrechtliche Seite müssen Sie über Anwälte regeln. |
Hallo, bin verheiratet,leben aber getrennt seit über einem Jahr.Direkt scheiden war noch nicht so wichtig für uns,aber ich hab n neuen Lebenspartner.Wir möchten gern ein Kind, wer ist dann der Vater ?Mein Noch-Mann oder mein Lebenspartner?Hab gehört dass dann automatisch mein Noch-Mann als Vater angesehen wird?Hat es überhaupt sonstige Vorteile für mich noch verheiratet zu sein? Ich mein vielleicht steuerlich oder so? Recht herzlichen Dank im Liebe J.Sk., über Vor- und Nachteile von Steuern und dgl. sind wir nicht zuständig. In dieser Homepage geht es um den katholischen Glauben und mit dem sind Ihre Überlegungen wirklich nicht vereinbar. Die Katholische Kirche lehrt die Treue und die Unauflöslichkeit der Ehe - und das mit gutem Grund, wie Ihre Überlegungen zeigen. Nichts für ungut! |
Ich habe eine katholische Bekannte, die seit etwa 15 Jahren verheiratet ist mit einem katholischen Mann. Allerdings sind die beiden nur standesamtlich verheiratet. Trotz aller Bemühungen können die Beiden keine leiblichen Kinder bekommen. Da haben sie vor zwei Jahren zwei Geschwisterkinder zur Pflege angenommen. Es ist eine Freude zu sehen, welche gute Entwicklung die beiden Kinder durchmachen. Lieber Werner, der Pfarrer hat sehr verantwortungsvoll gehandelt! Das Ausweichen in eine andere Pfarre ist keine Lösung - dadurch wird ja auch die Ehe nicht gültig. Warum heiraten denn die beiden denn nicht kirchlich??? |
Ich bin katholisch und möchte später mal kirchlich heiraten, aber mir wurde von einer Freundin gesagt, dass ich die Firmung dazu brauche, doch eine andere Freundin meinte ich bräuchte keine Firmung. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Firmung brauch oder nicht! Liebe Jennifer, Im Kirchenrecht steht: Can. 1065 — § 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann. Daraus geht hervor, die Firmung ist wünschenswert, aber nicht Pflicht. Es kann der Trauungspriester über Vollmacht des Bischofs auch unmittelbar vor dem Ehebund das Sakrament der Firmung spenden. Das fände ich schön. |
Meine Freundin ist orthodox und ich möchte das sie meine Trauzeugin wird. Wir wollen auf kroatisch in einer katholischen Kirche heiraten. Kann sie meine trauzeugin sein? Liebe xy, Trauzeuge kann jeder werden! Eine schöne Hochzeit! |
Ich bin evangelisch und meine Schwester möchte mich bei ihrer standesamtlichen Trauung sowie bei ihrer kirchlichen trauung als Trauzeugin. Das ich bei der standesamtlichen Trauung Trauzeugin sein kann weiss ich, wie ist das bei der kirchlichen Trauung? Liebe Sarah, Trauzeuge kann jeder sein, das ist ja kein Patendienst. |
Hallo zusammen ….. Liebe Miriam, das Problem. Die erste Ehe war auch eine Ehe unter Christen und die ist unauflöslich - außer Ihr erster Mann war Katholik und hatte keine Dispens eingeholt. Mein Ratschlag: Zum zuständigen Pfarrer gehen und zum Diözesangericht. Das klingt ärger, als es ist. Dort alles genau aufrollen ... und beten! |
Mein Mann war bereits verheiratet, hat auch erwachsene Kinder aus erster Ehe. Er ist von seiner Frau betrogen und verlassen worden. Auch die Kinder haben den Vater verlassen und ihn nur finanziell ausgenützt, jeder persönliche Kontakt wird von ihnen abgelehnt. Zwei Jahre nach seiner Scheidung haben wir geheiratet, dürfen dies jedoch nicht kirchlich tun und auch nicht wie ein "richtiges" Ehepaar leben. Wir hätten so gerne eine ordentliche Familie. Da wir beide sehr gläubig sind, besuchen wir auch oft die Hl.Messe, aber in fremden Kirchen, wo uns niemand kennt. Beichten können wir nicht mehr, weil uns kein Priester ernst nimmt. Wir leben wirklich enthaltsam, aber das glaubt keiner. Ich kann aber auch nicht bereuen, was ich ohnehin nicht tue. So bleibt uns nur, dass wir auf alles verzichten, was Familie ausmacht und weiterhin in fremde Kirchen gehen, wo wir auch die Kommunion empfangen. Ohne vorherige Beichte ist das aber auch ein Problem. Muss ich bei jeder Beichte meine Lebenssituation sagen? Oder kann ich es dem Priester auch verschweigen, dass ich verheiratet bin, etc? Weil wenn er es nicht weiß, kann er mir die Absolution auch nicht verweigern für meine anderen Sünden. Es tut so weh, immer auf die gleiche Stufe gestellt zu werden wie jemand der fremd geht oder mutwillig seinen Partner verlässt. Mein Mann ist doch der verlassene, der nun kein Recht mehr auf ein normales Leben hat. Und ich muss mich auch verkriechen vor der Gesellschaft als ob ich eine Hure und Ehebrecherin wäre. Liebe xy, Also wenn Sie enthaltsam zusammenleben, dann legt Ihnen die Kirche nichts in den Weg! Wenn Ihnen die Priester nicht glauben, dann ist das deren Problem! Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, aber ich habe für Sie einige Tipps. Erstens gibt es in unserer Homepage www.hauskirche.at einen Arbeitskreis "Geschiedene". Sie finden dort einige Adressen, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können und diese Personen werden Sie sehr gut verstehen! Sie können über diese Personen auch zu Priestern kommen, die Ihnen vertrauen. Ich kann Ihnen versprechen, dass Sie glücklich sein werden. Gerade dem als konservativ angesehene Bischof Küng sind Personen, wie sie, ein großes Anliegen. |
Gibt es eine möglichkeit zu heiraten, auch wenn der Partner nicht hier anwesend ist( wegen Krankenhaus aufenthalt)in einem anderen Land?? Liebe Christine, Ja, die Inofs entnehmen Sie bitte dem Kirchenrecht. Can. 1105 — § 1. Zur gültigen Eheschließung durch einen Stellvertreter sinderforderlich: 1° daß ein besonderer Auftrag zur Eheschließung mit einer bestimmten Person vorliegt; 2° daß der Stellvertreter vom Auftraggeber selbst bestimmt wird und seinen Auftrag persönlich ausführt. § 2. Damit der Auftrag gültig ist, muß er unterschrieben sein vom Auftraggeber und außerdem entweder vom Pfarrer oder vom Ordinarius des Ortes, an dem der Auftrag ausgestellt wird, oder von einem Priester, der von einem dieser beiden delegiert worden ist, oder aber von wenigstens zwei Zeugen; oder der Auftrag muß in der Form einer nach den Vorschriften des weltlichen Rechts authentischen Urkunde erteilt werden. § 3. Wenn der Auftraggeber nicht schreiben kann, ist dies in dem Auftrag selbst zu vermerken und ein weiterer Zeuge beizuziehen, der das Schriftstück auch persönlich unterzeichnet; andernfalls ist der Auftrag ungültig. § 4. Wenn der Auftraggeber den Auftrag widerruft oder in Geisteskrankheit fällt, bevor der Stellvertreter in seinem Namen die Ehe schließt, ist die Ehe ungültig, auch wenn der Stellvertreter oder der andere Partner nichts davon gewußt hat. |
Es geht um folgendes. Ich und mein Freund würden gerne kirchlich heiraten. Mein Freund träumt aber von einer Hochzeit in unserem gemeinsamen Garten. Ich habe gehört, dass es nicht einfach ist, einen Priester zu finden, der eine Trauung ausserhalb der Kirche vollzieht. Haben sie einen Rat für mich, wo ich einen Priester finden könnte, der uns unseren Traum ermöglicht? Liebe Michaela, Im Kirchenrecht steht folgendes: Can. 1118 — § 1. Eine Ehe zwischen zwei Katholiken oder zwischen einem katholischen und einem nichtkatholischen, aber getauften Partner ist in der Pfarrkirche zu schließen; mit Erlaubnis des Ortsordinarius oder des Pfarrers kann die Ehe in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden. § 2. Der Ortsordinarius kann erlauben, daß eine Ehe an einem anderen passenden Ort geschlossen wird. Also wenn in Ihrem Garten eine Kapelle - zumindest Andachtsstätte steht, wäre es denkbar. Die Schließung der Ehe in der Kirche hat aber viele gute Gründe. Was wäre mit einem Kompromiss, dem wohl jeder Pfarrer zustimmen könnte: Eheschließung in der Kirche und anschließender, feierlicher Brautsegen im gemeinsamen Garten? |
Ich bin gläubige Christin (kath.)und bin in zweiter Ehe seit 4 Jahren glücklich verheiratet.-Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder und meiner jetzigen Ehe eine vierjährige Tochter. Liebe Gabriele, Frage: War Ihre erste Ehe gültig geschlossen? Wenn Sie Zweifel haben, dann versuchen Sie eine Annulierung. Konversion: Sie können vor Ihrem Gewissen nicht davonlaufen! Eine Konversion bringt nichts. Kirchenbesuch: Gehen Sie bitte regelmäßig in die Kirche. Sie können an allem teilnehmen,außer am Kommunionempfang - diesen aber geistig mitvollziehen. Gehen Sie ruhig in eine andere Pfarre, das tun heute viele - aus unterschiedlichen Gründen. Hilfestellung: Sie sind in Ihrer Situation nicht alleine und die Kirche nimmt Sie sehr ernst. Lesen Sie den Kurzbericht der "Geschiedenen" vom letzten Symposion der Hauskirche. Sie finden über www.hauskirche.at dazu. Und versuchen Sie Kontakt aufzunehmen mit dem Arbeitrskreis "Geschieden". Auch unter obiger Adresse - Arbeitskreise - Geschieden. |
Im Moment studiere ich Lehramt und möchte bald katholische Religion unterrichten. Ist dies möglich auch wenn ich meinen geschiedenen Freund heiraten will? Wird mir da die missio canonica entzogen? Liebe Sina, das ist eine Entscheidung des Bischofs. Wenn Sie einen Geschiedenen heiraten, müssen Sie wissen, dass Sie dann vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen sind. Mir wäre die Eucharistie wichtiger! Vielleicht aber ist eine Annulierung der ersten Ehe Ihres Freundes möglich! |
Ich wurde von meinem Ex-Mann mit brutalsten Mitteln zur Scheidung gezwungen, weil er sich nach 22 Jahren Ehe in ein billiges Flittchen "verliebt" hat. Ich und mein Sohn wurden bedroht, finanziell "fertiggemacht" - alles, was man sich vorstellen kann. Ich habe alles versucht, eine Scheidung zu verhindern, er wurde nur immer gehässiger und brutaler, zuletzt auch gewalttätig. Um den Sohn kümmert er sich absolut nicht mehr, sagte dazu, er habe ohnehin nie Kinder gewollt. Gestritten wird beim Unterhalt um jeden Cent. Ich habe Alpträume und finde keine Ruhe mehr. Dennoch hasse ich meinen Exmann nicht und würde ihm heute noch verzeihen. Ich bete auch oft für ihn, aber je mehr ich das tue, umso gehässiger und brutaler scheint er auf jedes Lebenszeichen von mir und dem Sohn zu reagieren. Ich bin am Ende meiner Kraft und die Vorstellung, allein alt werden zu müssen, lässt mich verzweifeln. Ein anderer Partner kommt für mich gar nicht in Frage. Ich habe die Ehe ernst genommen. Jetzt fühle ich mich, als hätte er mich zur Hure gemacht, wenn ein fremder Mann mich nur ansieht. Ich frage mich, warum Gott das zulässt... Liebe G. Beten Sie weiter! Die Reaktion Ihres Manes zeigt, dass das Gebet wirkt!!! Geben Sie nicht auf - Gott ist auf Ihrer Seite! Gott will diese Situation nicht, aber er lässt es zu, weil er dem Menschen den freien Willen gelassen hat. Beten Sie eine Novene zum hl. Josef, zum hl. Judas Thaddäus, zur hl. Maria Magdalena. Besorgen Sie sich das Buch "Weihwasser", da gibt es eine wunderbare Bekehrungsgeschichte, die Ihnen Mut machen könnte. http://www.hauskirche.at und dann shop. |
Ich bin in der katholischen Kirche, mein Freund ist konfessionslos, kann ich ihn trotzdem in der Kirche heiraten, oder nur standesamtlich? Liebe Janina, die kirchleiche Ehe ist mit Dispens möglich. Näheres unter http://www.hauskirche.at, Rat und Tat, Kirchenrecht, Ehe. |
Hallo, wir sind seid 12 Jahren verheiratet, nun habe ich im Internet Bilder von meinen Mann gefunden, Nacktfotos, die er auch im Chatroom verschickt hat, es geht schon über ein Jahr so, ich weiß bestimmt noch nicht alles, ist das ein Annulierunggru.ß Liebe Mechthild, das alleine nicht. Es müsste von Anfang an der Ehewille gefehlt haben. Sprechen Sie mit Ihrem Mann und beten Sie! |
Hallo, Liebe Elisabeth, wie Sie wissen kann ein Muslim zu seiner Frau dreimal sagen "geschieden" und sie sind geschieden. Bei Muslimen ist die Ehe kein Sakrament. |
Hallo! Liebe Tina, Gott erhört alle Gebete, die Seinem Willen entsprechen. Beten Sie um Ordnung Ihrer Beziehungen im katholischen Sinn. Beten Sie zum Beispiel in dieser Intention ein Gesätzchen vom Rosenkranz: "Der uns den Heiligen Geist gesendet hat". |
Grüß Gott! Liebe Eleonora, |
Hallo, Liebe Heika, ja, Sie müssen Ihre erste Ehe annullieren lassen, weil sie ja katholisch geschlossen wurde. |
Muß man bei einer kirchlichen Eheschließung gefirmt sein? Reicht es, wenn nur ein Partner gefirmt ist? Liebe Ursula, das Kirchenrecht sieht die Firmung beider Partner vor - aber lesen Sie selbst unter http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. Dort finden Sie den Satz: Can. 1065 — § 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann. Es ist also kein unbedingtes Muss. |
Liebes Team! Liebe Daniela, die kirchliche Ehe ist möglich. Die genauen kirchlichen Bestimmungen lesen Sie bitte unter http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. Es wäre wohl schön, gemeinsam die Mappe "Hasukreise" - auch unter obiger Adresse zu finden zu studieren um den katholischen Glauben gemeinsam zu betrachten. Vielleicht - das wäre sehr schön - entschließt sich dann Ihr Freund zur Rückkehr in die Kirche. |
Hallo, ich rk 32 Jahre im Kirchlichendienst Angestellt, möchte gerne meine Freude Heiraten. Da gibt es nur ein Problem, er war schon mal Kirchlich Verheiratet. Das Eheversprechen war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ehrlich,also ungültig? Haben wir eine Chance die Ehe zu Annullieren? Wenn nicht, kann ich es reskieren ihn zu Heiraten? danke im Vorfeld Liebe S., zuerst die Ehe annullieren - wenn möglich - dann heiraten! Es geht nicht nur um die kirchlichen Gesetze, es geht um Gott! |
Hallo, ich habe 2000 kirchlich geheiratet. Mein Ex-Mann ist evangelisch und ich bin katholisch. 2004 wurde die Ehe geschieden. Liebe Bia, wenn Ihr Ehemann eine derart schwere Sache vor der Ehe verheimlicht hat, dann war die Ehe sicher ungültig. Konsultieren Sie bitte das Diözesangericht, dort wird alles geprüft. Beten Sie für eine gute Entscheidung. |
Guten Tag Hauskirche Team! Liebe Bianca, in sochen Fällen kann man nur beten! Es ist allemal ein Kreuz - haben Sie Mut, es zu tragen. Übrigens - in aussichtslosen Fällen ist Judas Thaddäus ein guter Fürbitter. Starten Sie eine Novene zu ihm. |
Meine Freundin (katholische Religionslehrerin) und ich (evangelisch) wollen evangelisch kirchlich heiraten. Lieber Volkner, bitte gehen Sie zu Ihrem Pfarrer und zu Ihrem Pastor und besprechen Sie die Sachlage - die nicht ganz einfach ist. Das ist der "sichere Weg!" |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Patricia, kirchlich gesehen kann eine Ehe nur annuliert werden, d.h., es wird festgestellt, dass sie nicht zustande kam, weil es Hinderungsgründe gab. Dafür gibt es keine Zeitbegrenzung. |
ich bin seit 3 jahren mit meinem freund zusammen.ich leben meinen glauben streng (evangelisch) er selber ist moslem (streng) darf eine evangelische frau einen moslem heiraten? was bedeutet das?was sind die voraussetzungen was ist mit den kindern? was ist mit der hochzeit?ich will bei meinem glauben bleiben würde auf alles verzichten ausser wenn es meine religion betrifft und beeinflusst. würde mich auf eine schnelle antowrt freuen Liebe Sara, aus christlicher Sicht ist vor einer Ehe mit einem Moslem abzuraten. Streng gläubige Muslime müssen ihre Kinder im Islam erziehen. Eine Freundin hat einen Moslem geheiratet. Nach der Hochzeitsnacht bekam sie eine "Morgengabe" - für die "Überlassung Ihrer Geschlechtsorgane". Die Ehe ist inzwischen getrennt. Es gibt keine religiöse Basis! Bevor Sie eine Entscheidung treffen - beten Sie, beten Sie und beten Sie. |
ich wollte fragen ob ich in der kirche meinen partner heiraten kann (kroatische kirche) wenn ich keine firmung habe (bin aber katholisch getauft und habe die erstkommunion) und mein partner hat genauso wie ich die taufe, erstkommunion und die Firmung??? Liebe Andrea, man kann in der katholischen Kirche mit Dispens auch ohne Firmung heiraten. Meist aber erhält der Priester vom Bischof die Vollmacht zur Firmung und kann die Firmung unmittelbar vor der Trauung nachholen. |
Ich habe 1992 kirchlich geheiratet.2001 hat mein Mann mich verlssen. 2006 habe ich in die Scheidung eingewillig da er eine Versöhnung absolut ausgeschlossen hat. Wir wurden auch schon geschieden.Jetzt setzt er noch einen drauf und möchte unsere kirchliche Traung anulieren lassen!Wir wurden in Polen kirchlich getraut.Geht das?Es bricht mir das Herz.Seine Begründung:Er wußte nicht was er da tat.Wir waren beide recht jung,19 und 21.Ich bin ziemlich verletzt und verzweifelt.Schlimm genug dass wir geschieden wurden,aber jetzt auch noch ein Irrtum draus machen...? Liebe Dorota, eine Annulierung ist nur dann möglich, wenn es berechtigte Ehehindernisse gibt. Das Alter alleine genügt nicht. Die Annulierung müssen auch kirchliche Ehegerichte vornehmen. Beten Sie für Ihren Mann. |
Ich war kirchlich verheiratet und wurde vor 2 Jahren geschieden. Darf ich eigentlich die Kommunion bekommen? Weiters würde ich gerne wissen, ob ich noch Tauf bzw. Firmpatin werden darf. Liebe Johanna, die Scheidung alleine ist kein Hinderungsgrund, die Kommunion zu empfangen. Es wäre nur eine Wiederheirat ohne vorherige Annulierung. Auch Tauf- und Firmpatin können Sie werden. Vielleicht wollen Sie in Ihrer Situation mit einer Grupe "Betroffener" Kontakt aufnehmen. Ich gebe Ihnen eine E-mail-Adresse: Waltraut.Sennewald@t-online.de |
Ist es möglich meine Ehe zu annulieren. Geheiratet im Juli 2004 standesamtlich und kirchlich im August 2004. Schwanger geworden im Juli. Hat im Oktober 2004 neuen Mann kenenngelernt und mich während der Schwangerschaft betrogen. Hab dies erst im Juni 2005 gerausgefunden und Sie dann im September 2005 rausgeschmissen da sie sich weiter heimlich mit ihm getroffen hat. Lieber Aleksander, Untreue alleine ist kein Annulierungsgrund. Ein Annulierungsgrund wäre gegeben, wenn Ihre Frau niemals die Treue halten wollte, wenn also das Eheverspechen ungültig gewesen wäre. Das muss man aber beweisen und das muss ein kirchliches Ehegericht prüfen. |
ich, katholikin, bin mit einem geschiedenen prostestanten verheiratet. die erste ehe meines mannes war eine protestantische trauung und unsere auch. bin ich jetzt von dem sakrament der eucharistie ausgeschlossen? ich habe mir von der katholischen kirche keinen dispens für diese trauung geben lassen. Leider Ja, Ihr Mann in erster Ehe schon verheiratet war und Ihre Ehe nicht in der ordnung der katholischen Kirche erfolgte. Die Kirche empfiehlt in Ihrem Fall die "geistige Kommunion". Dadurch wird Ihr Glaubensleben intensiviert und Sie werden vom Geist Gottes geführt. |
hallo, Liebe Simone, ein Konfessionswechsel ändert ja nichts an den Tatsachen. Würde ich nicht tun. Aber gehen Sie doch zum zuständigen "Diözesangericht". Vielleicht kann die erste Ehe annuliert werden. Wenn sie ungültig war, dann ist sie dies nach 13 Jahren auch noch. |
Grüß Gott, liebes Beraterteam. Liebe Klaudine, Ihr Freund ist ehrlich - das ist schön! Bevor Sie weiter Probleme wälzen würde ich gemeinsam das Buch "Hauskreise" lesen. Sie finden Kostprobe und Bestellmöglichkeit in www.hauskirche.at. Noch ein Tipp - könnten Sievielleicht beide gemeinsam eine "Novene" beten. z.B. an neun aufeinanderfolgenden Tagen (Wochen) ein Gebet zum Heiligen Geist - um Führung und Klarheit. Gott erhört die gebete! |
Hallo, Lieber Alex, zuerst muss man fragen, ob Ihre erste Ehe gültig war. Gehen Sie mit dieser Frage zu einem Diözesangericht. |
Hallo, Liebe Nicole, die Ehe ist mit Dispens möglich. Vielleicht können Sie als Ehevorberitung gemeinsma das Buch "Hauskreise" durcharbeiten. (www.hauskirche.at - Kostprobe und Bestellung). Vielleicht ergibt sich dann auch ein Gleivhklang im Glauben? |
hallo, Liebe Romina, zuerst Gratulation zum Sohn und den Entschluss zur Heirat. Die katholische Heirat ist möglich - Kirchenrecht unter http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe - Zur Konversion, d.h. Glaubensübertritt. Zum katholischen Pfarrer gehen - und mit ihm alles besprechen. Man muss den katholischen Glauben kennen, dann Beichte, Messfeier und Erstkommunion |
Hallo, eine Freundin von mir wurde vor zwei Jahren katholisch getraut, obwohl nur ihr Mann, nicht aber sie selbst katholisch ist. Nun ist diese Ehe geschieden worden und sie möchte einen anderen Mann heiraten, der seinerseits wiederum katholisch ist. Ist für sie eine erneute katholische Trauung möglich? Der "Neue" ist noch ledig! Die Ehe ist an sich unauflöslich - es waren beide Christen, daher ist die Ehe ein Sakrament. Eine Heirat wäre nur dann möglich, wenn die erste Ehe annuliert werden könnte - aber dafür müsste es Gründe geben. |
Mein Freund und ich wollen bald heiraten. Ich wuerde gern kirchlich heiraten bin aber geschieden. Meine letze Eheschliessung war nur standesamtlich. Ist es fuer mich moeglich kirchlich zu heiraten? Mein Freund dagegen ist zwar nach dem katholischen Glauben erzogen aber nicht getauft und gehoert auch keiner Kirche an. Was muessten wir tun, um kirchlich heiraten zu koennen? Liebe Eva, Wenn Sie katholisch sind und standesamtlich geheiratet haben, dann haben Sie die "Formpflicht" nicht erfüllt. Die Ehe ist nicht sakramental. Das heißt Sie können kirchlich heiraten, wenn Sie (im Hinblick auf den Mann) Dispens erhalten. Lesen Sie dazu auch das Kirchenrecht in http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. |
Die Klahrheit Ihrer Antworten freut mich sehr. Danke dafur. Ich bin Hollander und mein Deutsch is sehr unvollstandig Lieber Herr Pfarrer, ich würde dem Paar empfehlen, bis zur Hochzeit enthaltsam zu leben. Das wäre eine gute Vorbereitung und ... der Bruder muss nichst "gutmachen". Gutmachen müssen die beiden Ihr Leben ja in der Beichte vor der Heirat. Wenn Gott vergibt, wird ja auch der Bruder vergeben - oder? Und dann kann er doch Trauzeuge sein! |
Ich bin rK war bereits kirchlich verheiratet und möchte jetzt wieder mit meiner katholischen Freundin heiraten. Lieber Alex, die katholische Ehe ist unauflöslich, egal ob man aus der Kirche austritt oder nicht. Man kann nur nochmals heiraten, wenn die erste Ehe annuliert wird, das heißt, wenn sie sakramental nicht zustande kam. |
Hallo! Liebe Lea, Schade, oje, oje! Wenn Ihr Mann Sie vor der Ehe schon belogen hat oder er einen krankhaften "Kontrollzwang" hat, der Ihnen unbekannt war - da gibt es Chancen. Aber das müssen Ehegerichte entscheiden. Vor kurzem wurde ein ähnlicher Fall annuliert. |
Mein Freund (ev. ref.) und ich (rk) wollen kirchlich heiraten. Dabei spielt die Konfession keine große Rolle: wir wollen unsere Liebe vor Gott besiegeln - am besten ohne viel Schnickschnack. Wenn wir Kinder bekommen, wollen wir sie katholisch taufen. Dazu meine Fragen: 1. Ich nehme an, dass mein Freund bei einer rk Trauung seine Konfession behalten könnte! Wie würde sich die rk Trauung gestalten: wir könnten nur einen Wortgottesdienst machen, da er ja nicht zur Kommunion zugelassen ist, oder? 2. Wenn wir uns ev. oder ökumenisch trauen (mit Disens von kath. Kirche): Kann ich dann weiterhin zur Kommunion gehen? 3. Wenn wir nur standesamtlich heiraten würden, könnten wir unsere Kinder trotzdem katholisch taufen lassen? Würde ich "in Sünde leben"? 4. Da wir eigentlich nur "Gottes Segen" ohne Schnickschnack wollen, was gäbe es sonst für Möglichkeiten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Herzliche Grüße, Ihre Marga Liebe Marga, zunächst rate ich Ihnen zur Lektüre der Mappe "Hauskreise" (http://www.hauskirche.at) - einfach mit dem Glauben beschäftigen. In Ihrem Fall - wenn Sie den besonderen Segen Gottes anstreben - würde ich rk heiraten. Ihr Mann kann zwar nicht kommunizieren, aber Sie dürfen es und die Ehe ist dann sakramental zustande gekommen(genaues Recht finden Sie in http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe (Mischehe). Eine nur standesamtliche Ehe ist für Katholiken verboten. |
Hallo, Liebe Freunde, die Kirche nennt eine standesamtliche Ehe von Gtauften "Naturehe" und hält sie für unauflösbar. Es gelten natürlich auch hier Annulierungsgründe. Es kann auch eine "Naturehe" aufgelöst werden. Es gibt aber noch andere Feinheiten, die in Ihrem Fall zum Tragen kommen könnten. Nach Paulus wäre eine Trennung auch dann möglich, wenn Sie ohne Trennung in Ihrem Glauben Schaden nehmen würden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Fall an das Diözesangericht - und beten Sie. Außerdem würde ich mich mit dem Glauben wirklich beschäftigen - z.B. mit dem Buch "Hauskreise" (http://www.hauskirche.at) |
Hallo! Nit Dispens Ja. Bitte lesen Sie dazu das Kirchenrecht: http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. |
Hallo erstmals, Liebe "Unglückliche" Von der christlichen Seite aus ist so eine Heirat meist mit Dispens möglich. Aber da müssten die Kinder christlich erzogen werden. Von muslimischer Seite gibt es Probleme. Eine stabile, glückliche Ehe ist meist nur mit demselben Glauben möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Freund offen über den Glauben. Auch wenn er orthodox ist könnten Sie gemeinsam die Mappe "Hauskreise" studieren. Leseprobe und Bestellmöglichkeit unter http://www.hauskirche.at. Darin sind nicht nur religiöse Fragen, sondern auch Fragen der Ehe behandelt. |
Guten Abend, Liebe Joanna, es sind schon alle Menschen gleich vor Gott, aber nicht alle Religionen sind gleich. Im Islam genügt es für einen Moslem z.B. dreimal zu sagen: "geschieden" und er ist geschieden. Er darf auch vier Frauen haben u.s.w. Das müssen Sie bedenken. Ich kenne persönlich leider einige Christinnen, deren Ehen mit Moslems gescheitert sind. Nur eine ist glücklich verheiratet. Vielleicht aber steht Ihr Bekannter dem Christentum nahe, wie es z.B. viele Aleviten tun. Aber zu Ihrer Frage: Eine kirchliche Heirat ist mit Dispens möglich. Lesen Sie dazu die Nummern 1086, 1125 und 1126 des Kirchenrechtes in http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. |
Die geplante Taufpatin unseres Kindes ist röm.kath. gefirmt, aber noch nicht kath. verheiratet (jedoch standesamtlich). Die Taufpatin und ihr Mann haben aber vor, in den nächsten Jahren auch kirchlich zu heiraten, ein Termin steht allerdings noch nicht fest. Liebe Ingrid, die Taufpoaten sollen natürlich ein "geordnetes" kirches Leben führen - sollen ja Vorbild für das Kind sein. Es ist Interpretationssache des Priesters, ob er die Taufpaten zulässt oder nicht. Den Kanon (Kirchenrecht) können Sie in http://www.hauskirche.,at unter Rat&Tat, Kirchenrecht und Taufe/Paten nachlesen. Ein direktes Verbot für Ihre Taufpaten steht dort nicht drinnen. Zur hl. Kommunion können Sie nur dann gehen, wenn die erste Ehe Ihres Mannes annuliert wurde. Vielleicht gibt es Gründe dafür. Dann ersuchen Sie um die Annulierung. |
wieviel monate nach einer hochzeit kann man die ehe anulieren lassen Liebe Freunde, bis zum Lebensende besteht die Möglichkeit dafür. |
hallo ich hab eine frage mit dem heiraten ich hab eine freundin die is 20 kommt aus rumänien wir möchten gern heiraten aba ich weiß nicht ob das geht den ich bin erst 16?würd mich freun wenn mann mir antworten könnte Lieber Freund, die katholische Kirche schreibt als Mindestalter für eine gültige Eheschließung die Vollendung des 16. Lebensjahres vor. |
Ich war 7 Jahre verheiratet. Meine von mir geschiedene Frau bejahrte bei der Eheschliesung den Kinderwunsch.Jedoch hat Sie die ganzen Jahre verhütet und wollte so mir kein Kind schenken. Die Ehe ohne Kind weiterzuführen war für mich nicht zumutbar. So haben wir uns beide einvernehmlich getrennt.Meine Frau wollte nie Kinder. Ist eine Annulierung der Ehe möglich? Wenn von Anfang an kein Kinderwunsch bestand, ist die Ehe ungültig zustande gekommen. Eine Annulierung hat Aussicht auf Erfolg. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Irene! Schon im voraus eine glückliche und gelungene Ehe! Trauzeuge kann jeder sein, auch jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist. Schade ist es es aber, dass Ihre Trauzeugin nicht mehr innerhalb der Kirche ist, denn sie bringt sich um viele Gnaden. Vielleicht ist Ihre Hochzeit dennoch ein Anlass für sie, wieder in die Kirche einzutreten. Alles Gute! |
Hallo, Liebe Carola! Ob die erste Ehe eine "sakramentale" war oder nicht, hängt davon ab, ob der Konfessionslose Mann getauft war oder nicht. Wenn zwei Getaufte heiraten, spenden sie immer einander das Sakrament der Ehe. Nähere Infos finden Sie unter http://www.hauskirche.at - dann Rat&Tat - Kirchenrecht - Ehe. |
Hallo,bin ca. 8Jahren geschieden, Grüß Gott! Was Sie interessiert, sind rechtliche Fragen, wofür die Homepage der "Hauskirche" nicht zuständig ist. Was die finanziellen Seiten angeht, bitte ich Sie, sich an rechtkundige Personen zu wenden. Die "Hauskirche" will in erster Linie das christliche Familienleben unsterstützen. Auf jeden Fall wäre es gut, Ihren leiblichen Kindern auch weiterhin zugetan zu sein. Ob sie nun weniger kommen, weil sie ev. weniger Geld bekommen, ist nur eine Vermutung. Wahrscheinlich sind sie inzwischen in einem Alter, wo sie selbständiger leben wollen - egal, wieviel Geld sie erhalten. Sicher ist jede Zuwendung in Liebe an Ihre Kinder gut angelegt - ich meine das nicht finanziell. |
Hallo, Grüß Gott! Jeder, der den Glauben der katholischen Kirche annimmt, kann katholisch werden. Wichtig ist daher, sich für den Glauben zu interessieren und sich damit zu beschäftigen. Ein empfehlenswerter "Volkskatechismus" ist das Buch "Hauskreise". Näheres darüber finden Sie unter: http://www.hauskirche.at - dann "Hauskreismappe". Auf jeden Fall kann dann der betroffene Mann eine katholische Frau katholisch heiraten. |
kann ich als griechin später wenn i ch heirate den namen meines verlobten annehmen??? wird es in griechenland annerkant??? Liebe Maria! |
Ich bin seit fast zwei Jahren mit meinem jetzigen Lebenspartner zusammen. Wir wollen heiraten und unsere Liebe auch vor Gott bekunden. Wir beide waren schon jeweils standesamtlich verheiratet, jedoch noch nicht kirchlich. Es ist uns sehr wichtig kirchlich zu heiraten, da wir uns durch unseren Glauben den wir gefunden haben, auch gefunden haben. Mein Freund ist bereits evang. und auch getauft. Ist es möglich für uns kirchlich zu heiraten und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Ich danke Ihnen im Voraus für eine Antwort. Liebe Anna! |
kann man wieder katholisch heiraten wenn man schon einmal ökumenisch geheiratet hat Lieber Stefan! Die Ehe zwischen Christen ist ein Sakrament; auch wenn Sie "ökumenisch" geheiratet haben. Möglicherweise kann man Ihre erste Ehe annullieren, d.h. Sie müssen sich an das Ehegericht Ihrer Diözese wenden. Näheres über kirchenrechliche Ehefragen finden Sie unter http://www.hauskirche.at; dann Rat&Tat - Kirchenrecht - Ehe. |
guten tag Liebe Susi! Bitte rufen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt an, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für die standesamtliche Trauung brauchen. Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen eine glückliche Ehe! |
Hallo mein Freund und ich möchten gerne kirchlich Heiraten. Ich bin katholisch aber mein Freund ist aus der kirche ausgetreten und ist aber nur getauft. Können wir trotzdem kirchlich heiraten oder geht das nicht? Liebe Silvia! Ich freue mich, dass Sie kirchlich heiraten wollen; mit Dispens geht dies auch dann, wenn Ihr Freund aus der Kirche ausgetreten ist. Näheres darüber erfahren Sie unter http://www.hauskirche.at - dann Rat&Tat - Kirchenrecht - Ehe. Aber am schönsten wäre es, wenn Ihre Freund wieder in die Kirche eintreten würde. Sie hätten dann mehr Gemeinschaft untereinander und noch mehr Segen. Und den Segen Gottes für Ihre Ehe wünsche ich Ihnen von Herzen! |
bin studierter kath. Theologe; später konvertiert zur Ev. Freikirche; habe evang.-freikrichl. geheiratet, meine Frau ist auch evang.-freikirchl.; meinem Rückkehrersuchen in die kath. Kirche wurde entsprochen, bin wieder kath. Lieber Jakob, zunächst einmal zum Austritt. Natürlich ist er "vergessen", wenn man wieder eintritt - und das nicht nur zum Schein. Zur Ehe: Wenn jemand aus der kath. Kirche ausgetreten ist, dann bleibt er Christ. Er unterliegt aber nicht mehr der "Formpflicht". Die Ehe - freikirchlich - geschlossen - ist eine Ehe unter Christen und gültig. Aber lassen Sie das noch im Ordinariat bestätigen. |
Warum dard ein katholischer Diakon, der verheiratet ist und Kindern hat, nach dem Tod seiner Frau nicht mehr heiraten? Wenn er kleine Kinder hat, braucht er doch eine Frau.- Wer hat dieses "Kirchengesetz" gemacht? Lieber Günter! Sie fragen für einen außergewöhnlichen Fall an. Wie oft wird sich so eine Situation ereignen? Kaum! Und wenn, gäbe es für so einen Fall wahrscheinlich eine Dispens. Kirchengesetze werden für "Normalfälle" gemacht. Das Diakonat ist eine Vorstufe zum Weihepriestertum, das den Zölibat für den Geweihten verlangt. Dass heute auch verheiratete Männer zu Diakonen geweiht werden, ergibt sich aus dem Priestermangel. Wissen Sie, was ein Diakon bei seiner Weihe verspricht? Wenn es ehrlich gemeint ist, gehört ungewöhnlich viel Mut dazu, dies zu versprechen und eine Familie zu haben. |
Mein Freund und ich möchten nächstes Jahr heiraten. Der gewünschte Trauzeuge meines Freundes ist seit kurzem aus der Kirche ausgetreten. Darf er bei der kirchlichen Hochzeit trotzdem Trauzeuge sein? Liebe Sabrina! Schon jetzt wünsche ich Ihnen eine glückliche und gelungene Ehe. Dass der gewünschte Trauzeuge aus der Kirche ausgetreten ist, ist zwar sehr traurig, denn er schließt sich selbst aus vielen Gnadenschätzen der Kirche aus, aber Trauzeuge kann er dennoch sein. |
Am 01.07.06 Hatte Ich Geheiratet..Wegen Familiären Problemen Wurden Wir Getrennt und Lebten seit dem 22.08.05 Getrennt.. Grüß Gott! Wenn Sie Ihren Ehepartner wieder heiraten wollen, steht dem aus katholischer Sicht nichts entgegen, da ja die Ehe als unauflöslich angesehen wird. Falls Sie einer anderen Konfession angehören, kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da wir eine Homepage der katholischen Kirche betreuen. |
Hallo hab ne frage ,würde gerne wieder katholisch heiraten aba da ich umgetauft in evangelisch bin und würde auch wieder katholisch umtaufen lassen . Bin seit februar 2004 geschieden und damals auch katholisch geheiratet habe,würde ich wieder in katholisch heiraten und wollt fragen ob das geht? Liebe Tanja, |
Hallo! Im Jahr 1999 haben mein damaliger Mann und ich standesamtlich und krichlich geheiratet. Ich habe mich dazu von meiner Familie überreden lassen, da ich eine Familie gründen wollte. Daraus ist leider nichts geworden, denn es stellte sich heraus, dass mein Mann vielmehr dem anderen Geschlecht zugetan war. In fünf Jahren Ehe kam es maximal 10 Mal zum Geschlechtsakt. Da meine biologische Uhr tickte und die Situation an sich für mich untragbar war, haben wir uns einvernehmlich im April letzten Jahres scheiden lassen. Nun meine Frage: Ist es möglich, auch die kirchliche Eheschließung annulieren zu lassen. Ich habe die Hoffnung auf eine Familie immer noch nicht aufgegeben. Und ich möchte - sollte ich Kinder bekommen - diese im Rahmen einer katholischen Ehe großziehen. Bitte um Rat, wie ich vorgehen soll! Danke! Liebe Susanne, wenn Ihr Mann seine homosexuelle Neigung verheimlicht hat und zum Zeitpunkt der Heirat keine Kinder wollte, dann könnte eine Eheannulierung möglich sein. Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Diözesangericht in Verbindung. Auch wenn die Freiwilligkeit des Eheschlusses nicht gegeben ist, besteht diese Möglichkeit. |
Guten Tag, Lieber Daniel, |
Ich habe vor 5 Wochen standesamtlich und katholisch geheiratet und jetzt erst haben wir leider feststellen müssen das es nicht mit uns klappt.Besteht die möglichkeit die Ehe noch Standesamtlich annulieren zu lassen? Lieber Jürgen, für standesamtliche Fragen sind wir nicht zuständig. Aus katholischer Sicht ist zu fragen, ob es einen Ehehinderungsgrund gab und deshalb die Ehe annuliert werden könnte. Da müssen Sie zum zuständigen Diözesangericht gehen. |
Hallo! Liebe Regina, |
Hallo mein freund hat vor 17 Jahren kirchlich katholisch geheiratet und seid 13 jahren geschieden .Da ich auch Kathilisch bin und wir heiraten möchten würde ich gerne wissen ob er mich trotzdem kirchlisch heiraten kann und wenn ja was müssen wir tun Lieben Dank Liebe Sandra, eine katholische heirat ist nur dann möglich, wenn die erste Ehe annuliert werden kann. Das müssten Sie untersuchen lassen. |
Mein Freund und ich träumen davon in der Kirche zu heiraten, er ist evangelisch und ich.. bin nicht getauft. Haben wir trotzdem eine Chance? Liebe Verena, Ja, es gibt zwei Möglichkeiten: Sich taufen zu lassen (muss natürlich vaus Überzeugung geschehen) bzw. eine Dispens einholden. |
HALLO!ICH HABE VOR 5:MONATEN GEHEIRATET.BESTEHT DIE MÖCHKLICHKEIT DIE EHE ANNULIEREN ZU LASSEN. Wenn Sie nicht gültig zustande kam - JA. Lesen Sie dazu die in http://www.hauskirche.at/rat/lebenshilfe.php gegebenen Antworten. |
Ich war für die ein Jahr verheiratet (standesamtlich und kirchlich). Die Ehe an und für sich hat mein Exmann nach vier Monaten Ehe durch Ehebruch beendet. Nach einem Jahr (leider war dies nicht früher möglich) folgte dann die Scheidung. Meine Frage ist nun: wäre es möglich, die kirchliche Trauung annullieren zu lassen? (bzw. unter welchen Voraussetzungen?) Liebe Claudia, eine Annhulierung wäre dann möglich, wenn Die nachweisen könnten, dass Ihr Mann schon bei der Trauung nicht treu sein wollte - dann nämlich wäre eine gültige Ehe gar nicht zustande gekommen. |
Unter welchen Voraussetzungen kann eine nach katholischem Kirchenrecht geschlossene Ehe von nur kurzer geschieden bzw. annuliert werden, wenn beide Ehegatten die Herstellung der häuslichen Lebensgemeinschaft verweigert haben ? Liebe Sascha, die Kirche spricht nicht von häuslicher Lebensgemeinschaft sondern vom Vollzug der Ehe. Das Kirchenrecht finden Sie unter www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. |
Mein Partner und ich möchten nächstes Jahr Heiraten. Er ist evangelisch und ich katolisch. Wir möchten nun evangelisch heiraten und auch unsere Kinder evangelich erziehen. Da ich mich heute auf dem katolischen Pfarramt erkundigt habe und das alles sehr kompliziert ist habe ich mich dazu entschlossen auch evangelísch zu werden. Könnt Ihr mir sagen wo ich da hin gehen muss und evtl. was für Unterlagen ich dazu brauche? Getauft, Kommunion und Firmung hatte ich in der Katholischen Kirche muss ich wenn ich evangelisch werde nochmal was wiederholen? Vielen Dank für die Hilfe. Gruß Monika Liebe Monika, es ist nicht erforderlich, den Glauben zu wechseln. Lesen Sie vielleicht selbst das Eherecht in http://www.hauskirche.at/Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. Wenn Sie trotzdem evanglisch werden möchten, dann aus der kath. Kirche austreten und zu einem Pastor gehen zwecks Konversion. Ist sicher auch nicht weniger aufwendig. |
Hallo, bin seit 12. Mai zum 2.mal standesamtl. verheiratet. Wir wollen im Juli auch kirchlich heiraten. Das Problem ist nur, ich war beim 1.mal nur standesamtl. verheiratet aber meine Ex-Frau ist evangelisch. Besteht nun die Möglichkeit kirchlich zu heiraten und was muß man veranlassen? Hanb nämlich gelesen, daß es schwierig ist, wnn der Ex-Partner evangelisch ist. Meine jetzige Frau und ich sind beide rk und möchten unbedingt den kirchlichen Segen! Lieber Wolfgang, Wenn Sie als Katholik nicht kirchlich heiraten, dann verletzen Sie die "Formpflicht". Die Ehe müsste ungültig gewesen und eine katholische Heirat möglich sein. Bitte gehen Sie aber rechtzeitig zum zuständigen katholischen Pfarrer um alles zus besprechen. |
ich bin mit meinen mann seit dem 03.02.06 standesamtlich verheiratet. jedoch klappt es alles nicht mehr, weil von seiner seite zu viel passiert ist. wir haben auch ein kind zusammen. wie ist das mit der annulierung? hat man für sie annulierung eine bestimmte zeit in der sie volzogen werden kann? Liebe Irina, von katholischer Seite kann ich zu Ihrem Fall nur wenig sagen, denn dann müsste ich mehr wissen. Eine zu Unrecht geschloissene katholische Ehe kann immer annuliert werden. |
guten tag Liebe Anna, Ja, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Frau des Mannes von Anfang an keine Kinder wollte und das verheimlicht hat. Das wäre ein Annulierungsgrund. Man muss den Fall beim zuständigen Diözesangericht bearbeiten lassen. |
Hallo, ich hätte da mal eine Frage, ich habe im Oktober 2000 kirchlich geheiratet, und gleichzeitig haben wir unseren Sohn taufen lassen. Kurze Zeit später, um genau zu sein im Juli 2001 habe ich mich von meinem Mann getrennt und wir haben uns scheiden lassen. Liebe Christiane, man sollte das Sakrament der Firmung vor der Eheschließung empfangen - es ist aber kein muss. Daher ist aus diesem Grunde die Ehe nicht ungültig. Der Priester hat praktisch eine Dispens erteilt. |
Ich habe vor vielen Jahren geheiratet: einen Mann der bereits geschieden war! Seitdem wir beide (!) wieder zum Glauben gefunden haben, leben wir in einer sogenannten Josefs-Ehe. Ist es richtig, meinem Mann in der (katholischen) Öffentlichkeit dennoch als "meinen Mann" zu bezeichnen, wenn ich von ihm spreche? Oder was sind wir jetzt eigentlich füreinander und für unsere Mitmenschen? Eine Trennung ist aus finanziellen und anderen Gründen nicht möglich; eine Annulierung seiner ersten Ehe ist ebenfalls nicht möglich. Außerdem schätze ich diesen Menschen nach wie vor zumindest als "guten Freund" und jemanden, mit dem es sich ganz gut unter einem Dach leben lässt. Dass wir keine Familie sein dürfen, damit haben wir uns abgefunden. Mit den Anfeindungen unserer (v.a. "gläubigen") Mitmenschen leider noch nicht. Ich hasse dieses Versteck-Spiel: in der Heimatgemeinde die Kommunion zu empfangen ist "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses" - in einer fremden Pfarre müssen wir so tun als wären wir ein "normales" Ehepaar, das halt aus medizinischen Gründen (wie das schon klingt!) keine Kinder hat. Jene wenigen Leute, denen wir unsere Situation zu erklären versucht haben, lachen nur und glauben uns nicht. Einige Priester verweigern uns nach wie vor die Absolution, weil wir - ihrer Meinung nach - doch "in Sünde" lebten. Dass unsere Heirat ein Fehler war, verstehen wir mittlerweile, aber wir können es nun nicht mehr rückgängig machen! Gibt es denn für jede Sünde Vergebung und Neubeginn außer dieser? Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: den Traum vom Familienglück habe ich mir schon "abgeschminkt" (bin fast 40). Ich möchte lediglich von meinen gläubigen Mitmenschen und von kath. Priestern akzeptiert werden, ohne dass mir ständig eine fast 15 Jahre zurückliegende "Sünde" angelastet wird, für die ich heute noch (nach mehrmaliger Beichte) zu büßen habe! Wie Sie leben ist toll! Natürlich verstehen das viele Menschen nicht, denn die "Josefs-Ehe" ist ihnen zu "steil" - vielleicht verstehen das auch manche Priester nicht! Verzeihen Sie all jenen, die Ihnen weh tun. Vielleicht nehmen Sie Kontakt auf mit Waltraut.Sennewald@t-online.de. Sie kennt Paare in ähnlicher Situation. Sie werden sehen, dass Sie nicht alleine sind und willkommen sind in der Kirche. |
Kann ich eine Standesamtliche Ehe annulieren lassen? Liebe tg, in Ihrem Fall ist sicherlich eine Annulierung kein Problem. Solange die Ehe nicht vollzogen ist, sind Sie ja gar nicht gültig verheiratet. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Diözesangericht. |
Hallo. Mein Freund und ich möchten gerne kirchlich heiraten. wir sind beide katholisch. nur folgendes Problem mein freund hat schon einmal evangelisch geheiratet. Darf er nocheinmal katholisch heiraten? Liebe Freunde, das kommt drauf an, ob er mit "Dispens" geheiratet hat oder nicht. Lesen Sie bitte selbst die entsprechenden Passagen im Kirchenrecht. http://www.hauskirche.at, dann Rat&Tat, Kirchenrecht und Ehe. |
Hallo, Liebe Gabriele, sind Sie Christin - haben Sie sich mit dem Islam auseinandergestzt? Nur ein paar Punkte: Wenn ein Moslem zu seiner Frau sagt: geschieden, geschieden, geschieden ... dann sind sie geschieden. Sie könnten Ihren Mann mit zwei weiteren Frauen teilen müssen. Moslems anerkennen nicht die Menschenrechte der UNO. Die Frau steht eine Stufe unter dem Mann. Die Frau untersteht der Vorherrschaft des Mannes. Die Frau ist bei der Scheidung benachteiligt, sie erbt auch weniger. Sie kann den Mann - außer in drei Ausnahmen nicht verstoßen - muss dies aber beweisen. Die Kinder müssen Muslime sein!!! Kann sein, dass Sie auch das Kopftuch/den Schleier tragen müssen. Es muss ja nicht für Sie gelten - aber die Heirat von Moslems mit Christinnen ist ein Beitrag zur Islamisierung Europas. |
mein mann und ich haben vor etwas über einem jahr geheiratet (standesamtlich) und ab unserem 1.hochzeitstag wohnte er mit einem minderjährigen mädchen zusammen,also von mir und den kindern getrennt.ist sicher nicht genug grund der annulierung?!!! Liebe Nicole, ich spreche vom katholischen Standpunkt aus. Wenn Sie katholisch sind und nur standesamtlich geheiratet haben, dann ist die Ehe nicht als Sakrament zustande gekommen, es ist daher gar keine Annnulierung erforderlich. |
Hallo! Liebe Petra, da dürfte es keine Schwierigkeiten geben, denn ein Katholik muss für eine sakramentale Ehe die Formpflicht erfüllen, d.h. vor einem Priester und zwei Zeugen heiraten. Das haben Sie ja beim Standesamt nicht getan. Das heißt, Ihre erste, standesamtliche Ehe gilt nicht als sakramentale Ehe. |
Aus welchen Gründen kann man eine Ehe annullieren lassen bzw. wo kann ich Informationen darüber finden. Liebe Karin, im Canon sind Ehehinderungsgründe aufgelistet. Wenn einer davon bestand, kann man die Ehe annullieren lassen. Sie finden diese Bestimmung des Kirchenrechtes in http://www.hauskirche.at, dann Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe und dann halt alles durchlesen. |
Hallo, Liebe S. Nach katholischer Auffassung geht das nicht ohne vorheriger Annulierung der katholisch geschlossenen Ehe. |
Wenn ich katholisch bin, und mein Freund keiner Glaubensgemeinschaft angehört, können wir dann trotzdem kirchlich heiraten und unsere Kinder taufen lassen? Wenn nicht, kann er sich noch am gleichen Tag der kirchlichen Trauung taufen lassen? Liebe Carina, Mit Dispens "JA". Unten finden Sie einen Auszug aus dem Kirchenrecht. Es ist aber sicher schön, wenn sich Ihr Freund mit dem Glauben beschäftigt. Lesen Sie doch gemeinsam die Mappe "hauskreise". Kostprobe und Bestellung unter www.hauskirche.at. Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. § 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind. Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden; 2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß; 3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen. Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen. |
Guten Abend! Liebe Carla, es geht eigentlich um die Frage, ob die Italienerin wirklich unter freien Stücken "JA" gesagt. Das Alter sagt nichts aus. Ich würde - wenn es noch andere Bewise (Argumente) gibt in die zweite Instanz gehen. Übrigens hat Papst Benedikt XVI. die Gremien aufgefordert, die Verfahren zu beschleunigen - es müsste also schneller gehen. Ich würde es versuchen. Ob ein Anwalt etwas bringt, weiß ich nicht. Vielleicht kann er einen beraten, wie man die zweite Eingabe formulieren soll. |
Wie wird eine sanatio in radice formell durchgeführt und von wem? Macht das lediglich ein Jurist, oder wird ein Priester dabei auch miteinbezogen (schließlich geht es ja um ein Sakrament, das gültig gemacht werden soll)? Ich darf mit einem kirchenrechtlichen Text antworten: „Die sanatio in radice, also die Heilung in der Wurzel, ist eine Form der Konvalidation (Gültigmachung) der ungültig geschlossenen Ehe. Im Gegensatz zur einfachen Gültigmachung ist keine Erneuerung des Ehekonsenses erforderlich, die Gültigmachung erfolgt hier von außen durch die zuständige Autorität. Eine sanatio in radice ist nur möglich, wenn bei der Eheschließung ein Ehehindernis oder ein Formfehler vorgelegen hat und wenn auch zum Zeitpunkt der Gültigmachung ein einwandfreier Ehewille vorliegt, denn gemäß c. 1057 §1 kann der Ehekonsens durch keine menschliche Macht ersetzt werden. Zuständig für die Gewährung der Heilung in der Wurzel ist der Apostolische Stuhl, in Einzelfällen der Diözesanbischof (vgl. c. 1165). In der Praxis gewährt jedoch in der Regel der Diözesanbischof die sanatio in radice.“ – Kleines kirchenrechtliches Wörterbuch von Karl Neimes, durchgesehen von Alfred E. Hierold, online unter http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Theologie/kirrecht/woerterbuch.html . Vgl. dazu auch Karl-Theodor Geringer, Die Konvalidation der Ehe, in: Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, hg. v. Joseph Listl und Heribert Schmitz, Regensburg 1999, 981-987. zusätzlich möchte ich auf die folgende Seite verweisen: http://de.wikipedia.org/wiki/Formmangel_(Kirchenrecht) |
Mein Verlobter und ich wollen im Sept. '06 kirchlich in einer katholischen Kapelle heiraten. Liebe Sternenreisende, nach katholischer Auffassung ist die Ehe ein Sakrament zwischen Getauften, das unauflöslich ist. Nachdem Evangelische auch getauft sind, gilt dies auch dort. Eine kirchliche Heirat wäre nur dann möglich, wenn es für Ihre erste Ehe Annulierungsgründe gäbe und die Ehe als Ungültig erklärt werden könnte. Dann wären Sie auch nach katholischer Sicht frei. |
Hallo. Ich und mein Freund möchten diesen Jahr heiraten. Nur war er schon mal verheiratet. Ich selbst grichisch-orthodox und war noch nicht verheiratet, er ist evangeisch, war aber mit eine katholiken in katholische kirche getraut. Jetzt würden wir gern in evangelische kirche heiraten. Ist das möglich? Liebe Tatjana, da müssen Sie zum zuständigen Pastor gehen. Grundsätzlich können Christen nur einmal kirchlich heiraten - die Ehe ist ja unauflöslich. Aber es kann Annulierungsgründe geben ... Deshalb der Weg zum Pastor. |
Mein Verlobter und ich sind beide röm.kat. das problem nun ist das er geschiden ist .gibt es eine möglichkeit doch noch irgendwie GOTTES segen zu bekommen. Denn ich bin sehr Gläubig Liebe Sabine, Gott hält seine segnende Hand immer über uns. Wenn aber eine sakramentale Ehe gültig geschlossen wurde und ein Partner jemand anderen heiratet, dann begehen beide Ehebruch und dürfen deshalb nicht zu den Sakramenten gehen. Den Ehebruch kann Gott nicht segnen. Anders liegt die Sache, wenn die sakramentale Ehe nicht gültig zustande kam, dann muss man eine Annulierung der ersten Ehe anstreben. In so einem Fall ist dann eine sakramentale Ehe möglich. Es gibt natürlich noch andere Möglichkeiten. Ich kenne eine Frau, die einen Geschiedenen standesamtlich geheiratet hat. Sie führen eine "Josefsehe" und können in so einem Fall auch zu den Sakramenten gehen. Ist aber sicher nicht einfach. |
mein lebensgefärte und ich wollen heiraten und unser proplem ist das mein lebensgefärte schon einmal kirchlich verheiratet war und nun auch noch ausgetrehen ist. Nun hörte ich das man sich altkatolisch auch verheiraten kann ,oder gibt es eine andere aternative mfg sabine Liebe Sabine, um eine Hochzeit zu feiern, findet man immer einen Weg, manche heiraten x-mal. ABER Sie müssen Ihr Leben vor Gott verantworten. Und im Plane Gottes gibt es nur eine Ehe und die ist unauflöslich. Wenn Ihr Lebenspartner schon gültig kirchlich verheiratet war, dann gibt es kein "Zweitesmal" - auch wenn er aus der Kirche ausgetreten ist. Was anderes ist es, wenn die erste Ehe ungültig zustande kam und so annuliert werden könnte. Das aber scheint offensichtlich nicht der Fall gewesen zu sein. |
Hallo liebes Team. Ich bin in Deutschland seit 1998 verheiratet (Satandesamt und Kirchliche Trauung). Seit ca 4 Jahren leide ich an Depressionen, weil ich mit meiner familieären Situation nicht mehr klar komme. Ich liebe meinen Mann nicht mehr, wir haben uns total auseinander gelebt. Er versteht das nicht. Er bedrängt mich ständig will mich halten, küssen usw. tut es auch gegen meinen willen. Ich kann ihm alles noch hundertmal erklären, er kapiert es einfach nicht. Unsere Kinder 3 und 5 Jahre leiden sehr unter den Streitigkeiten und müssen allerhand Beschimpfungen über sich ergehen lassen. Ich habe vor einiger Zeit meinen Traummann kennengelernt, er liebt mich und die Kinder. Vorallem er versteht mich und redet mit mir. Die Kid´s haben ihn ins Herz geschlossen. Liebe Tanja, |
Hallo ich habe ein großes Problem!!! Liebe Tanja, ihr Problem ist sehr schwierig zu beantworten. Wenn Sie und ihr Ex-Mann katholisch waren aber nur standesamtlich heirateten, dann ist aus katholischer Sicht die Ehe ungültig, weil die so genannte "Formpflicht" (Heirat vor Priester und zwei Zeugen) nicht gegeben war. Ihre erste Ehe war daher sakramental ungültig. Sie sind daher "frei". Das Problem betrifft Ihren Verlobten. Ob diese Ehe "als Naturehe" gültig war und daher nicht auflösbar ist, können nur die zuständigen kirchlichen Stellen entscheiden. (Es kommt auch auf Dispens ... an). Vielleicht fragen Sie auch einen katholischen Pfarrer. |
Ist es möglich, dass der Trauzeuge evangelisch ist? Lieber Gerd, |
Ich hatte kirchlich geheiratet, bin aber nun geschieden, weil meine Ex- Frau untreu war.Nun habe ich eine neue Freundin. Sie ist auch katholisch, möchte unbedingt kirchlich heiraten, weil sie meint, ihre missio canonica zu verlieren, wenn sie nur standesamtlich heiraten würde- sie ist katholische Religionslehrerin.Nun ist sie schwanger und wir immer noch nicht verheiratet. Was wird passieren? kann sie ihr Lehramt verlieren? Liebe Freunde, Ja und Nein - das kann ich nicht beantworten, das ist von der Diözese abhängig. Aber letztlich geht es ja darum, wie diese Sache vor Gott aussieht? Oder? |
Hallo Liebe Lydia, wie Sie die Situation schildern, war kein Ehewille vorhanden. Ich würde sofort zum zuständeigen Diözesangericht gehen und die Annulierung beantragen. |
Hallo! Liebe Daniela, wenn eine Ehe nachweislich unter Druck zustandekam ist eine Annulierung schon möglich. Nur müssen dies kirchliche Gerichte entscheiden. Sie müssten in Ihrem Fall mit dem zuständigen Diözesangericht Kontakt aufnehmen. Dort werden Sie weitere Informationen erhalten. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall Gottes Segen. Beten Sie!!! |
seit drei jahren glaubte ich die Liebe meines lebens gefunden zu haben. schon kurze zeit nach dem wir uns kennen lehrnten wurde ich Schwanger es war ein wunsch der sein Leben bereichern sollte wie er mir sagte denn er hatte keine leiblichen Kinder.Die Weld schien für mich ganz hell jetzt hat er keine lust mehr hat mich verlassen und will mit mir nichts mehr zutuen haben hat mich regelrecht entsorgt. ich bin am ende meiner Kraft ich Liebe ihn abgöttig ich kann mein gefühl zu ihm nicht verdrengen er hat mein eben zerstört,denn Psychich hat er die drei Jahre gnadenlos auf mich eingewirkt doch meine aufrichtigr Liebe zu Ihm macht mich immer noch Blind helft mir bitte. liebe grüsse Lea Liebe Lea! Wir weinen mit Ihnen - obwohl diese Beziehung aus christlicher Sicht offenbar nicht in Ordnung war! Wir können Ihnen eines mit Sicherheit sagen: Gott liebt Sie - und er kennt auch Ihre Situation und er wird Sie nicht im Stich lassen. Verzeihen Sie diesem Mann und beten Sie für Ihn. Bitten Sie die Heiligen für Sie - mit Vertrauen und jeden Tag! |
Ich bin anglikanisch (sakramental) verheiratet. Vor einigen Jahren haben wir (mein Mann und ich) wieder in die Kath.Kirche zurück gefunden. Seither dürfen wir nicht mehr wie Mann und Frau leben, weil mein Mann schon einmal verheiratet war. Eine Annullierung seiner ersten Ehe (mit einer Protestantin, die ihn verlassen hat) ist nicht möglich - wir kennen nicht einmal ihren derzeitigen Wohnort. Eine Trennung von meinem Mann ist mir nicht möglich, da ich ja vor Gott versprochen habe: "till death do us part". Es ist sehr schwer in Enthaltsamkeit zu leben (und das für den Rest unseres Lebens!); es ist auch sehr schwer, auf das, was für andere Paare eine Selbstverständlichkeit ist, zu verzichten: Kinder! Dennoch ist es uns beiden wichtig, regelmäßig die Sakramente (Eucharistie und Beichte) empfangen zu können. Gibt es denn gar keine Möglichkeit für uns, als gläubige Katholiken UND als Ehepaar zu leben? Liebe Freunde, Ihre Situation ist wirklich hart! Ich kenne Paare, die eine Josefsehe leben und daher zu den Sakramenten gehen können, aber das ist sicher sehr schwer. Und außerdem bekommt man so keine Kinder. Von katholischer Seite sehe ich trotzdem nur in einer Annulierung eine Chance. Da müsste es aber Annulierungsgründe geben, die andere bezeugen können. Es muss die erste Frau nicht unbeingt ausgeforscht werden können. Wenn die erste Ehe gültig war, dann ist natürlich Ihr sicher ehrlich gemeintes Versprechen ungültig. Eines aber müssen Sie ganz sicher sein: Gott liebt Sie, er kennt Ihre Probleme und Ihr ehrliches suchen. Ich bin daher zuversichtlich, dass es einen Weg geben wird. Wir haben in unserer Homepage www.hauskirche.at unter dem Punkt Arbeitskreise einen Arbeitskreis "Geschiedene". Sie könnten auch unsere AK-Leiterin anschreiben. |
ich bin katholisch mein ex-mann evangelisch. Wir haben damals katholisch geheiratet. Hat sich aber kurz danach festgestellt, dass er jemand anders wollte. Ich, streng katholisch wollte, dass es funktioniert. Ich habe 2 Kinder mit ihm zusammen und aber mich scheiden lassen. Er ist bei eine Sekte "frei Liebe" . Ist auch streng dagegen, dass ich die Kinder Katholisch aufbringe. Er meint, ich zwinge sie. Ich bin verzweifelt und wurde gerne eine Kirchliche Annulierung. Ich bin seit 7 Jahre wieder verheiratet aber nur standesamtlich, da ich sehr Katolisch bin, wurde ich Gottes Segen haben. Ist es möglich? Wenn ja, wie. Wo kann ich nachfragen. Mein Mann und ich haben jetzt noch ein Sohn. Alle 3 Kinder sind der Meinung wir müssen Katolisch heiraten. Unsere mittleren Sohn ist sehr Religös und wir hoffen, dass es eine Möglichkeit gibt. Danke Liebe xy, ich danke Gott für Ihre Kinder! Das sind ja Prachtexemplare. Besonders Ihr mittlerer Sohn soll sich im Gebet anstrengen. Kindergebet dringt zum Himmel!!! Eine Annulierung ist dann möglich, wenn Ihr Ex-Mann schon zum Zeitpunkt der Trauung nicht treu sein wollte. Dies zu überprüfen steht den kirchlichen Ehegerichten zu. Sie müssen sich an das Diözesangericht wenden und dort vorsprechen - einfach in der Diözese anrufen. Offenbar ist Ihnen das Recht auf die Erziehung der Kinder zugesprochen worden, dann haben Sie auch das Recht auf religiöse Erziehung. Außerdem gibt es ein Alter für die Religionsmündigkeit. Für Österreich gilt: In Österreich kann jeder Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr seine Religion selbst bestimmen, ist also voll religionsmündig. Während bis zum 10. Lebensjahr ausschließlich die Eltern über eine Religionszugehörigkeit entscheiden können, hat das Kind bis zum 12. Lebensjahr angehört zu werden. Zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr kann ein Religionswechsel durch die Eltern ohne Zustimmung des Jugendlichen nicht mehr erfolgen. |
Hallo, Liebe Giovanna,das einfachste wäre - wieder in die Kirche eintreten - warum nicht??? Aber dann gibt es das Kirchenrecht, das eine Ausnahmeregelung vorsieht - durch den "Ortsordinarius", das ist der Pfarrer. Aber lesen Sie sorgfältig selbst. Unter http://www.hauskirche.at/Rat&Tat, dann Kirchenrecht und Ehe anklicken, da finden Sie alle Bestimmungen. |
Situation: Lieber Thomas, ich kann Ihnen auf Ihre Fragen keine Antwort geben außer jene, dass eine gültig geschlossene katholische Ehe unauflöslich ist. Für rechtliche Fragen müssen Sie die zuständigen weltlichen Stellen in Anspruch nehmen. |
Hallo, Lieber Hans-Jürgen, was wäre, wenn Sie Ihrer Frau entgegen kämen, Ihr Junggesellenleben ablegten und auf die Bedürfnisse Ihrer Frau eingingen? Die Ehe ist nicht nur "Liebe", sie ist auch eine Entscheidung. Für eine Annullierung sehe ich wenig Spielraum, es müsste wirklich triftige Gründe angeführt werden können. Sollten Sie es nicht doch - auch im Hinblick auf die Kinder - weiter versuchen? |
Hallo Lieber Ivo, es ist möglich, dass bei Ihrer ersten Ehe von Seiten der Frau kein Ehewille gegeben war. Das müssten Sie über ein kirchliches Ehegericht prüfen lassen. Die Ehe könnte in diesem Falle annuliert werden und dann stünde einer kirchlichen Heirat nichts im Wege. Darf ich Ihnen aber zusätzlich raten, sich mit Ihrer Bekannten gemeinsam über den katholischen Glauben zu informieren. Zum Beispiel mit der Mappe "Hauskreise". Eine Kostprobe finden Sie in www.hauskirche.at. |
ich habe im september 2005 eine frau aus weissrussland geheiratet. am 15.2.2006 bekam sie ihre aufenthaltserlaubnis , am selben tag zog sie aus dem schlafzimmer aus und teilte mir mit ,das die mich eigentlich hasse und ausserdem keine dicken männer mag ..seit dem schläft sie mit ihrer 16 järigen tochter in einen bett im kinderzimmer. sie sprechen nicht mehr mit mir ..sie liegt bis mittag im bett ..zu essen wird auch nichts mehr gemacht ..sauber nur das nötigste ..ich weiss mir keinen rat mehr ! kann ich diese ehe anulieren lassen ..???? Lieber Juergen, die liebe Frau hat Sie offensichtlich ausgenutzt. In Ihrem Fall - wenn Sie kirchlich geheiratet haben - ist sicherlich die Ehe als ungültig anzusehen und kann annulliert werden. Gehen Sie zum zuständigen Diözesangericht. |
Ich hätte eine Frage!Ich war ca 1 Jahr verheiratet und hatte dann 1997 die scheidung. Ich hab vor einem Jahr einen ganz lieben Mann kennen gelernt und weis nicht wie es geht mit der Anulierung der Kirchlichen Ehe! Mein Exmann und ich wurden sehr unter Druck gesetzt das wir heiraten müssen weil ein Kind da war. Wir beiden wollten gar nicht heirtaten und taten es . Wir wussten genau das wir nicht zusammen gehören.Er hatte sowiso eine andere schon als ich beim 2ten Kind schwanger war. Was soll ich tun . Ich liebe meinen Freund sehr und ich (wir) wollen alt miteinander werden . ABer es muss die Ehe noch irgendwie geschieden werden . wie geht sowas. ich bitte sie vielleicht können sie mir in meiner verzweiflung weiterhelfen :-(((( Sandra Liebe Sandra, Wenn man wirklich - nachweislich - unter Druck geheiratet hat, dann ist eine Annullierung der Ehe möglich. Aber das muss das zuständige Diözesangericht prüfen. Ich spreche natürlich für Katholiken. Rufen Sie beim Diözesangericht Ihrer Diözese an und vereinbaren Sie einen Vorsprachetermin. Man wird Ihnen dann alles Weitere mitteilen. |
Bin röm.-kath. mein Verlobter ist muslim. Liebe Tatiana, Die Ehe, die Sie eingehen wollen, stellt leider meist ein großes Problem dar. Wenn Ihr Verlobter wirklich überzeugter Muslim ist, dann würde ich Ihnen dringend vor einer Heirat abraten. Ein Muslim darf eine Christin heiraten, aber die Kinder müssen Muslime werden (haben keinerlei freie Entscheidung). Wenn Sie sich außerdem intensiver mit dem Islam beschäftigen, müssen Sie wissen, dass Ihr Mann neben Ihnen noch drei Frauen haben und er Sie jederzeit aus der Ehe entlassen kann. (er muss vor zeugen nur dreimal sagen - ich bin geschieden - das geht nach neuester Rechtsauffassung auch über Telefon oder Internet). Wenn Sie z.B. nicht willig sind, darf er sie schlagen... Das sind keine Märchen, das ist Bestandteil der Religion! Ihr Stimm zählt natürlich nur die Hälfte des Mannes ... Ich kenne aber auch einige ehemalige Muslime, die Christen geworden sind, es sind dies vor allem Aleviten. Vielleicht gehört Ihr Mann zu jenen Personen und er würde gerne Christ werden. Das wäre etwas anderes. Ich kann Ihnen nur raten - bitte beten Sie, beten Sie, beten Sie! Machen Sie eine Wallfahrt nach Padua. Der Hl. Antonius ist bekannt dafür, dass er beim Finden hilft, auch beim Finden des rechten Ehepartners. |
Ich werde bald geschieden und möchte gerne meinen jetzigen Lebensgefährten bald heiraten. Damals war es so, das ich evangelisch geheiratet habe, obwohl ich katholisch bin. Gibt es irgendeine Möglichkeit, ausser meine noch bestehende Ehe für nichtig erklären zu lassen, das ich noch einmal kirchlich heiraten kann. Ich bin sehr gläubig und möchte so gerne Gottes Segen, für meine Eheschließung haben. Wie sieht das denn mit einem freien Theologen aus, darf dieser uns in einer Kirche trauen? Liebe Nicole, ihre erste Ehe müssen Sie auf ihre Gültigkeit bei einem zuständigen katholischen Diözesangericht untersuchen lasse. Als Katholikin waren Sie der "Formpflicht" unterstellt. Sie hätten vor einem katholischen Priester und zwei Zeugen heiraten müssen, was Sie offenbar nicht getan haben. Die Ehe kann daher möglicherweise als ungültig erklärt werden. Wenn dies geschehen ist, können Sie kirchlich heiraten. Zur kirchlichen Heirat gehört ein Pfarrer oder Diakon, aber kein "freier Theologe", der hat ja keinerlei kirchenrechtliche Kompetenz in dieser Sache |
Grüezi Liebe Tanja, ich kann nur von katholischer Sicht antworten. Für Katholiken gibt es keine Scheidung, nur eine Annulierung. Wenn die Ehe ungültig zustande kam, dann kann sie annuliert werden. Dafür ist das "Diözesangericht" zuständig. |
Ist es möglich in Italien sonntags kirchlich zu heiraten? Mir wurde gesagt, dass sonntags keine Trauungen durchgeführt werden, da dies ein Tag für die "normalen" Kirchengänger ist. Liebe Nele, da bin ich überfragt. Vom Kirchenrecht ist nichts dagegen einzuwenden. Sie müssten den zuständigen Pfarrer fragen. |
Hallo! Lieber Michael, mit Dispens des Ortsordinarius (can 1086) ist dies möglich, wenn der nicht-katholische Teil den Bestimmungen can 1125 und 1126 zustimmt. Die entsprechenden Texte finden Sie in http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe und dan imText suchen. Als Vorbereitung auf die Ehe wäre es doch sicher auch schön, wenn Sie gemeinsam über den katholischen Glauben sprechen könnten - z.B. mit Verwendung der Mappe "Hauskreise", die den Glauben anschaulich und knapp wiedergibt. Kostprobe davon auch in http://www.hauskirche.at - Hauskreismappe. |
Guten Tag, Lieber Frank, für die katholische Ehe gibt es nur zwei Möglichkeiten: Sie kam gültig zustande, dann ist sie unauflöslich oder sie kam nicht gültig zustande, dann kann sie annuliet werden. Das hat mit Trennungsjahr.... nichts zu tun. Sie brauchen überhaupt nicht "aktiv" werden - außer im Gebet. |
Hallo :-( Ich habe eien Frage . Ich kenn einen total lieben jungen Mann den ich sehr lieb hab. Ich wir wollen uns nicht verlieren. Er ist total strenk kath erzogen worden und jetzt ist das problem das ich mal Kirchlich verheiratet war. Aber angeblich kann man das anulieren lassen. das ich für meinen schatz frei bin und wir alt werden können? STimmt das. Und wie sehr muss ich mich ändern wenn ich mit ihm die beziehung eingehe oder kann ich weiter glücklich leben und lachen. Muss ich jeden sonntag indie kirche oder geht das nur 2 mal im monat auch . ich glaub sehgr an Gott aber ich denk gott will doch nicht das trennen was sich wirklich liebt. Und Kann ich meine Kinder weiter normal erziehen und so? Bitte um antwort bin soo am verzweifeln :-((( Liebe Sandra, annullieren kann man nur eine Ehe, die nicht ghültig zustande kam. Da müssten Sie zum zuständigen Diözesangericht gehen. Zum anderen Punkt. Wenn sie wirklich katholisch leben wollen, dann müssen Sie lachen können, denn "ein trauriger Heiliger ist ein 'trauriger Heiliger!'" Wenn Sie Gott jemanden wirklich lieben, werden Siue dann abzählen, wie oft Sie ihn sehen? Wollen Sie ihn nicht immer sehen? So ist es auch mit Gott. Wenn ich ihn wirklich liebe, dann gehe ich wenigstens jeden Sonntag in die Kirche. Vielleicht sollten Sie sich mehr mit dem Glauben beschäftigen. Bestellen Sie sich doch die Mappe "Hauskreise" unter www.hauskirche.at finden Sie eine Kostprobe und Bestellmöglichkeit. |
mein freund ist seit 20 jahren aus der römisch-katholischen kirche ausgetreten. vor 8jahren hat er standesamtlich geheiratet und eventuell auch kirchlich. er weiß nicht ob es sich hiermit um eine kirchliche trauung oder um eine hochzsmesse handelte (der partner damals war röm. kath.). später hat er sich scheiden lassen. Liebe Petra, sehr wahrscheinlich war dies eine sakramentale Ehe. Das müßte der Freund aber wissen, denn das hat bei einem Ausgetretenen nur mit Dispens geschenen können. Es ist daher die zuständige Pfarre zu befragen. Eine kirchliche Heirat käme nur dann in Frage, wenn die erste Ehe für ungültig erklärt werden könnte. |
Hallo, Lieber Michael, so eine Ehe ist sehr problematisch. Im Kirchenrechtist das nur mit Dispens möglich. Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. § 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind. Die weiteren Bedingungen finden Sie in http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. Ich gebe auch zu bedenken, dass von muslimischer Seite eine derartige Ehe bekämpft wird. |
Hallo! Mein Zukünftiger ist griechisch orthodox und ich bin römisch katholisch. WIr wollen demnächst heiraten. Können wir das in einer Katholischen Kirche? Wer muss konvertieren, muss überhaupt jemand von uns konvertieren oder können wir beide unseren Glauben beibehalten? Ist dazu ein offzizielles Prozedere notwendig oder kann man sich das mit dem zuständigen Pfarrer ausmachen? Vielen lieben DAnk für die Information! DAnke! Liebe Rikola, das ist nur mit Dispens möglich. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kirchenrecht. http://www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe und dort die Nummern 1124-1^129. |
Habe 1988 Standesamtlich geheiratet und es ging 1989 auseinader habe die Frau seither nicht mehr gesehen und will die ehe jetzt annulieren lassen was muß ich tun? Lieber Matthias, ich kann nur von kirchlicher (katholischer) Annulierung sprechen. Man muss zum zuständigen Diözesangericht gehen (Information durch die Diözese) und nachweisen, dass die Ehe nicht gültig zustande kam. Nichtigkeitsgründe und nähere Details finden Sie unter http://www.hauskirche.at, dann Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe. |
Hallo, habe gerade oben gelesen, wenn man nur standesamtlich verheiratet ist, dann sei die ehe ungültig??? Stimmt das wirklich?? ich kenne viele die nur standesamtlich verheiratet sind, und ich kann mir nicht vorstellen, dass all diese ehen ungültig sind?? Liebe Tina, Wenn ein Katholik nur standesamtlich heiratet, dann ist die Ehe wirklich ungültig, denn die Kirche schreibt für Katholiken die "Formpflicht" vor, d.h. ein Katholik muss vor einem Priester und zwei Zeugen heiraten. ABER - wenn ein Katholik aus der Kirche ausgetreten ist, dann erlischt auch die "Formpflicht" und die Kirche steht auf dem Standpunkt, dass dann bei getauften Christen das "JA"-Wort das Sakrament begründet und daher die gültig und aunauflöslich ist. Dies führt leider oft zu Problemen. Die Sache ist also doch einigermaßen kompliziert. Ich hoffe, dass der Widerspruch damit geklärt ist. |
Hallo! Erst mal danke das es euch gibt! Lieber Markus, wie kann ein so freuundlicher junger Mann aus der Kirche austreten? Aber zur Frage: Wieder eintreten wäre natürlich schön - vor allem, weil die Ehe zwischen Getauften ein Sakrament ist. Vielleicht studieren Sie mal die Mappe Hauskreise (unter http://www.hauskirche.at zu finden). Dispens gibt es. Lesen Sie dazu auch das Kirchenrecht unter obiger Adresse, dann Rat&Tat, Kirchenrecht und Ehe. |
Mein Freund und ich sind nun seit mehr als drei Jahr zusammen und wir reden eigentlich schon länger übers heiraten obwohl das eigentlich erst in in ein paar Jahren anstehen würde wenn alles gut läuft. Liebe Julia, eine kirchliche Heirat kann schön und feierlich sein, sie kann auch ganz schlicht sein - das Wesen der kirchlichen Trauung ist das Sakrament, das die Brautleute einander spenden. Dieses Sakrament kann gültig nur einmal gespendet werden, denn die katholische Ehe ist unaufköslich. Nur wenn die Ehe ungültig war, kann sie annuliert werden. Nur dann könnten Sie kirchlich heiraten. |
Hallo, bis geschieden, war fast 10 Jahre verheiratet und habe 3 kleine Kinder. Jetzt ist mein Exmann anscheindend schwul, kann ich dann die Ehe auch vor der Kirche annulieren lassen? Liebe Mariam, schade, dass es so gelaufen ist! Wenn der Ehemann während der Ehe homosexuell wird, ist das kein Annulierungsgrund. Wenn er jedoch eine "gelebte Homosexualität" vor der Ehe verschwiegen hätte, wäre das ein Argument für eine Annulierung. Das müssen aber die kirchlichen Gerichte entscheiden. In Ihrer Situation können Sie aber mit der Leiterin eines unserer Arbeitskreise Kontakt aufnhemen, um Hilfe zu erfahren. Die Adresse ist: Waltraut.Sennewald@t-online.de |
Hallo, Liebe Daniela, wenn wirklich nachgewiesen werden kann, dass Ihr Ehemann zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Kinder wollte, dann wäre die Ehe zu annullieren. Veränderungen während der Ehe (Drogenkonsum, Ehebruch...) sind wohl ein Scheidungsgrund aber kein Annullierungsgrund. Wenn die Ehe ungültig war, kann sie auch "einseitig" annulliert werden. Als Geschiedene ist es vielleicht schön, mit anderen Kontakt zu habe. Vielleicht kontaktieren Sie die Adresse: Waltraut.Sennewald@t-online.de |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Freunde, es ist schön, dass Sie eine kirchliche Trauung ersehnen. Ich kann nur aus katholischer Sicht antworten. Nach katholischer Auffassung spenden zwei Getaufte (die nicht katholisch sind) auch durch eine standesamtliche Heirat einander gültig die Ehe. (Katholiken müssen vor einem katholischen Priester und zwei Zeugen heiraten) Wie eine kirchliche Trauung in Ihrem Fall ausschauen kann, können Ihnen nur die zuständigen Gremien der neuapostolischen Kirche sagen. |
wir möchten im juni kirchlich heiraten. Wir sind aber beide geschieden. Mein Verlobter war auch Kirchlch verheiratet(evangelisch) Ich habe nicht kirchlich geheiratet bin aber katholisch. Meine Frage liebes Team: Kann ich kirchlich heiraten? Katholisch oder evangelisch und muss ich dann die Konfession wechseln wenn ich evasngelisch heirate? bitte antworten Sie ganz schnell Liebe Claudia, auf Grund Ihrer Beschreibung kann ich keine Antwort geben. Ich kann Ihnen nur folgendes sagen - was Sie betrifft: Wenn Sie als Katholik nicht kirchlich geheiratet haben, dann ist die Ehe ungültig. Über die evangelische Ehe kann ich kein Urteil abgeben. So nebenbei: Die Konfession wechselt man aus Überzeugung, nicht aus Vor- oder Nachteil. |
Hallo Team! Liebe Anusschka, das weiß ich nicht! Es geht bei Getauften nur dann, wenn die erste Ehe als ungültig erklärt wird. Das müssen kirchliche Gerichte prüfen. |
Ich habe vor 7 Monaten geheiratet! (standesamtlich/kirchlich) Unsere Beziehung verlief die letzten Jahre schon nicht sehr glücklich und heute weiß ich selbst, dass es sehr naiv war, zu glauben, eine Hochzeit rette die Beziehung! Liebe Line, eine Ehe, die nicht vollzogen wurde (bei der es keinen Geschlechtsverkehr gab), kann durch kirchliche Gerichte annuliert werden. Sie müssen sich dabei an die zuständigen Diözesangerichte wenden. |
Ich war nur standesamtlich verheiratet aus dieser ehe ging ein Kind hervor nun nach der Trennung und scheidung möchte ich wieder heiraten was muß ich jetzt tun Die erste Ehe anulieren lassen oder zählt die erste ehe vor dem standesamt nicht so sehr. bin katholiisch und meine neue Partnerin ist auch katholisch.gibt es da irgendwelche pobleme vor der Kirch das zweite mal ??? Lieber Alexander, nach katholischem Kirchenrecht muss ein Katholik - um gültig zu heiraten - auch die "Formpflicht" erfüllen. Das heißt er muss für eine sakramentale Ehe vor einem Priester (Diakon) und vor zwei Zeugen heiraten. Das ist bei einer standesamtlichen Ehe nicht gegeben, deshalb ist sie kirchlich für sie ungültig. Aus katholischer Sicht steht deshalb einer kirchlichen Eheschließung nichts im Wege. Gehen Sie aber bitte zum zuständigen Pfarrer, um alles abzuklären. Die staatliche Seite müssen Sie natürlichüber das Standesamt klären |
Hallo Liebes Team Liebe Ramona! Es wäre natürlich das Schönste, wenn Ihr Verlobter wieder zur Kirche zurückfinden könnte. Vielleicht sollten Sie gemeinsam über den Glauben sprechen - z.B. mit der Mappe Hauskreise, die sie in der Homepage www.hauskirche.at ansehen können. Die Firmung ist nicht unbedingt erforderlich, wird aber - wenn sie fehlt - im Zusammenhang mit der Trauung durch den Ortspfarrer (Vollmacht durch den Bischof) gespendet. Auch die Zulassung zur katholischen Trauung sollte mit dem Ortspfarrer besprochen werden. Das Kirchenrecht spricht sich nicht dagegen aus - bzw. verlangt eine Dispens. Studieren Sie das Kirchenrecht selbst in http://www.hauskirche.at und dann Rat&Tat, weiter mit Kirchenrecht und dann Ehe. |
ICH bin seit zehn Monaten verheiratet kannn ich anulieren lassen Liebe Ina, wenn eine Ehe nicht gültig zustande kam, kann sie immer anuliert werden. |
wie lange kann man eine ehe annulieren lassen? Liebe Kerstin, solange man lebt! War eine Ehe ungültig, dann ist sie es auch nach 50 Jahren. |
Ich möchte gerne wissen, ob es ein Problem gibt, wenn ein Trauzeuge aus der Kirche ausgetreten ist, also derzeit keiner Religionsgemeinschaft angehört. Lieber F. Im Canon steht unter der Nummer 1108 nur, dass bei der katholischen Eheschließung zwei Zeugen erforderlich sind. Es wird nichts Näheres bestimmt. |
Seit zwei Jahren bin ich geschieden. Die Ehe ist kirchlich geschlossen worden und ich habe mit meiner geschiedenen Frau 3 Kinder. Wenn die Ehe gültig zustande kam, dann ist sie unauflöslich. In Ihrem Fall könnte es aber sein, dass Ihre Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung schon an einen Kirchenaustritt dachte und auch die Kinder nicht taufen lassen wollte. Das wäre eventuell ein Annulierungsgrund. Gehen Sie zum zuständigen Diözesangericht. Gott segne Sie! |
ich bin seit November 04 von meinem Ehemann getrennt, da er mich 8 Monate nach der kirchlichen Trauung mit einer dreimonatigen Beziehung betrogen hat, die gesetzliche Scheidung ist eingereicht. Nun möchte ich die Ehe auch annulieren lassen, wegen Ausschluss der Nachkommenschaft und der eheliechen Treue.Gibt es ein Formular oder einen vorformulierten Text, den mein ehemaliger Mann unterschreiben kann oder was muß in so einer Bestätigung enthalten sein?? Liebe Barbara, bitte gehen Sie zum zuständigen Ordinariat. Dort werden Sie über alle Möglichkeiten informiert. Für eine kirchliche Eheannulierung muss nachgewiesen werden, dass die Ehe nicht gültig zustande kam. Das Ordinariat wird Sie informieren, welche Bestätigungen es von Ihrem Mann haben will. |
Ich hätte da noch eine Frage kann ich als Christin einen Moslem heiraten ohne jedoch meinen Glauben zu wechseln? Im Prinzip "JA". Arafat war auch mit einer Christin verheiratet. Aber die Kinder müssen alle Moslems werden. Der umgekehrte Weg, dass ein Christ eine Muslimin heiratet ist ausgeschlossen. Überlegen Sie sich diesen Schritt gut. Ich kenne bis auf eine Ausnahme nur unglückliche/gescheiterte Ehen von Christinnen mit Muslimen. Ein wichtiger Rat: Beten Sie!!! |
Ich bin seit über 7 Jahtre mit meiner Frau zusammen wir haben eine 5jährige Tochter und sind Heimwehl eines Ehepartners ist kein Annulierungsgrund. Ein Tipp: Nehmen Sie das Heimweh ernst und sprechen Sie mit Ihrer Frau, wie sie sich eine Übersiedelung nach München, Arbeitsstelle ... vostellt und bitte beten Sie in dieser Angelegenheit miteinander. |
Hallo liebes Hauskirche-Team, Liebe Stephanie, wenn Sie getrennt von Ihrem Ehemann leben und keine andere Beziehung eingegangen sind, dann können und sollen Sie ja (Ausnahme schwere Sünde)zur Kommunion gehen. Um eine Ehe annullieren zu können, muss ja nachgewiesen werden können, dass sie nicht gültig zustande kam. Dafür sahe ich keine Hinweise. Es gibt aber viele Frauen, die geschieden sind und sich in der Kirche gefunen haben. Nehmen Sie vielleicht Kontakt auf mit unserer MitarWaltraud Sennewald: Waltraud-Sennewald@t-online.de |
Hallo, Liebe Melanie, wenn Ihrerseits wirklich nie der Wille zu einem Kind bestand, dann kam nach meinem katholischen Verständins wirklich keine gültige Ehe zustande. Entscheiden müssen dies aber kirchliche Gerichte. |
Hallo...im Moment bin ich ziemlich verzweifelt. Ich bin Katholikin und mein Freund ist nicht getauft, glaubt aber an Gott. Wir möchten jetzt nach der Standesamtlichen Hochzeit in Italien kirchlich heiraten. Mein Freund war jedoch schon einmal standesamtlich verheiratet. Ist es wahr, dass eine kirchliche Hochzeit nicht möglich ist??? Und wenn er sich römisch katholisch taufen läßt??? Liebe Maria, das ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn Ihr Freund in erster Ehe standesamtlich mit einer Katholikin verheiratet war, dann können Sie sicher katholisch heiraten. Es gibt aber Fälle, in denen die Kirche eine standesamtliche Ehe als "Naturehe" und unauflöslich ansieht. Ein Tippp: Beten Sie gemeinsam! Ihr Freund soll aus innerer Überzeugung katholisch werden - es wird sich dann ein Weg öffnen. |
Wir möchten beide kirchlich heiraten, sind beide getauft, konfirmiert, jedoch auch aus der Kirche ausgetreten. Liebe Freunde, bei Katholiken ist das sicher nicht möglich. Die standesamtliche Ehe von Getauften, ausgetretenen Katholiken gilt aber als unauflösliche Ehe. In der evangelischen Kirche gibt es andere (verschiedene) Vorschriften. Bitte besprechen Sie sich mit Ihrem zuständigen Pastor. |
Mein Freund und ich wollen nun nach 17 Jahren Lebensgemeinschaft und daraus entstandenen zwei süßen Sproßen endlich heiraten. Mein Partner ist rk und gefirmt und ich bin evangelisch A.B. und konfirmiert. Unsre beiden Kinder sind rk getauft. Ist eine kirchliche Trauung möglich? Wir möchten jedoch beide die jeweilige Glaubensrichtung beibehalten. Oder ist eine Segnung durch einen Altkatholischen Pfarrer möglich? Bitte höflich um Antwort! LG Kerstin Liebe Kerstin, Ich bin froh, dass Sie kirchlich heiraten wollen. Gehen Sie zum zuständigen - ich würde in Ihrem Fall meinen - katholischen Priester (die Kinder sind ja katholisch getauft) und er wird mit Ihnen alles besprechen. Sie brauchen keine neue Konfession bemühen. Lesen Sie selbst die kirchlichen Bestimmungen im Kirchenrecht unter www.hauskirche.at, dann Rat&Tat, dort Kirchenrecht und dann Ehe. |
Erstmal vorweg: Ich bin sehr gläubig und lebe diesen Glauben auch. Ich bin seit meinem 15. Lebensjahr Kantorin in der örtlichen Kirche, sowie auch im Parrgemeinderat tätig.Ich bin Lehrerin und leite einen Kinderchor, der Messen Kommunionen, Firmungen gestaltet. Für mich hätte es auch vor 20 Jahren nichts anderes gegeben als auch kirchlich zu heiraten. Damals war ich jung und sah nicht ein, dass man niemals einen menschen zu etwas zwingen sollte. Nun bin ich geschieden. Mein mann war aggressiv und brutal und nicht zu letzt war auch die Kirche, sowie die christliche Erziehung meiner Kinder immer ein Streitpunkt.nach der Scheidung ist mein Exmann sofort aus der Kirche ausgetreten. Danach lernte ich meinen jetzigen Mann kennen, der die gleiche Einstellung hat wie ich. Er war nie kirchlich verheiratet. Unser gemeinsamer Wunsch wäre es nun auch kirchlich verbunden zu sein Warum muss ich im Grunde mit einem Mann ( Exmann ) kirchlich verheiratet bleibebn, der nie von Gott etwas gehalten hat und muss mit dem Menschen, der mit mir zum Gottesdienst geht und gemeinsam mit mir und den Kindern den Glauben in der Familie lebt, in "Sünde" leben? Können wir überhaupt etwas tun? Liebe Alexandra! Das ist ein großes Leid! Wenn die erste Ehe gültig zustande kam, dann ist sie unauflöslich. Wieweit ihr erster Mann unter "Zwang" gahandelt hat und sein "JA"-Wort nicht gültig war, können nur zuständige kirchliche Gerichte entscheiden. Da könnten Sie entwas versuchen - vielleicht war der Ehewille doch nicht gegeben ... In "Sünde" muss niemand leben. Es gibt viele Paare in ähnlicher Situation, die zwar einen schweren Weg gehen, aber einen Weg, der mit der Kirche vereinbar ist. Solange die erste Ehe aufrecht ist, kann man eine Josefsehe führen. Es ist schwer, aber möglich. Bleiben Sie im Gebet und vertrauen Sie auf Gott - Sie werden einen Weg finden! |
Bis zu welchem Zeitraum kann meine Tochter ihre Ehe annulieren lassen? Liebe Freunde, dafür gibt es in der katholischen Kirche keinen Zeitraum. Entwender war die Ehe ungültig, dann kann sie annuliert werden - auch nach 40 Jahren - oder sie kam gültig zustande, dann ist sie unauflöslich. Das Kriterium ist die "Rechtnmäßige Eheschließung"! |
Guten Tag, Liebe Freunde, die Kirche zwing niemanden, zu heiraten. Sie beharrt nur darauf, dass eine gültig geschlossene Ehe unauflöslich ist - das ist der Wille Gottes. Daran ändert auch ein Ehebruch nichts. Man bleibt ja auch Christ, wenn man sündigt. Für die Unauflöslichkeit gibt es viele Gründe. Die Kirche kennt aber die Möglichkeit, eine Ehe für nichtig zu erklären, sie zu annullieren. Wenn z.B. nachweislich eine Ehefrau von Anfang an nicht treu sein wollte, dann war die Ehe ungültig. Um dies festzustellen, müssen aber Fakten gegeben sein. Damit kann man zum Diözesangericht gehen und um Annullierung ansuchen. Wenn man trotzdem gemeinsam - ohne Widerspruch zur Kirche - leben will, dann gibt es nur die Möglichkeit der "Josefsehe". Ich kenne ein Paar, das auf diese Weise glücklich miteinander lebt. |
ich habe vor 16 jahren kirchlich geheiratet der grund war damals daß der Pfarrer sonst meine tochter nicht getauft hätte, inzwischen bin ich geschieden .gibt es eine möglichkeit die kirchliche trauung zu annullieren? wenn dann wie was muß ich tun? Lieber Jacky, Ich glaube, auch wenn ein gewisser Druck durch den Pfarrer vorhanden war, so haben Sie doch aus freien Stücken kirchlich geheiratet. Für eine Annulierung der Ehe sehe ich dabei keine Anhaltspunkte. Ubeschadet dessen können Sie beim Diözesangericht vorsprechen und Ihren Fall schildern. |
Meine Freundin ist Moslemin und liebt einen ägyptischen Kopten. Die beiden möchten sogerne heiraten, was sagt die koptische und die moslemische Religion dazu. Dürfen sie das überhaupt? Liebe Freunde, eine Moslemin darf nach moslemischer Tradition keinen Christen heiraten. Für die Kopten ist die Ehe mit der Moslemin kein Sakrament. Sie können natürlich in Europa standesamtlich heiraten, das kann jedoch Probleme nach sich ziehen. Ich kenn jedoch Moslems, die Christen geworden sind, dann liegt die Sache anders. |
ich habe einen großen wunsch aber ich weiß nicht ob er erfüllt wird!!! ich bin evangelisch und mein partner katholisch und aus der kirche ausgetreten. außerdem war er schon mal evangelisch verheiratet!! können wir evangelisch heiraten??? Liebe Ela, bitte gehen Sie zu Ihrem zuständigen Pastor und besprechen Sie die Situation. Als Katholik kann ich mich dazu nicht äußern. |
Hallo, ich habe ein riesen Problem und weiß nicht mehr weiter. Ich habe durch Zufall Ihre Seite entdeckt und wende mich nun an Sie. Liebe Yvonne, da gibt es noch Fragen und verschiedene Antworten. Zunächst mal, behalten Sie einen kühlen Kopf! Es lässt sich immer ein Weg finden! Sie sind da an eine katholische Homepage gestossen, daher natürlich die erste Frage - wurde irgend eine Ehe kirchlich geschlossen - oder nur standesamtlich und wer ist getauft und hat welche Konfession? Wenn die erste Ehe kirchlich geschlossen wurde, dann ist es sowieso keine Frage, dann kehren Sie zu Ihrem Ehemann zurück - mit dem Kind wird man eine Regelung finden. Natürlich muss Ihr erster Ehemann auch das Kind bereitwillig aufnehmen. Übrigens muss man einen Mann oft an das erinnern, was man will -z.B., dass er etwas unternimmt. Wenn man nichts sagt, dann sind das "heimliche Wünsche" und dazu sagt die Psychologie "Heimliche Wünsche werden unheimlich selten erfüllt". Aber wenn Sie sich entscheiden, dann bleiben Sie dabei - Sie werden immer am Partner Unvollkommenheiten finden - aber sind Sie selbst vollkommen? Als Christ sage ich: Beten Sie!!! Im Gebet werden Sie die Ruhe finden - gerade jetzt zu Weihnachten - und überstürzen Sie nichts. |
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!ICH BITTE EUCH DA DRAU?EN BITTE HELFT MIR:!!!!!!!!!!!!!!!MEINE FREUNDINN IST VERHEIRATET ABER SEIT 1 Jahr getrennt lebend. sie ist schwanger von mir gewesen hat gestern ihr kind bekommen. ich möchte das es mein namen bekommt und natürlich dAS von der mutter. ist das möglich....??? Ich möchte auch das sorgerecht haben geht das alles obwohl sie verheiratet ist. da???? ads ist mein kind !!!!!!!" Lieber Enis, das sind leider Fragen, die ich nicht beantworten kann. Dafür sind weltliche Institutionen zuständig. Ich weiß nicht, wie es um Ihren Glauben bestellt ist. Ich würde in Ihrer Situation zum Gebet Zuflucht nehmen und vor allem für Ihr Kind und die Mutter beten. Ist der Name so wichtig? Wer weiß, wie sehr sie das Kind einmal liebt? Und irgend eine Beziehung zu Ihrem Kind werden Sie sicher bekommen. |
Hallo erstmal, hab da eine Frage. Liebe Freunde, wunderbar, dass Ihr kirchlich heiraten wollt! Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Dispens des Ortsordinarius. Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. § 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind. Die genauen bestimmungen finden Sie in http://www.hauskirche.at / Rat&Tat / Kirchenrecht / Ehe 2. Wenn Sie katholisch werden Man wird natürlich nicht nur zum "Schein" katholisch. Aber vielleicht interessiert Sie doch der katholische Glaube. Bestellen Sie sich doch die Mappe "Hauskreise" - über http://www.hauskirche.at / Hauskreismappe. Da finden Sie die wichtigsten Glaubensgrundsätze der Katholiken. Sie könnten die Mappe gemeinsam durcharbeiten - und wer weiß? Wenn beide Ehepartner beten, dann ist eine Ehe auf Dauer sehr sicher!!! Ich wünsche Ihnen Gottes Segen und viel Glück!! |
Hallo ich hätte eine Frage.Ich habe am Sonntag mein Entbindungstermin und ich wollte noch wissen auch wenn ich weiß und der Vater meines Kindes weiß das er der Vater ist.Bin ich verpflichtet dazu ihn in die Geburtsurkunde mit einzutragen?Weil bevor er sich einträgt will ich erst klare Verhältnisse zwischen uns schaffen wir sind zwar eigentlich noch zusammen und wollen vielleicht irgendwann heiraten aber er muss da noch ein ganz großes Problem klären das ihn und mich zuschaffen machen.Deswegen möchte ich nicht das er fürs erste eingetragen wird.Bitte beantworten Sie mir so schnell wie möglich meine Frage. Liebe Tonya, über rein rechtliche Fragen kann ich keine verbindliche Auskunft erteilen. Wir sind eine katholische Homepage. Meiner Meinung nach haben Sie haben aber sicher das Recht eine Auskunft über5 den Kindesvater zu verschweigen. Wer soll sie zwingen? Ich weiß nur nicht, ob das klug ist - es geht auch um finanzielle Fragen ... |
liebes team ! Liebe Stefanie! Ja, Sie sind in einem Dilemma, und guter Rat ist hier teuer. Es liegt Ihnen viel an der Beziehung zu Ihrem Partner - so wollen Sie einerseits durch eine Paartherapie alles ins Lot bringen. Andererseits spüren Sie sehr deutlich, dass Sie Ihren Partner nicht mit einer anderen Frau teilen wollen; auch nicht auf "einer anderen Ebene". Diese ist übrignes mit großer Wahrscheinlichkeit ziemlich labil; d.h. eine Beziehung zwischen den beiden Geschlechtern wird leicht auch "geschlechtlich". "Sie hat nichts, was ihn reizt", schreiben Sie. Aber das glaube ich nicht. Er muss vielmehr von dieser Frau sehr faszinert sein. Wenn diese "Dreierbeziehung" weiter bestehen bleibt, bleibt irgend jemand auf der Strecke. Sie ist auf jeden Fall vor allem für Sie unbefriedigend und keine gesunde Basis für eine vertrauensvolle Beziehung. Haben Sie Kinder? In diesem Fall würde ich sicher eher eine Dreierbeziehung in Kauf nehmen, eben den Kindern zuliebe. Ansonsten könnten Sie versuchen, von Ihrem Partner ein Entweder oder Oder zu verlangen. Sie schreiben auch nicht, ob Sie mit Ihrem Partner verheiratet sind oder ob Sie mehr oder weniger ungebunden zusammen leben. Dies würde mein Verhalten sicherlich sehr bestimmen. Hat er Ihnen ein Versprechen der Treue gegeben, würde ich es einfordern. Wenn nicht, wäre es auch für Sie leichter, sich zu trennen - und nach anfänglichem Trennungsschmerz neu zu beginnen. |
Ich habe gelesen, dass man in Ausnahmefällen auch kirchlich heiraten darf, obwohl man nicht gefirmt ist. Wie sehen diese Ausnahmefälle aus? Im Kirchenrecht steht: Can. 1065 — § 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann. Aus diesem Passus geht hervor, dass die Firmung nicht unbedingt gefordert, aber sehr empfohlen wird. Ich würde mich auf alle Fälle firmen lassen. Sprechen Sie mit dem zuständigen Pfarrer, wie dies ablaufen könnte. Der Bischof kann die Firmgewalt auch anderen kirchlichen Amtsträgern - zum Beispiel dem Priester, der die Trauung vollzieht - übertragen. Man könnte sich also in der Trauungsmesse unmittelbar vor der Trauung firmen lassen. |
Hallo, Liebe Ina, Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Dort erhalten Sie Auskunft. Diese Internetseite kann nur religiöse Fragen beantworten. Von dort her gesehen war Ihre Ehe sicher ungültig. |
Mein Freund und ich moechten gerne heiraten. Ich bin katholisch, er vor einigen Jahren aus der Kirche ausgetreten, jedoch katholisch getauft und gefirmt. Koennen wir kirchlich heiraten bzw. an wen muessten wir uns wenden, um diese Frage zu klaeren? Liebe Katharina, sicher können Sie kirchlich heiraten. Die näheren Bestimmung können Sie dem Kirchenrecht entnehmen. http://www.hauskirche.at und Rat&Tat und dort Kirchenrecht und Ehe. Ein Tipp: Gehen Sie zum zuständigen Ortspfarrer, er wird Sie beraten. |
Kann ich meine Ehe annulieren lassen, wenn voreheliche Kinder verschwiegen wurden? Lieber Andreas, ich meine, dass hier etwas Schwerwiegendes verschwiegen wurde. Gehen Sie bitte zum zuständigen Ordinariat und sprechen Sie beim Ehegericht vor. |
sehr geehrte damen und herren, Lieber Tom, wir sind eine religiöse Homepage und für standesamtliche Gepflogenheiten nicht zuständig. Aber sicher wird das gehen. Wichtig ist nicht der Ring, sondern das "JA". |
Was muß man tun, um eine Ehe die vor 6 Mon. standesamtlich geschlossen wurde annulieren zu lassen, wenn man feststellt, dass der Partner nur geheirate hat um die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu bekommen. Die Ehe wurde nicht vollzogen. Liebe Freunde, zum Standesamt gehen und den Sachverhalt darlegen - möglichst mit Zeugen. Der Rest müßte einfach sein. |
ist eine kath. kirchliche trauung unter folgenden umständen möglich: Lieber Christian, Die Antwort ist JAEIN, also Ja oder Nein. Man muss feststellen, ob die Ehen gültig zustande kamen. Das regelt das Kirchenrecht. Nur dann, wenn beide Ehen kirchenrechtlich nicht zustande kamen, ist eine kirchliche Heirat ohne weiteres möglich. Möglicherweise gibt es auch noch Annulierungsgründe. Vielleicht hilft Ihnen unsere Homepage http://www.hauskirche.at und dann Klicken bei Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe |
Ich bin r.k. mein freund ist nicht getauft wir wollen nächstes jahr Heiraten und es währe schön wenn wir das auch vor Gott machen könnten. Er und ich möchten aber nicht katholisch sondern evangelisch Heiraten. Hat das irgendwelche nachteile für mich und ist das überhaupt möglich. Muss ich mich vielleicht umtaufen lassen? Liebe Melanie, Wenn Sie katholisch sind, warum wollen Sie "evangelisch" heiraten? Bleiben Sie doch Ihrem Glauben treu - er ist wunderbar! Gewinnen Sie Ihren Freund auch für Ihren Glauben. Lesen Sie z.B. gemeinsam etwas über den Glauben, z.B. das Buch "Hauskreise" - Kostprobe in http://www.hauskirche.at unter "Hauskreise". Als Katholikin können Sie mit einem nicht-Getauften nur in der katholischen Kirche heiraten. Wenn Sie evangelisch heiraten würden, müssten Sie vorher das Bekenntnis wechseln - aus der kath. Kirche austreten und in die evangelische Kirche eintreten. Die Taufe gilt dort und da. Ein Rat: Heiraten Sie katholisch! |
Ich habe meinen Muslimischen Mann am 12,05,2005 standesamtlich geheiratet! Liebe Sabrina, Liebe Sabrina, das ist traurig. Beten Sie! Beten Sie für Ihr Kind! Beten Sie für Ihre Zukunft! Ich weiß nicht, welche Religion Sie haben. Wenn Sie katholisch sind, dann gehen Sie zum zuständigen kirchlichen Ordinariat und lassen Sie Ihren Fall prüfen. Man wird Sie gut und diskret behandeln. |
Hallo! Mein Lebensgefährte und ich haben ein gemeinsames Kind und wollen nun heiraten, allerdings ist er schon einmal (evangelisch) verheiratet gewesen. Wir sind beide katholisch. Ist eine kirchliche Trauung in der katholischen Kirche noch möglich? Wenn nicht, was müssten wir tun? Herzlichen Dank für die Beantwortung!!! Liebe Michaela! Die Frage muss das zuständige Ordinariat klären. Da gibt es einige Frage. Vor allem, war die erste Ehe Ihres Freundes nach dem Kirchenrecht gültig? Sie können selbst ein bißchen lachlesen unter www.hauskirche.at / Rat&Tat / Kirchenrecht / Ehe. Aber gehen Sie zum Ordinariat und beten Sie. |
Ich bin verheirratet seit 15 Jahren und habe zwei Kinder im alter von 14 und12 Jahren . jetzt bin ich völlig verzweifelt da ich total abhängig von meinem Mann bin. Ich habe keine Arbeit und so schnell findet man auch nichts. Mein Problem besteht darin wie soll ich ausziehen ,meine Kinder ernähren eine Wohnung mieten im Trennungsjahr wenn ich kein Geld habe und von meinem Mann nichts bekomme? Ich bin total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Liebe Jacqueline, ich kenne nicht die näheren Umstände Ihrer Situation, warum das alles so kam, wer wen verlassen hat u.s.w. Es gibt aber Menschen, die bereit sind, zu helfen.Vielleicht kann Ihnen die Frau Sennewald weiterhelfen. Waltraut.Sennewald@t-online.de |
Mein Sohn (9 Jahre) äussert den Wunsch von der katholischen kirche in die evangelische zuwechseln. Er wurde damals katholisch getauft nachdem seine Mutter katholisch ist und ich eben evangelisch. Nun ist meine Frage. Ist dies generell möglich? Wenn ja muss er sich entscheiden oder können wir die Entscheidung tragen bzw. wer und welche Stelle kann einen da weiter helfen??? Liebe Freunde, Zunächst zur Frage: Nach österreichischem Recht ist dies möglich. "Danach muss ein Kind ab dem 10. Lebensjahr zum Religionswechsel befragt werden, ab dem 12. Lebensjahr darf dieser nicht gegen den Willen des Kindes erfolgen und am dem 14. Lebensjahr ist das "Religionsmündig". Vor einer derart bedeutungsvollen Entscheidungsollte man dem Kind aber auch die Schätze der katholischen Kirche vor Augen führen. Ein möglicherweise oberflächlicher Religionsunterricht z.B. ist ja kein Anlass zu einem Konfessionswechsel. |
Ich bin Römisch Katholisch mein verlobter ohne Bekenntnis.Sein Vater hatte in als Kind aus der Kirche ausgetragen. Liebe Susanne, Das ist eine schwierige Frage, genaue Antworten bekommen Sie über Ihre Diözese. Es ist nämlich auch wichtig, mit wem man standesamtlich verheiratet war u.s.w. Wenn z.B. zwei Personen, die getauft sind, aber aus der Kirche ausgetreten sind, standesamtlich heiraten, dann unterliegen Sie nach dem Kirchenrecht nicht der "Formpflicht" und spenden auf Grund der Taufe einander gültig die Ehe. Wenn nur einer davon katholisch ist, ist die Ehe ungültig. Das muss im Detail geklärt werden. Grundsätzlich ist eine kirchliche Ehe auch mit einer Person o.B. möglich. Lesen Sie dazu auch das Kirchenrecht in www.hauskirche.at / Rat&Tat / Kirchenrecht / Ehe. Und noch ein Tipp: Ihr Verlobter könnte wieder Liebe zur Kirche gewinnen, wenn Sie gemeinsam über den Glauben sprechen. Lesen Sie doch gemeinsam die Mappe "Hauskreise". Sie finden diese auch in der oben genannten Homepage. |
Hallo, Lieber Volker! Die Vorschriften über konfessionsverschiedene Ehen sind im Kirchenrecht geregelt. Wenn Sie in www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe selbst nachlesen. Grundsätzlich können Sie sakramental heiraten. Man verspricht die "Offenheit" für Kinder. (Die Zahl der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern). Die Zulassung zu den Sakramenten liegt bei der Orthodoxen Kirche. (das ist aber bei Orthodoxen nur eine Form/Gehorsams - Sache) Das Sakramentenverständnis ist ja dasselbe. Wenn die Freundin nicht getauft wäre, wäre es schwieriger - aber lesen Sie selbst nach. |
Ich bin seit 5 1/2 Wochen verheiratet. Ist es möglich, die Ehe in beiderseitigem Einverständnis rückgängig machen zu können? (6 Wochen Frist ) Lieber Rainer, ich kann nur die Sicht der katholischen Eheschließung wiedergeben. Dabei gibt es keinerleit "Fristen". Es gilt nur: Kam die Ehe sakramental zustande oder nicht. Wenn ja, dann ist sie unauflösbar, wenn nein, dann ist man frei. |
Ist es möglich einen Hochzeitssegen von jemand anderem als einen Priester zu empfangen? Liebe Johanna, Frage: sind Sie katholisch? Wenn ja, dann gilt für Sie die Formpflicht der Eeheschließung. Sie müssen die Ehe vor einem katholischen Priester und zwei Zeugen schließen. Jede andere Form - außer in Notfällen - ist nicht gestattet. Der Priester ist aber nicht so wichtig, das Sakrament spenden einander ja die Brautleute. Die Vorschrift von Priester und Laien gilt zum Schutz und zur Sicherheit. |
Mein Lebenspartner ist evangelisch, ich katholisch. Er ist geschieden. Können wir in der evangelischen Kirche heiraten. In der katholichen Kirche geht nicht, das weiß ich, aber darf ich ihn in einer ev. Kirche heiraten? Das wäre meine Frage. Und welche Konsequenzen hätte das für mich als Katholikin? Liebe Thresjen, Wenn die erste Frau Ihres Freundes Christin war, dann ist eine katholische Heirat nicht möglich. Wie die evangelische Kirche entscheidet, weiß ich nicht, sie hat ja kein Lehramt. Wenn Sie einen geschiedenen Mann heiraten - auch evangelisch -, dann hat das zur Folge, dass Sie die Sakaramente der katholischen Kirche nicht empfangen dürfen. Das dürfen Sie aber auch dann nicht, wenn Sie mit Ihrem Freund ohne Ehe zusammenleben. Vielleicht aber war die erste Ehefrau nicht getauft? Dann wäre eine katholische Ehe eventuell möglich. Es könnte aber auch Annulierungsgründe für die erste Ehe geben. Suchen Sie sich einen katholischen Priester, der gerne über Ihre Probleme spricht und hören Sie nicht auf zu beten! |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Anne, Ein Katholik, der nur standesamtlich heiratet, heiratet nicht sakramental! Nach katholischer Auffassung (nach meinem Wissensstand) sind Sie NICHT geschieden. Sie waren nie rechtmäßig (katholisch) verheiratet. Kovertieren kann jeder - ob verheiratet, geschieden, Heilig oder Sünder. Ich gratuliere Ihnen, wenn Sie konvertieren! Sie werden eine brennende Christin werden! Vielleicht lesen Sie auch die Mappe "Hauskirche" - Kostprobe und Bestellmöglichkeit unter www.hauskirche.at / Hauskreise ... Genaue Informationen zum Eherecht finden Sie auch in unserer Homepage www.hauskirche.at unter Rat&Tat, dann Kirchenrecht und wieder Ehe anklicken. Informieren können Sie sich bei dem zuständigen Pfarrer. Wenn Sie weitere Probleme hätten, wenden Sie sich bitte nochmals an mich. |
Vielleicht können Sie mir eine Auskunft geben? Ich bin vor drei Jahren aus der römisch katholischen Kirche ausgetreten. Diesen Schritt habe ich bereut und möchte wieder in die katholische Kirche eintreten. Ich bin aus der Kirche ausgetreten, weil meine Frau evangelisch ist, aber sie selbst ihren evangelischen Glauben nicht leben wollte. Aus diesem Grunde, kam für mich nur eine standesamtliche Ehe in Frage. Ich lebe jetzt seit über 1 Jahr von meiner Frau getrennt und wir wollen uns nächstes Jahr scheiden lassen. Der Geistliche aus meiner Gemeinde, bei dem ich das Gespräch zur Wiederaufnahme gehabt habe, glaubt jetzt nicht, dass er mich auch zu den Sakramenten zulassen kann. Er wartet jetzt auf die Antwort vom Erzbistum Köln. Ich verstehe nicht, warum ich nach einem Wiedereintritt, eventuell nicht zu den Sakramenten zugelassen werden kann. Wir haben nicht kirchlich geheiratet und wir leben nicht mehr zusammen. Meine Frau gehört aber noch der evangelischen Kirche an und somit ist diese Ehe nach kirchlichen Recht doch nicht gültig? Lieber Achim, in die Kirche zurückkehren zu wollen ist wunderbar!!! Da sollte man sich durch NICHTS beirren lassen. Das mit der Scheidung wird das Erzbistum schon richtig lösen. Sie können das Kirchenrecht selbst studieren. Sie finden die wichtigen Passagen unter www.hauskirche.at, dann weiter Rat&Tat anklicken, dort Kirchenrecht und dann Ehe. Wichtig ist folgende Unterscheidung: Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung noch nicht aus der Kirche ausgetreten waren, dann ist die Ehe nach meiner Interpretation des Kirchenrechtes ungültig, da die "Formpflicht" nicht eingehalten wurde. Wenn Sie aber bei der Eheschließung aus der Kirche ausgetreten waren, dann gilt die Ehe unter Getauften als sakramental. In letzerem Falle könnte nur eine Annulierung angestrebt werden. |
Wir sind seit kurzer zeit verlobt und haben vor im nächsten Jahr auch kirchlich zu heiraten. Einer von uns beiden ist evangelisch und konfirmiert, der andere ist katholicsh und ist nicht kommuniert worden. Unsere Frage daher wäre ob eine katholische Trauung auch ohne Kommunion möglich ist, oder muß die Kommunion zwingend nachgeholt werden? Liebe Freunde, das Kirchenrecht schreibt nicht zwingend die Firmung vor, sie wird nur empfohlen. Can. 1065 — § 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann. § 2. Damit die Brautleute das Sakrament der Ehe fruchtbringend empfangen, wird ihnen dringend empfohlen, zur Beichte und zur Kommunion zu gehen. Sie können das ganze Kirchenrecht zur Ehe nachlesen unter www.hauskirche.at. Sie finden dann in der oberen Zeile "Rat&Tat" - anklicken, dann erscheint links eine neue Spalte - dort auf Kirchenrecht klicken und schließlich inder neuen Seite auf Titel 7: Ehe. Sie sollten sich aber möglichst bald mit dem zuständigen Pfarrer beraten. Gottes reichsten Segen zum Ehebund!!! |
Eine mittlerweile sehr gute Freundin von mir ist seit 2 Jahren verheiratet. Sie ist japanerin, und als sie ihren mann heiratete, war sie erst 1/2 Jahr in Österreich und konnte noch nicht so gut deutsch und sie kannte die hiesigen sitten und bräuche nicht, was die trauung betrifft. ihr (damals zukünftiger)ehemann und seine mutter (also eigentlich eher die mutter alleine) haben ihre hochzeit organisiert und zwar nach den vorstellungen der mutter, ohne das mädchen miteinzubeziehen. als meine freundin draufkam, dass sie sich das so nicht vorgestellt hat gab es auch heftigen streit mit ihrer (zukünftigen)schwiegermutter und mit ihrem (zukünf.)ehemann. sie wollte die hochzeit abblasen, wollte aber nicht die ehre ihrer eltern verletzen, also hat sie die hochzeit über sich ergehen lassen - ihrer eltern zuliebe, die leider nicht bei de hochzeit sein konnten, weil der termin viel zu kurzfristig angesetzt wurde. Liebe Barbara, ein Mann kann eine Nichtchistin nicht ohne kirchliche Dispens heiraten. Wenn es diese Dispens nie gab, dann ist eine katholische Trauung mit Dispens ohne Annulierung möglich. Vielleicht aber ist die Japanerin sogar an der katholischen Kirche interessiert - sie könnte mit ihrem Mann das Buch "Hauskirche" - Musterartikel unter www.hauskirche.at nachzulesen - durcharbeiten. Näheres zum Eherecht finden Sie unter www.hauskirche.at/Rat&Tat/Kirchenrecht/Ehe |
Hallo, Lieber Constantin, der erwähnte unterschriebene Ehevertrag widerspricht dem katholischen Eheversprechen. Kann schon sein, dass deshalb die Ehe annuliert werden kann. Das entscheidet aber das Diözesangericht. Bei einer Annulierung kommt es nicht darauf an, durch wen die Ehenichtigkeit begründet wurde - entscheidend ist, dass die Ehe ungültig war. |
Guten Tag! Lieber Christian, wenn Ihre Freundin nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, dann gilt für eine gültige Ehe die "Formpflicht", die bei einer rein standesamtlichen Trauung nicht erfüllt wurde. Die standesamtliche Ehe ist daher nicht sakramental zustande gekommen und Ihre Freundin ist frei. (wenn jedoch zwei aus der Kirche ausgetretene Christen nur standesamtlich heiraten, dann ist dies eine gültige Ehe). |
Ich habe noch eine Frage. Ich werde im nächsten Jahr dem kathol. Glauben beitreten und die Taufe empfangen, weil ich Heiraten möchte. Ich war jedoch schon verheiratet, jedoch nur standesamtlich. Ist es ein Problem meinen Partner (kathol.) kirchlich zu heiraten? Liebe Silvana, Nach dem mir bekannten Kirchenrecht ist das kein Problem, da ja Ihre erste Ehe kein Sakrament war. (Sie waren ja nicht getauft). Das Kirchenrecht lautet: Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. Bitte fragen Sie aber sicherheitshalber noch beim zuständigen Pfarrer an. Zu Ihrer Taufe jetzt schon Gottes reichsten Segen. Vielleicht interessiert Sie zur Vorbereitung darauf das Buch "Hauskreise", das Sie als Kostprobe in www.hauskirche.at ansehen und dort auch bestellen können. |
Wir haben für nächstes Jahr einen Kinderwunsch und wollen auch gleichzeitig Heiraten. Wenn ich sofort schwanger werden sollte,ist es dann möglich auch noch katholisch zu heiraten wenn ich schon schwanger bin? Oder kann ich auch noch katholisch heiraten wenn das Kind schon da ist oder ist das eine Sünde vor Gott? Liebe Silvana. Wenn Sie sich auf die Taufe vorbereiten und auch kirchlich heiraten wollen, dann leben Sie bis zur Hochzeit enthaltsam. Das scheint heute vielen weltfremd zu sein. Aber es ist Gottes Wille. Und Gottes Willen bewusst zu missachten ist Sünde. Ist es nicht auch reizvoll, sich in sexueller Enthaltsamkeit auf die Ehe vorzubereiten? Diese Zeit kann ungeheuer bereichernd für das weitere Eheleben werden. Sie können nicht nur sagen: "Ich hab es geschafft", Sie wissen dann auch, dass Ihr Mann Ihnen treu bleiben kann, auch wenn Sie krank und unfähig für die eheliche Liebe sind. Es ist ein Sieg des Geistes über den Körper. Wie schön ist es, wenn man sich lange auf etwas Ersehntes vorbereitet. Natürlich können Sie auch heiraten, wenn schon ein Kind da ist oder Sie schwanger sind - aber überlegen Sie gut, was Sie tun. |
Sind Segensfeiern für Wiederverheiratete Geschiedene erlaubt? Nein! Es können sich aber natürlich die einzelnen Personen als Personen segnen lassen1 |
Mein Partner (ungetauft) und ich (katholisch) würden gerne heiraten. Ich wünsche mir natürlich auch eine kirchliche Hochzeit, da ich auch katholisch erzogen bin. Außerdem erwarten wir auch ein Kind, dass auch katholisch getauft werden soll. Können wir, auch wenn mein Partner nicht getauft ist, katholisch heiraten und unser Kind taufen lassen? Wenn dies möglich ist, muss unser Ortspfarrer dies durchführen oder kann er die Trauung auch ablehnen? Liebe Freunde, eine derartige Heirat ist mit Dispens möglich. Die Taufe des Kindes ohne Dispens. Genauaeres finden Sie z.B. in unserer Homepage www.hauskirche.at in der Spalte Rat&Tat und weiter unter Kirchenrecht (Ehe). Ich rate Ihnen dringen, ehestens mit Ihrem Pfarrer Kontakt aufzunehmen und alles zu besprechen. Meist sind die Pfarrer sehr zuvorkommend. |
Mein Freund und ich wollen heiraten. Wir sind beide katholisch. Mein Freund war allerdings schon einmal standesamtlich verheiratet. Die Ehe wurde kinderlos geschieden; der Antrag kam von der Frau aus. Wir möchten beide auch kirchlich heiraten, denn es ist uns sehr wichtig auch in Hinblick auf die Erziehung unserer Kinder, die wir uns wünschen. Liebe Stefanie, wenn Ihr Freund (katholisch) standesamtlich verheiratet war und die Frau auch katholisch war, dann ist die Ehe nicht als sakramental zustande gekommen, denn die katholische Kirche verlangt für Katholiken die "Formpflicht". Katholiken müssen vor einem Priester und zwei Zeugen heiraten. Wenn dies zutrifft, dann steht einer "echten" kirchlichen Trauung nichts im Wege. |
Guten Tag, Ich habe schon geantwortet - aber offenbar den Text nicht weggeschickt. Ihre Ehrlichkeit und Sensibilität gefallen mir sehr. Ich versuche eine kurze Antort: Die evangelische Kirche Deutschlands anerkennt eine standesamtliche Trauung meines Wissens als kirchliche Trauung. Nach katholischer Auffassung spenden getaufte Christen einander das Sakrament der Ehe. Die standesamtliche von nicht-katholischen Christen Ehe ist daher - wenn gültig geschlossen - unauflöslich. (da gibt es eine Feinheit: die standesamtliche Ehe von Katholiken ist ungültig, weil die "Formpflicht" nicht erfüllt wurde.) Sehen Sie dazu auch unsere Homepage: www.hauskirche.at Rat&Tat Kirchenrecht. Kirchlich heiraten können Sie nur, wenn die erste Ehe annuliert werden könnte - vielleicht gibt es Gründe. Ein Zusammenleben mit Ihrem Freund ist nach katholischem Recht schon möglich, Sie müssten dann - solange die erste Ehe aufrecht ist - aber enthaltsam leben. Dass das mit der Gnade Gottes geht, zeigen viele Paare, die so schon längere Zeit so leben. |
Kann man nochmal kirchlich heiraten, wenn man katholisch ist und schon einmal evangelisch getraut wurde. Nur dann, wenn die erste Ehe annuliert werden kann. (Eine Trauung - auch evangelisch - zwischen getauften Christen ist nach katholischer Auffassung unauflöslich.) |
Ist eine kirchliche Trauung möglich, und zwar Frau ist röm.kath., Mann ist o.B.? Lieber E., nach dem Kirchenrecht ist dies zunächst nicht erlaubt (1086 §1). Der Ortsordinarius kann aber eine Dispens erteilen (1086 §2 und 1078 §1), wenn die Punkte 1125 und 1126 erfüllt sind. Der genaue Text kann im Kirchenrecht nachgelesen werden. http://www.hauskirche.at/rat/kirchenrecht.htm unter dem Sakrament der Ehe. |
Mein Freund ist Amerikaner und ist Lutheran. Ich bin Österreicherin und bin röm kath habe aber keine Erstkommunion und bin auch nicht gefirmt. Die Frage ist ob wir in Österreich röm kath heiraten können. Ist es möglich in beiden Kirchen zu heiraten?? Liebe Susi, die Ehe mit einem Lutheraner ist nur mit Zustimmung des "Ortsordinarius", d.h. des zuständigen Pfarrers möglich 8natürlich auch in Österreich). Man kann nicht in beiden Kirchen heiraten. Lesen Sie dazu vielleicht auch im Kirchenrecht den Punkt über die Ehe in http://www.hauskirche.at/rat/kirchenrecht.htm. Gehen Sie zur Beichte und Kommunion - bereiten Sie sich dafür z.B. mit der Mappe "Hauskreise" - Kostprobe in www.hauskirche.at - vor. Die Firmung ist erwünscht, aber nicht erforderlich. |
Hallo, ich habe folgende Frage. Wir sind aus Deutschland, beide röm.kath. Mein Mann und ich sind seit 13 Jahren standesamtlich verheiratet. Nun wollen wir doch noch kirchlich heiraten und zwar würden wir gerne in Österreich heiraten, da wir sehr mit den Bergen verbunden sind. Was müssen wir beachten, bzw. wie müssen wir vorgehen, welche Papiere brauchen wir, ist es überhaupt möglich. Über Ihre Rückantwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Freunde, Ich gratuliere Ihnen herzlichst zu diesem Entschluss!!! Mit Zustimmung des Ortsordinarius, d.h. Ihres Ortspfarrers ist dies möglich. Sie sollten daher zuerst Kontakt mit Ihrem Ortspfarrer aufnehmen und mit ihm alles besprechen. Er informiert Sie über erforderliche Papiere ... Sie sollten aber auch schon wissen, wo sie heiraten wollen und welcher Priester sie trauen soll. Das kann der Priester in Österreich sein, aber auch Ihr Pfarrer, der freut sich vielleicht, wenn Sie ihn z.B. zur Trauung in Heiligenblut einladen. |
Meine beiden Töchter lassen wir jetzt Taufen(3,8 Jahre),meine frage ist müssen wir Taufpaten haben. Liebe Freunde, der Taufpate muss katholisch (nicht ausgetreten) und gefirmt sein. |
meine schwester möchte eine kirchliche Trauung,beide sind katholisch getauft aber beide haben keine firmung,und ihr Verlobter ist aus der kirche ausgetretten.können sie kirchlich Heiraten?. Lieber Stephan, die Firmung sollte wenn möglich nachgeholt werden, ist aber nicht Bedingung. Eine katholische Heirat ist in Ihrem Fall (der Partner aus der Kirche ausgetreten) auch dann möglich, wenn der zuständige Pfarrer damit einverstanden ist. Der erste Weg ist daher der Weg zum Pfarrer. |
hallo...ich wende mich an sie mit einem grossen problem. mein mann und ich haben vor drei wochen geheiratet und ich bin gestern durch zufall dahinter gekommen das er mich schon seit monaten betrügt. wir sind nur standesamtlich getraut,kann ich diese ehe annullieren lassen? wenn ja,wie und wo kann man das machen??? Liebe anja, ich vertrete hier primär nur die katholischen Standpunkte. Wenn Sie beide getauft sind, dann die standesamtliche Ehe nach katholischer Sicht unauflöslich. In Ihrem Fall wäre aber der Nachweis des Betrügens vor und nach der Ehe sicher ein kirchlicher Annulierungsgrund. Bezüglich der weltlichen Trennung - bzw. Annulierung wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt. Sollten Sie katholisch sein, dann bitte streben Sie auch eine katholische Eheannulierung an. |
Hall! Ich habe eine Frage ich bin seit 10 Wochen verheiratet ujd habe jetzt raus bekommen das mein mann mich betrügt. Deswegen ist jetzt meine Frage bis zu welchem zeitraum ich die Ehe annulieren lassen kann oder ist es jetzt schon zu spät! Liebe J, wenn der Ehewille Ihres Mannes nachweislich bei der Eheschließung nicht vorhanden war, dann kam keine sakramentale Ehe zustande (nach katholische Lehre müssen sich die Ehepartner zur Treue verpflichten). Die Zeit, die nach der Eheschließung verstrichen ist, ist ohne Bedeutung. |
Ich habe vorhint schon eine Frage weggeschickt bzgl. meiner Eltern und der Heirat in der Kirche. Liebe S. Oje, ein Gordischer Knoten! Mit Geheimnissen zu leben ist sicher sehr belastend und ich glaube nicht, das man das auf die Dauer aushält. Ich glaube auch nicht, dass das Gebet Ihres Freundes in dieser Form richtig ist; er müsste beten, dass Gottes Wille sich erfüllt. Gott aber unterstützt keine Lüge sondern er deckt sie auf. Wenn wirklich der Ex-Partner der Vater Ihres Kindes ist, dann müsste dies offengelegt werden - Ihr Kind und der Kindesvater haben ein Recht darauf. Was wäre, wenn Ihr Expartner eine Tochter bekommt und Ihr Sohn sich eines Tages in sie verliebt? Freilich, das das Stehen zur Wahrheit ist anfangs sehr schwer, aber letztlich wird nur dies den Knoten durchschlagen könnte. Im Johannesevangelium stehen die Worte: "die Wahrheit wird euch befreien." (Joh 8,32) Nach all dem Chaos, das vielleicht anfangs entsteht, würde sich im Anschluss daran vieles einrenken. Zu einem Neuanfang gehört dann aber auch eine kirchliche Trauung. |
Meine Eltern sind seit fast 30 Jahren verheiratet. Für beide ist es die Zweite Ehe. Mein Vater war nicht kirchlich verheiratet da es damals eine Pflichtheirat war. Er ließ sich scheiden als mein Halbbruder starb. Meine Mutter hatte damals kirchlich geheiratet, war aber noch minderjährig und die Ehe hielt auch nur ganz kurz. Jetzt meine Frage: Mein größter Wunsch wäre es, wenn meine Eltern nach so langer Zeit kirchlich heiraten würden. Wäre es möglich die erste Ehe zu anulieren? Ich würde das gerne machen und meine Eltern überraschen. Sie hatten es nie leicht in Ihrer Ehe, und ich glaube das vielleicht der Gottes Segen in Ihrer Ehe fehlt. Wäre es möglich da was zu machen? Auch ohne das Einwilligung des Ex-Ehepartners? Sie weiß nicht wo er ist und ich würde sie gerne damit überraschen. Beide sind katholisch. Liebe S, ohne Mithilfe der Eltern ist dieses Unterfangen aussichtslos. Es müsste in beiden Fällen der Nachweis erbracht werden können, dass die ersten Ehen ungültig waren. Erst dann kann an eine Annulierung gedacht werden und da bedarf es der massiven Mithilfe der Eltern. Sie könnten den Eltern aber anbieten, ihnen dabei behilflich zu sein. Aber einfach ist das sicher nicht. |
welche vorrausetzungen müßen erfüllt sein um meine inzwischen geschiedene ehe zu anulieren. Lieber Christian, es muss nachgewiesen werden können, dass die sakramentale Ehe nicht zustande kam, d.h. dass ein Ehehindernis vorliegt. Die entsprechenden Punkte entnehmen Sie bitte http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm |
Meine Freundin ist belogen und betrogen worden von ihrem Mann und kann nun überhaupt nicht mit dieser Situation umgehen. Wie kann ich ihr helfen. Sie geht bereits in eine Beratung. Wie können Sie Ihrer von ihrem Mann betrogenen Freundin helfen; so fragen Sie. Zunächst, so meine ich, ist es wichtig, ihr zuzuhören und immer wieder zuzuhören; ihr zeigen, dass sie ihr großes Leid verstehen. Dies ist noch wichtiger als jeder Ratschlag. Trösten Sie sie, sagen sie ihr, dass Gott ihr immer treu ist und sein wird; Er kennt ihre jetzige leidvolle Situation und wird sie durchtragen. Er wird ihr alle nötige Kraft geben, die sie braucht - zur Vergebung, für Schritte der Versöhnung umnd einen Neuanfang. Darüber hinaus ist es wichtig, dass ihre Freundin mit ihrem Mann spricht, sie muss wissen, was er vorhat. Will er zu seiner Frau zurück und erneut die versprochene Verantwortung übernehmen? Kann Ihre Freundin ihrem Mann vergeben? Wenn diese Fragen positiv beantwortet werden können, gibt es ein Morgenrot der Hoffnung. Professionelle Hilfe, eine Ehetherapie, wäre dann angezeigt. Für den Fall, dass der Mann seine Frau verlassen will, sollte dieser wissen, dass auch er an diesem Schritt lange und schwer leiden wird; jahrelang. Er soll sich auch fragen, wie Gott seine Untreue beurteilen wird; dies ist der entscheidenste Punkt. |
Hallo! Liebe Freunde, warum sich nicht mit dem Glauben intensiver beschäftigen und wieder eintreten? Vielleicht mit der Mappe "Hauskreise" - Kostprobe in www.hauskirche.at? Aber nur der schönen Feier wegen irgendwo heiraten, davon würde ich abraten. Unabhängig von dem bisher Gesagten - sie müssen sich immer an den zuständigen Pfarrer wenden und mit ihm alles besprechen. |
Guten Tag, Die Antwort ist "JEIN" Zunächst ist die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Ungetauften nicht möglich: Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. Es gibt aber die Möglichkeit der Dispens: § 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind. Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden; 2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß; 3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen. Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen. Ich hoffe, die Antwort genügt. |
Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Freund! |
Ich bitte um eine persönliche Antwort!!!! Liebe Marion! Ich bin Katholik. Unter Christen gibt es keine Ehescheidung, nur die Möglichkeit einer Annulierung. Die evangelische Kirche ist in der Scheidung liberaler. Ich würde aber trotzdem jetzt nicht an Scheidung denken, sondern beten! Vielleicht eine Gruppe suchen, mit der sie beten können. Seien Sie nicht unruhig wegen der biologischen Uhr und fixieren Sie sich nichtauf ein 2tes Kind. Versuchen Sie, Ihren Mann zu lieben (erste Liebe). Machen Sie sich hübsch und seien Sie locker - wer weiß? |
Guten Tag, Liebe S, das ist eine sehr verzwickte Situation. In der katholischen Kirche sehe ich kaum eine Heirat möglich, denn die katholische Kirche anerkennt die Ehe unter Getauften (auch evangelisch) als unauflöslich. |
Mein freund und ich wollen Heiraten. Wissen aber gar nicht, ob das geht oder wie man was machen muss.Er ist evang. und ich katho. aber bin nur getauf und bin zur kommion mitgegangen. Liebe Judith, Ich würde mich einmal mit dem Glauben mehr beschäftigen, z.B. mit dem Buch "Hauskreise", das Sie in www.hauskirche.at auszugsweise begutachten können. Zur Frage, grundsätzlich "Ja", aber sie sollten vorher gefirmt werden und der Ortsordinarius muss einverstanden sein. Die genauen Bestimmungen lauten: KAPITEL VI MISCHEHEN Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten. Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden; 2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß; 3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen. Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen. Can. 1127 — § 1. Was die Eheschließungsform bei einer Mischehe betrifft, sind die Vorschriften des can. 1108 zu beachten; wenn jedoch ein Katholik eine Ehe mit einem Nichtkatholiken eines orientalischen Ritus schließt, ist die kanonische Eheschließungsform nur zur Erlaubtheit einzuhalten; zur Gültigkeit aber ist unter Wahrung der sonstigen Rechtsvorschriften die Mitwirkung eines geistlichen Amtsträgers erforderlich. § 2. Wenn' erhebliche Schwierigkeiten der Einhaltung der kanonischen Form entgegenstehen, hat der Ortsordinarius des katholischen Partners das Recht, davon in Einzelfällen zu dispensieren, jedoch erst nach Befragen des Ordinarius des Eheschließungsortes und unbeschadet der zur Gültigkeit erforderlichen Einhaltung irgendeiner öffentlichen Eheschließungsform; es ist Aufgabe der Bischofskonferenz, Vorschriften zu erlassen, nach denen die genannte Dispens in einheitlicher Weise zu erteilen ist. § 3. Es ist verboten, vor oder nach der kanonischen Eheschließung gemäß § 1 eine andere religiöse Trauungsfeier zur Abgabe oder Erneuerung des Ehekonsenses vorzunehmen; gleichfalls darf keine religiöse Feier stattfinden, bei welcher der katholische Assistierende und der nichtkatholische Amtsträger zugleich, jeder in seinem Ritus, den Konsens der Partner erfragen. Can. 1128 — Die Ortsordinarien und die anderen Seelsorger haben dafür zu sorgen, daß es dem katholischen Ehegatten und den Kindern aus einer Mischehe nicht an geistlicher Hilfe zur Erfüllung ihrer Pflichten fehlt; sie sollen den Ehegatten helfen, die Einheit im Ehe- und Familienleben zu pflegen. Can. 1129 — Die Vorschriften der cann. 1127 und 1128 sind auch anzuwenden auf Ehen, denen das Hindernis der Religionsverschiedenheit nach can. 1086, § 1 entgegensteht. |
Kann ich Taufe, Kommunion und Firmung nachholen? Ich bin 30 Jahre alt und möchte kirchlich heiraten. Libe "Kita", natürlich! Das ist wunderbar, aber das dauert seine Zeit. Sie sollten sich mit Ihrem Wunsch an den Zuständigen Pfarrer wenden. |
Mein Freund und ich reden seit längerem übers heiraten. Mein größter Traum ist kirchlich zu heiraten, sind jedoch beide nicht kirchlich. Habe mich auch bereits erkundigt, wie man in die Kirche eintritt. Dies ist aber ein langwierige Prozedur. Liebe Sandra! Ich glaube, es würde sich auszahlen, sich auf die "langwierige Prozedur" einzulassen. Die Kirche ist ja nicht irgendein Verein, in ihr begegnen Sie Gott auf besondere Weise. Vielleicht besorgen Sie sich das Buch "Hauskreise" (Kostprobe in www.hauskirche.at) und lesen Sie gemeinsam darin. In der Kirche heiraten kann man eigentlich nur als Christ. Die katholische Lehre besagt aber, dass alle Nichtchristen, die heiraten, eine "Naturehe" eingehen, die von ihrem Wesen her auch unauflöslich ist. |
Kann man auch kirchlich heiraten wenn man nicht gefirmt ist??? In Ausnahmefällen "Ja". |
ich bin jetzt seit 2 wochen verheiratet und ich bemerke das ich total unglücklich bin was kann ich da tun wie sieht es hier mit scheidung annulierung aus? in berlin? Oje, zunächst einmal beten! Vielleicht kam ddie Ehe nicht rechtmäßig zustande, dann wäre eine Annulierung möglich. Wenden Sie sich an das zuständige Ordinariat - und beten Sie. |
Hallo, Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im November geht. Es müssten vorher beide Ehen annuliert werden können, wenn das überhaupt möglich ist. |
Hallo! Liebe Charlotte, wenn die erste Ehe unter Getauften gültig zustande kam, kann man nicht ein zweites Mal katholisch heiraten. Es müssten die ersten Ehen annuliert werden können, das machen die Diözesangerichte, die geben auch Auskunft, welche Papiere erforderlich sind. |
ICH FINDE NIERGENDS VORSCHLÄGE FÜR DIE FEIER EINER SILBERHOCHZEIT; Liebe Maria, grundsätzlich ist der Gottesdienst das Wichtigste. Es ist das schönste Zeichen des Dankes, Gottesdienst zu feiern. Ich persönlich habe zusätzlich die Erfahrung gemacht, dass meist sogar die Tageslesungen passen - aber man kann auch andere Lesungen erbitten. Fürbitten kann man selbst formulieren und dann würde ich vor allem den Ehebund auch sichtbar erneuern: Nach dem Evangelium und der Predigt ist dazu der richtige "Platz". Man kniet vor dem Priester nieder, dankt Gott für die letzten 25 Jahre und erbittet den Segen für die nächsten Jahre. Der Priester sollte die Hände auf das Jubelpaar auflegen und ein Segensgebet sprechen. Die Teilnehmer am Gottesdienst könnten anschließend ein passendes Lied singen: z.B. "Der Herr segne dich ...", "Großer Gott wir loben dich" o.ä., aber das ist Geschmacksache. Wernn man den Ablauf - mit Liedern - auf einen Zettel schreibt und ausdruckt ist das zusätzlich eine Hilfe. Gott segne Sie! |
hallo Liebe Kathleen, diese Seite wird ehrenamtlich bearbeitet, warum die Ungeduld? Beide Ehene sind Ehen getaufter Christen. Eine kirchliche Heirat ist nud dann möglich, wenn beide Ehene annulkiert werden könnten, d.h., wenn sie rechtlich gar nicht zustande gkömmen sind. |
Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Mein Freund ist röm-kath. Nun wollen wir kirchlich heiraten. Ich weiß, dass dies erlaubt ist, wenn ich ihm in seiner Ausübung nicht im Weg stehe und wir unsere (noch nicht vorhandenen Kinder) christlich erziehen. Liebe Daniela, lesen Sie doch einmal gemeinsam das Buch "Hauskreise", Sie finden Hinweise in www.hauskirche.at. Warum? Damit Sie sich über das Wesen die Taufe und der christlichen Ehe informieren. Eine Frage heißt: "Seid ihr bereit die Kinder ... im Geist Christi und seiner Kirche zu erziehen?" Das muss gegeben sein. Aber sprechen Sie doch am besten offen mit Ihrem Pfarrer! |
Hallo! Liebe Joena, die weiße Farbe ist ja der Braut vorbehalten - und sie haben ja kein Kind. Einer kirchlichen Heirat - auch in weiß - steht grundsätzlich nichts im Wege - natürlich muss man sich ernsthaft prüfen. |
Hallo, ich bin seit zwei Jahren verheiratet (Kath. Kirche), mein Mann ist 10Jahre älter als ich(26), deshalb dachte ich, dass er wüsste was er tat als er mir den Antrag machte. Wir haben uns wegen einer seiner Kolleginnen gestritten und es sind böse Worte gefallen. Seitdem (fast 9 Monate) sagt er, er würde mich nicht mehr lieben und tut so als ob wir nicht verheiratet wären. Er sagt, er möchte die Beziehung beenden, weil ich ihn so sehr verletzt hätte und ich hab ihm versucht klarzumachen, dass wir keine Beziehung sondern eine Ehe führen, dass ignoriet er. Ich hab ihm auch gesagt, dass es in der Ehe vorkommen kann, dass die Gefühle sich verändern, aber dass sie auch zurückkommen können. Ich glaube ihm war gar nicht bewusst, was er tat als er mir das Eheversprechen gab. Das Problem ist, dass ich kath. Religion auf Lehramt studiert habe und fürchte, dass eine Scheidung sich negativ auf meinen Berufswunsch auswirkt, zudem kommt, dass er sich gar nicht scheiden lassen will und immer nur von einer Trennung spricht. Wir haben auch kein gemeinsames Konto und er meintauch nicht mir Unterhalt zahlen zu müssen, wenn wir auseinanderziehen, obwohl ich noch mein Examen abschliessen muss, weil wir keine Kinder haben. Meine Frage an Sie ist, was ich in dieser Lage tun soll? Ist es möglich die Ehe annulieren zu lassen, weil ich glaube, dass er gar nicht weiss,was eine Ehe bedeutet und was für Pflichten sie mit sich bringt? Mit freundlichen Grüssen Liebe Theresa, zunächst würde ich es einmal mit einer Novene zum hl. Josef versuchen. Vielleicht lässt sich doch noch was machen. Sie haben ja alles richtig versucht. Die Scheidung ist kein Hindernis für eine Religiöse Anstellung, Hindernis ist möglicherweise eine Wiederheirat. |
Hallo, ich bin röm. kath. und bin bisher nicht verheiratet. Nun habe ich eine geschiedene (war kirchlich verheiratet) Katholikin kennengelernt. Wie sähe es nach einer standesamtlichen (kirchlich geht ja leider nicht mehr) Heirat mit gemeinsamen Kirchgang und Teilnahme an der heil. Kommunion aus? Lieber Georg! Ich muss zuerst mit einem harten Satz beginnen: "Wer eine geschiedene Frau heiratet, bricht die Ehe." Das ist katholische Lehre. Vielleicht kam die erste Ehe aber nicht wirklich zustande, dann müsste man um Annullierung ansuchen. Nach einer standesamtlichen Heirat ist natürlich der Kirchgang sehr zu empfehlen. Die Teilnahme an der Kommunion ist aber nicht möglich. Die Bischöfe empfehlen die "geistige Kommunion!" Sie stehen vor einer ungeheuren Entscheidung. Meine Empfehlung: Beten Sie inständig, machen Sie eine Wallfahrt und heiraten Sie erst, wenn die erste Ehe Ihrer Bekannten geschieden ist. |
Ich habe da ein etwas heikles Problem: meine Frau und ich leben seit drei Jahren getrennt. Sie hat sich in einen Mormonen verliebt und wünscht sich von ihm ein Kind. Jetzt bittet sie mich um die Scheidung. Ich selbst bin aber in strengem katholischen Glauben aufgewachsen und stand deshalb schon der Abtreibung sehr ablehnend gegenüber, die sie vor einigen Jahren gemacht hat (das Kind war nicht von mir). Ihre Eltern haben damals enormen Druck auf mich ausgeübt, beides überzeugte Calvinisten. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich stehe vor einem Scherbenhaufen. Lieber Edmond, beten Sie - und nochmals: beten Sie! Ihr Schicksal ist sehr schwer - aber wenn Sie Gott weiter vertrauen, wird er Sie trösten und Ihnen einen Weg eröffnen. Vielleicht kann Ihre Ehe Annulliert werden - das müßten kirchliche Gerichte entscheiden. Vielleicht aber sollten Sie alleine bleiben und Gott hat mit Ihnen andere Pläne? Es gibt viele Menschen, die sich in ähnmlichen Situationen befinden und die sich gegenseitig stützen. Vielleicht nehmen Sie mit denen Kontakt auf. Es gibt ein Treffen in Wigratzbad - jeden 2.ten So. im Monat. Die Termine finden Sie unter http://www.hauskriche.at/infos/veranstaltungen.htm |
Ich bin geschieden, habe ein Kind aus erster Ehe, und möchte wieder heiraten.Darf Mein Kind den Nachnamen von meinen 2Mann annehmen? Liebe Britta, dies ist ein etwas kompliziertes weltliches Problem, bitte wenden Sie sich an die Gemeinde bzw. das zuständige Strandesamt. In Ihrem Fall geht es nicht nur um Ihre Interessen sondern auch um jene des Kindesvaters. |
Schönen guten abend! Liebe Jutta, ja Sie können kirchlich-katholisch heiraten, wenn der zuständige Bischof es erlaubt. Nach katholischem Recht gilt folgendes: CIC 1124 - KAPITEL VI MISCHEHEN Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten. Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden; 2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß; 3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen. Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen. Can. 1127 — § 1. Was die Eheschließungsform bei einer Mischehe betrifft, sind die Vorschriften des can. 1108 zu beachten; wenn jedoch ein Katholik eine Ehe mit einem Nichtkatholiken eines orientalischen Ritus schließt, ist die kanonische Eheschließungsform nur zur Erlaubtheit einzuhalten; zur Gültigkeit aber ist unter Wahrung der sonstigen Rechtsvorschriften die Mitwirkung eines geistlichen Amtsträgers erforderlich. § 2. Wenn' erhebliche Schwierigkeiten der Einhaltung der kanonischen Form entgegenstehen, hat der Ortsordinarius des katholischen Partners das Recht, davon in Einzelfällen zu dispensieren, jedoch erst nach Befragen des Ordinarius des Eheschließungsortes und unbeschadet der zur Gültigkeit erforderlichen Einhaltung irgendeiner öffentlichen Eheschließungsform; es ist Aufgabe der Bischofskonferenz, Vorschriften zu erlassen, nach denen die genannte Dispens in einheitlicher Weise zu erteilen ist. § 3. Es ist verboten, vor oder nach der kanonischen Eheschließung gemäß § 1 eine andere religiöse Trauungsfeier zur Abgabe oder Erneuerung des Ehekonsenses vorzunehmen; gleichfalls darf keine religiöse Feier stattfinden, bei welcher der katholische Assistierende und der nichtkatholische Amtsträger zugleich, jeder in seinem Ritus, den Konsens der Partner erfragen. Can. 1128 — Die Ortsordinarien und die anderen Seelsorger haben dafür zu sorgen, daß es dem katholischen Ehegatten und den Kindern aus einer Mischehe nicht an geistlicher Hilfe zur Erfüllung ihrer Pflichten fehlt; sie sollen den Ehegatten helfen, die Einheit im Ehe- und Familienleben zu pflegen. Can. 1129 — Die Vorschriften der cann. 1127 und 1128 sind auch anzuwenden auf Ehen, denen das Hindernis der Religionsverschiedenheit nach can. 1086, § 1 entgegensteht. |
Ich hatte vor meiner Ehe keine anderen Beziehung zu Männern. Trotzdem schon nach einigen Jahren ernsthafte Probleme auftraten, haben Liebe Roswitha, die Ehe ist ein so hohes Gut, dass sie mit allen Mitteln zu schützen ist. Die Unauflöslichkeit ist auch nicht ein Kirchengebot, sondern ein Gebot Gottes. Und Gott wäre nicht Gott, wenn er sein Wort brechen würde! Wenn eine Ehe gültig zustande kam, dann bürgt Gott selbst dafür. Dann ist die Ehe Abbild der Liebe Gottes zu seiner Kirche - und Gott lässt sich nicht von der Kirche scheiden. Natürlich ist es schwer! Mit allen, die unter zerbrochenen Ehen leiden, leidet aber auch die Kirche! Die einzige Möglichkeit einer legalen Bindung ist die Annullierung der Ehe. Vielleicht gab es ein Ehehindernis, das nicht bekannt war? Die Kirche aber ist nicht einseitig oder unbarmherzig, im Gegenteil! Sie ist aber auch treu zum Auftrag Gottes und dies wird im Zeitalter von "Homo-Ehen" von Tag zu Tag schwieriger. Flüchten Sie sich zur Heiligen Familie - Sie gibt Ihnen Kraft! |
Grüß Gott! Lieber Alexander, ein Moslem kennt natürlich kein Sakrament und ich finde es nicht günstig, einen Moslem als Zeugen einer katholischen Trauung zu nehmen. Im Kanon steht aber nur "Trauzeuge" und sonst keine Bedingung. Ein Zeuge kann also offenbar jeder sein. Sie können die Vorschriften ja selbst studieren unter http://www.codex-iuris-canonici.de - und dann Ehe. |
Ich würde gerne kirchlich heiraten! Es gibt nur den Weg über die zuständige Diözese. Eine katholische Ehe ist nur dann möglich, wenn keiner der Partner geschieden ist. Die vielen möglichen Fälle können nur von Ehegerichten untersucht werden. |
guten tag,dankbar bin ich ihre seite gefunden zu haben. Liebe Doris, es ist denkbar, dass Ihre erste Ehe annuliert werden kann. Wenden Sie sich an das zuständige "Diözesangericht". Dies ist für Eheannulierungen zuständig. |
Grüß Gott! Liebe Anita, |
Hallo, Liebe Monika, zum ersten würde ich Ihnen raten, die Mappe "Hauskreise" - Kostprobe in www.hauskirche.at - zu lesen (zu bestellen) und miteinander durchzuarbeiten. Der neue Papst ist einer der brillantesten und frömmsten Priester unserer Zeit! Ich würde nicht aus dieser Kirche austreten, die als Einzige noch Wegweisung in unserer Zeit gibt. Im Grunde genommen kann man ja gar nicht von der Kirche austreten, denn man trägt das Zeichen der Taufe unabänderlich an sich. Auch wenn nur ein Partner katholisch ist, kann man katholisch heiraten. In Ihrem Fall ist ja der Mann Christ, daher kommt mit oder ohne Kirchenaustritt eine sakramentale Ehe zustande. |
ich bin jetzt seid 4 wochen verheiratet kann ich jetzt noch annulieren lassen ? Für eine Annulierung ist keine Frist vorgegeben. Es muss nur einen stichaltigen Annulierungsgrund geben, d.h. es muss nachweislich die Ehe - ich spreche aus katholischer Sicht - nicht zustande gekommen sein. (Verschweigen von Ehehinderungsgründen u.s.w.). Die Annulierung behandeln kirchliche "Gerichte" der Diözesen. |
Meine Schwiegertochter erwartet im Dezember ein Kind. Nach Auskunft beim Pfarramt 8160 Weiz, wegen der Taufe bekam sie vom Pfarrer folgende Antwort: Es ist keine Taufe möglich, da mein Sohn und die Schwiegertochter aus der Kirche ausgetreten sind. Weiters wäre die Tante von der Lieber Wolfram, ich glaube, dass der Pfarrer nicht so engstirnig ist, vielleicht war er zu wenig einfühlsam. Mit der Taufe soll das Kind in die Glaubensgemeinschaft der Kirche aufgenommen werden. Wenn nun Vater und Mutter aus der Kirche ausgetreten sind, dann ist letzter Punkt in Frage gestellt. Deshalb die ablehnende Haltung. Vielleicht erfolgte der Kirchenaustritt aus finanziellen Gründen, dann sollte man mit der Kirchenbeitragsstelle nochmals reden (ich bin persönlich ein Gegner der Kirchensteuer - würde sie am liebsten abschaffen - ist nämlich ein Relikt des 3. Reiches). Der Glaube ist ein so hohes Gut, ich würde wieder in die Kirche eintreten. Untre www.hauskirche.at kann man in eine Mappe "Hauskreise" schnuppern - vielleicht interessiert es Sohn und Schwiegertochter. Das mit dem Taufpaten finde ich eigenartig, ein Enkel von mir hat einen Taufpaten, der auch nicht viel jünger ist - aber viel für das Kind betet - und das ist ja wichtig. Mit einem anderen Pfarrer können Sie es versuchen, aber dieser muss trotzdem mit dem Heimatpfarrer Kontakt aufnehmen. Ob sich da was ändert? |
Ich möchte meinen Sohn und mich (33) gerne am 11.09.2005(dann 4 Monate)taufen lassen. Was muß ich beachten und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich gleichzeitig mit meinem Sohn getauft werde? Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen! Liebe Tina, egal ob Sie evangelisch oder katholisch sind, nehmen Sie bitte ehestens Kontakt mit der zuständigen Pfarrei auf. Normalerweise dauert in der katholischen Kirche das Katechumenat für Erwachsene geraume Zeit. Das ist von vielen Faktoren abhängig. Ich kann Ihnen leider nicht mehr sagen. Ich freue mich aber für Sie für diesen Entschluss. Auch wenn es nicht so schnell gehen sollte, bleiben Sie dabei! |
hallo meine Qusine möchte gerne das ich Taufpatin werde. Allerdings bin ich katholisch. Die Kleine wird evangelisch getauft. Frage :Kann ich dann überhaupt Taufpatin werden? Durch die Taufe wird man nicht nur Christ, man wird auch in eine bestimmte Glaubensgemeinschaft aufgenommen. Der Pate vertritt stellvertretend den Glauben des Kindes. Von diesem Verständnis des Patenamtes her geht es nicht. Vielleicht aber ist der Pastor anderer Ansicht - wenn er nur die reine Taufe sieht - die wird ja von den Konfessionen gegenseitig als gültig anerkannt. |
Hallo meine Frage ist Nein, wenn Sie katholisch bzw. evangelisch sind und Ihr Kind taufen lassen wollen, muss der Vater deshalb nicht in die Kirche eintreten. Sicher wäre es schön, wenn er aus Überzeugung zur Kirche finden würde. Es geht dabei eigentlich um das Wichtigste im Leben - um die Verbindung mit Gott, die den Tod überdauert. Vielleicht lesen Sie gemeinsam die Mappe "Hauskreise" - Kostprobe unter www.hauskirche.at. |
mein freund war einmal kirchlich verheiratet. Seine ehefrau hat ihn belogen und betrogen. nun meine frage: kann ich ihn nochmals kirchlich heiraten, denn das ist mir sehr wichtig, wenn ja wie kann ich das machen. Gibt es irgendeine chance, was es auch sein mag. Liebe Lena, das geht nur dann, wenn die erste Ehe annuliert werden kann, wenn sie also rechtlich gar nicht zustande kam. Lesen Sie dazu auch die anderen Beiträge. |
Ich war bzw. bin standesamtlich mit einem muslim verheiratet. (NICHT KIRCHLICH) Liebe Marija, in Ihrem Fall kam keine sakramentale Ehe zustande, aber eine Naturehe, dafür gilt: Für Nicht-Katholiken oder gar Ungetaufte besteht für eine Eheschließung keine Formpflicht im Sinne des kath. Kirchenrechts. Wenn also z.B. zwei Muslime eine jeweils erste Ehe geschlossen haben, die nach den staatlichen Gesetzen ihres Heimatlandes erlaubt, formentsprechend und gültig ist, dann entsteht daraus eine grundsätzlich als gültig anzusehende Ehe, eine Naturehe, wenn auch keine sakramentale Bindung. Auch wenn diese Ehe später geschieden wurde, stellt sie für eine Heirat nach röm.kath. Ritus ein Ehehindernis dar. Eine Lösung kommt in Form des Privilegium Paulinum oder durch die Lösung in favorem fidei in Frage. „Zugunsten des Glaubens“ bedeutet dabei, dass das Glaubensleben des neuen Partners geschützt und gestärkt werden soll. Wenden Sie sich in Ihrer Angelegenheit an die zuständigen diözesanen Stellen. Zur hl. Kommunion dürfen Sie auf jeden Fall gehen, wenn Sie keine Beziehung zu einem anderen Mann haben. Voraussichtlich dürfen Sie auch kirchlich (sakramental) heiraten - aus den schon angeführten Gründen "in favorem fidei" und weil "Flucht vor den Eltern" kein Heiratsgrund ist. Lesen Sie zur Vertiefung des Glaubens vielleicht auch die Mappe Hauskreise ... unter www.hauskirche.at |
Meine frage ist ob mann der Frau vor der Ehe sagen muss das mann einen anderen namen gehabt hat Warum auch immer rein gesetzlich ja oder nein Rein menschlich selbstverständlich - wie soll sonst ein Vertrauen aufgebaut werden. |
Habe eine für mich sehr wichtige Frage denn ich möchte im September ein zweites mal heiraten. Sie wollen Ihren Schwager heiraten - da muss ich passen. Fragen Sie bitte beim Standesamt. |
Meine Freudin (ohne Konfession)und ihr Lebensgefährte (katholisch) erwarten Zwillinge. Der Vater der Kinder würde für eines der Kinder gerne seine Schwester (katholisch) als Taufpatin nehmen. Die Mutter der Kinder möchte mich (ohne Konfession) gerne als Taufpatin für das andere Kind nehmen. Besteht da eine Möglichkeit diesen Wunsch der Eltern umzusetzen? Nein! Wie wollen Sie eine religiöse Erziehung garantieren, wenn sie konfessionslos sind? Ein Pate vertritt den Glauben des Täuflings. Vielleicht ist dies aber ein Anstoss, sich mit dem Glauben zu beschäftigen. |
Als ich (katholisch) 17 war, habe ich kirchlich geheiratet. Mein damaliger Mann war evangelisch.Diese Ehe war nach eineinhalb Jahren vorbei. Kurze Zeit später heiratete ich erneut. Diese Ehe war nach 22 Jahren(in denen ich auch meinen Glauben etwas aus den Augen verloren hatte) vorbei. Mit 38 Jahren lernte ich dann den Mann kennen, mit dem ich nun 18 Jahre zusammen bin. Vor 13 Jahren haben wir geheiratet. Er unterstützt mich im meinem (wiedergefundenen Glauben)ist konfessionslos aber auch gläubig. Ich bin jeden Tag dankbar dass mir dieser Mann über den Weg lief.Bestimmt kein Zufall?! Ich weiss, dass ich nicht wieder kirchlich heiraten kann. Aber unser Herzenswunsch ist es einen kirchlichen Segen zu bekommen. Ist das möglich? Erst mit diesem Mann führe ich eine Ehe wie Gott es vorsieht.Und ich habe Gott das Versprechen gegeben, dass es so bleibt. Es ist die schönste Zeit meines Lebens und ich bin sehr glücklich. Danke für eine Antwort! Liebe Astrid, Zuerst einmal zum Segen. Wenn Ihre derzeitige Beziehung nicht in der Ordnung Gottes ist, können Sie dafür keinen "Segen" bekommen - aber - jeden Tag können Sie zur hl. Messe gehen und dort geistiger Weise die hl. Kommunion empfangen und damit - gerade im Jahr der Eucharistie - ungeheuren Segen empfangen. Sie wissen, dass Sie nicht wieder kirchlich heiraten können. Ist das sicher? Kam Ihre erste Ehe mit 17 wirklich sakramental zustande? Wenn Sie schon nach 1 1/2 Jahren wieder getrennt waren - das müsste man untersuchen. Machen Sie sich die Mühe und gehen Sie zu einer Beratung zum zuständigen Diözesangericht. Ich würde das auf jeden Fall tun. Wer weiß? Und vertiefen Sie noch mehr Ihre Beziehung zu Gott. Vielleicht kann Ihnen dabei auch die Mappe "Hauskreise" helfen, die Sie in der Homepage www.hauskirche.at auszugsweise ansehen und auch bestellen können. |
Hallo, Lieber Gunnar! Der katholische Priester muss prüfen, ob die Ehe zwischen Ihnen und Ihrer "Verlobten" rechtmäßig ist. Dazu braucht er Unterlagen - das ist also keine Schikane. Aus katholischer Sicht spenden Christen einander das Sakrament der Ehe. Nach meinem Wissensstand anerkennt die evangelische Kirche aus dem gerade genannten Grund die standesamtliche Eheschließung. Es ist daher ihr Fall nicht so einfach zu lösen und spielt die Vorgeschichte Ihrer Verlobten eine große Rolle. Die Kirche hält die Ehe und deren Unauflöslichkeit heilig, weil sie von Jesus den Auftrag dazu hat. Sie können natürlich auzs der katholischen Kirche austreten und in die evangelische Kirche eintreten. In diesem Fall ist eine Wiederheirat ihrer Frau - und um das geht es ja primär - vielleicht leichter möglich. Wenn Sie jedoch so ohne weiteres die Konfession wechseln könnten, dann haben Sie sich wohl noch wenig mit den Glaubensschätzen der katholischen Kirche - vor allem den Sakramenten - beschäftigt. Für mich hätte die Beziehung zu Gott Vorrang vor allem anderen. Vielleicht wäre die scheinbare "Schikane" eine Chance, den ihren Glauben - gemeinsam mit Ihrer Verlobten zu überdenken (z.B. an Hand der "Hauskreismppe" in www.hauskirche.at). Sie könnten gemeinsam mit dem Priester nachforschen, ob der ersten Ehe Ihrer Verlobten nach katholischem Recht gültig war und dann sicher in größerem Frieden heiraten. |
Hallo und einen schönen guten Abend!!! Lieber E. Die Kirche ist eben nicht "Menschenwerk" sondern "Werk Gottes". Die Kirche kann daher nicht nach Gutdünken annullieren und wiederverheiraten. Sie muss die gültig geschlossene Ehe als unauflöslich betrachten. Die Annullierung ist kein Tabuthema, es gibt viele Ehehen, die annulliert wurden. Dabei aber wird festgestellt, dass die sakramentale Ehe nie zustande kam. Die Kirche kann annullieren, aber nicht auflösen. Weil sie das nicht tut, weil sie nicht nach einem Zeitrend geht, ist sie umso glaubwürdiger und anziehender. Man spürt, hinter dieser "Institution" steht mehr als nur der Papst, die Bischöfe und die Priester. |
wie viele andere habe ich ein paar fragen bezüglich einer zweiten kirchlichen trauung bei geschiedenen. mein partner und ich haben uns dazu entschlossen den bund der ehe miteinander einzugehen. er war bereits einmal katholisch verheiratet, ist seit ein paar jahren geschieden und möchte nun ein zweites mal (mich) kirchlich heiraten. ist dies generell möglich? welche bedingungen muss man erfüllen? muss man die vorherige ehe kirchlich annulieren lassen um ein zweites mal heiraten zu können oder besteht auch eine andere möglichkeit? z.b. dass der ortspfarrer bzw. diözöse es "erlaubt". besten dank für ihre antwort. Liebe Johanna! Die Ehe ist nach katholischer Lehre unauflöslich, man kann daher nur einmal kirchlich heiraten - dies gilt bis zum Tod eines Ehepartners. Nur nach dem Tod des Partners kann man nochmals heiraten. Eine Eheannulierung ist keine Scheidung, sondern die Feststellung, dass eine sakramentale Ehe nicht gültig zustande kam. Dies entscheiden kirchliche Ehegerichte. Nach einer Annulierung ist eine kirchliche Trauung jederzeit möglich. |
Hallo, Liebe Yvonne! Wenn die Heirat nicht ordnungsgemäß zustande kam, gibt es keine Frist für das Ansuchen um Annullierung. Berücksichtigen muss man natürlich die Rechtmäßigkeit des Ansinnens. Man kann nicht eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe annullieren. |
Guten Tag, Lieber Meinrad! |
Bei der Trauung steckt man sich die Eheringe mit den Worten an: "Trag diesen Ring als Zeichen der Liebe und Treue. Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes". Eine ehrliche Frage! Der Ehering ist natürlich nicht das Wesentliche an der Ehe. Eine rechtmäßig geschlossene Ehe ist mit und ohne Ring gültig. Aber es gibt schon sehr gewichtige Gründe, die für das Tragen des Eheringes sprechen. 1. Sie sagen richtig, der Ehering zählt zu den "Sakramentalien". Das sind heilige Zeichen, die einen an die Wirkung der Sakramente erinnern und Gnaden des Heiligen Geister vermitteln. (genauer steht es im Katechismus Nr. 1667.) 2. Die Ringe werden geweiht, sie tragen daher immer einen gesegneten Gegenstand mit sich, der Sie an Ihre Frau/Ihren Mann und an Gott erinnert, der Ihren Bund gesegnet hat. 3. Der Ring erinnert an die Unauflöslichkeit der Ehe - er hat kein Ende! Es ist wie der Bund, den Gott mit den Menschen geschlossen hat. Das Bundeszeichen im Alten Testament war der Regenbogen, das "Bundeszeichen der Ehe" ist der Ring. 4. Der Ring ist ein gewisser Schutz vor Ehebruch - ich signalisiere nach außen - ich bin vergeben! Es gibt noch andere Gründe, die für das Tragen des Eheringes sprechen. Ich trage meinen Ring mit Freude und Stolz: Welche Frau hat Gott mir geschenkt - ihre Liebe umschließt mich, wie dieser Ring! |
Hallo, ich bin 17 jahre alt fast 18, röm. kath. und meine Tante hat mich gefragt ob ich nicht Taufpatin meines cousins werden möchte. nun ich bin zwar getauft und hatte Kommunion, doch habe ich es versäumt mich firmen zu lassen. ich habe bei euch gelesen, dass es nicht notwendig ist gefirmt zu sein um Taufpatin zu werden. doch leider besteht der Pfarrer meiner Tante darauf. Ich finde dies sehr ungerecht. kann man da was gegen machen oder gibt es die Möglichkeit sich in wenigen Wochen 'nachfirmen' zu lassen? da die taufe schon in einem Monat ist bitte schnelle antwort Liebe Hanna! |
Hallo, Wenn eine Ehe gültig zustande kam, ist eine Annulierung unmöglich. Wenn der |
ist es denn möglich eine evangelische Heirat anzustreben, ohne dass mein Freund der katholischen Kirche den Rücken kehrt (sprich austritt!!? Nein, bei der Heirat geben sich getaufte Christen das Ja-Wort. Sie spenden einander das Sakrament der Ehe. Wenn jemand so leicht seinen Glauben aufgibt, ist er dann nicht auch bereit, einmal seine Ehe aufzugeben? |
mein lebensgefährte ist seit 9 monaten geschieden und hat eine wundervolle tochter in unsere beziehung gebracht. ich selbst bin evangelisch und möchte meinen freund natürlich auch kirchlich heiraten. ist dies möglich? was wäre zu tun? Wenn die erste Ehe rechtmäßig zustande kam ist eine Wiederheirat nach katholischer Lehre nicht möglich! Gottes Segen Horst Obereder |
ich wuchs in einem streng katholischen Elternhaus auf, wo ständig mit dem strafenden Gott gedroht wurde. Gleich nach dem Abitur lernte ich meinen ersten Freund kennen, der unter ähnlichen Umständen aufwuchs und drängte schon nach kurzer Zeit zur Heirat.Aus heutiger Sicht war es eine Flucht vor der strengen Mutter. Liebe Elisabeth! Ihr Schicksal hat mich sehr betroffen gemacht. Am schlimmsten ist wohl das Fehlen von Zärtlichkeiten. Da Sie, wie sie schreiben, sich in einem "Loch" befinden, nehme ich an, dass Sie unter Depressionen leiden. In diesem Fall sollten Sie jetzt keinerlei Entscheidung treffen und versuchen, zuerst aus dem "Loch" herauszukommen. Bringen Sie sich alle positiven Erlebnisse Ihres Lebens in Erinnerung, versuchen Sie auch dankbar zu sein für alle Kleinigkeiten: die Wohnung, Ihr Studium ... Lieben Sie Ihre Kinder, wie Sie sind und legen Sie sie im Gebet vor Gott. Wenn es Ihnen wieder besser geht, sollten Sie vielleicht eine Ehetherapie zusammen mit Ihrem Mann (wenn er will) versuchen. Für eine Eheannulierung sehe ich im gegenwärtigen Augemblick keinen Grund ... und ... was würde das bringen? Sie können die letzten 26 Jahre nicht aus Ihrem Leben streichen - und Sie werden das auch nicht wollen. Ich weiß nicht, was Sie studiert haben, aber vielleicht wartet in dieser Richtung noch eine Aufgabe auf Sie, die Sie ganz erfüllen kann. Vor allem aber, flüchten Sie sich in Ihren Gebeten zum barmherzigen Vater, den Sie in Ihrer Jugend offenbar nicht kennen gelernt haben. Ein Tipp: Kaufen und lesen Sie das Buch "Tagebuch der Schwester Faustyna Kowalska", Parvis-Verlag, ISBN 3-907523-17-2. Jesus sagt zur Schwester Faustyna - und wohl auch zu Ihnen: "Fürchte dich vor nichts, Ich bin mit dir, diese Angelegenheiten sind in meiner Hand und ich werde sie nach meiner Barmherzigkeit realisieren. Meinem Willen kann sich nichts widersetzen." |
Gelten bei der evangelischen Ehe die gleichen Annulierungsgründe wie bei der Katholischen? Das kann nicht allgemein beantwortet werden, da es in der evangelischen Kirche kein einheitliches Lehramt gibt. |
Ich stelle vermutlich eine Frage, die schon öfter vorgekommen ist. Eine katholische Frau kann nach katholischem Recht jeden Mann heiraten, wenn die Religionsausübung der Frau nicht behindert wird und die religiöse Kindererziehung (katholisch) gesichert ist. |
Hallo! Lieber Anton! |
darf ich mich kirchlich trauen lassen wenn ich nicht gefirmt worden bin,oder muss ich die Firmung nachholen? Lieber Manfred! Sie dürfen heiraten. |
Hallo, Liebe Franziska! |
Meine Frage dürfte von allgemeinen Interesse sein. Mein bester Freund(röm.kath., sehr gläubig) lebt mit einer Lebensgefährtin (die aus der katholischen Kirche ausgetreten ist)in Partnerschaft. Nun erwarten sie Ihr erstes Kind, welches auch kirchlich geauft werden wird. Mein Freund möchte vor dem Geburtstermin noch unbedingt kirchlich heiraten (ich soll sein Trauzeuge sein), seine Lebensgefährtin möchte aber nicht in die Kirche zurückkehren. Allerdings legt sie seinem Glauben keine Steine in den Weg und wird auch der katolischen Erziehung des Kindes wohlwollend gegenüberstehen. Ist eine kirchliche Hochzeit unter diesen Umständen überhaupt möglich?? Wenn ein Ehepartner in der Kirche ist, steht einer kirchlichen Trauung nichts im Wege. Der gläubige Mann sollte mit seiner Zukünftigen vielleicht die Mappe "Hauskreise", die Sie unter www.hauskirche.at einsehen und bestellen können, durcharbeiten. Vielleicht bekommt sie dann wieder Freude am Glauben. Vielleicht können sie dies auch zu dritt machen. Es stehen auch allgemeine Themen drinnen. |
Meine Frage ist eher von allgemeinem Interesse: Liebe Tatjana! Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da die evangelische Kirche kein Lehramt hat, es also verschiedene Lehraussagen zu dem Thema gibt. Nachdem es nun auch Trauungen von Geschieden und gleichgeschlechtlichen Paaren gibt, ist alles auf den Kopf gestellt. Außerdem ist die Ehe nach der evangelischen Lehre kein Sakrament. Die Lehre in der katholischen Kirche ist klar: Zwei Christen (ein Mann und eine Frau), bei denen es kein Ehehindernis gibt (geschieden, entmannt ...) spenden einander das Sakrament der Ehe vor einem Priester und zwei Zeugen. Die Ehe ist unauflöslich! |
Meine frage ist bis zu wieviel wochen kann ich meine Ehe Anuliren lassen ohne das ich zum Gericht muß und das eine jahr Scheidungsjahr einhalten? Lieber Frank. Ich kann nur aus katholischer Sicht sprechen. Da gibt es keine zeitliche Begrenzung. Entweder kam die Ehe gültig zustande oder nicht, nur das wird untersucht und zwar schon vom Hochzeitstag an. |
Hallo! Liebe Anja! Die kirchliche Eheannulierung ist unabhängig von staatlichen Verfahren. Sie haben dann eine reele Chance auf Annulierung, wenn z.B. ein Ehehinderungsgrund verschwiegen (z.B. eine schwere psychische Erkrankung) wurde und so die sakramentale Ehe nicht zustande kam. |
Hallo, Lieber Rolf! |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Sandra! Eine Ehe unter Christen ist immer unauflöslich - außer es gab einen verschwiegenen Ehehinderungsgrund. Sie können nach kirchlichem Recht natürlich keinen Geschiedenen heiraten. Die Kirche kann nicht segnen, was unrecht ist. Sie können aber in einer "Josefsehe" zusammenleben, d.h. ohne Geschlechtsverkehr. Wie sie vor den Augen Gottes stehen, kann ich nicht beurteilen. Als Geschiedener darf man üblicherweise auch nicht Taufpate sein. Vielleicht lesen Sie in unserer Homepae etwas in dieser Richtung (www.hauskirche.at). Wichtig ist: Hören Sie nicht auf zu beten !!! |
Guten Abend, Liebe K. Geschiedene Frauen und Männer dürfen selbstverständlich zur Kommunion gehen. Sie dürfen es nur dann nicht, wenn sie wieder heiraten, da dann Ehebruch vorliegt. Wenn jemand beichtet und in einer "Josefsehe" weiterlebt, dann darf er auch zur Kommunion gehen. Ausgeschlossen wird aber niemals ein Gläubiger von der Gemeinschaft. Dazu haben wir in unserer Homepage einige Artikel. www.hauskirche.at unter "Stichworte". |
Hallo, Liebe Freunde! |
Kurze Frage ohne langes hin- und her: Lieber Michael! Der Glaube kommt vom Hören - ohne Kirche hätten Sie nichts von Christus gehört. Formal müssen Sie aus der katholischen Kirche austreten, dann in die evangelische Kirche eintreten, dann - wenn möglich - evangelisch heiraten. Ob Gott mit Ihren Aktionen zufrieden sein wird, bin ich im Zweifel. |
Hallo, Ich bin katholisch verheiratet, bin aber in den evangelischen Glauben übergetreten. Meine zweite Ehefrau ist kath. Kann ich nun kathl. nochmals als Evangelist heiraten, oder kann ich es nur in der evangelischen Kirche. Wir wünschen uns beide den Segen Gottes zu bekommen, wissen aber nicht wie das nun gehen soll. Lieber Peter! |
Ich habe keine Frage, sondern bringe hier nur meine Verwunderung über manchen "Tipp" von Ihnen zum Ausdruck. Lieber Stefan! |
Hallo, Lieber Erik! |
Hallo, Lieber Markus! |
Ich(Kindergärtnerin,Lehrerin für fremdsprachige Jugendliche)schloss 1979 eine glückliche Ehe. Als ich nach einem Jahr meinem Kinderwunsch Nachdruck verlieh, stellte sich heraus, dass mein Mann nie Kinder will und verweigerte sich permanent. Dies führte nach acht Jahren zur Trennung. Gott sei Dank lernte ich meinen Lebensmenschen kennen und lieben. Wir leben nun seit siebzehn Jahren sehr glücklich miteinander und haben auch zwei Kinder- einen Sohn mit vierzehn Jahren und eine elfjährige Tochter. Liebe Brigitte! |
hallo, Lieber Sven! |
Hallo, meine Frage wäre wie folgt: Liebe Christina! |
Ich war 18 Jahre verheiratet(standesamtlich und kirchlich). Seit Dez.2002 bin ich geschieden. Seit 1 Jahr habe ich einen neuen Lebenspartner, wir sind sehr glücklich miteinander.Nun kommt mein jüngster Sohn zur Erstkommunion. AUs diesem ANlaß hat mich unser Ortspfarrer angerufen und mir alles schlechte gesagt, was man sich nur vorstellen kann. Ich bin die Sünde in Person und mache alle unglückich, Ich soll Buße tun und mich von meinem jetztigen Partner trennen, usw. Nun würde ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, wieder zur Kommunion zu gehen (ist mir persönlich sehr wichtig, oder ob es eine Möglichkeit meine geschiedene Ehe zu annulieren,oder ob ich event. evang. heiraten könnte, damit ich mit meinen jetzigen Partner in Ruhe leben kann. Ich kenne Ihre genaue Lebenssituation nicht und kann daher nur allgemein schreiben. |
Unser Sohn ist 35 Jahre kath.und im vorigen Jahr aus der Kirche aus Geldmangel ausgetreten. Nun will er im Mai 2005 ev. heiraten.Seine zukünftige Frau ist ev. Es geht keine Trauung mit kirchl.Segen. Er möchte seinen kath. Glauben wieder annehmen. Würden sie dann kirchl.ev. getraut werden? Was muss er tun? Die Kirchensteuer ist wirklich ein Problem. Deshalb sollte man aber nicht aus der Kirche austreten. |
Wir wollen im Herbst nur kirchlich heiraten. Können unsere Trauzeugen evangelisch sein oder müssen diese auch röm-kath. sein? Ich habe aus dem Kirchenrecht keine Antwort gefunden. Da es sich um einen Trauzeugen und keinen Paten handelt, sehe ich kein Hindernis. Es muss lediglich Name und Anschrift des Zeugen bekanntgegeben werden. |
Mein Mann ist vor drei Jahren verstroben und wir waren katholisch verheiratet. Nun möchte ich wissen, in welcher Form eine erneute kirchliche Hochzeit möglich ist bzw. wie man dazu gekleidet ist. Da gibt es keine Vorschriften. Sie sind vollkommen frei und sollen sich auch so fühlen. |
Eine ähnliche Frage wurde hier schon gestellt. Trotzdem: Ich bin katholisch, war nie verheiratet, mein Partner ist evangelisch und hat evangelisch geheiratet, ist inzwischen geschieden. Nun ist die Trauung in der evangelischen Kirche ja kein Sakrament, soll heißen: Die evangelische Kirche erkennt die standesamtliche Heirat an, gibt sozusagen nur noch den Segen dazu. Da mein Partner daher nie das Sakrament der Ehe empfangen hat, müsste eine katholische Heirat doch möglich sein. Ist das richtig? Unter welchen Voraussetzungen wird eine evangelische Heirat von der katholischen Kirche anerkannt? Ich muss Ihnen leider das, was ich befürchtet habe, mitteilen. |
Hallo! Ich habe in unserer Homepage einen kurzen Artikel zur Annulierung geschrieben. Darin kann man das Wichtigste erfahren. Annulierung ist möglich, wenn die Ehe in irgend einem Punkt nicht rechtmäßig zustande kam, sonst nicht. |
Guten Tag, Danke für die ehrliche Frage. |
Ich habe im Dezember 2004 standesamtlich geheiratet.Seit dem ist es so das mich mit meinem Mann So auseinandergelebt das wir uns nur noch Streiten und Zanken.Meine Frage ist kann ich die Ehe annulieren lassen.Wenn ja,wie geht das vollstatten?Muß ich auch seine Zustimmung dazu haben? Da Sie in Deutschland wohnen gilt für Sie das deutsche Eherecht. Sie finden unter der Adresse http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=448 die erforderlichen Informationen für eine Scheidung. Eine Annulierung wäre ja eine Ungültigkeitserklärung der Ehe. Dies betrifft eine kirchliche Trauung. |
Hallo! Zur Beantwortung der ganzen Frage muss ich mehr wissen. Waren Sie kirchlich verheiratet (ev. oder kath.)? |
ich bin schon sehr lange mit einem mann zusammen der schon einmal verheiratet war und eine kleine tochter hat. Das mit der zweiten Chance ist originell. Aber die gibt es nicht. Wir werden nur einmal geboren, wir sterben nur einmal und können auch nur eine endgültige Entscheidung für oder gegen Gott treffen. Die Ehe ist von Gott für Dauer angelegt und zwar zum Schutz der Frau, des Mannes, der Kinder und der Gesellschaft. |
Meine Frage! Das ist unter bestimmten Umständen möglich (z.B. wenn zwei Witwer heiraten - damit keiner die Pesnion verliert). |
Mein Mann und ich haben am 22.12.04 die Ehe vor dem Standesamt geschlossen. Wir sind 2 1/2 Jahres zusammen. Am 06.05.05 sollte unsere kirchliche Trauung statt finden. Vor einer Woche hat er mir eröffnet, dass er nicht weiß, ob wir alles nicht überstürzt haben. Wir sind 25. Traurig, traurig - dieses dumme Gerede von Freiheit macht die Männer (ich bin auch einer) letztlich unfrei und unglücklich! |
Hallo! Eine knifflige Situation! Ein Katholik, der nur standesamtlich heiratet, der kann sich scheiden lassen (er hätte ja kirchlich heiraten müssen). Ein ausgetretener Katholik, der einen Christen heiratet, ist gültig verheiratet (Christen spenden ja einander das Sakrament). |
hallo, mein freund ist geschieden. hatte aber eine getäuschte ehe von anfang bis zum ende, d.h. sie verschwieg ihm die wahrheit über ihre gesundheit und gab vor der ehe an, dass sie unbedingt kinder wolle. mein freund ist sehr kinder lieb und er kann sich eine ehe ohne kinder nicht vorstellen. nach der hochzeit begann sie ihr eigendliches gesicht zu zeigen, sie war drogenabhängig, alkoholabhängig, depressiv und wollte natürlich auch keine kinder, sondern so wie sie sagte "ihr leben geniessen"! mein freund versuchte es natürlich ihr zu helfen, aber sie wollte es nicht. für mein freund war das sowieso schon keine ehe mehr, denn er wollte immer kinder. irgendwann zerbrach dann alles, als sie mit anderen männern los zog. so, meine frage dazu ist: kann man diese nicht vorhandene kirchliche ehe annulieren lassen? Schön, dass Sie den Segen der Kirche wollen! Sie werden ihn auch weiter erhalten, wenn Sie weiterhin treu zur Kirche stehen. Nach Ihren Schilderungen ist die Ehe ihres Freundes offenbar nicht gültig. Ihr Freund muss aber nachweisen, dass seine Frau keine Kinder wollte und sie ihm schwerwiegende gesundheitliche Probleme verschwiegen hat. Das genügt sicher für eine Eheannulierung. Das "Aufgebot" hat ja den Sinn, dass Bekannte des B rautpaares solche Eheannulierungsgründe vor der Trauung dem Priester melden. Das hätte ja jemand tun können. Ihr Freund sollte daher eine Eheannulierung beim zuständigen Ordinariat beantragen. Ist die Annulierung ausgesprochen, dann steht einer kirchlichen Heirat nichts im Wege. |
Meine Frau und ich sind ca. 10 Jahre verheiratet (auch kirchlich). Zu Beginn unserer Ehe wollten wir beide keine Kinder, dies hat sich insofern geändert, dass meine Frau nach wie vor diesen Standpunkt vertritt. Zwischenzwitlich haben wir uns (u.a. deshalb) getrennt und ich frage mich, ob eine Annulierung der Ehe in Betracht kommt ? Zunächst die einfachere Frage - an wen Sie sich wenden können. Zuständig für Eheannulierungsfragen ist immer das bischöfliche Ordinariat, in dem ihre Pfarre liegt, das gilt in Deutschland genauso, wie in Österreich. |
Hallo da draußen, Danke für die offenen Fragen. Auf Ihren ersten Satz wäre viel zu antworten. Vielleicht aber würde Ihnen die Mappe "Hauskreise - Lebenshilfe und Glaubensschule für Menschen von heute" gut gefallen. Sie finden eine Kostprobe und eine Bestellmöglichkeit auf unserer Homepae www.hauskirche.at (auf der linken Spalte Hauskreismappe anklicksen). Viele Fragen erübrigen sich, wenn man sich mit dem Glauben eingehender beschäftigt. |
Hallo. Wenn ein Partner katholisch ist, dann kann man kirchlich heiraten. Der konfessionslose Partner muss jedoch mit der religiösen Kindererziehung und der Religionsausübung des Partners einverstanden sein. |
Mein Mann und ich sind bereits standesamtlich verheiratet. Ich bin katholisch. Mein Mann ist aus der evangelischen Kirche ausgetreten, war schon mal verheiratet (wenn auch sehr kurz) und ist schon mal evangelisch getraut worden. Können wir uns trotzdem noch katholisch trauen lassen? Normalerweise ist dies nicht möglich, da sich ja nach katholischer Auffassung zwei Getaufte, wenn sie heiraten, einander das Sakrament der Ehe spenden. In Ihrem Fall müßten aber die Umstände der evangelischen Trauung näher geklärt werden. Ich empfehle Ihnen daher, sich in Ihrem Fall an das zuständige Ordinariat der Diözese zu wenden, um die Frage zu klären. Es geht vor allem darum, ob die erste Ehe nach katholischer Sicht gültig zustande kam oder nicht. Die Dauer der Ehe ist dabei nicht von Bedeutung. |
ist eine kirchliche trauung möglich? Sie: kommt aus russland (nicht römisch kath.) Er: aus der Kirche ausgetreten; bzw. welche schritte müssen unternommen werden um in diesem fall kirchlich getraut zu werden. Vielleicht könnten beide sich entschließen, in die Kirche einzutreten, das wäre doch was Schönes - oder? Wenn Sie nicht röm.kath. ist, dann wird Sie wohl orthodox sein, damit könnte man orthodox heiraten. Wenn er in die röm. kath. Kirche zurückkehrt, dann könnten beide katholisch heiraten. |
Ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn einer der Partner von der Kirche ausgetreten ist. Ja, aber der Ehepartner darf der Religionsausübung des anderen nichts in den Weg legen und er muss mit der religiösen Kindererziehung einverstanden sein. |
Hallo! Kann man auch von zwei Kindern Taufpatin werden. Also von meiner Nichte und später wenn meine beste Freundin das Kind bekommt, kann ich dann nochmal Taufpatin werden? Und muss man da eine Rede halten? selbstverständlich können Sie das! Eine Rede müssen Sie nicht halten, aber Sie sollen für Ihre Patenkinder immer wieder beten! |
Ich habe am 11.05.2002 geheiratet, wir haben ewig versucht ein Kind zu bekommen, leider erfolglos! Nach Ihren Schilderungen hat sich Ihr Mann in erster Ehe scheiden lassen. Ich nehme daher an, dass Sie nicht kirchlich getraut wurden. In diesem Fall sind Sie nach katholischer Auffassung nicht kirchlich verheiratet und auch nicht gebunden. Sie müssen die Ehe daher nicht annullieren lassen, weil sie ja nicht zustande kam. Sie könnten daher nach katholischem recht kirchlich heiraten. |
Ich habe 1999 Kath. geheiratet und seit Januar 2005 bin ich geschieden. Mein Exehemann hat mich nicht respektiert und sagte of zu mir wenn wir keine Kinder haben koennen, dann kaufen wir uns ein "FERRARI" (traurig nicht wahr): Er war einfach materialischt. Mein heutiger Verlobter ist auch kath. und war noch nie verheiratet haben wir eine moeglichkeit Kirchlich zu heiraten, da mir der Segen Gottes sehr viel bedeutet. Wir wuerden gerne in Sudafrika heiratet. Bitte helfen sie mir. Eine gültig geschlossene katholische Ehe kann nicht annuliert werden. Die Kirche kann ja keine Ehen trennen und die Gebote Gottes aufheben, sondern nur feststellen, dass eine Ehe z.B. gar nicht zustande kam. |
Ich habe im Mai 2003 kirchlich geheiratet. Doch 3/4 Jahr später hat sich meine Frau von mir getrennt. Ich muß erwähnen das sie hochgradig Bulimie hat. Trotz Ihrer Aussage "gesund" zu werden und einigen erfolglosen Therapieversuchen hat sich an der Situation selbst während der Ehe nichts geändert. Ein Zusammenleben in christlicher bzw. ehelicher Gemeinschaft war somit nicht möglich!!! Ist es möglich diese kirchliche Ehe annulieren zu lassen? Sie könnnen in Ihrem Fall sebstverständlich einen Eheannulierungsprozess anstreben. Die kirchlichen Gerichte müssen jedoch zur Überzeugung gelangen, dass die Ehe nicht zustande kam. Wenn Ihre Frau z.B. in keiner Phase den |
Ich bin seit 1998 verheiratet und lebe seit 2003 von meinem Noch-Ehemann getrennt (warte auf die Scheidungspapiere / Anhörung vor Gericht war im 08/2005) Ich möchte wissen, ob diese Ehe annuliert werden kann. Mein Mann hat ca. alle 8 Wochen 1 x mit mir geschlafen. Trennungsgrund war der, daß er mir gestanden hat, sexuell Mißbraucht worden zu sein und er keine Kinder haben möchte (da waren wir bereits verheiratet). Außerdem hat er keine Erstkommunion gehabt. Wir haben in Spanien (nach deutschem Recht bei einem deutschen Pfarrer) geheiratet, wo der Pfarrer auf dem Papier vermerkt hat, daß die Hochzeit gleichzeitig die Erstkommunion von meinem Noch-Ehemann ist. Nach Ihrem Schreiben muss man davon ausgehen, dass Ihr Mann keinen - nach katholischem Empfinden - gültigen Ehewillen hatte. Zur rechtmäßig geschlossenen Ehe gehört auch die Offenheit für das Kind. Sollte Ihr Mann Ihnen verschwiegen haben, dass er keine Kinder haben will, dann ist dies sicherlich ein Eheannulierungsgrund, d.h. die kirchlichen Gerichte können feststellen, dass Ihre Ehe nie zustande gekommen ist. |
meine /unsere ehe besteht seid mai 2004,also noch kein jahr,aus der bezpiehung gehen vor der ehe zwei kinder hervor. Wie lange kann ich diese ehe annullieren? Es klappt nichts - ob eheliche Pflichten, Beziehung, Kindererziehung ... Es ist traurig, wenn Sie schon nach einem Jahr Ehe an Trennung denken, noch dazu, wo Sie schon zwei Kinder haben. Ihre Ehe aber können Sie nur dann annullieren, wenn sie nachweisen können, dass sie nicht wirklich zustande |
Hallo, Da gibt es an sich kein Zeitlimit - wenn die Ehe nicht zustande kam, dann ist sie auch in 20 Jahren nicht zustande gekommen! |
Grüß Gott! Mein Verlobter und ich wollen im Mai kirchlich heiraten. Seit ich ein kleines Mädchen bin, träume ich von einer Hochzeit unter freiem Himmel- hier fühle ich mich der Schöpfung immer am nächsten. Ich hätte jetzt einen wunderbaren Ort gefunden, in einem Arkadenhof in einem Stiftskeller. Diese Arkaden sind sogar geweiht, und man kann von dort aus direkt in den Himmel schaun - ich finde das einfach wunderbar, aber nach Auskunft des Pfarrers darf er nur direkt in einer Kirche die Trauung vornehmen. Stimmt das denn wirklich? Ich dachte, wichtig ist die Liebe der Ehepartner und der Segen Gottes, ich spüre ganz fest, dass Gott uns Seinen Segen nicht verweigern würde, nur weil die Trauung außerhalb einer Kirche stattfindet. Und für mich wäre das die Erfüllung eines großen Wunsches. Oder ist es falsch, dass mir das soviel bedeutet? Wäre für kurze Antwort sehr dankbar! Die Antwort ist klar, ich habe den Text der |
Mein Verlobter ist Grieche und somit gr.orth.und war schon einmal in Griechenland verheiratet.Ich bin röm.kath. und wir möchten gerne in Wien kirchlich heiraten.Wäre das grundsätzlich möglch? Ich kann leider Ihre Frage nicht so einfach beantworten. Es hängt davon ab, mit wem Ihr Verlobter in erster Ehe (welches Religionsbekenntnis) verheiratet war und ob die Ehe unter Getauften rechtmäßig zustande kam oder |
Nach einer gescheiterten Ehe, die damals nur standesamtlich geschlossen wurde, habe ich (47) nun den Mann kennengelernt, mit dem ich den Rest meines Lebens verbringen möchte. Er war noch nie verheiratet und wir möchten uns gern im Mai 05 das Ja-Wort geben. Wir sind beide katholisch und möchten gerne kirchlich getraut werden. Ist dies in unserem Fall möglich ? Für Katholiken, die nur standesamtlich verheiratet sind, kommt nach kirchlichem Verständnis dabei keine gültige Ehe zustande, da die Kirche für katholische Ehen die Gültigkeit an die kirchliche Trauung gebunden hat. (Priester und zwei Zeugen). In diesem Fall steht Ihrer Ehe im Mai nichts entgegen.(Es gibt jedoch in einigen Ländern Sonderregelungen). |
Meine Mutter hat vor 27 Jahren geheiratet. Danke, dass Ihnen eine kirchliche Trauung Ihrer Eltern ein Anliegen ist! |
Ich bin seit 30 Jahren verheiratet, die Liebe ist irgendwann im Laufe unserer Ehe verloren gegangen und einer Gefühllosigkeit gewichen. Ich mag - und kann - aber so nicht weiterleben.
Die Schilderung Ihres Zustandes weist auf depressive Symptome hin: Gefühllosigkeit, Stimmungstief, keine Freude an Aktivitäten ... Ein besonderer Reiz (anderer Mann) kann dies auch nur kurz zudecken, ist daher keine Lösung des Grundproblemes.
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Ich bin bisher nur standesamtlich verheiratet, mein Mann ist evang. getauft und steht dem Glauben fern. Ich selbst bin Konvertitin.
1. Wenn Sie erst nach der Eheschließung konvertiert haben und die Ehe standesamtlich geschlossen wurde, dann ist sie nach katholischer Lehre sakramental zustande gekommen und Sie können zu den Sakramenten gehen.
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Ich bin mit meinem Freund sehr glücklich, wir haben schon zwei Kinder. Warum soll ich eigentlich heiraten? Weil Gott Ihre Beziehung segnen will und Ihre Beziehung dadurch geheiligt wird. Wenn Sie sich wirklich so sehr lieben, warum versprechen Sie dann Ihre Liebe nicht feierlich vor Gott. Das ist Gnade und Schutz. |
Sexualität |
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Familie |
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Erziehung |
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Gesundheit |
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Profanes |
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Taufe/Firmung/Erstkommunion |
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Religiöses-allgemein |
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Beichte |
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Konversion |
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Annullierung |
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Lebenshilfe-allgemein |
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