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Hier finden Sie Antworten auf die Fragen unserer Zeit zu verschiedenen Themen:
Ehe |
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Sexualität |
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Erziehung |
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Gesundheit |
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Profanes |
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Taufe/Firmung/Erstkommunion |
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Religiöses-allgemein |
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Beichte |
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Konversion |
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Annullierung |
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Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Chistina, |
Guten Tag, Lieber Pascal, ja, es kann sehr schwer sein - aber Selbstbefriedigung ist nicht die Lösung. Vielleicht mehr Sport und Gebet. Bitten Sie den hl. Josef ... und überhaupt die Heiligen. Und lieben Sie Ihre Frau - Sie hat Ihnen 6 Kinder geboren - Sie werden einmal sehr viel Freude mit Ihren Kindern und den Enkelkindern haben - dann, wenn Sie der "Trieb" nicht mehr plagt. Sie wollen aber sicher noch nicht 80 sein - oder! Frohe Ostern! |
Wenn ein verheirateter Mann in der Sauna einfach eine tiefe Entspannung für seinen Körper und seine körperliche Leiden erfährt und er in eine gemischte Sauna geht, darf er dann weiterhin zur Kommunion gehen oder verbietet ihm die Kirche dann den Empfang und sieht ihn als schweren Sünder an? Ich beschäftige mich sehr lange mit dem Thema auch vom KKK heraus und werde nicht schlau. Lieber Freund, es geht nicht um das Nacksein an sich - es geht um die Versuchung. Wenn ein verheirater Mann immer wieder andere nackte Frauen sieht, dann ist das nicht gut für die Ehe. Es kommt zum Vergleichen, zu Phantasieen ... das ist ganz natürlich. Über den Grad der Sünde kann ich nichts sagen, das fühlt man selbst. Die Entspannung erfährt man sicher auch in einer einfachen Sauna - oder besser - wenn Sie Platz haben, dann kaufen Sie sich eine Infrarotkabine für zu Hause - und gehen dort mit Ihrer Frau hinein. Das ist angeblich gesünder, wie die Sauna - und sicher keine Sünde! |
Gruss Gott. Liebe Anna, |
Hallo! Lieber Erwin, das ist sicher nicht in Ordnung! Das darf ich weder als veerheirateter, noch als lediger Mann machen. |
Ich habe die folgende Frage: Wenn man gebeichtet hat, und bei der Beichtvorbereitung und während der Beichte vergessen hat, sich bewusst vorzunehmen, nicht mehr zu sündigen, ist dann die Beichte trotzdem gültig? Lieber xy, die Beichte ist gültig, außer Sie hätten die feste Absicht, wieder zu sündigen. Wozu dann beichten? |
Hallo Hauskirche, Lieber Robert, Ja - übernachten! Im eigenen Zimmer! |
Hallo! Ich habe vom Arzt ein homöopathisches Medikament in Form von Tabletten verschrieben bekommen. Da stehen auch so Sachen wie Cyclamen D4 drauf. Ist das das Gleiche wie Globuli? Ich möchte nicht vor Gott sündigen. Darf ich das nehmen oder lieber lassen. Liebe Michaela, wenn Ihnen derArzt solche Dinge verordnet, dann besprühen Sie das mit Weihwasser. Dann können Sie es nehemn - unter Gebet. |
Grüß Gott, Liebe Constanze, das Patenamt kann man nicht zurücklegen. ABER: Die Patin soll sich um das Patenkind kümmern. Wie? In Ihrem Fall durch Gebet! Das ist das Wertvollste. Und vielleicht kommt eine andere Zeit, wo eine Begegnung wieder möglich ist. Beten können Sie immer! |
Ist eigentlich nur Sünde, wenn man absichtlich was Schlechtes tut, oder auch, wenn man aus grober Fahrlässigkeit anderen Mitmenschen den Tag verdirbt, z.B. unkorrekte Ausübung des Dienstes, weil man im Dienst schon den Kopf bei privaten Sachen hat? Lieber xy, was die Arbeit betrifft, denke ich immer an einen Ausspruch vom verstorbenen P. Dr. Anton Gots, der gesagt hat: "Was ich sowieso tun muss, das tue ich am liebsten gleich und gerne." Also die Arbeit immer konzentriet verrichten. Natürlich können Fehler passieren. Aber wenn man den Fehler nicht absichtlich begangen hat, ist das peinlich, aber keine Sünde. Es ist ja schön, dass Sie sich auf den Jubeltag gefreut haben. Und es ist natürlich, dass Sie sich durch das unvorhergesehene Ereignis geärgert haben. Sagen Sie sich: Lieber Gott, sieh her, ich bin noch lange nicht perfekt. Aber ich habe Dich gern und möchte niemandem schaden. Steh mir in Zukunft bei ähnlichen Situationen bei. |
Grüß Gott, gibt es spezielle Rosenkränze für Satanisten? Bei einem Oneline-Anbieter, bei dem ich vor einigen Monaten selbst einen "normalen", sehr schönen alten Rosenkranz gekauft habe, werden auch Rosenkränze mit Schlangenwirbeln statt Gebetsperlen, Totenkopf mit Sclhange statt Kreuz bzw. Kreuz mit Schlange angeboten. Oder gehören solche Artikel in den Bereich "Memento Mori"? Muss ich ggf. bedenken haben, einen Rosenkranz eines solchen Anbieters zu nutzen? Mein Rosenkranz wurde allerdings umgehend von meinem Beichtvater gesegnet.Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Liebe xy, mit einem "Schlangen-Wirbel-Rosenkranz" würde ich nicht beten wollen. Wenn der Rosenkranz kein Kreuz hat, würde ich ihn sofort entsorgen! |
Guten Tag, kurz meine Situation: Mein Ex-Mann ist nicht katholisch getauft, ich schon wir haben trotzdem damals kirchlich geheiratet. Die Ehe ist ohne Sakramente geschlossen worden... kann sie dadurch wieder anulliert oder geschieden werden? Liebe Sascha, eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn ein Ehenichtigkeitsgrund vorgelegen ist. Der liegt nicht vor, wenn es bei der Eheschließung keine Eucharistiefeier gegeben hat. |
Hallo, Liebe Anna, nein, das geht nicht. Das ist so wie mit der Taufe. ABER - man muss sie ja nicht mehr ins Haus lassen - UND - es wird wohl auch noch eine Firmunge geben und da kann man sich schon jetzt jemanden suchen, der mit dem Kind in Verbindung tritt. Gott segne Sie und Ihre Familie!!! |
Ich bin seid 1999 standesamtlich verheiratet. Ich gehörte zu dem Zeitpunkt seid 3 Jahren zu einer evangelischen Freikirche. War also offiziell konfessionslos. Ich habe diese Ehe allerdings nicht aus Liebe, sondern aus Angst geschlossen, bzw. falschen Gehorsam geschlossen .Die „Geschwister“, vor allem die „leitenden Brüder“ ,waren der Meinung ich müsste meine Freundin heiraten, weil wir in unserer Jugend schon zusammen geschlafen haben. Ich hatte sehr oft mit den Geschwistern gesprochen, weil ich diese Ehe nicht für richtig hielt, aber ich wollte ja als frisch Bekehrter Gott unbedingt gehorsam sein. Also habe ich mich dem Druck gebeugt und diese Eheschließung über mich ergehen lassen. Am Tag der Trauung habe ich nur geweint, und war total unglücklich. Aber ich wollte Gott unbedingt gehorsam sein, und da gehört es dazu auch Opfer zu bringen. So die gängige Meinung der „Verantwortlichen“. Bis heute kann ich nicht meine Hochzeitsbilder ansehen. Ok, gehört ja nicht zum Thema. Nun bin ich vor zwei Jahren, zum Schrecken aller (es gibt für einen Freikirchler nichts schlimmeres) zum katholischen Glauben konvertiert, weil der Leidensdruck zu groß wurde, und ich auch nicht mehr gegen meine innere Überzeugung handeln, reden und predigen wollte. Nach dem ich meiner Frau dies mitgeteilt hatte und auch den wahren Grund der Eheschließung, steht das Thema Scheidung immer wieder im Raum. Sie ist natürlich absolut dagegen das ich katholisch geworden bin. Ich wollte sie immer mitnehmen auf diesen Weg, aber auf Grund unserer schwierigen Beziehung war das leider nicht möglich. Nun meine Frage. Wenn ich zivilrechtlich geschieden würde, dürfte ich denn dann noch eine Katholikin heiraten? Ich meine also als richtige sakramentale Eheschließung in der Kirche? Lieber Michael, zuerst einmal willkommen in der katholischen Kirche! Es ist die Frage nach einer Annullierung der Ehe. Ihren Fall kann ich nicht so einfach beantworten. Da braucht man ein Ehegericht. Wenn Sie 1999 in einer Freikirche waren, dann waren Sie getauft. Und nach katholischem Recht spenden einander die Getauften das Sakrament der Ehe. Sie ist dann sakramental gültig. Zur Gültigkeit gehört aber die Freiwilligkeit - und da scheint es in Ihrem Fall Probleme zu geben. Also mein Rat. Gehen Sie zu dem zuständigen Ehegreicht der Diözese und schildern Sie Ihrem Fall. Dann bekommen Sie kompetente Entwort. Persönlich bin ich der Ansicht, dass Ihre Ehe ungültig - weil nicht freiwillig war - aber lassen Sie sich beraten. |
hallo .. Ich würde 92 standesamtlich getraut ... Ich war zu diesem Zeitpunkt noch ivangelisch und mein damaliger Mann katholisch ... Die Ehe wurde 2012 geschieden .. Ich bin 2005 zum katholischen Glauben konvertiert ... Nun möchte mein Verlobter und ich heiraten und auch kirchlich .. Er ist auch katholisch ..... Ist das möglich ??? Denn es wäre für uns beide wichtig vor Gott die Ehe zu schließen .... Liebe Bianca, nach Ihrer Schilderung war ihre standesamtliche Ehe nicht gültig und Sie müssten kirchlich heiraten können. Bitte gehen Sie aber zu dem zuständigen Ortspfarrer, um dies offiziell bestätigen zu lassen. |
Guten Tag! Liebe Claudia, |
Guten Tag! Liebe xy, nein, der Pate bleibt. Ich schlage immer vor: Schon jetzt einen Firmpaten aussuchen und ihn als "Ersatz" für den Taufpaten ansehen. |
Hi, kann mein geschiedener Exmann, -wir haben uns kirchlich trauen lassen-, sich ein zweites Mal kirchlich trauen lassen, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin? Lieber Melchthild, |
Guten Abend liebes Hauskirche-Team, Lieber xy, wenn ich nicht weiß, worum es geht, kann ich Ihnen nicht antworten -leider! |
Guten Abend, Liebe Monika, das ist leider nicht möglich. Sie können aber Taufzeugin sein. |
Ich (katholisch) habe 1982 in Libanon einen griechisch -orthodoxen Libanesen in der Kirche geheiratet. Wir sind am nächsten Tag nach Saudi Arabien geflogen wo wir beide eine Anstellung bei verschiedenen Firmen hatten. Wir wohnten 4 Monate zusammen die immer unerträglicher wurden bei dem Gedanken bald in den Libanon umsiedeln zu müssen wo der Bürgerkrieg wütete. 4 1/2 Monate nach der Eheschließung nahm ich meinen Koffer und zug in die firmeneige Wohnung in Saudi Arabien, die mit Sicherheitsbeamten bewacht war, sodaß er mich nie mehr wieder sah. Ich hatte 33 Jahre keinen Kontakt mehr mit ihn. Ist diese Ehe nun annuliert? Liebe Erica, an sich annulliert die Zeit nichts. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Diözesangericht, das den Fall behandeln wird. |
EineFrage hätte ich noch darf mann Pilze oderSchwammerl pflücken im Wald oder Walderdbeere oder Heidelbeere odetBlen oder sind das Sünden weil das alles wem andernbgehort ? Ich denke Gott schuf das alles und es gehort Ja im und nicht uns dann darf ich oder ? Lieber Andreas, nein, in normalen Wälder darf man das alles pflücken. Ganz selten ist es verboten - aber da muss dort eine Tafel stehen. Keine Sorge! |
Hallo, Lieber xy, aus Ihrem Schreiben kann man herauslesen, dass Ihre Ex-Frau offenbar gar keinen richtigen Ehewillen hatte, nachdem sie sich so schnell mit einem Freund, den sie schon vor Ihrer Ehe kannte, "getröstet" hat. Ich kenne natürlich nicht die ganze Situation. Mein Rat: Gehen Sie zu einem kirchlichen Ehegreicht und lassen Sie den Fall prüfen. Möglicherweise kann Ihre Ehe als nichtig erklärt werden. |
Ich möchte mich von meinem Mann trennen da wir unterschiedliche Auffassung vom GLauben haben und er keine Kinder mehr möchte. Liebe Angela, |
Grüß Gott! Lieber Tom, |
Hallo, Lieber xy, warum sollen Ihre Gedanken nicht auch Gottes Gedanken sein? Eine vergebene Sünde ist bei Gott ausgelöscht! Beten Sie weiter, dass Gott sie führt - und er wird es tun! Vielleicht sollten Sie gemeinsam das eine oder andere Buch lesen: http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm oder http://www.hauskirche.at/rezension/freude.htm Gott Segne Sie! |
Mein Partner war circa 17 Jahre lang verheiratet und es gehen zwei Kinder aus der Ehe hervor. Nun lebt er in Scheidung. Liebe Tatjana, wenn jemand kirchlich getraut wurde und keine Ehehindernis vorgelegen ist, dann ist die Ehe unauflöslich. Ohne Annullierung ist aber auch eine kirchliche Hochzeit nicht möglich. |
Ich umreiße kurz mein Problem: Liebe Yvonne, |
Vielen Dank, dass Sie mich ermutigt haben, zur Beichte zu gehen. Ich habe mir einen "Ruck" gegeben und bin froh, Belastendes endgültig hinter mir lassen zu können. Hätte die Beichte nicht so lange hinauszögern sollen. Lieber xy, das freut mich sehr!!! Gratulation! |
Hallo! Ich bin katholisch aufgewachsen und von der Kirche ausgetreten. Vor meiner Eheschließung bin ich zur evangelischen Kirche übergetreten und habe dann einen Mann geheiratet, der von der katholische Kirche ausgetreten ist. Er war damals also konfessionslos und ich evangelisch. Wir haben dann sowohl standesamtlich als auch ev. kirchlich geheiratet. Wir sind seit mehreren Jahren geschieden und ich habe jetzt einen Mann kennen gelernt, der katholisch (unverheiratet) ist. Kann ich ihn (zumindest standesamtlich) heiraten, ohne dass er damit kirchliche Probleme bekommt (er möchte weiterhin voll der katholischen Kirche angehören und die Kommunion empfangen können usw.). Danke vorweg für Ihre Antwort Liebe xy, Von katholischer Sicht müsste geprüft werden, ob Ihre erste Ehe gültig war oder nicht. Wenn sie gültig war, dann ist keinerlei Zusammenleben mit einem anderen Mann möglich - auch nicht nach standesamtlicher Ehe, wenn man die hl. Kommunion empfangen will. Wenn ein kirchliches Ehegreicht die erste Ehe als ungültig erklären würde, dann stünde einer katholischen Eheschließung nichts im Wege. |
Hallo liebes Hauskirche-Team! Liebe xy, schön, dass Sie soviel beten! Ich liebe das Beten mit den Stundenbüchenr(man braucht vier). Aber man kommt schnell hinein. Der Ablauf ist immer derselbe. Ich schicke einen Ablauf von der Laudes vom nächsten Freitag mit. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein "abgespecktes "Stundenbuch zu erhalten. Es ist das "Magnifikat", das man monatlich bestellen kann. Die Adresse ist: http://www.magnificat-das-stundenbuch.de/de/MAGNIFICAT-Abonnement-Bestellung.html?xc5481=50pgpauj7qo3tonkcjeral2fv2 Und nun die Laudes: V: O Gott, komm mir zu Hilfe. R: Herr, eile mir zu helfen. Ehre sei dem Vater. Wie im Anfang. Halleluja. Hymnus: Preiset die tüchtige Frau die vor dem Morgen erwachte, alle versorgte im Haus, schaffend in rastloser Arbeit. Tapfer bestand sie den Tag. Gott war in ihrem Herzen. Preiset die gütige Frau; Elende hat sie beherbergt, Arme und Kranke gepflegt, Trauernde liebreich getröstet; Zweifelnden brachte sie Licht: Gott war in ihrem Herzen. Preiset die gläubige Frau, die im Vertrauen nicht wankte, denn ihre Kraft war der Herr. Er trug das Werk ihrer Hände. Nun ruht sie selig bei ihm. Gott ist in ihrem Herzen. Amen. 1. Antiphon: Gott, du nimmst das Opfer deines Gerechten an auf deinem Altar. Gott, sei mir gnädig nach deiner Huld, *tilge meine Frevel nach deinem reichen Erbarmen! Wasch meine Schuld von mir ab *und mach mich rein von meiner Sün-de! Denn ich erkenne meine bösen Taten, *meine Sünde steht mir immer vor Augen. Gegen dich allein habe ich gesündigt, *ich habe getan, was dir missfällt. So behältst du recht mit deinem Urteil, *rein stehst du da als Richter. Denn ich bin in Schuld geboren; *in Sünde hat mich meine Mutter emp-fangen. Lauterer Sinn im Verborgenen gefällt dir, *im Geheimen lehrst du mich Weisheit. Entsündige mich mit Ysop, dann werde ich rein; * wasche mich, dann werde ich weißer als Schnee. Sättige mich mit Entzücken und Freude! *Jubeln sollen die Glieder, die du zerschlagen hast. Verbirg dein Gesicht vor meinen Sünden,* tilge all meine Frevel! Erschaffe mir, Gott, ein reines Herz *und gib mir einen neuen, beständi-gen Geist! Verwirf mich nicht von deinem Angesicht* und nimm deinen heiligen Geist nicht von mir! Mach mich wieder froh mit deinem Heil *mit einem willigen Geist rüste mich aus! Dann lehre ich Abtrünnige deine Wege *und die Sünder kehren um zu dir. Befrei mich von Blutschuld, Herr, du Gott meines Heiles, *dann wird meine Zunge jubeln über deine Gerechtigkeit. Herr, öffne mir die Lippen *und mein Mund wird deinen Ruhm verkün-den. Schlachtopfer willst du nicht, ich würde sie dir geben; *an Brandopfern hast du kein Gefallen. Das Opfer, das Gott gefällt, ist ein zerknirschter Geist, *ein zerbroche-nes und zerschlagenes Herz wirst du, Gott, nicht verschmähen. In deiner Huld tu Gutes an Zion; *bau die Mauern Jerusalems wieder auf! Dann hast du Freude an rechten Opfern, † an Brandopfern und Ganzop-fern, *dann opfert man Stiere auf deinem Altar. Ehre sei dem Vater und dem Sohn * und dem Heiligen Geist. Wie im Anfang so auch jetzt und alle Zeit * und in Ewigkeit. Amen. A: Gott, du nimmst das Opfer deines Gerechten an auf deinem Al-tar. 2. Antiphon: Alle Nachkommen Israels bekommen ihr Recht und erlangen Ruhm durch den Herrn. Wahrhaftig, du bist ein verborgener Gott. *Israels Gott ist der Retter. Schmach und Schande kommt über all seine Gegner, * die Götzen-schmiede geraten in Schande. Israel aber wird vom Herrn gerettet, *wird für immer errettet. Über euch kommt keine Schande und Schmach mehr *für immer und e-wig. Denn so spricht der Herr, der den Himmel erschuf, * Ich bin der Herr und sonst niemand. Ich bin der Herr, der die Wahrheit spricht *und der verkündet, was recht ist. Wer hölzerne Götzen umherträgt, hat keine Erkenntnis, *wer einen Gott anbetet, der niemanden rettet. Es gibt keinen Gott außer mir; *außer mir gibt es keinen gerechten und rettenden Gott. Wendet euch mir zu und lasst euch erretten, †ihr Menschen aus den fernsten Ländern der Erde; *denn ich bin Gott und sonst niemand. Ich habe bei mir selbst geschworen † und mein Mund hat die Wahrheit gesprochen, *es ist ein unwiderrufliches Wort: Vor mir wird jedes Knie sich beugen † und jede Zunge wird bei mir schwören: * Nur beim Herrn gibt es Rettung und Schutz. Beschämt kommen alle zu ihm, die sich ihm widersetzten. † Alle Nach-kommen Israels bekommen ihr Recht *und erlangen Ruhm durch den Herrn. Ehre sei dem Vater und dem Sohn * und dem Heiligen Geist. Wie im Anfang so auch jetzt und alle Zeit * und in Ewigkeit. Amen. A: Auch wenn du zürnst, Herr, denk an dein Erbarmen. 3. Antiphon: Kommt mit Jubel vor das Antlitz des Herrn! Jauchzt vor dem Herrn, alle Länder der Erde! † Dient dem Herrn mit Freude! *Kommt vor sein Antlitz mit Jubel! Erkennt: Der Herr allein ist Gott. † Er hat uns geschaffen, wir sind sein Eigentum,* sein Volk und die Herde seiner Weide. Tretet mit Dank durch seine Tore ein! † Kommt mit Lobgesang in die Vorhöfe seines Tempels! * Dankt ihm, preist seinen Namen! Denn der Herr ist gütig, † ewig währt seine Huld, * von Geschlecht zu Geschlecht seine Treue. Ehre sei dem Vater und dem Sohn * und dem Heiligen Geist. Wie im Anfang so auch jetzt und alle Zeit * und in Ewigkeit. Amen. A: Kommt mit Jubel vor das Antlitz des Herrn! Lesung aus dem Brief an die Römer: Angesichts des Erbarmens Gottes ermahne ich euch, meine Brüder, euch selbst als lebendiges und heiliges Opfer darzubringen, das Gott gefällt; das ist für euch der wahre und angemessene Gottesdienst. Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen und erkennen könnt, was der Wille Gottes ist: was ihm gefällt, was gut und vollkommen ist. Responsorium R: Sein Angesicht neigt Gott ihr zu. * Halleluja, halleluja. R V: Er steht ihr bei, sie wird nicht wanken. * Halleluja, halleluja. Ehre sei dem Vater. -R Benedictus – Antiphon: Wer den Willen meines Vaters erfüllt, der ist für mich Bruder und Schwes-ter und Mutter. Benedictus: GL – Nr.: 700 Fürbitten: Gepriesen sei Jesus Christus, die Freude seiner Heiligen. Zu ihm lasst uns beten: R: Komm, Herr Jesus. Heilige Frauen sind dir auf deinen Wegen gefolgt; - gib, dass auch wir deinen Spuren folgen. R: Du hast durch große Seelsorger immer wieder deine Kirche erneuert; - schenke uns auf ihre Fürbitte die Gnade der Bekehrung. R: Du bist der Lehrer, Maria hat die zugehört und Marta dich bedient; - schenke uns die Gnade, auf dich zu hören und dir zu dienen. R: Du hast der Sünderin viel vergeben, weil sie viel geliebt hat; - vergib auch uns, die wir viel gesündigt haben. R: In der Kraft deiner Gnade haben viele heilige Frauen durch ihr Leben Gott gefallen; - hilf uns heute, in Reden und Tun, den Willen deines Vaters zu erfüllen. R: Vater unser Oration Allmächtiger Gott, du hast die heilige Äbtissin Lioba dazu berufen, am Missionswerk des heiligen Bonifatius mitzuwirken. Gib auch unserer Zeit Männer und Frauen, die durch ihr Gebet und ihre Arbeit in unserem Volk den Glauben lebendig erhalten. Darum bitten wir durch Jesus Christus. Der Segne uns, er bewahre uns vor Unheil und führe uns zum ewigen Leben! |
bin zweimal geschieden (nur standesamtl. verheiratet gewesen). Mein Partner und ich möchten jetzt gerne heiraten, standesamtlich und auch kirchlich. Liebe Bettinalea, eine standesamtliche Heirat wird unter Katholiken nicht als Sakrament angesehen. Es steht also sicher einer kirchlichen Ehe nichts im Wege. Es gilt ja das Kirchenrechtg: Can. 1108 — § 1. Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen, jedoch nach den Regeln der folgenden Canones und unbeschadet der in den cann. 144, 1112, § 1, 1116 und 1127, §§ 1—2 genannten Ausnahmen. Wenn aber der Pfarrer Probleme hatt, dann gehen Sie zum Ehegericht. Da müssen Sie nur die standesamtlichen Bescheinigungen vorlegen. Diese zeigen ja, dass Ihre Ehe kirchlich ungültig war. |
hallo, Lieber S., wenn Sie wirklich gültig verheiratet sind, dann können Sie nach einen neuerlichen Ehe (ohne Annullierung) nicht zu den Sakramenten gehen. Natürlich gibt es 3 Möglichkeiten: 1. Zurück zum ersten Mann. 2. Scheidung und alleine Leben (oder Josefsehe) 3. Heirat ohne kirchlichen Segen und Ausschluss von den Sakramenten. Es gibt keine Alternative. Auf jeden Fall: Beten Sie! |
Hallo, Liebe Steffi, 1. Das ist ein so heikle Frage, dass ich mit einer Antwort passen muss. Es ist nur erwiesen, dass "hirntot" eben nicht tot ist. Bei Organentnahmen (bekommen keine Narkose) die Betroffenen ein verzerrtes Gesicht und oft weiße Haare. 2. Ich persönlich bin gegen Organspenden, da die Organe lebenden Personen entnommen werden müssen und es noch "Ungeklärtes" gibt. 3. Es hat schon alles seine Zeit. Aber wir sind nicht einem blinden Schicksal ausgeliefert und können selbst Einfluss auf unser Leben - auch das Alter nehmen. Ich kann rauchen, trinken, Rauschgift nehmen ... und werden damit mein Leben ohne Willen Gottes verkürzen. |
Der noch Ehemann meiner Lebensgefährtin, will seine Ehe durch das Bistum Limburg annulieren lassen. Liebe W., über eine berechtigte Annullierung kann nur ein Diözesangericht entscheiden, das ist unabhängig davon, ob ein Ehepartner zustimmt oder nicht. Wenn die Ehe ungültig war, dann ist sie ungültig. Mit der Gültigkeit der Taufe hat das nichts zu tun. Die Taufe bleibt für immer gültig. Das Sorgerecht regelt nicht die Kirche, das ist Angelegenheit des Staates, da kann ich leider nichts dazu sagen. |
Hallo! Lieber Jan, die Katholische Kirche sieht nicht nur eine Schriftstelle, sondern alle und hat unter der Führung des Heiligen Geistes zuverlässige Lehren verkündet. Jesus sagt ja vorher ganz klar (ohne Einschränkung): "Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6). Es gibt aber Ehenichtigkeitsgründe, wenn z.B. nachweislich schon bei der Eheschließung keine Beritschaft zur Treue vorhanden war. Ich hoffe, das war ein klein wenig hilfreich. |
Schon ewig bin ich auf der Suche nach dem Licht, aber ich fand nur Dunkelheit. Liebe Seele, ja, es gibt jemanden: JESUS! Im Namen Jesu widersage ich allen bösen Gedanken. Im Namen Jesu sollen alle dämonischen Mächte gebunden sein! Im Namen Jesu sollen mich alle Mächte und Kräfte des Bösen verlassen! Beten Sie immer wieder das folgende Gebet: Liebe Mutter Maria, Mutter des Lichtes, • aufgrund meines sehnsüchtigsten Wunsches nach dem Heil meiner Seelen und nach der Vollendung von Gottes Werken liefere ich meine Seele der unendlichen Macht Deiner Liebe aus. Ich bitte Dich … • um Befreiung meiner Seele, die durch finstere Kräfte irregeführt worden ist und nicht dazu imstande ist, die Wahrheit zu begreifen und anzunehmen, noch sich dem vollen Licht der Göttlichen Wirklichkeit aufzuschließen. Ich bitte Dich … • möge durch Dein so mächtiges Einschreiten der Himmel sich über meine Seele öffnen. • möge mir ein Strahl des Lichtes zukommen, den Jesus für Saul bereitet hat, als dieser die Träger von Gottes Wahrheit verfolgte. • möge ich dadurch den Irrlichtern der Welt und dem trügerischen Schein der Dinge gegenüber blind werden. • möge ich den irreführenden Worten verdüsterter Seelen gegenüber taub werden und nur noch die Stimme meines einzigen Gottes hören, der die Fülle der Wahrheit in meinem Herzen klingen lässt. • möge dadurch meine Reise durch die Finsternis beendet sein und mein Lebensweg ein Weg ins volle Licht werden. |
Hallo, Liebe Steffi, die Frage kann ich so nicht beantworten, denn in Deutschland gilt bei Evangelischen auch die Standesamtliche Heirat als Trauung. Man müsste mit allen Unterlagen zu einem Diözesangericht gehen und die Sache prüfen lasse. Es ist nämlich grundsätzlich alles möglich. |
Ich habe mich in eine Frau verliebt die verheiratet ist und ein Kind hat. Ich komme aus einer streng katholischen Familie. Die Ehe von den beiden existiert nur auf dem Papier. Kann ich eine Partnerschaft mit dieser Frau eingehen, wenn sie sich scheiden lässt und kann ich schon jetzt mit dieser Frau zusammen sein? Bitte antworten Sie mir. Lieber Jonas, lassen Sie die Finger von einer Beziehung mit einer verheirateten Frau. Wenn die Ehe ungültig ist, dann soll die Frau um Annullierung ansuchen. Nur in diesem Fall wäre eine Heirat möglich. |
Servus liebes Hauskirche-Team! Liebe xy, Sie können doch nichts dafür, wenn sich jemand Ihrem Kind gegenüber falsch benimmt. Also der Ärger war sicher keine Sünde. Ob Sie allen drei Frauen von Ihrem Ärger hätten erzählen müssen, stelle ich in Frage. Aber dass Sie mit einer darüber sprechen, ist Ihr Recht - keine Sünde. Zur Kommunion können Sie allemal gehen, wenn Sie Gott bitten, dass er Ihren das verzeiht, was dabei sündhaft war. Wenn eine Sünde dabei war, dann sicher keine schwere Sünde, die von der Kommunion ausschließen würde. Aber in einer kommenden Beichte würde ich bekennen, dass ich meinen Ärger zu viel weitererzählt habe und Gott mir vergeben möge, was daran Sünde war. Vielleicht wäre es richtig, der Frau einmal zu sagen, dass Sie deren Verhalten nicht richtig gefunden haben. Ich weiß aber nicht, ob das klug ist - oder noch mehr Probleme nach sich zieht. Besser: Vergeben und beten! |
Hallo, aus welchen Gründen kann eine Ehe kirchlich geschiedenn werden? Reicht es aus, dass der Mann sich ohne das Einverständnis der Frau sterilisieren ließ. Wenn ja, auch in dem fall, dass zu diesem Zeitpunkt schon gemeinsame Kinder exestierten? Das Veto zur Sterilisation wurde klar und deutlich ausgesprochen, und dies gegenüber dem mann und dem Arzt. Die Ehe scheiterte im nachhinein hauptsâchlich aus diesem Grund. Liebe Elisabeth, die Sterilisation ist kein Scheidungsgrund. Wenn aber nachgewiesen werden kann, dass Ihr Mann schon vor der Ehe dazu entschlossen war, dann schaut die Sache anders aus. Dann wäre eine Ehenichtigkeit möglich. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Isolde, ich fange beim leichteren an: Sie dürfen und sollen den Rosenkranz beten!!! Sie dürfen auch zur Beichte (Aussprache) gehen. Und ... bitte lassen Sie bei einem Ehegericht die Ordnungsgemäßheit der ersten Ehene überprüfen. Zu den Sakramenten könnten Sie seh schnell gehen - aber da müssten Sie eine "Josefsehe" führen. Ich kenne Paare, die so leben und sehr glücklich sind. |
Ich möchte demnächst katholisch kirchlich heiraten. Nun folgendes Problem, ich habe bereits in Tunseien vorm Notar geheiratet. Diese Ehe beruht auf eine Täuschung des Mannes, der nur die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben wollte und mich sehr unter Druck gesetzt hat. Ein paar Monate später habe ich mich an einen Anwalt gewandt, der die Aufhebung, bzw. Scheidung beantragt hat. Die zog sich über mehrere Jahre, da der Mann aus Tunesien teilweise nicht auffindbar war und mir dies erschwert hat. Letzten Endes wurde ich dann nach deutschem Recht geschieden. Die Ehe ist auch nicht vollzogen worden, dies kann ich nur leider alles nicht beweisen, da ich zu diesem Mann keinen Kontakt habe und nicht weiß wo er sich aufhält. Liebe Melanie, das kann ich so einfach nicht beantworten. Bitte gehen Sie zum Ehegericht in Ihrer Diözese. Dort wird man Ihnen so gut wie nur möglich helfen. |
Hi. Ich möchte in der Kirche heiraten aber ich bin nicht gefirmt, aber mein Verlobter schon können wir trotzdem in der Kirche heiraten? Liebe Franziska, ja, das können Sie mit einer Dispens. Gehen Sie zum Pfarrer. Meist aber wird vor der Trauung vom Pfarrer die Firmung gespendet - da erteilt der Bischof die Erlaubnis dazu. Darum: Gehen Sie zum Pfarrer, um das zu besprechen. |
Hallo, Liebe(r) Joh, anbeten sollen und dürfen wir nur Gott, aber um Fürsprache anrufen sollen wir alle Heiligen! Denekn Sie nur an die Fürsprachen Mariens bei der Hochzeit zu Kana! Maria sagt nur "Sie haben keinen Wein mehr", und Jesus wirkt das erste Wunder. Ist es da nicht klug, sie auch im Himmel anzurufen? Charismen, die man auf Erden hat, gehen im Himmel nicht verloren. Ja, die Christen feiern den Sonntag als Tag der Auferstehung. Es ist aber auch immer der "siebente Tag". Die Christen halten sich daher sehr wohl an die 10 Gebote. |
Ich liebe Gott die Bibel und die Katholische Kirche! Lieber Cajetan, nein, die Paten bleiben - aber man kann sich Freunde suchen, die einen im Glauben begleiten. Ich empfehle Ihnen den Anschluss an eine gute Gruppe. Entweder Loreto, Jugend 2000 - oder eine Wallfahrt zum Jugentfestival nach Medjugorje ... |
Hallo, ich habe eine Frage zur Taufe. Liebe Nicole, Sie haben recht, die Taufe wird gegenseitig anerkannt, sie kann im Zweifelsfall wiederholt werden. Sie sind voraussichtlich "richtig" getauft worden. Außerdem vervollständigen die Eucharistie und die Firmung ja die Initiationssakramente. Aber gehen Sie zu Ihrem Pfarrer und besprechen Sie mit Ihm Ihr Anliegen. Viel Freude in derkatholischen Kirche! |
Hallo, Liebe Brigitte, wenn Sie die Erziehungsberechtigte sind und die Kinder es wollen, dann können sie konvertieren. Gehen Sie am besten zu Ihrem Ortspfarrer. Nach der Konversion entscheidet der Pfarrer, wann sie zur Kommunion und Firmung gehen können. |
Ich, evangelisch,moechte in Spanien Katholisch heiraten und war bereits Kirchlich verheiratet mit einer Katholikin in einer evangelischen Kirche. Auf dem geforderten Taufschein meiner Exfrau ist die Hochzeit eingetragen mit einer Dispens. Heisst das jetzt wir koennen nicht Katholisch heiraten. Es ict uns sehr wichtig hier in Spanien katholisch zu heiraten, was koennte man machen, wenn diese Dispens/Eintrag nun ein Hinderniss ist. Lieber Mike, diese verzwickten Dinge kann nur ein Ehegreicht lösen. Es scheint, dass Sie nicht katholisch heiraten können, wenn die erste Ehe nicht annulliert werden kann. |
Darf ich Sie um einen Rat bitten? Lieber Peter, ganz richtig schreiben Sie, dass sich "wilde Ehe" und Sakramentenempfang nicht vertragen. Beten Sie für Ihre Töchter!!! Sie sollen unbedingt zur Hl. Messe gehen (aber nicht zur Kommunion). Sie können die "geistige Kommunion" empfangen. So lange die Töchter in die Kirche gehen und nicht die Sünde verdrängen, ist eine Änderung der Einstellung leichter möglich. Vielleicht fahren Ihre Töchter einmal nach Medjugorje. Da haben schon viele ihr Leben geändert. |
Hallo habe mal eine Frage: Wer beantwortet hier die Fragen? Laien, Priester? Liebe Maria, meist theologisch geschulte Laien - hin und wieder wird priesterlicher Rat eingeholt. |
Hallo! Ich hatte Ihnen schon einmal wegen meines Konversionsanliegen (ev. zu römisch-katholisch) geschrieben- vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft. Nun hab ich bereits einige Vorbereitungsgespräche gehabt, und der Termin für die Aufnahmefeier steht im Grunde , aber vor ein paar Tagen hab ich mit meinem Mann auf Anraten des örtlichen Pfarrers (nicht der, der mich vorbereitet) noch mal gesprochen und "nachgeforscht", was eigentich sein religiöser und ehelicher Hintergrund genau ist: obwohl er sich selbst als Atheisten bezeichnet, ist er r-k- getauft, und war sogar schon mal kirchlich (nicht standesamtlich, wie ich immer dachte) verheiratet. Dass das jetzt erst ans Licht kommt, liegt erstens an seinen sehr uninformierten Vorstellungen über Kirche und Kirchenrecht, andererseits daran, dass mir zum Zeitpunkt unserer standesamtlichen Ehe vor 5 Jahren nie der Gedanke gekommen wäre, einmal katholisch werden zu wollen. Heißt: wir werden, sollte die Ehe nicht schon auf Ansinnen seiner ersten Frau, die anscheinend wieder geheiratet hat, annuliert worden sein, wohl nicht kirchlich heiraten können, wenn ich dann katholisch bin. Heißt das dann für mich, dass ich nie an den Sakramenten werde teilnehmen können, weil sich diese Situation nicht regeln lässt? Bin sehr entmutigt und würde mich über Antwort freuen! Viele Grüße! Liebe Margarita, Sie tun mir fürchterlich leid! Das ist eine Verquickung von unglücklichen Umständen. Zunächst einmal bin ich sehr froh über Ihren Entschluss, katholisch zu werden. Sie werden es nicht bereuen! Natürlich muss die Ehe geregelt werden. Vorher sollen Sie nicht zur Eucharistie gehen - auch wenn das hart ist - aber es lohnt sich das Warten. In Ihrem Fall würde ich auf jeden Fall eine Annullierung der ersten Ehe Ihres Mannes anstreben. Es ist offenbar, dass er keinen vollen Ehewillen (Unauflöslichkeit) hatte. Bitte wenden Sie sich da an das zuständige Diözesangericht - Ihr Pfarrer wird Ihnen dabei helfen. Es gibt Paare, die in so einem Fall eine "Josefsehe" führen - ohne Geschlechtsverkehr - aber das ist sicher sehr schwer. In diesem Fall kann man zu den Sakramenten gehen. Aber versuchen Sie die Annulierung und halten Sie sich an die kirchlichen Vorschriften - auch wenn es schwierig ist - sie werden sich irgendeinmal freuen. Ich weiß nicht, ob sie die vor zwei Jahren verstorbene Schriftstellerin Gertrud Fussenegger kannten. Sie war jahrelang mit einem Geschiedenen verheiratet - und ging nicht zu den Sakramenten. Sie hat bekannt, dass sie sehr froh war, der Kirche gehorcht zu haben. Sie hat dann später mit großer Freude die Sakramente empfangen. Das wünsche ich auch ihnen. |
Hallo, Liebe Sonja, das geht leider nicht - aber - suchen Sie sich schon jetzt jemanden, der Firmpate werden wird und das Kind begleiten will. Das wär doch eine Alternative - oder? |
Hallo! Lieber Florian, Sie sind mir in keiner Weise "lästig". Mich freut es, wenn sich junge Menschen Gedanken machen. "Rotary" und "Lions" sind nach außen hin wirklich Vereinigungen, die immer wieder - aber öffentlichkeitswirksam" kulturelle und soziale Projekte unterstützen. Es ist wird aber gesagt, dass diese Clubs "Zubringer" zu Freimaurerlogen sind. Wenn so ein Verdacht besteht, spende ich nichts. Ich spende derzeit an Gruppen, die den katholischen Glauben verbreiten - also K-TV, kath.net., Jugend für das Leben - oder an moderne katholische Orden, wie die "Familie Mariens" und andere. |
Guten Tag, Liebe Maja, ich hoffe, der Entschluss ist aus dem Glauben getragen. Was ich hier immer wieder empfehle ist "das unglaubliche Glaubensbuch" http://www.hauskirche.at/rezension/unglaublich.htm Konkret: Gehen Sie zu dem zuständigen katholischen Pfarrer (ihres Wohnortes) und schildern Sie Ihre Wünsche. Er wird Ihnen alles Nähere mitteilen. Die Freundin musste das "Katechumenat" als Vorbereitung auf die Taufe machen. Sie sind ja gültig getauft und welchesln nurt die Konfession, das geht wesentlich unkomplizierter. Aber das Buch dürfte Ihnen eine große Hilfe sein. Ein gesegnetes Neues Jahr |
Hallo!! Liebe Sabrina, |
Gehe seit fast 3 jahren jetzt mit Jesus.Bin alleinerziehende Mutter ,2 kinder leben bei mir,der älteste bei meiner Mutter(sit ich mein Leben Jesus übergeben habe) und ich komme damit gar nicht klar.Gehe seit ein paar Wochen in eine Gebetsseelsorge und mir wird klar,was für ein schutthaufen mein Leben bisher war.Bin sehr durcheinander seither und total erschöpft.Jesus hat mir Gerechtigkeit versprochen,aber es geschieht nichts!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Ich kann aber so nicht weiterleben.Wann greift jesus ein?Wann?Ich lebe alleine mit den 2 kindern,hab keine verwandschaft,keine Eltern,gar nichts!!!!!!!!!!!!!!!!!!Ich kann nicht mehr,Wo ist Jesus????????????Ich spüre ihn nicht mehr.Mein Leben ist ein Alptraum.obwohl mir jesus schon geholfen hat,aber ich finde mein derzeitiges Leben schrecklich.Wer kann mir helfen?Warum tut Jesus nichts????????????ßßßßßß Liebe Silvia, bitte setzen Sie sich einmal vor ein Kreuz und schauen Sie auf Jesus - nicht flüchtig - länger. Das hat er getan! Auch für Sie. Er hat die Nacht durchlitten. Werfen Sie all die Probleme auf ihn - er hört Sie sicher - aber er handelt anders, als Sie sich das vorstellen. Danken Sie für die Gebetsgruppe und beten Sie - beten Sie! Gott segne Sie! |
Liebes Team, Liebe Ammelie, ich kann nur eine Antwort geben: Bleiben Sie immer bei der Wahrheit - auch wenn Sie oder jemand anderer dadurch Nachteile hätte. |
Hallo! Liebe Sylvia, heute ist Ihr Hochzeitstag - schade, dass die Ehe so eine Entwicklung genommen hat. Die Ehe kann nur annulliert werden, wenn es Nichtigkeitsgründe gegeben hat. Wenn z.B. die Gewalttätigkeit Ihres Mannes schon vor der Ehe bekannt war und Sie nicht davor gewarnt wurden. Das sind aber Dinge, die nur ein Ehegericht der Diözese entscheiden kann. Mit der Dauer der Ehe hat das nichts zu tun. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Diözesangericht. Über rechtliche (finanzielle) Dinge kann ich leider keine Auskunft geben, das überschreitet meine Kompetenz. |
Liebes Team, Liebe xy, ich kann mich in beide Seiten hineindenken, beide liegen meiner Meinung nach falsch. 1. Natürlich ist es für gläubige Eltern schmerzlich, wenn der Sohn nicht den Glaubensweg geht und nach katholischen Verständnis in Sünde lebt. Die Eltern Ihres Freundes dürfen aber nichts "fordern". Auch Gott zwingt uns nicht - auch wenn wir dadurch unser ewiges Heil verlieren sollten. 2. Sie und Ihr Freund leben nicht nach den Geboten Gottes. Es darf Sie aber niemand zwingen, anders zu leben - auch wenn Sie dadurch Ihr Heil verfehlen sollten. In dieser Situation ist Zwang nicht das Richtige - von keiner Seite. Die Eltern Ihres Freundes wollen Sie zwingen, nach Ihren Wertvorstellungen zu leben und Sie wollen die Eltern Ihres Freundes zwingen, Ihre Wertvorstellungen zu akzeptieren. Da liegt das Problem. "Leben und leben lassen" heißt es nicht. Wenn jemand in Sünde lebt, dann muss ich ihn warnen - ich darf ihn aber zu nichts zwigen! Da liegt das Problem. Und eine Frage - wäre es nicht schön, wenn Sie sich mit Ihrem Freund doch über den Glauben austauschen würden. Nicht, was die Eltern wollen, was Gott will, sollten sie erkennen. Zur Nächstenliebe: Das heißt natürlich nicht, alles Gutheißen - oder? Die Lösung wäre: Die Wahrheit sagen - aber in LIEBE - von beiden Seiten und füreinander beten. |
Bin seit 1 jahr geschieden,kann ich auch kirchlige scheidung kriegen? Liebe Nenes, nur wenn ein Annulierungsgrund vorliegt. Da müssen Sie zum Diözesangericht gehen. |
Einen schönen guten Tag! Liebe Sabrina, heiraten könnten sie nur dann kirchlich, wenn die erste Ehe annulliert werden könnte (wenn es also Ehehindernisse gegeben hat). Ich hab natürlich keine Ahnung, ob das in diesem Fall möglich ist. Man kann das nur von einem diözesanen Ehegericht prüfen lassen. Bete Sie, dass Sie Gottes Willen erfüllen - das ist das Wichtigste. |
Ich möchte gerne wissen ob man nach einer scheidung wider kirchlich heiraten darf. Liebe xy, nur dann, wenn die erste Ehe annulliert - dh. als ungültig erklärt werden kann. |
Mein Freund und ich sind jeweils geschieden. Er ist Angehöriger der prtestantischen Kirche in England und hat auch kirchlich in Deutschland (evangelisch) geheiratet. Ich habe standesamtlich geheiratet und bin aus der katholischen Kirche mittlerweile ausgetreten. Kann ich ihn kirchlich heiraten ohne wieder in die Kirche eizutreten? Liebe Michaela, in der katholischen Kirche ist eine Wiederheirat nur nach vorheriger Annullierung der früheren Ehe möglich. Zwischen den Zeilen lese ich, dass es Ihnen nicht primär um den Glauben, sondern um die Zeremonie geht. Sollte ich falsch liegen, dann verzeiehen Sie mir. Ich würde Ihnen wünschen, dass Sie sich wieder mehr mit dem Glauben Ihrer Kindheit beschäftigen, zum Gebet finden, wieder in die Kirche eintreten und sich von einem erfahrenen Priester führen lassen. |
Hallo! Liebe Petra, das mit der Kirchensteuer ist schon sehr eigenartig. Aber da hat es sicher ein Versehen gegeben, das man aufklären kann. Wenn es Annullierungsgründe für die erste Ehe gibt, dann würde ich auf jeden Fall eine Annullierung versuchen. Gehen Sie zum zuständigen Diözesangericht. |
Ich habe bereits einmal kirchlich geheiratet,1988. Bin seit 1995 geschieden und möchte jetzt wieder kirchlich heiraten.Mein Frage: ist das überhaupt möglich und wenn ja, wer kann mir weiterhelfen, wohin kann ich mich wenden? Liebe Manuela, wenn es für die erste Ehe Annullierungsgründe gibt, ist eine Wiederheirat möglich. Sie können sich an das zuständige Diözesangericht wenden. Dort erhalten Sie umfassend Auskunft. |
Hallo, Liebe Stefanie, ja, das ist leider eine verzwickte Situation. Bei Umgetauften wendet die Kirche die Naturehe an, die auch unauflöslich ist. Eine Annullierung ist natürlich immer ein guter Weg. Ich rate Ihnen in jedem Fall, sich an das katholische "Ehegericht" zu wenden. Die sind in diesen Fragen am kompetentesten. Die Schwierigkeiten rühren daher, dass die katholische Kirche die Ehe wirklich heilig hält. |
Guten Tag, Lieber Gerd, wenn Ihr Freund vor der Eheschließung nicht wusste, dass sich seine Braut hat sterilisieren lassen, dann ist die Ehe nicht gültig und kann annulliert werden. Es wurde ein wesentlicher Grund verheimlicht. Die Annullierung wird von einem -diözesanen Ehegericht durchgeführt |
Hallo, Lieber Friedhelm, für die katholische Kirche ist die Eheschließung evangelischer Christen auch unauflöslich. Es spenden einander getaufte Christen das Sakrament der Ehe. Eine katholische Wiederheirat ist daher nur dann möglich, wenn die erste Ehe so annulliert wird, dass dies auch die katholische Kirche anerkennen kann. Bitte gehen Sie mit Ihrer Frage zu einen katholischen Ehegericht. |
Ich habe mich erst Ostern diesen Jahres katholisch taufen und firmen lassen. Vor 5 Jahren wurde ich von meinem Ehemann, mit dem ich 23 Jahre verheiratet war, geschieden. Nun habe ich erfahren, dass ich nie wieder mit einem anderen Mann zusammenkommen kann, weil wir einen gemeinsamen Sohn (27) haben. Stimmt das? Liebe Karen, der gemeinsame Sohn kann sicher kein Hindernis sein. Es geht vielmehr um das Eherecht. Nicht Getaufte, die heiraten, gehen nach kirchlicher Lehre eine "Naturehe" ein, die auch unauflöslich ist. Es gibt aber viele Details, die man genau wissen muss. Ich rate Ihnen daher zum diözesanen Ehegericht zu gehen und sich dort beraten zu lassen. |
Hallo, Lieber Peter, wenn die Sterilisierung dem Ehepartner vor der Ehe nicht mitgeteilt wurde, dann ist die Ehe sicher ungültig! |
Meine katholisch geschlossene Ehe wurde annulliert (weil ich angeblich aus psychischen Gründen 1994 nicht imstande war, eine gültige Ehe zu schliessen). Mir reicht nun eine standesamtliche Heirat, meine Freundin möchte jedoch katholisch heiraten. Ist dies möglich? Lieber Stefan, das kann ich so einfach nicht beantworten. Wenn die für die Annullierung anerkannten "psychsichen Gründe" immer noch aufrecht sind, dann wäre natürlich eine neurliche Ehe nicht möglich. Das können nur ein Arzt und die zuständige kirchliche Instanz entscheiden. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Angela, Sie haben ja schon den richtigen Weg eingeschlagen - dass die Sache vom Bischof geprüft wird. Generelle Aussagen kann man nicht machen, da ja jeder Fall anders gelagert ist. Wenn Sie aber bei Ihrer ersten Trauung keine Dispens der katholischen Kirche eingeholt haben, dann wird die erste Ehe ziemlich sicher nicht anerkannt. Nach dem Kircenrecht gilt ja: Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten. Über die Dauer einer Annullierung kann ich nichts sagen - das ist vom jeweiligen Fall abhängig und das würde erst dann erforderlich sein, wenn es keine Dispens gab. Eine evangelische Trauung in einer katholischen Kirche ist normalerweise nicht üblich. |
Hallo . Ich (kath.) habe vor 7 jahren meine noch ehefrau(ev.) in einer evangelischen kirche geheiratet.Inzwischen sind wir 2 jahre getrennt und die scheidung ist auch bald durch. Jetzt meine eigentliche frage. Kann ich meine freundin(Kath.) kirlich heiraten? mfg andreas Lieber Andreas, das ist davon abhängig, ob die erste Ehe kirchlich gültig war. Wenn Sie für die erste Ehe keine Erlaubnis der katholischen Kirche eingeholt haben, dann ist die Ehe ungültig und Sie können heiraten. Wenn alles rechtens war, dann dürfen Sie nicht mehr heiraten, außer die erste Ehe würde kirchlich annulliert. Die kirchlichen Texte finden Sie in: http://www.codex-iuris-canonici.de/buch4.htm#0107 |
hallo! eine frage ich habe den 8.8.06 in der türkei geheiratet.nun möchte ich die ehe anulieren lassen.mein mann hat bleibendes einreise verbot.geht das noch mit anulieren??oder was muss ich tun?? fg manuela Liebe Manuela, wenn es um weltliche Annulierung geht, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen weltlichen Stellen. Geht es um kirchliche Annullierung, dann nehmen Sie bitte mit Ihrem Ortspfarrer Kontakt auf. Er wird Sie weiter informieren. |
Meine Frau und ich haben ein sehr großes Problem. Sie ist katholisch, ich ohne Konfession, ungetauft. Wir wollen kirchlich heiraten, haben auch schon eine Tochter, die katholisch getauft wurde. Nun stehen alle Termine (25.7.09) fest (Kirche, Blumen, Gasthof, Gäste, Band, Kleid und Anzug sind gekauft) und heute kam die Hiobsbotschaft. Die Dispens wurde nicht erteilt, weil ich schon einmal verheiratet war. Mit einer ebenfalls Ungetauften (Keine Kinder). Was kann ich/wir tun, dass wir doch noch den schönsten Tag unseres Lebens feiern können, ohne alles absagen zu müssen? Meine Frau ist in Tränen aufgelöst.... Lieber Arndt, ich weine mit Ihnen! Die Kirche steht auf dem Standpunkt, dass auch eine "Naturehe" unauflöslich ist. Die Zeit ist knapp. Wenn es echte Ehenichtigkeitsgründe geben würde (fehlender Ehewille der Frau oder dgl.) dann würde ich umgehend einen persönlichen Termin beim zuständigen Bischof erbitten. Er kann sich natürlich nicht über kirchliche Vorschriften hinwegsetzen, vielleicht sieht er aber doch eine Lösung. |
Ich bin froh ihre Seite gefunden zu haben und hoffe Sie können uns helfen. Lieber Matthias, ach - muss das alles so schwer und verwickelt sein? Ihr erster Satz hat mich stutzig gemacht. Sie haben sich getrennt, weil sie sich in eine andere Frau verliebt haben. Was sagt dazu Ihre Frau, von der Sie sich getrennt haben? Auch wenn Sie evangelisch sind, ist die Ehe unauflöslich. Was ist, wenn Sie sich morgen wieder in jemanden verlieben? Ich kann Ihnen da leider nicht mehr sagen als: Fangen Sie an zu beten und zu fragen was Gott von Ihnen will! |
Hallo zusammen, Liebe K., wenn man nachweisen kann, dass eine Ehe nicht freiwillig geschlossen wurde, dann könnte ein kirchliches Ehegericht eine Annullierung aussprechen. Da müssen Sie sich an das zuständige Ehe-Diözesangericht wenden. Dort wird der Antrag dann geprüft. |
Ich bin auf der Suche nach Informationen auf diese Seite gestossen. Ich bin evangelisch getauft und war (standesamtlich)mit einem Moslem verheiratet. Nach 11 Jahren Ehe wurden wir kinderlos geschieden.(Er hatte mich verlassen) Ich habe einen neuen Partner gefunden. Er ist katholisch und es war uns nicht möglich kirchlich zu heiraten. Wir erhielten die Auskunft dass dies ohne Eheauflösungsverfahren nicht möglich sei. Inzwischen sind wir 7 Jaher standesamtlich verheiratet, haben 2 Kinder die katholisch getauft sind und ich habe immer noch den Schmerz dass wir nicht kirchlich heiraten konnten. Liebe Dagmar, Ihr Fall ist insofern schwierig, da die katholische Kirche bei Nicht-Katholiken von der "Naturehe" ausgeht (die aber nicht sakramental ist). Es müsste ihr Partner beim Ordinariat schriftlich um Eheerlaubnis ansuchen. Es müsste ins Treffen geführt werden, dass ihr erster Mann nie einen christlichen Ehewillen hatte (Moslems können ja 4 Frauen haben und nach dreimaliger Wiederholung - Geschieden, geschieden, geschieden - jede Ehefrau entlassen). Es lag also von Anfang an kein Ehewille im christlichen Sinne vor. Ich würde dies mit Nachdruck einfordern! |
ich(rk)und meine ex-frau(ev)hatten damals ev-kirchlich geheiratet.dafür musste ich extra was unterschreiben das ich der rk-kirche absage oder sowas änliches.(keine konvertirung) Lieber Hans, da muss man genau wissen, was Sie unterschrieben haben. Am Besten, Sie gehen zum zuständigen Vikar, um die Frage zu klären. |
hallo habe mal eine wchtige frage habe 2005 standesamtlich geheiratet bin kath und bin 2009 geschieden worden habe ein neuen parner der mich heiraten will in weiß er ist Orthodox geht das bitte um schnelle antwort vielen dank Liebe PIWI, wenn Sie ohne kirchliche Dispens geheiratet haben, dann war die Ehe ungültig und sie können sakramental heiraten. Gehen Sie bitte aber zum zuständigen Priester - das ist der Ortspfarrer. |
Mein Lebensgefährte ist röm. katholisch und geschieden, ich bin evangelisch und ledig, können wir beide kirchlich heiraten? Mein Lebensgefährte war schon mal kirchlich verheiratet, ich noch nie. Gibt es eine ökumenische Hochzeit? Liebe xy, wenn die katholisch geschlossene Ehe nicht ungültig war, dann gibt es keine Möglichkeit zu einer katholischen Hochzeit. Eine "ökumenische Hochzeit" gibt es nicht. |
hallo ich habe eine frage und zwar ich habe am 17.10.08 standesamtlich geheiratet und gemerkt das es nicht klappt mit uns was kann ich machen könnte ich die eheanulieren lassen oder wissen sie was ich machen könnte! Liebe Jessica, Annullierung kommt immer nur dann in Frage, wenn Gründe vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die Ehe nicht rechtmäßig zustande kam. Wenn Sie katholisch sind, dann ist Ihre Ehe kirchlich gesehen ungültig und sie können sich "weltlich" scheiden lassen. |
Mein Mann war, auch schon vor unserer Eheschließung , psychisch sehr krank. Ich hoffte, daß meine Liebe zu ihm, eine Ehe denoch ermöglichen könnte. Doch sein Zustand verschlechterte sich zusehends (mehrere Psychatrie Aufenthalte & extrem erhöhte Dosen Psychopharmaka). Seit dem 1.10.2008 leben wir räumlich getrennt. Doch er macht mir Schwierigkeiten. Wäre es möglich, die Ehe annulieren zu lassen? Liebe Karin, wenn man nachweisen kann, dass die vor der Ehe vorhandene Krankheit eigentlich ein Ehehindernis darstellte, dann kann eine Annullierung möglich sein. Sie müssten mit Ihrem Ansinnen allerdings zum zuständigen Ehegericht gehen und die Sache prüfen lassen. |
vor 17 Jahren habe ich einen Mann kennengelernt und ich war gleich schwanger. Er war damals schon geraume Zeit aus der katholischen Kirche ausgetreten. Da ich katholisch heiraten wollte ist er der Kirche wieder beigetreten. wir haben dann 3 jahre später noch ein kind bekommen. seit dem haben wir keinen sex mehr gehabt, mein mann ist auch wieder aus der kirche ausgetreten und hat uns jetzt verlassen. Besteht eine Möglichkeit die Ehe zu annulieren? Liebe Sylvia, das weiß ich nicht. Da müssten Sie alles vor einem Ehegericht prüfen lassen und es müsste erwiesen werden, dass ein Ehehindernis vorlag. Ich kann Ihnen nur raten: Beten Sie. Im Gebet wird Ihnen vieles klar werden. Gott segne Sie und Ihre Kinder! |
Hallo, Liebe Souci, ja/nein ... ich weiß es nicht. Da sind einige Fragen zu klären. Bitte nehmen Sie Kontakt mit einem zuständigen Pfarrer auf. Es ist zu klären, ob die bisherigen Verbindungen sakramental gültig waren. N ur dann kann eine Entscheidung getroffen werden. |
Guten Tag, Liebe Yvonne, Sie wissen ja, wo Ihr Ex-Mann getauft wurde. Dort muss ja ein Taufbuch aufliegen und darin muss die Taufe vermerkt werden. Sie könnten die erforderlichen Unterlagen daher von dieser Pfarre bekommen. Ich wünsche Ihnen viel Glück. |
Hallo! Ich (ungetauft) habe vor 6 Jahren einen Mann (rk) kirchlich geheiratet und mich letztes Jahr von ihm getrennt. Glaube an die Unauflöslichkeit der Ehe und Wille zur Erziehung unseres Kindes (war zum Zeitpunkt der Hochzeit schon unterwegs) im katholischen Sinne hatte ich noch nie - eher wollte ich ein hübsches Kleid anziehen, eine nette Feier haben und ihm einen Gefallen tun. Ich habe mich bewusst nie taufen / konfirmieren lassen, weil das nicht meinem Glauben und meiner Freiheitsliebe entspricht. Mein Mann möchte nun allerdings nach der Scheidung erneut kirchlich heiraten (diesmal eine katholische Frau). Wie stehen die Chancen für eine Annulierung bei einer Heirat von RK und Ungetauft? Ich möchte ihm gerne dabei helfen, wieder glücklich zu werden und ihm nicht mit einer "unauflöslichen Ehe" im Weg stehen, die für mich ja nie wirklich diese Bedeutung hatte - schon zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht. Danke für Ihre Hilfe! Liebe Kerstin, schade, dass für Sie der Glaube kein Thema ist - für mich ist es DAS Thema. Zu Ihrer Frage: Wenn Sie vor einem katholischen Ehegericht bezeugen können, dass Sie nie für die Unauflöslichkeit der Ehe waren und daher ein falsches Eheversprechen abgelegt haben, dann stehen die Chancen für eine Annullierung gut. Ich habe den lieben Gott gerade gebeten, dass Sie ihm eines Tages persönlich begegnen mögen. |
Wie kann ich eine katholische Patenschaft annulieren? Liebe Heike, eine Patenschaft kann man nicht annullieren lassen. Das ist wie bei der Mutter, die kann man auch nicht auswechseln. |
Hallo, mein Freund ist kath. und war schon mal verheiratet. Er und seine erste Frau haben aber orthodox in Bulgarien geheiratet. Ich war noch nicht verheiratet und würde nun gerne auch kath. heiraten. Ist es ohne eine Anulierung der Ehe möglich? Liebe Melanie, das ist davon abhängig, ob Ihr Freund die "Formpflicht" der katholischen Kirche eingehalten hat oder nicht. Informieren Sie sich in diesem Fall bitte beim zuständigen Diözesangericht. Es müssen da einige Fragen geklärt werden. Es kann in Ihrem Fall alles möglich sein. |
Guten Tag, Lieber Ralph, ist ein heikler Fall. Bitte gehen Sie zum zuständigen Diözesangericht und lassen Sie den Fall prüfen. Ihre Ehe war sicher nicht sakramental. Ich weiss nicht, wie weit hier die "Naturehe" zum tragen kommt. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Freunde, die Untreue alleine ist kein Annullierungsgrund. Wenn aber die Frau nachweisbar nicht treu sein wollte, dann hat sie bei der Trauung "falsch ausgesagt", dann wäre die Ehe ungültig. Das aber können nur kirchliche Ehegerichte feststellen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Ehegericht. |
Hallo, Liebe Ruth, |
meine Frau und ich haben vor 10 Jahren nur standesamtlich geheiratet, weil meine Frau aus der Kirche ausgetreten war; wir sind zur fastenzeit der kirchlichen gemeinde wieder nahe gekommen und feiern die gottesdienste mit; im Gegensatz zu meiner Frau ging ich nach einer Beichte zur fastenzeit immer zum Empfang der eucharistie; habe ich die kommunion zu unrecht empfangen ? Lieber Josef, |
Ich habe folgendes Problem: mein Freund ist evangelisch und hat schon mal kirchlich geheiratet. Ich bin gr.orthodox, noch nie geheiratet. Wir möchten gerne uns kirchlich trauen lassen. Ist das erlaubt und wenn unter welchen voraussetzungen? Liebe A., grundsätzlich können Getaufte nur einmal heiraten. Inwieweit die evangelische Trauung gültig ist, weiß ich nicht. Nur wenn eine Trauung ungültig ware, ist eine weiter Trauung erlaubt. |
Hallo, Liebe Freunde, |
hallo, Liebe Maria, wenn es Annullierungsgründe gibt dann ist der Zeitpunkt der Eheschließung unbedeutend. Es könnte auch eine Ehe annulliert werden, die vor 9 Jahren geschlossen wurde. |
Hallo, Liebe Ariane, die einfachere Frage betrifft die Konversion. Zur katholischen Kirche können Sie trotz Scheidung konvertieren. Die zweite Frage kann ich so einfach nicht beantworten. Wahrscheinlich anerkennt die katholische Kirche die erste Ehe als gültig an. Ihr Mann wird ja auch getauft sein. Wenn ihr erster Mann katholisch war, dann könnte eine Annullierung möglich sein, denn dann hat er bei einer standesamtlichen Trauung die Formpflicht nicht erfüllt. Der sicherste Weg ist ein Gang zum Diözesangericht. |
Guten Tag, Liebe Elfriede, |
Hallo, Liebe Susanne, die Annullierung betrifft normal eine sakramentale Ehe. Es kann aber durchaus sein, dass auch eine standesamtliche Ehe ungültig geschlossen wurde. Da muss man sich natürlich an das zuständige Standesamt wenden. |
Hallo Liebe Vanessa, ich antworte einmal ganz "ungeschminkt". Nach der Heiligen Schrift darf man keine Geschiedene/keinen Geschiedenen heiraten, denn dann bricht man die Ehe. Das kann keine Pastorin und kein Priester ändern. Von katholischer Seite gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt die Möglichkeit einer Annullierung der ersten Ehe oder man geht eine "Josefsehe" ein. Josefsehe ist gemeinsames Leben ohne Intimitäten. Das mit den Kindern ist richtig, die können natürlich getauft werden. Mit kirchlichen Diensten könnte man (muss man nicht) Schwierigkeiten bekommen. Nachteil: Es geht letztlich um die Seele, den Willen Gottes und das ewige Leben. Bin ich bereit, mein ewiges Heil auf das Spiel zu setzen? Ich würde nur heiraten, wenn es eine Annullierung gäbe oder sonst wirklich eine Josefsehe führen. |
Hallo, ich bin durch Zufall auf Ihre Seite gestoßen und hoffe, SIe können mir helfen. Ich bin wirklich verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Mein PArtner war bereits verheiratet (4Monate standesamtlich 1 Monat kirchlich) und hat sich dann scheiden lassen (kirchliche Trauung August, September Beginn der Trennung).Er wollte letztendlich nicht heiraten, wurde von ihren Eltern überrumpelt und wollte auch keine Kinder mit dieser Frau. SIcher kann man jetzt sagen, dann hätte er auch nicht heiraten sollen, aber die Sache hat sich verselbständigt und dann kam es zur Ehe. Ich selbst bin Lehrerin, habe die missio canonica und bin gläubig. Mein PArtner würde nun gerne die Ehe annulieren lassen, aber die Frage ist, ob das überhaupt geht. Auch wenn es egoistisch erscheinen mag, aber ich dränge ihn nicht dazu, wünsche mir allerdings andererseits nichts sehnlicher als eine kirchliche Trauung. Das Ganze stellt mich vor ein Riesendilemma und ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Vielleicht können SIe mir ja weiter helfen. Vielen lieben Dank im Voraus Liebe Claudia, ich würde Ihren Freund bitten, ein Annullierungsverfahren anzustrengen. Eine Ehe muss wirklich aus freien Stücken zustande kommen. Diese Freiheit könnte im geschilderten Fall wirklich beeinträchtigt worden sein. Aber nochmals - da gibt es sonst keinen Weg. Und beten Sie voll Vertrauen, dass der Wille Gottes geschieht. Dann können Sie ruhig sein. |
Hallo, Lieber Freddy, eine katholische Trauung ist nur dann möglich, wenn Sie bei der ersten Trauung keine kirchliche Dispens eingeholt haben, die Ehe also sakramental nicht zustande kam. Genaueres kann Ihnen das für Sie zuständige Diözesangericht sagen |
Guten Tag, Liebe Petzra, Ihr Problem sollte dem zuständigen Diözesangericht vorgelegt werden. An sich sind zwei Trauzeugen erforderlich. Ich weiß aber nicht, ob es eine Dispens gab. Das müsste alles genau untersucht werden. Ich würde dies auf jeden Fall tun. |
Guten Tag Lieber Klaus, wahrscheinlich sind Sie vor der Eheschließung aus der Kirche ausgetreten. In diesem Fall fallen Sie nicht unter die "Formpflicht" (Heirat eines Katholiken vor einem Priester und zwei Zeugen" sondern es gilt das "Ja" zwischen zwei Getauften - auch vor dem Standesamt sakramental. Die Kirche anerkennt nicht die "standesamtliche Heirat", sie anerkennt, dass zwei Getaufte einander "Ja" sagen. Also, Ihr Pfarrer hat recht - aber Sie können immer noch versuchen die erste Ehe annullieren zu lassen - wenn es Gründe dafür gibt. Ein Tipp: Treten Sie auf jeden Fall in die Kirche wieder ein und beten Sie ... dann ist eine Lösung leichter möglich. |
hurrrrrrrrrrrraaaaaaaaaaaaaaaa endlich habe ich es geschafft nach einer erfolglosen stunde diese seite wieder nach 2 jahren aufzusuchen. Liebe Patricia, |
Meine Lebensgefährtin und ich möchten gerne heiraten, auch kirchlich. Wir sind beide Katholiken, allerdings war sie verheiratet, die Ehe wurde im April 2007 geschieden, da ihr Ex-Mann Alkoholiker war und sie sowohl psychisch als auch physisch misshandelt hat. Lieber Michael, |
Ich habe mich entschlossen wieder der Kirche beizutreten, bin aber wiederverheiratet. Ich habe sehr damit gerugen. Da ich in "schwerer Sünde Lebe ist mir der Zugang zu den Sakramenten verwehrt. Darunter leide ich sehr. Ich denke hier nicht allein an die Kommunion sondern vielmehr an das Sakrament der Versöhnung. Welchen Weg, außer der Annulierung, gibt es für mich(Josephsehe) und wie sieht das in der Praxis aus? Kann ich vielleicht trotzdem zur Beichte, da ich dann kein Ärgernis errege weil es nicht öffentlich ist?? Liebe Andrea, der Entschluss, in die Kirche zurückzukehren ist sehr gut! Sie kennen sich im Glauben gut aus und Sie sind ehrlich, das erleichtert vieles. Zum Sakrament der Versöhnung können Sie sicher gehen - auch wenn Ihnen der Priester derzeit keine Absolution erteilen kann. Er kann Sie beraten und führen. Aber wählen Sie einen Priester, der die katholische Lehre nicht "verdreht" und Ihre neue Partnerschaft einfach absegnet. Lassen Sie sich auch nicht entmutigen, wenn ein anderer zu streng sein sollte. Absolution können Sie natürlich solange nicht haben, als Ihre derzeitige Situation aufrecht bleibt. ABER Gott wird Sie segnen, er wird Ihr Bemühen sehen und es wird sich mit der Zeit etwas ändern. Die Josefsehe ist natürlich eine Möglichkeit (Partnerschaft ohne Sexualität). Ich bin Realist und weiß, dass das schwer ist. Aber es sind auch schwere Dinge möglich. Ich kenne persönlich Menschen die so leben und glücklich sind - und natürlich auch zu den Sakramenten gehen können. Ich weiß nicht, vielleicht werden auch die einmal schwach - dann werden sie beichten gehen, wie andere Sünder auch. Es gibt eine Gruppe Magnifikat, an die Sie sich wenden können. Sie finden in unserer Homepage www.hauskirche.at unter Arbeitskreise den letzten Punkt "Geschiedene" und in diesem Artikel auch eine Email-Adresse. Ober Ihre erste Ehe rechtmäßig zustande kam, werden Sie ja selbst beurteilen können. Im Zweifelsfalle sollten Sie ein Annullierungsansuchen in Betracht ziehen. |
Hallo, Lieber xy, bei einer Annullierung geht es immer darum, ob die Ehe rechtmäßig zustande kam. Dazu gehören der freie Wille u.a. Es werden bei einer kirchlichen Prüfung auf Annullierung natürlich beide Ehepartner befragt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wegen der angegebenen Gründe die Ehe annulliert werden wird. Im Zweifelsfall aber bringen Sie Ihr Anliegen zum zuständigen diözesanen Ehegericht. |
meine frage: ich war 18jahre verheiratet, die ehe wurde sowohl standesamtlich als auch kirchlich geschlossen. wir sind beide katholisch.der ehe entstamme 5 kinder.mein nunmehriger exmann hat die scheidung gegen meinen willen durchgesetzt, nach 3 jähriger trennung von tisch und bett ist nach österr.r dies auch gegen den willen des anderen ehepartners möglich.die ehe wurde aus seinem alleinigen verschulden geschieden. er ist wiederverheiratet, zivilrechtlich, hat auch ein weiteres kind.er ist zwar dem taufschein nach katholisch hat sich aber immer wieder über meine glauben lustig gemacht,ist auch nicht gefirmt und war auch nie bei der erstkommunion, glaubt nicht an gott und hält von der kirche nichts.bei unseren letzten beiden kindern wollte er dass ich sie abtreibe, was ich selbstverständlcih nicht getan habe.auf meine frage im zuge der scheidung warum er denn überhaupt kirchlich geheiratet hätte , sagte er mir damals, er hätte es damals ausschließlich mir zu liebe getan, die heirat als solche sei bereits ein fehler gewesen, er habe zu keiner zeit an die unauflöslichkeit der ehe geglaubt und halte alles katholische für schwachsinn. (dass er nicht aus der kirche ausgetreten ist,scheint absurd.auch dass er den taufen seiner kinder zugestimmt hat scheint ebenfalls paradox...) Liebe Cornelia, zunächst einmal weine ich mit Ihnen! Bleiben Sie tapfer, lieben Sie Ihre Kinder, verzeihen Sie Ihrem Mann und vertrauen Sie Gott!!! Danke, dass Sie zu Ihren Kindern gestanden sind, sie werden es Ihnen einmal danken. Natürlich, wenn letztlich der "katholische Ehewille" gefehlt hat, wenn das "Ja" ein bewusster Betrug war, dann wäre die Ehe annullierbar. Das aber müsste vor einem Diözesanen Ehegericht nachgewiesen werden können. Aber nochmals, Sie haben fünf "Schätzen" das Leben geschenkt, diesen Schatz kann Ihnen niemand nehmen und Gott wird Sie nicht vergessen. |
Ich bin katholisch und seit 18 Jahren geschieden, aber seit 10 Jahren wieder verheiratet mit einer kathol. Frau, die das erste mal verheiratet ist, aber auch kirchlich heiraten möchte. Ist das in Österreich möglich ? wenn ja, wie und wo ? Lieber Peter, die Frage kann ich so einfach nicht beantworten. Es kommt darauf ja, wie Sie verheiratet ware und ob die erste Ehe gültig war. Wenden Sie sich am besten an Ihren Pfarrer, bzw. an das Ordinariat. |
hallo. Ich habe eine grundsetzliche frage.Mein Partner ist evangelisch und war auch schon verheiratet.Seine Ehemaliege Frau ist katholikin.Die Ehe wurde aber evangelisch geschlossen.Ich selbst bin katholisch und noch unverheiratet.Würde es für uns als Paar überhaupt die möglichkeit geben katholisch (was ich mir wünschen würde)oder evangelisch kirchlich zu heiraten? Liebe Claudia, das muss von einem Ehegericht untersucht werden. Wenn die Frau die katholische "Formpflicht" nicht erfüllt hat, dann war die Ehe ungültig. Wie gesagt, das müssen Sie prüfen lassen. |
ich würde gerne wissen...wie lange man verheiratet sein muss um die Ehe zu annulieren..ohne gründe? Liebe Lisi, also ich schreib hier vom religiösen (katholischen) Standpunkt. Da kann eine Ehe grundsätzlich immer annulliert werden - ABER - diese Annullierung muss klar begründet werden. D.h. die Ehe ist rechtmäßig nicht zustande gekommen. |
Hallo, ich bin evangelisch A.B.getauft, wurde 1990 evangelisch getraut, jedoch leider 1995 geschieden. Liebe Andrea, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit einem zuständigen Popen in Verbindung zu setzen, der wird Ihnen alles weitere sagen. |
hallo. Lieber xy, die Ehe ist entweder gültig zustande gekommen oder nicht! Wenn es Annullierungsgründe gibt, dann müssen diese durch das bischöfliche Ehegericht geprüft werden. Dafür ist die Dauer nach der Eheschließung ohne Einfluss. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Lieber Michael, wenn die beiden Ehen gültig geschlossen waren, gibt es in der katholischen Kirche keine Möglichkeit für eine Wiederheirat. Dass - wie in Ihrem Fall - beide Ehen annulliert werden könnten scheint mir sehr unwahrscheinlich. Leider. |
Hallo, Lieber Daniel, dies ist ein heikler Fall, den ich nicht so ohne weiteres beantworten kann. Es scheint aber so zu sein, dass das Heiratsmotiv falsch war und die Ehe (auch als Naturehe) ungültig war. Gehen Sie mit Ihrem Fall bitte zu dem zuständigen kirchlichen Ehegericht, um die Rechtslage klären zu können. |
Hallo! Liebe Peggy, das Problem ist Ihre erste Ehe. Wenn die nicht annulliert werden kann, dann können Sie von katholischer Seite nicht heiraten. Annullierung bedeutet, die erste Ehe müsste als ungültig erklärt werden können. |
Hallo Lieber Marcel, das kann ich so nicht beantworten. Wenn es bei der protestantischen Ehe keine Ehehindernisse gab, dann ist die Ehe aufrecht und unauflöslich. Dann gibt es natürlich keine Heirat. Kann man Ehehindernisse nachweisen, dann ist ein Annullierungsprozess anzustreben. |
Hallo! Liebe Peggy, ohne Annullierung geht eigentlich nichts. Den normalen Segen bekommt man ja bei jeder Messe. Eine ungeordnete Beziehung kann die Kirche natürlich nicht segnen. Als Ausweg bleibt katholischerseits eine "Josefsehe". Ich kenne Menschen, die so leben. Sie leben zusammen - aber ohne Sexualität - Ist aber sicher nicht einfach! |
Ich hatte im Jahr 2000 standesamtlich geheiratet und die Ehe wurde 2003 geschieden. Wir hatten aber nicht kirchlich geheiratet. Damals war ich noch ev.und meine Ex-Frau katholisch orthodox. Aber ich bin seit diesem Jahr bzw. seit dem 31.03.07 römisch katholisch. Könnte ich nun eine katholische Frau theoretisch kirchlich heiraten ? Lieber Andreas, das ist eine verzwickte Frage. Ich rate Ihnen, ein diözesanes Ehegericht zu befragen. Es kommt darauf an, ob die standesamtliche Ehe als Ehe zeischen Christen anerkannt wird oder nicht. Wenn Sie als Katholik nicht kirchlich heiraten, ist es klar. Dann ist die Ehe ungültig. In Ihrem Fall muss man dies jedoch genauer prüfen. Scheuen Sie bitte nicht diesen Weg. |
Wie lang dauert eine amtliche zu annulieren Ich kann nur sagen ... von ... bis. Das ist wirklich vom einzelnen Fall abhängig. |
Hallo, Liebe Kathrin, Papst Benedikt XVI. hat in seiner letzten Enzyklika "Spe salvi" den Hl. Augustinus zitiert, der gesagt hat, was man so im Alltag tun soll: Trösten u.s.w. und, so schreibt er, "ach! alle lieben". "Ach!, alle lieben", wenn ich sie doch hasse? Sie haben sogar für sie gebetet. Das ist meines Erachtens das einzige Mittel, dass ihnen und den anderen hilft. Hass erzeugt nur Gegenhass. In derselben Enzyklika zitiert der Papst eine Afrikanerin, die als Sklavin misshandelt wurde, nach langem Leidensweg nach Italien kam, dort das Christentum kennen lernte, Christin wurde und heute heilig gesprochen ist. Diese hübsche Afrikanerin hat für ihre Peiniger gedankt, weil sie dadurch zum Christentum fand. Vergessen werden Sie nichts, müssen Sie auch nichts - aber vergeben. Segen Sie diese Menschen und beten Sie wirklich für sie und Sie werden mit der Zeit vollkommen befreit werden. |
Hallo Lieber Fritz, man müsste Ihre Sache genau überprüfen. Vielleicht lag wirklich von Ihrer Frau kein Ehewille vor. Gehen Sie zum zuständigen Ehegericht der Diözese, die werden Ihnen weiterhelfen. |
leider habe ich am 15.3.1986 die kirchliche katholische ehe mit einem menschen geschlossen . diese wurde am 22.12.1993 geschieden. (gründe hierfür: mißhandlung der kinder und der ehepartnerin). mir wäre es ein großes bedürfnis diese kirchliche trauung zu annullieren, damit ich endlich ruhe und frieden finden kann. ich bitte um information, ob dies möglich ist, Liebe Corinna, wenn es berechtigte Gründe gibt, die zeigen, dass der Mann eheunfähig war (physisch oder psychisch), dann ist eine Annullierung auch nach langer Zeit möglich. Man muss natürlich dann mit dem Ansuchen zum Ehegericht der Diözese gehen. Das sollten Sie tun! |
GUten Tag Lieber Leo, zunächst freue ich mich über Ihre Fragen. Sie würden vielleicht gerne das "Unglaubliche Glaubensbuch" lesen (Kostprobe in www.hauskirche.at unter Buchbesprechung). Zu Ihren Fragen: 1. Die Heilige Schrift hat natürlich verschiedene Schichten. Sie hat einen wörtlichen Sinn, einen literarischen Sinn, aber auch einen geheimen Sinn. Sie ist auf jeden Fall 100% Gotteswort und 100% Menschenwort. Das scheint unmöglich, es ist aber doch so. Gott ist "Urheber", der Mensch ist "Autor". 2. Die Katholiken sollen sich in der Adventszeit besonders auf die Menschwerdung Gottes besinnen. Gott wird Mensch - lebt unter uns - stirbt am Kreuz - steht von den Toten auf - und lebt in der Hl. Eucharistie unter uns bis ans Ende der Zeit. Wir bereiten uns in diesen Tagen auf die Ankunft unseres Erlösers vor. Er soll auch in unseren Herzen "Mensch" werden. Es ist eine Chance, sich auf das Wesentliche des Lebens zu besinnen. 3. Katholiken können zu allen Heiligen oder Seligen "beten", d.h. sie um ihre Fürsprache zu bitten. Einen besonderen Vorrang haben da natürlich die Namenspatrone. Theres von Lisieux schreibt: "Im Himmel gibt es keine gleichgültigen Blicke!" Die Heiligen nehmen daher gerne Anteil an unserem Leben und bringen unsere Bitten vor Gott. 4. Interkommunion ist an sich nicht erlaubt. Vereinzelt gibt es aber Personen, die in ihrem Herzen katholisch sind und an die Realpräsenz glauben. Was ich weiß will Tony Blair konvertieren. Der jetzige Papst hat z.B. bei der Trauerfeier von Papst Johannes Paul II. dem evangelischen Bruder Frére Rogér die Hl. Kommunion gegeben. Frére Roger glaubte voll an die Realpräsenz. Antwort: Grundsätzlich nicht erlaubt - es gibt aber begründete Ausnahmen. 5. Ich habe eigentlich kein "Lieblingsbuch". Die für mich schönste Schriftstelle ist Lk 25,51 "Und währen er sie segnete, verließ er sie und wurde zum Himmel emporgehoben". Das bedeutet für mich, dass uns der Segen Jesu immer begleitet. |
Guten Tag, Liebe S., verfolgen Sie die Annullierung weiter. Wenn die Ehe wirklich annulliert wird, dann besteht keinerlei Grund, gegen eine Ehe! Auch ein Kind ist natürlich kein Hindernis. Da Sie korrekt miteinander umgehen, wird Sie Gott sicher führen!!! Beten Sie gemeinsam zum Heiligen Geist und seien Sie sicher, dass Gott Sie dann den richtigen Weg führen wird. Vielleicht kann eine gemeinsame Wallfahrt mit einer Pilgergruppe nach nach Medjugorje Ihnen helfen. In der jetzigen Situation ist Gebet, Warten und Horchen angebracht und die Bitte an Gott um Geduld und Klarheit. |
Hallo, Lieber Ernest, wenn Sie bei der Heirat die “Formpflicht“ der katholischen Kirchen nicht eingehalten haben, war die Ehe ungültig. (www.hauskirche.at, Rat&Tat, Kirchenrecht, Ehe … und dort unter „Mischehe“ nachlesen.) Gehen Sie bitte zu Ihrem Pfarrer, er wird Sie weiter informieren. |
ich möchte wissen wie lange man eine ehe annulieren lassen kann ab wann eine scheidung anfängt und wann ein mann nach einer standesamtlichen trau und annulierung wieder heiraten darf Ich schildere die Regelung bei der katholischen Kirche: Eine ungültige Ehe kann immer annulliert werden! Die Annullierung ist rechtskräftig, wenn man einen Bescheid erhalten hat. Man kann unmittelbar danach wieder heiraten. |
Meine Frau hat vor Jahren serbisch-orthodox geheiratet. ehe ist inzwischen (zivilrechtlich) geschieden. annulierung (nach r.k. glauben) wird wahrscheinlich schwer möglich sein. im orthodoxen glauben soll (?) eine wiederverehelichung nach einem "bußakt" moeglich sein. ich bin r.k. Ihre Ausführungen stimmen. So komplizierte Fälle müssen immer von dem zuständigen Diözesangericht behandelt werden. (Für die katholische Kirche geht es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit der ersten Ehe) |
mein exmann und ich haben am 28.04.01 kirchlich geheiratet und sind im Jahr 2006 geschieden worde. Ich möchte meine Ehe vor der Kirche annulieren lassen da wir unterfalschen verausetzungen geheiratet haben nämlich das er keine Kinder zeugen konnte und ich dies sehr spät erfahren habe. Wo kann ich die machen lassen ich gehöre dem Bistum Aachen an Liebe Jasmin,wenn Ihr Mann von seiner Zeugungsunfähigkeit vor der Eheschließung gewusst hat und es Ihnen nicht gesagt hat, dann ist dies sicher ein Grund, die Ehe annullieren zu lassen. Bitte wenden Sie sich an das Diözesangericht in Aachen. Dort wird Ihnen weitergeholfen werden. |
ich werde im februar mein kind bekommen. ich mochte meine freundin als patin. leider ist sie aus der kath. kirche ausgetreten. darf sie trotzdem patin werden, oder muss sie erst wieder eintreten? Liebe Sabine, die Freundin darf nur Patin sein, wenn sie Mitglieder der katholischen Kirche ist. Vielleicht wäre das ein Grund zum Wiedereintritt. Man kann sich auch mit dem Glauben gut beschäftigen mit dem Buch "Das unglaubliche Glaubensbuch" - in www.hauskirche.at - Buchbesprechung. |
Ich wurde mit 20 Jahren von meiner Mutter und den Eltern meines Mannes gezwungen zu heiraten da ein Kind unterwegs war. Weder mein Mann noch ich waren aus freien Stücken dazu bereit. Meine Mutter hat mir sehr viel Angst vor der Hölle gemacht und da haben wir aus Angst geheiratet. Mein Mann von dem ich mich getrennt habe wollte überhaupt zu dem Zeitpunkt noch nicht heiraten. Es sind keine weiteren Kinder aus der Ehe entstanden. Jetzt habe ich einen neuen Mann kennenglernt. Wir hätten beide gerne Kinder. Ist eine Annulierung der Ehe möglich??? Liebe Petra, wenn jemand nachgewiesenermaßen zur Ehe gedrängt wurde, besteht eine reale Chance auf Annullierung. Bitte gehen Sie zum zuständigen Ehegericht. |
Wie hoch sehen Sie die Chance auf Annulierung einer Ehe, wenn sich einer der Partner nicht in die Beziehung einbringt, d.h. lebt das (sein) Leben wie vor der Hochzeit fast unverändert weiter? (Can 1153 § 1) Lieber Werenfrid, in diesem Fall - wenn dies nachweislich ist - stehen die Chancen nicht schlecht, weil der Ehewille Gemeinsamkeit beinhaltet. |
Hallo, ich war von 1988 bis 1995 verheiratet, ich bin evangelisch und mein damaliger mann ist katholisch wir habe dann auch katholisch kirchlich geheiratet. Liebe Susi, die erste Ehe war offenbar von katholischer Seite aus gültig. Wenn es keinen Annullierungsgrund gibt, dann besteht die Ehe weiter. Eine weitere Ehe ist daher nicht möglich. Zur genauen Klärung muss man kirchliche Gerichte befragen. |
Hallo, Liebe Teresa, der Gang zum kirchlichen Ehegericht kann dieses Problem aufhellen. Wenn man nachweisen kann, dass man nicht frei entschieden hat, dann wäre die erste Ehe sicher zu annullieren. Bitte versuchen Sie es. Gott zwingt ja niemanden |
Kann mein Freund kath. heiraten, wenn er zuvor standesamtlich verheiratet war und vor dieser Ehe aus der Kirche ausgetreten ist? Ich persönlich bin kath. Mein Freund möchte auch wieder in die Kirche eintreten. Liebe Kathi, wahrscheinlich nicht. Wenn jemand aus der Kirche austritt, dann gilt die standesamtliche Heirat auch als unauflöslich. Bitte fragen Sie aber sicherheitshalber auch das zuständige diözesane Ehegericht. |
Grüß Gott, Liebe Monika, eine Ehe kann nur annulliert werden, wenn sie kirchenrechtlich nicht zustande kam. Das ist unabhängig davon, ob ein Partner oder beide eine Annullierung anstreben. Das Ehegericht der Diözese muss nun feststellen, ob es Annullierungsgründe gibt. Kinderlosigkeit ist z.B. kein Annullierungsgrund, wohl aber der feste Wille, keine Kinder zu bekommen. Wenn schwerwiegende Fakten vor der Ehe verheimlicht wurden, kann dies zu einer Annullierung führen, z.B. eine unheilbare Krankheit ... |
Ich hatte mich bereits vor einigen Monaten an Sie Liebe Susanne, Ihre Lebenssituation und auch die Ursache des Leidens Ihres Mannes macht mich sehr betroffen. Im übrigen schreibt Ihnen nun die Frau von Horst Obereder, der sonst den Löwenanteil aller Fragen beantwortet. Ich bin Psychotherapeutin und habe immer wieder auch mit Frauen, die unter dem sog. "PAS-Syndrom" (Post-Abortion-Syndrom")leiden, zu tun. Nun höre ich zum ersten Mal auch von einem Mann, der davon betroffen ist, was mir bisher nur aus de Literatur bekannt war. Ich würde Ihnen raten, dass Ihr Mann eine gute Psychotherapie bei einem Therapeuten macht, der mit diesem Phänomen vertraut ist und helfen kann. Eventuell kann auch ein Priester helfen durch einen "Dienst der Versöhnung", der mit viel Gebet begleitet wird. Ich kann Ihnen nur wünschen, dass Ihr Mann geeignete Personen findet, die ihm helfen können. Den ersten Schritt hat er bereits getan: Er hat sein Schweigen gebrochen. Ob die Ehe annullierbar ist, müsste das Diözesangericht entscheiden. Für mich ist es vorstellbar, weil er etwas so Schwerwiegendes verschwiegen hat. Natürlich ist es mir auch ein großes Anliegen, dass Sie wieder auf die Beine kommen. Nach so harten Ehejahren wären die meisten Menschen gebrochen. Aber Gott wird Ihnen weiterhelfen! Ich selbst muss mir auch immer wieder das Schriftwort sagen: "Jenen, die Gott lieben, gereicht alles zum Besten." Suchen Sie sich aus Ihrem schweren Los heraus, was dies sein könnte und beten Sie darum, dass Ihnen gezeigt wird, wie Sie wieder neue Hoffnung und Kraft schöpfen. |
meine frage lautet: ich wohne in wien und wollte fragen wo muß ich da hin gehen, wenn ich meine ehe annulieren möchte und was brauch ich dazu. Liebe Lydia, gehen Sie zum diözesanen Ehegericht. Man wird Ihnen dort sagen, welche Unterlagen Sie benötigen. http://stephanscom.at/edw/organigramm/wegweiser/detail1?oidinst=14427979 |
Hallo ich habe da ein paar fragen. Liebe Sandra, eine Ehe kann kirchlich nicht geschieden werden. Die Kirche kann nur feststellen, dass die Ehe ungültig war und sie dadurch annullieren. Es gibt einige Gründe, die eine Ehe ungültig machen, z.B. wenn man gezwungenermaßen heiratet, etwas Wichtiges verschwiegen wurde ... Um dies zu prüfen, sind Ehegerichte der Diözese eingerichtet und zuständig. An sie muss man sich wenden. Wir die Ehe annulliert, dann kann man kirchlich heiraten. |
Guten Tag, Lieber Zweifler, wenn die Kirche feststellt, dass eine Ehe nicht zustande kam, dann wird sie annulliert und dies ist natürlich akzeptierbar - rechtlich und moralisch. Was anderes ist es, wenn die Annullierung unter falschem Vorwand erschlichen wurde. Dann trägt die moralische Verantwortung derjenige, der dies getan hat. Von außen kann ein Laie die Annullierung nicht beurteilen - weil ihm ja die Unterlagen fehlen. |
Hallo an alle. Liebe xy, dies ist eine religiöse Homepage. Wenn ein Katholik standesamtlich heiratet, dann ist die Ehe sowieso ungültig und er benötigt für die Kirche keine Annullierung. Weltlich ist ein Gang zum Rechtsanwalt anzuraten. |
Hallo, Liebe Katrin, es kann sein, dass das nicht so einfach geht - die katholische Kirche anerkennt ja auch die "Naturehe". Fragen Sie am besten den Pfarrer, der Sie in die katholische Kirche aufnehmen soll. Eventuell muss dieser das Ordinariat befragen. Wenn Sie z.B. mit einem Katholiken verheiratet waren, dann würde wohl die Ehe ungültig gewesen sein, weil dieser ja vor einem Priester und zwei Zeugen hätte heiraten müssen. Es sind also mehrere Dinge zu hinterfragen. Ich wünsche Ihnen natürlich den schönen Weg: Taufe und Hochzeit! |
Hallo, Liebe Patricia, von katholischer Sicht könnte nur die erste Ehe gültig zustande gekommen sein. Über ein Annullierungsverfahren dieser Ehe müssten Sie sich an das zuständige Ehegericht wenden. |
Ich hätte eine Frage. Was kann man tun wenn sich eine verheiratete Frau ein Kind wünscht und ihr Mann sich zum Beischlaf weigert. Beim Mann ist schon vor der Eheschließung festgestanden, dass er wahrscheinlich nicht oder nur schlecht zeugungsfähig ist. Die Frau möchte es aber doch versuchen, der Mann weigert sich aber seit nunmehr fast fünf Jahren mit der Frau sexuellen Kontakt zu haben. Kann man versuchen, die Ehe zu annulieren. Die psychische Belastung ist für die Frau nicht mehr auszuhalten. Lieber xy, wenn sich der Mann von Anfang an gegen eine Vereinigung gewandt hat, dann ist die Ehe wahrscheinlich zu annullieren. Bitte kontaktieren Sie daher das zuständige Ehegericht. |
Lieber Borris, zunächst einmal: Heiraten kann man nur einmal. Es ist aber durchaus möglich, um einen "Segnungsgottesdienst" zu bitten. Die jungen Ehepaare können ja auch im Hochzeitsgewand zum hl. Vater fahren und sich am Pertersplatz von ihm segnen lassen. Die zweite Frage zeigt, wie unzufriedenstellend das fehlende Papsttum ist. Sie können sich da nur an den zuständigen Popen wenden. Die Mischehe sollte gerade in der jetzigen Zeit einer großen Annäherung zwischen den beiden Religionen kein Problem mehr sein. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordinariat in Deutschland, da Sie ja auch von katholischer Seite eine Dispens benötigen. Auf jeden Fall Gottes Segen zur bevorstehenden Ehe. |
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Veronika, |
Ich habe 1993 eine Inderin kath. geheiratet. Sie ist kurz vor der Eheschließung zum kath. Glauben übergetreten, damit wir auch kirchlich heiraten konnten, was meiner Familie damals sehr wichtig war. Die Ehe war von Anfang an ein Fiasko. Damals war ich verliebt und hätten wir nicht geheiratet, hätte sie aufgrund der Aufenthaltsbestimmungen nach Indien zurück gemusst. Als unser Kind unterwegs war, fühlte ich mich verpflichtet und gedrängt sie zu heiraten. Ihr Bruder war mit meiner Schwester verheiratet und wie sich später herausstellen sollte lebte im Kreise unserer Familie ein weiterer Bruder, den meine Frau aber über Jahre hinweg als einen Freund der Familie ausgab. Mein indischer Schwager und meine Frau haben meiner gesamten Familie also einen weiteren indischen Familienangehörigen vor unserer Familie verschwiegen. Die Ehe kam aus heutiger Sicht nur zustande, weil sie in Deutschland bleiben wollte. Sie hat mir also Liebe vorgetäuscht. Viel später erfuhr ich, daß meine Frau hinter meinem Rücken weitere ihrer in Indien lebende Verwandte an ledige oder getrennte Frauen in meinem Familien- und Freundeskreis vermitteln wollte. Im jetigen Scheidungsverfahren wirft sie mir vor, ich hätte Sie 16 Jahre lang sexuell massivst bedrängt und im nüchternen sowie im betrunkenen Zustand geschlagen, z. B. wenn sie auf anhieb etwas nicht verstand. Ich fühle mich getäuscht und lediglich als Samenspender mißbraucht. Es ist mir sehr wichtig diese Ehe annullieren zu lassen. Sehen Sie eine reelle Chance für mich? Lieber Bernhard, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Ihre Frau die Ehe erschlichen hat, dann ist sie sicher annulierbar. Dazu müssen Sie natürlich entsprechende Belege und Zeugen haben. Eine Chance sehe ich schon. |
Der jugendliche Bruder missbraucht seine jüngere Schwester, die später heiratet, aber dem Ehemann dieses verschweigt, was er dann erst nach sehr vielen Jahren erfährt. Liegt hier ein Ehehindernis vor oder ist die Ehe gültig? Liebe Freunde, ein verheimlichter Missbrauch alleine stellt sicher kein Ehehindernis dar. Hat dieser Missbrauch aber zu schweren psychischen Schäden geführt, die verheimlicht wurden und die Ehefähigkeit beeinträchtigen, dann wäre eine Prüfung vor einem Ehegericht möglich. |
Ich bin bereits mit im jungen Alter aus der rk Kirche ausgetreten, und habe danach im Ausland eine standesamtliche Ehe mit einem nicht katholischen Partner (oB) geschlossen. Mittlerweile sind wir geschieden. Kann ich nach einem Wiedereintritt – was mir sehr am Herzen liegt – meinen neuen Partner (rk) kirchlich heiraten? Wie stehen die Chancen? Lieber Kurt, über Ihren Wunsch, wieder in die Kirche einzutreten, bin ich sehr froh! Halten Sie daran fest! Bezüglich der Ehe kann es Schwierigkeiten geben, da nach einem Kirchenaustritt die "Naturehe" wirksam wird. Wären Sie nicht ausgetreten, wäre es kein Problem. Bitte gehen Sie daher zum zuständigen Diözesangericht, um die Sache prüfen zu lassen. Möglicherweise war außerdem die erste Ehe ungültig. |
Guten Tag, Liebe Sabine, in Ihrem Fall ist zu prüfen, ob Ihre Ehe von katholischer Seite als Sakrament anerkannt wird. Wenn Sie z.B. als Katholikin nur standesamtlich geheiratet haben, dann gilt die Ehe ja nicht und Sie sind frei. Ein katholischer Religionslehrer aber sollte natürlich nur in einer "rechtmäßigen" Beziehung leben. Was soll er denn sonst seinen Schülern überzeugend lehren? Bitte lassen Sie daher zuerst die erste Ehe überprüfen. |
Hallo, ich (röm.-kath.) habe 2002 meinen damaligen Lebenspartner (evang.) kirchlich in einer katholischen Kirche geheiratet. Im letzten Jahr habe ich mich von ihm aufgrund von mehrmaligen Fehltritten (Seitensprünge, Vertrauensbruch usw.) von ihm getrennt. Davon fanden einige schon vor der Eheschließung statt. Derzeit läuft die Scheidung, die voraussichtlich im November diesen Jahres vollzogen wird. Jetzt habe ich einen neuen Partner (röm.-kath.) gefunden. Eine normale kirchliche Trauung ist ja nicht mehr möglich. Wie sieht es dann mit einem Segensgottesdienst aus? Ich habe gehört, dass sowas möglich sein soll. Für mich und auch für meinen Partner wäre das schon wichtig. Kann eine Ehe aufgrund der oben genannten Gründe annuliert werden? Es wäre mir aber lieber, wenn ich das nicht machen müsste, da sich mein ehemaliger Lebenspartner sicher querstellen würde. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Eva, wenn die erste Ehe zurecht zustande gekommen ist, dann ist eine neue Verbindung Ehebruch. Diese Verbindung kann die Kirche offizielle nicht segnen. Die Kirche kann und wird aber immer die einzelnen Personen segnen. |
Ich habe am 09.04.2007 eine Russin geheiratet in ihrem Ort in Russland. Sie hat einen neuen Pass und trägt meinen Namen. Sie sollte jetzt die Papieref für eine Familienzusammenführung einreichen, schreibt mir aber plötzlich das sie nicht mehr nach Deutschland kommen will. Kann ich diese Ehe annulieren lassen? Lieber Hartmut, wenn die Ehe "erschlichen" wurde, z.B. dass jemand einen anderen Namen bekommt, dann ist eine Annullierung möglich. (Ich spreche natürlich von einer sakramentalen Ehe). Diese Sache muss aber vor kitchlichen Gerichten nachgewiesen werden. |
Grüss Gott! Liebe Jovana, eine Antwort auf den Brief ist schwer für mich. Einerseits ist die Ehe heilig und man muss alles unternehmen, um sie zu schützen - da gehört natürlich auch dazu, dass man bereit ist, Kindern das Leben zu schenken. Andererseits ist natürlich eine Trennung ohne Wiederheirat möglich. Aber man riskiert dabei natürlich den Ehebruch durch den Partner oder auch von sich selbst. Ein Vorschlag: Sie sind offenbar in Deutschland. Nehmen Sie doch einmal Kontakt auf mit der Schönstatt-Bewegung. Dort werden immer wieder Kurse und Wochenenden für Paare mit Problemen angeboten. http://www.schoenstatt.de/ Oder Sie fahren im Sommer mit Ihrem Mann nach Paray le monial oder Medjugorje. Ich muss Ihnen schon noch eines sagen: Die wahre Liebe ist nicht ein Gefühl, die wahre Liebe ist eine Entscheidung. Und mit der beständigen Entscheidung - dem JA zum anderen - kann auch das Gefühl kommen. Es ist schon wichtig, dass es "im Kpf" passt. Denn unsere Gedanken beeinflussen unsere Gefühle. Wenn ich immer lieb an jemanden denke, dann werde ich ihn mögen. Als Christ kann ich Ihnen nur empfehlen, intesniv zu beten, vielleicht einen Seelnführer zu Rate ziehen und auf Gott hören. |
Hallo Liebe Eveline, es ist davon abhängig, ob die erste Ehe aus röm.-kath. Sicht überhaupt gültig war. Das muss man überprüfen, bevor man weiteres sagen kann. |
Hallo, Liebe Si, ich glaube, da geht es um eine weltliche Angelegenheit. Da müssen Sie zum Scheidungsgericht gehen, das die Papiere ausgestellt hat. Dort bekommen Sie ein Duplikat. |
Würde gerne kirchlich heiraten. Mein Freund ist kirchlich verheiratet, kann er sich kirchlich auch anulieren lassen? Mir wäre eine kirchliche Hochzeit sehr wichtig, bin aber selbst nicht gefirmt geht das trotzdem? Liebe Ilse, sie können Ihren Freund nur dann kirchlich heiraten, wenn die erste Ehe sich als ungültig herausstellt und annulliert werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, dann bitte trennen Sie sich, Sie begehen sonst Ehebruch. |
Hallo, Liebe Angelika, wenn ihre erste Ehe nicht annulliert werden kann, d.h. als ungültig erklärt werden kann, dann ist es Ihrem Freund nicht erlaubt, Sie zu heiraten. Er begeht in diesem Fall Ehebruch. Nicht Ihr Mann benötigt eine Dispens, Sie benötigen den Nachweis der Annullierung. |
Ich habe vor 3 Jahren standesamtlich geheiratet. Teils aus Pflichtgefühl unserem gemainsamen Sohn gegenüber, teils weil sie mich gedrängt hat und auch weil ich sie wirklich geliebt habe. Lieber Yanx, nach Ihrer Schilderung war zum Zeitpunkt der Eheschließung bei Ihrer Frau offenbar kein Ehewille vorhanden. Wenn dies nachgewiesen werden kann, dann ist eine Annullierung möglich. Gehen Sie bitte zum zuständigen Diözesangericht. Die kirchliche Annullierung ist unabhängig von einer zivilrechtlichen Scheidung. Den dritten Fall müsse Sie über einen Rechtsanwalt prüfen lassen. |
ich habe vorigen jahres im oktober geheiratet,jetzt seid 2 monaten ist mein mann nicht mehr zu hause er ist nur noch am trinken,ist wieder rückfällig geworden kann ich die ehe noch anulieren Liebe Katrin, traurig, traurig!!! Grundsätzlich sind bei der Annulierung keine Grenzen gesetzt. Entweder war die Ehe gültig oder nicht! Das aber prüfen Diözesangerichte. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gericht. |
Kann Katholischer Mann (geschieden), der mit einer evangelischer Frau (Trauung evangelisch) verheiratet war, wieder katholisch heiraten ? Lieber xy, alles "kann" sein oder "kann nicht" sein. Wenn der katholische Mann keine ausdrückliche Genehmigung zur Ehe hatte (Can 1124), dann war die Ehe ungültig und der Mann kann katholisch heiraten. Wurde die Erlaubnis erteilt, dann ist die Ehe gültig und unauflöslich. Dann kann er nicht heiraten - außer die Ehe könnte annilliert werden. |
Ist es möglich ein Ehenichtigkeitsverfahren beim zuständigen Diözesangericht zu beantragen, wenn keine (noch keine) zivilrechtliche Scheidung erfolgt ist? Die Frau hat unter Selbstmordandrohung die Ehe "erzwungen". Ein tatsächlich erfolgter Selbstmordversuch, nachdem sie von ihrem ersten Freund verlassen wurde, ging dieser Eheschließung mit ihrem jetzigen Mann voraus. Sie hat nie eine Therapie gemacht nur bei Bedarf Beruhgungstabletten eingenommen. Jetzt willigt sie in eine zivilrechtliche Scheidung nicht ein. Die ganze Problematik ereignet sich in Polen, wo es als einzigem Land in Eurpoa nach, wie z.B. in Österreich 3jähriger Trennungszeit von Tisch und Bett bzw getrenntem Wohnsitz zu einer "automatischen " Scheidung kommt. Nochmal meine Frage:Ist eine zivilrechtliche Scheidung zwingend und immer Voraussetzung für eine Annulierungsklage? Lieber xy, zuerst möchte ich für alle Beteiligten beten! Ich glaube, dass alle dringend das Gebet brauchen. Vielleicht finden Sie einen Priester, der in dieser Sache um Befreiung beten kann. Zur eigentlichen Frage: Das Ehenichtigkeistverfahren der katholischen Kirche ist vollkommen unabhängig von weltlichen Urteilene. |
Ich frage mich mittlerweile,was die Kirche alles tun würde,um ein Mitglied zufriedenzustellen und vielleicht so zu halten???Annullierung nicht schwierig?Da erlebe ich gerade etwas anderes.Zumindest macht es bis hierhin den Anschein.Ich hatte mich schon 2mal an Sie gewandt.Ich hatte versucht,Ihren Rat-sachlich und emotionslos zu bleiben,zu beherzigen,was nun schon schwer genug war,bei dem was mir widerfährt!Nach dem Beratungs-Informationsgespräch,dachte ich das wars.Falsch gedacht!Nun sehe ich mich einem Prozess gegenüber und verstehe die Welt nicht mehr.Zumindest die Kirchliche nicht!Eheschliessungsunfähigkeit Seiten des Mannes!!!Nichtigkeitsklage!Es wir über den Grundstein unseres Lebens verhandelt aber mein erscheinen ist nicht angeordnet-erwünscht?Ist es so einfach?Nach so vielen Jahren zu sagen:ups,ich habe mich vertan,und alles ist nichtig??Bitte wozu soll man noch auf die Werte setzten!?Wenn es so einfach scheint sie zu wiederrufen.Zählen nur die Gefühle der zahlenden Partei?Was ich gesagt und vorgetragen habe scheint kein Gewicht zu haben, sonst wäre es nicht zum Prozess gekommen.Zumindest wurde es mir so beim erstem Gespräch gesagt.Ich verstehe es nicht!Es schmerzt nur noch und ich fühle mich trotz aller Hoffnung und Gebete alleingelassen.Mir ist ausser 2 Gründen-die bei uns beide nicht zutreffen-nichts bekannt weswegen eine Ehe annulliert werden dürfte,deshalb verstehe ich nicht nach wessen Richtlinien dieser Prozess geführt wird.Nach Gottes Gebot und Forderung jedenfalls nicht....Oder können Sie mir bei der Antwortfindung weiterhelfen? Liebe Dorota, ich kann Ihnen ohne konkrete Kenntnis der Fakten sicher nicht helfen (außer durch das Gebet). Ich möchte aber klar stellen, dass eine ordnungsgemäss geschlossene Ehe unauflöslich ist und dass andererseits bei Ehenichtigkeitsgründen eine Ehe annulliert werden kann. Natürlich können das nur kirchliche Gerichte feststellen. Ich glaube nicht, dass es dabei um Geld oder Protektionismus geht. Wenn dem so wäre, wäre es eine himmelschreiende Sünde. Was soll ich sagen? Bleiben Sie im Gebet und in der Liebe. Ich weiß, das ist leichter gesagt, als getan. Trotzdem ist es die einzige christliche Möglichkeit. War nicht die Verurteilung Jesu der größte Justizirrtum? Weil Jesus das Kreuz in Liebe getragen hat, ist es uns zum Heil geworden. Vielleicht kann Ihnen die Gemeinschaft von Personen mit demselben Schicksal helfen. Sie finden eine Kontaktadresse in unserer Homepage unter http://www.hauskirche.at, dann Arbeitskreise und dort "Geschieden". Ich kann Ihnen leider nicht mehr helfen! |
guten tag! Liebe Verena, wenn eine Ehe nichtig ist, dann ist sie es nach zwei Wochen genauson wie nach 20 Jahren. Die Frage aber ist, ob die Ehe nicht zustande kam. Und das können nur kirchliche Gerichte entscheiden. |
als ich parkinson bekam, hat sich meine frau von mir getrennt, drei jah re später wurde die ehe gschieden. "in guten wie in bösen tagen" stimmte nicht. kann die kirchliche ehe annulliert werden, ich habe eine partnerin vor drei ja hren kennen gelernt wir möchten als katholisiche christen kirchlich heiraten Lieber Bernhard, die Trennung ist sehr schmerzhaft, aber kein Scheidungsgrund. Eine Annullierung wäre nur dann möglich, wenn das Versprechen "in guten, wie in bösen Tagen" nachweislich nicht ernst gemeint gewesen wäre. Das wird wohl schwer möglich sein. |
Vor unserer kirchlichen Eheschliessung haben wir einen Sohn bekommen. Lieber Jörg, wenn Sie nachweisen können, dass die Ehe nicht "vollzogen" wurde, dann ist Sie auch ungültig. Der Verkehr vor der Ehe zählt dabei nicht. Sie müssen diese Frage aber vor das zuständige Ehegericht tragen. |
Mein Gatte und ich feiern heuer im September unseren 35. Hochzeitstag. Da mein Mann geschieden war, haben wir nur standesamtlich geheiratet. Meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, heuer die kirchliche Trauung (wir sind beide katholisch)nachzuholen? Mein Gatte ist gefirmt, ich leider nicht! Liebe Mathilde, eine kirchliche Trauung ist nur dann möglich wenn die erste Ehe annulliert werden könnte oder wenn die Frau aus erster Ehe verstorben wäre. Die Firmung ist kein Problem, die kann bei der Trauung nachgeholt werden. |
Ist eine katholische Trauung möglich? Liebe Michaela, wahrscheinlich nicht, außer die evangelische Ehe kann annulliert werden. Die katholische Kirche anerkennt die Trauung Evangelischer Christen als Sakrament, das unauflöslich ist. |
Sagt mal Leute, hat euch euer Gott-gelaber völlig die Birne vernebelt? Lieber "Airliner", da wir fast alle Fragen beantworten, so auch diese - obwohl ... Jede ungeordnete Sexualität - ob heterosexuell oder homosexuell - ist verboten! Wer dies in diesem Leben nicht für wahr haben will, wird es wohl nach dem Tod erfahren. Und das wollen wir vermeiden. Es gibt unzählige kirchliche Dokumente, in denen nachzulesen ist, was die Kirche unter "ungeordneter Sexualität" versteht. Übrigens schreibt der "Völkerapostel" Paulus: "Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung. (Röm 1,26-27) Übrigens: Gott "befiehlt" nicht, ER hat sein Leben für jeden hingegeben, damit jeder durch ihn das Leben haben kann. Ja, er hat dies getan am Holz des Kreuzes, das für viele eine Torheit war und ist. Gott befielt nicht, er lädt ein. Aber sein Wort aus dem Buch Mose gilt auch heute und gilt für jeden - ob er es wahr haben will oder nicht: " "Leben und Tod lege ich dir vor, Segen und Fluch. Wähle also das Leben, damit du lebst, du und deine Nachkommen." (5Mo 30,19) |
Hallo, meine Lebensgefährtin und ich stehen vor einem großem Problem. Wir beide waren heute im Pfarrbüro und wollten uns anmelden, da wir beide kirchlich sowie standesamtlich heiraten wollen. Nun das Problem, meine Lebensgefährtin war standesamtlich verheiratet und ist geschieden. Wir sind beide kath. Jedoch hatte der Ex meiner Lebensgefährtin keine Konfesszion.Somit teilte man uns heute mit das wir beide nicht kirchlich heiraten könnten. Stimmt das? Weder Sie noch ich können doch etwas dafür. Gibt es einen Weg? Bitte helfen Sie uns, denn wir wollen schnellstmöglich kirchlich heiraten. Desweiteren wollen wir in einem unsere Kinder taufen lassen. Bitte antworten Sie uns schnell! Vielen Dank im vorraus. Mit freundlichen Grüßen Lieber Frank, |
Hallo, Liebe Nicole, die evangelische Kirche ist bei Scheidung und Wiederheirat "großzügiger" als die katholische Kirche. Von Seiten der katholischen Kirche ist eine Zustimmung zur neuen Ehe nur dann möglich, wenn beide geschiedenen Ehen kirchlich annuliert werden könnten. Da sind katholischerseits die Diözesangerichte zuständige. Ich würde mich dorthin wenden. Egal, wie die Entscheidung ausfällt, bitte halten Sie an Ihrem Glauben fest! Wenn Sie als "Freunde" zusammenleben, dann darf Ihr Verlobter auch zu den Sakramenten gehen. Vielleicht lachen Sie, aber ich kenne Paare, die so leben und sehr glücklich sind. |
Wie lange ist eine Annulierung der Ehe möglich? Dafür gibt es in der katholischen Kirche kein Zeitlimit. Entweder die Ehe ist gültig zustande gekommen oder nicht. Das kann man auch nach 25 Jahren noch feststellen. |
Hallo, Liebe Anna, ein Katholik kann nur dann kirchlich heiraten, wenn kein Ehehindernis vorliegt. Sie müssten in Erfahrung bringen, ob die erste Ehe annulliert werden kann. Das machen kirchliche Ehegerichte. Eine evangelische Hochzeit ist wohl formell möglich, nicht aber wenn Sie Ihren katholischen Glauben ernst nehmen. |
Hat eine geschiedene kinderlose Frau(Konfesion-Römisch-katholisch) das Recht auf kirchliche Heirat wenn bekannt ist dass dieselbe Frau mit einem Mann- 1.nur standesamtlich verheiratet war 2. Ihr war das erste Heirat im Leben.3.Ehe ist als nicht vollgezogen beendet,kein Geschlechtsakt(Josefsehe).Mit Ausnahme dass ihr damaliger Ehemann(Römisch-katholisch auch)war vorher kirchlich verheiratet mit einer anderen römisch-katholischen Frau+zwei Kinder ? Liebe Sylvia, nach Ihrem Schreiben schließe ich, dass Sie als Katholikin einen geschiedenen Katholiken geheiratet haben. Diese Ehe ist keine sakramentale Ehe gewesen. Sie können daher kirchlich heiraten. |
Hallo, Liebe Gabriele, |
Hallo Liebe Beate, |
Hallo, auch ich habe ein Problem, mit dem ich nicht weiterkomme!Ich bin katholisch, lebe in Scheidung und habe zwei Kinder aus dieser Ehe. Mein Noch-Ehemann war leider nie besonders gläubig, obwohl er evangelisch ist. Er hat unser Ehe-und Familienleben mit Alkohol, Untreue... kaputt gemacht.Ich arbeite in einer sozialen Einrichtung und mein Arbeitgeber ist die Caritas. Seit einigen Monaten habe ich einen sehr lieben Freund, mit dem auch meine Kinder wunderbar zurecht kommen und er mit ihnen. Nun zu meinem Problem! Mein Freund ist Mitglied bei den Zeugen Jehovas!Wir umgehen beide momentan das Thema "Glauben" etwas, weil wir beide wissen, daß sich jeder von uns mit dem Anderen auf dünnes Eis begeben hat. Er sagt, er dürfe mit mir eigentlich gar keine Beziehung haben,möchte sie aber weiterführen.Er versucht mich auch nicht von meinem Glauben abzubringen und weiß, daß ich immer katholisch bleiben werde.Wie ist es aber mit mir? Darf ich als Katholikin eine Beziehung mit einem Zeugen Jehova haben? Ich hoffe so sehr, daß der liebe Gott da nichts dagegen hat!Wissen Sie, wie das arbeitstechnisch aussieht? Könnte mich die Caritas auf Grund dessen entlassen? Bisher wissen nur meine engsten Freunde und meine Familie davon. Natürlich macht sich da der Ein oder Andere so seine Gedanken darüber. Mir wäre auch lieber er wäre kath. oder ev. Ich habe schon so viele Dinge in meinem Leben meistern müssen und frage mich schon,weshalb es immer einen Hacken geben muß. Wir wollen beide unseren Glauben nicht verlassen und lieben uns. Meinen Sie es gibt einen Weg für diese Beziehung? Liebe xy, Ihr Problem ist sehr schwer zu lösen. Zunächst - was ist mit der ersten Ehe? Wenn Sie gültig geheiratet haben, dann ist diese Ehe unauflöslich. Wenn es eine Annullierung gäbe, wären Sie wieder frei. Dann aber ist das Problem mit den "Zeugen Jehovas". Da liegen die Probleme schon im Anfang. Außer dem Gebet weiß ich keinen Rat für Sie. |
Mein mittlerweile geschiedener Mann hat mich schon im ersten Ehejahr mit meiner besten Freundin betrogen (und nicht nur mit ihr, er hat mich ca. 7 Jahre nur belogen und betrogen), auch wollte er anscheinend nie Kinder. Dieses sind alles Dinge die erst nach unserer kirchlichen Trauung ans Licht kamen. Nun bin ich wieder standesamtlich verheiratet und möchte diesen Mann (wir haben mittlerweile 2 süße Kinder) kirchlich heiraten. Liebe Anja, wenden Sie sich bitte an das zuständige Diözesangericht. Dort werden Ihnen alle nähren Informationen mitgeteilt. |
Guten Tag Liebe Catherine, das geht nur, wenn die erste Ehe annulliert wird, denn die katholische Kirche sieht in der Heirat Evangelischer auch eine sakramentale Verbindung. Gehen Sie zu Ihrem Diözesangreicht. |
Ein bekanntes Ehepaar hat heuer Silberhochzeit. Welchen Möglichkeiten einer kirchlichen Feier gibt es für die beiden? Sie sind bisher nicht kirchlich getraut worden (weil die erste Frau des Mannes noch lebt). War die erste Ehe das Mannes gültig? Eine Annullierung ist auch nach 25 Jahren möglich. Offizielle kirchliche Feiern sind für Wiederverheiratet-Geschiedene nicht möglich - es ist ja auch der Kommunionempfang nicht gestattet. Die Kirche lädt aber auch jene Menschen ein, am Gottesdienst teilzunehmen. Man kann natürlich in einem Gottesdienst auch um den besonderen Segen der einzelnen Personen bitten (nicht aber für die ungültige Ehe). |
habe im Dez.06 in Montenegro geheiratet. (Blitzheirat)Das ganze spielte sich innerhalb von 4 Tagen ab. Jetzt muß ich die nächsten Tage (Februar) ins Ausländeramt Gehaltsnachweise und Wohnbescheinigung vorlegen damit Sie aus Montenegro einreisen kann.Zwischenzeitlich bin ich arbeitlos geworden, bin weiterhin bei meinen Eltern gemeldet, habe einen Berg Schulden , habe Probleme mit Inkasso und muß wahrscheinlich private Insolvenz anmelden. Kann ich die Ehe anullieren lassen? Lieber Toni, |
Hallo, Lieber Bernd, |
In welchem Zeitraum kann mann eine Ehe anulieren und wie schwer müssen die Gründe dafür sein? Liebe Freunde, |
Frage zum Dispens: Bin seit einem Jahr geschieden, Standeamtlich und kirchlich getraut, mein Ex-Mann hat festgestellt, dass er eine Frau ist, ist jetzt auch im Pass und Namen eine Frau, also kann ich nach kirchenrecht gar nicht verheiratet sein.? An wem wende ich mich wegen einer annullierung, an den Pfarrer der Gemeinde? Wie lange dauert das Verfahren? Danke Liebe Sigrid, |
Hallo, Liebe Manuela, |
Da es eine lande Geschichte ist mache ich es kurz. Lieber Thomas! |
hallo Liebe Diana, |
Hallo, Liebe Christina, |
HAllO!! Liebe Andrea, |
Ich interessiere mich im Speziellen über die Möglichkeit einer Annullierung der Ehe. Liebe Petra, |
guten tag! Liebe Victoria, |
ich habe ein großes problem, ich habe feb.99 kirchlich geheiratet.leider war das ein großer fehler. mein ex mann hat seid letzten jahr eine neue weil ich nicht mehr so wollte wie er wollte laut seiner aussage. es waren 12 jahre die hölle, ich habe zu weihnachten von meiner ex schwiegermutter eine abtreibung bekommen da war ich 17 jahre. dann ist mein mann dauernt fremd gegangen, er hat getrunken und geschlagen, eine jahreskarte vom spielcasino.ich will die ehe jetzt annulieren lassen, weil mich das fertig macht, er hat auch unseren sohn den er mir genommen hat. das hatte seine fam. schon immer vor. da ich seine 2. frau bin und sie schon eine enkelin verloren haben. bitte sagt mir das ich die ehe annulieren kann. Liebe Juana, |
wohin muss ich mich für eine annulierung meiner ehe hin wenden und wie lang ist es nach der ehe möglich,diese annulieren zu lassen? Liebe Carola, |
ich habe vor etwas mehr als einem jahr meinen langjährigen lebenspartner geheiratet, den ich auch immer noch liebe.für mich war mit dem schritt der kirchlichen trauung meine lebenplanung besiegelt. nun ist dieser an unserm ersten hochzeittagstag völlig spontan ausgezogen mit der begründung er will die scheidung denn er möchte keine kinder haben so wie wir es immer für unser leben besprochen haben, er hätte es sich anders überlegt und außerdem wäre da keine liebe mehr vorhanden und es war sein größter fehler mich zu heiraten. die scheidungspapiere kamen dann nahezu am nächsten tag per post ins haus und ich fühle mich sehr verletzt. Ich würde beim zuständigen Diözesangericht eine Annulierung versuchen. Wenn der einer der Partnerbei der Eheschließung ein Kind ausschließt, ddann ist die Ehe ungültig. |
Mein Mann, Brite und Angehöriger der Anglikanischen Kirche, möchte zum Römisch-Katholischen Glauben übertreten. Ich bin deutsch und überzeugte Lutheranerin. Ihre Vorgeschichte ist so kompliziert, dass Sie nur bei dem zuständigen Diözesangericht Aufklärung bekommen können. |
Guten Tag! Lieber Herbert! |
ich ev war standesamtlich verheiratet mit rk, ich möchte jetzt rk kirchlich heiraten, kann es da probleme geben bzw was müssen wir machen, damit wir kirchlich heiraten können? danke Lieber Harry! |
Ich bin mit meinem Partner jetzt sieben Jahre zusammen. Wir haben auch eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren.Meine Frage: Liebe Carolin! |
Guten Tag, Die Annullierung einer Ehe ist dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ehe nicht rechtmäßig geschlossen wurde. Das Annullierungsgesuch kann beim zuständigen Ordinariat eingebracht werden. |
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