Instruktion „DIGNITAS PERSONAE“
über einige Fragen der Bioethik
- Dignitas Personae schließt inhaltlich an die Instruktion „Donum
Vitae“ von 1987 an. Über 20 Jahre sind seitdem vergangen. Die Forschung
an menschlichen Embryonen ist zum Beispiel in Großbritannien voll im
Gang. Kommt die Instruktion zu spät?
Die
neue Instruktion Dignitas Personae hat die einzelnen Fragestellungen,
die in den letzten 20 Jahren durch das Fortschreiten der Forschung
aufgetreten sind, aufgearbeitet. Die Instruktion enthält keine
Überraschungen. Immer, wenn durch neue Forschungsergebnisse, Entwürfe
von Gesetzesänderungen zur Regulierung von Forschungsvorhaben in
einzelnen oder mehreren Ländern Diskussionen auftreten, kommt es zu
Stellungnahmen der Bischöfe, bioethischen Experten und auch zu
Äußerungen von Repräsentanten des Heiligen Stuhles. Die Instruktion hat
nun in den verschiedenen Themenbereichen gewissermaßen abschließend die
Position der Kirche dargelegt. In manchen Punkten ist dies Frucht einer
längeren Diskussion, in der es offenbar zu einer nochmaligen Abwägung
der verschiedenen Argumente gekommen ist. Es ist auch nicht
auszuschließen, dass in dem einen oder anderem Bereich in der Zukunft
weitere Differenzierungen denkbar sind.
- Die Instruktion besteht zum Großteil aus Verboten. Ein Dorn im
Auge der Öffentlichkeit! Denn viele meinen, der Wissenschaft sei alles
erlaubt, solange sie dem Wohl der Menschheit diene. Die Einmischung der
Glaubenskongregation ist denkbar unpopulär, weil sie scheinbar den
Fortschritt hemmt. Woher nimmt die Kirche ihre Autorität, die
Wissenschaft in die Schranken zu weisen?
Es stimmt nicht, dass die Instruktion zum Großteil aus Verboten besteht.
Sie versucht vielmehr, auf die Wissenschaft einzuwirken, damit sie für
die anstehenden Probleme menschengerechte Lösungen sucht. Es geht der
Instruktion um die Bejahung der Würde, der Integrität, der Heiligkeit
des menschlichen Lebens. Die eigentliche Botschaft ist eine zutiefst
positive. Die Verbote ergeben sich aus den Folgerungen. In der Bioethik
geht es um die Frage des Lebens, seine Bedeutung, auch um die Frage des
Woher und des Wohin des Menschen. Die Naturwissenschaft beschäftigt sich
mit dem Sichtbaren, Messbaren; der Mensch ist aber ein geistiges Wesen,
das zur Liebe fähig ist. Da gibt es Aspekte, welche für die
Naturwissenschaften und ihre Methoden nicht erfassbar sind. Die Kirche
hat die Aufgabe, auf diese tieferen Fragen hinzuweisen, vor
Fehlentwicklungen und Gefahren zu warnen. Nicht alles, was der Mensch
technisch und medizinisch kann, ist sicher ein Fortschritt. Auch die
Atombombe ist Frucht menschlichen Forschens und Denkens.
- In der Österreichischen Bischofskonferenz sind Sie für
bioethische Fragen zuständig. Welche Reaktionen haben Sie auf die
Veröffentlichung der Instruktion erlebt?
Die Instruktion ist sehr klar und gut verständlich, sie bietet eine
umfassende Stellungnahme zu derzeit aktuellen Fragen. Ich habe
eigentlich durchwegs positive Reaktionen beobachtet, insbesondere bei
jenen, die mit wachem Blick und ethischem Verantwortungsbewusstsein die
Entwicklungen verfolgen.
- Die Instruktion eröffnet mit dem Grundprinzip „Jedem Menschen ist
von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod die Würde einer Person
zuzuerkennen.“ Warum ist die Glaubenskongregation so sicher, (1) dass
das Leben tatsächlich mit der Empfängnis beginnt und (2) dass die
Personenwürde auf alle Fälle unantastbar sein muss, sogar dann, wenn
durch das Opfer weniger Menschenleben eine große Zahl gerettet werden
könnte?
Heute wissen wir besser denn je, dass sich ein Mensch ab dem Augenblick
der Vereinigung zwischen einer Ei- und einer Samenzelle kontinuierlich
entwickelt. Die Forschungen der Genetik zeigen zudem, dass schon wenige
Stunden nach der Empfängnis mit der Bildung der Chromosomen das
Individuum mit seinen spezifischen, individuellen Merkmalen und
Eigenschaften festgelegt ist. Daher ist davon auszugehen, dass jedem
Embryo der Status und die Würde einer Person zukommt, die geistig ist,
einmalig und unaustauschbar. Papst Johannes Paul II. hat gerne
wiederholt, dass sich mit jedem einzelnen Menschen ein Vorhaben Gottes
verbindet. Daraus ergibt sich das Recht auf Leben, die Unantastbarkeit
des Lebens. Einen Menschen ohne Respekt vor seinem Leben und vor seiner
Würde für Versuche zu missbrauchen, ist ein Verstoß gegen die
Menschenrechte. Für mich war es immer etwas Unfassbares, dass sich zB in
der Zeit des Nationalsozialismus Ärzte, sogar Universitätsprofessoren
dazu hergegeben haben, Häftlinge oder solche, die als minderwertige
Menschen betrachtet wurden, für medizinische Versuche zu missbrauchen.
Auch damals wurden „wertvolle“ medizinische Erkenntnisse erzielt. Diese
rechfertigen aber nicht die brutalen, menschenverachtenden
Vorgangsweisen, die angewandt wurden. Auch heute ist dies nicht
zulässig, auch wenn die Begründungen noch so menschenfreundlich klingen.
- Die In-Vitro-Fertilisation ist aus mehreren Gründen ethisch
inakzeptabel: Mindestens 80% der „produzierten“ Embryonen überleben die
Prozedur nicht. In keinem anderen Bereich der Medizin würde man „eine
Technik mit einer so hohen Rate an negativen, tödlichen Ausgängen“
zulassen, kritisiert die Instruktion. Zudem erfolgt eine genetische
Selektion der Kinder und nicht selten eine gezielte Reduktion von
Mehrlingsschwangerschaften. Bei einer heterologen Befruchtung kommt es
darüber hinaus zu einem Bruch der ehelichen Einheit.
Nehmen wir an, all diese Probleme wären beseitigt: Es handle sich um
eine homologe Befruchtung, gezeugt würde nur ein einziger Embryo, dessen
Überlebenschance nicht geringer wäre als bei einer natürlichen Zeugung.
Selbst in diesem Fall ist laut der Instruktion eine
In-Vitro-Fertilisation abzulehnen. Warum beharrt die Kirche so sehr
darauf, dass die Zeugung nur im Kontext des sexuellen Aktes stattfinden
darf?
Jedes Kind hat das Recht, als Frucht der Liebe, der persönlichen Hingabe
zwischen Vater und Mutter, ohne Manipulation und Eingriffe geboren zu
werden. Der natürliche Vorgang der Empfängnis unterliegt nicht dem
Zugriff des Menschen, und das ist gut so. Bei der künstlichen
Befruchtung wird der Arzt zum „Macher“: Er wählt die Eizelle aus, auch
die Samenzellen. Außerdem sind ja – wie sie selbst sagten – in der
Praxis die Manipulationen bedeutend vielfältiger und entsprechend
problematisch: Durch hormonale Behandlung werden mehrere Eizellen
zugleich zur Reifung gebracht und entnommen, mehrere werden befruchtet,
auf ihre Normalität hin überprüft und implantiert. Wenn gegen alle
Erwartung mehrere anwachsen, kommt es zum Fetozid. Aber – wie gesagt –
auch abgesehen von alldem soll ein Kind auf Grund im direkten
Zusammenhang mit der geschlechtlichen Vereinigung seiner Eltern durch
das spontane Sich-Finden von Ei- und Samenzelle ohne Eingriff in dieses
Geschehen entstehen. Das ist die Auffassung der Kirche und sie scheint
mir wohlbegründet.
- Viele Kinder leben heute, weil sie im Reagenzglas gezeugt wurden.
Wie begegnet die Kirche diesen Menschen? Kommt ihre Haltung nicht der
Aussage gleich: Ihr dürftet nicht existieren?
Die Kirche lehrt, jedem Menschen mit Ehrfurcht und Liebe zu begegnen.
Sie wird jedem Kind, jedem Menschen beistehen. Die Probleme der
künstlichen Befruchtung liegen auf einer anderen Ebene. Das Journal „Der
Spiegel“ hat vor einigen Jahren eine interessante Recherche durchgeführt
und sich damit befasst, wie es solchen Menschen ergeht, welche Probleme
sie haben. Man darf nicht vergessen: Vater und Mutter gehören zur
eigenen Identität und in diesem Zusammenhang dürften, insbesondere bei
der heterologen Befruchtung, Probleme auftreten. Wer ist mein Vater?
Welches sind meine Wurzeln? Ich habe das im Laufe der Jahre in der
Begleitung von Adoptivkindern und deren Eltern einige Male miterlebt,
welche Probleme in einem Menschen entstehen können, wenn er sich über
die eigenen Identität nicht klar ist, auch wenn man ihm mit Recht sagen
wird: Wir lieben dich, so wie du bist. Gott liebt dich, so wie du bist.
- Die Instruktion bezeichnet die Existenz der zahllosen
eingefrorenen Embryonen als eine „faktisch irreparable Situation der
Ungerechtigkeit“. In den USA vermittelt seit 1997 eine Organisation
eingefrorene Embryonen zur pränatalen Adoption. Einige hundert
sogenannte „Snowflake children“ leben heute aufgrund dieser Initiative,
obwohl sie eigentlich für den Tod bestimmt waren. Digntas Personae
bezeichnet diesen Vorschlag als „lobenswert in seiner Absicht,
menschliches Leben zu achten und zu schützen“, sie merkt aber an, dass
er „verschiedene Probleme“ enthalte. Heißt dies, dass ein katholisches
Ehepaar gegen die kirchliche Sittenlehre verstößt, wenn es sich für eine
pränatale Adoption entscheidet? Wenn ja, was ist dagegen einzuwenden?
Das ist eine sehr schwierige Frage. Ich muss gestehen, dass ich eine
Zeitlang – kurze Zeit – mich auch gefragt habe, ob nicht die Adoption
der eingefrorenen Embryonen eine Lösung zu deren Rettung sein könnte.
Ich bin dann sehr bald zu einem negativen Ergebnis gekommen. Das
Hauptproblem besteht darin, dass man der Leihmutterschaft und damit sehr
großen Problemen Tür und Tor öffnen würde. In Amerika gibt es angeblich
Frauen, die eigentlich ganz gerne ein Kind hätten, aber wegen der
beruflichen Karriere lieber nicht selber schwanger sein wollen, sondern
sich Eizellen entnehmen lassen und eine Leihmutter engagieren; manche
wollen ein Kind, aber nicht unbedingt einen Mann. Die moralischen
Fragen, die entstehen sind sehr schwerwiegend, Kinder werden zum
Spielball persönlicher Wunschvorstellungen. Aber auch wenn man bei
pränataler Adoption von lauterer Absicht ausgeht und versucht, durch
gesetzliche Regelungen möglichst Missbrauch auszuschließen, bleibt die
Förderung solcher Adoptionen problematisch.
- „Klar unannehmbar“ ist auch die Verwendung eingefrorener
Embryonen für therapeutische- oder Forschungszwecke, denn „ein solches
Vorgehen behandelt die Embryonen wie bloßes ‚biologisches Material’ und
führt zu ihrer Vernichtung.“ Was ist die Alternative? Wie konkret sollen
die Zuständigen mit dieser „irreparablen Situation der Ungerechtigkeit“
umgehen?
Das eigentliche Problem besteht darin, dass solche überschüssige
Embryonen „produziert“ werden. Klar ist, dass sie nicht zu
therapeutischen oder Forschungszwecken verwendet werden dürfen. Das
Angebot zur Adoption ist wie gesagt kein Weg. Letztlich sehe ich keine
Rettung für diese Embryonen. Schrecklich ist, dass ständig neue dazu
kommen, wenn man die Praxis nicht ändert.
- Die Instruktion äußert sich auch über Einnistungshemmung (Interzeption)
und medikamentöse Abtreibung (Kontragestion). Als Beispiele für
interzeptive Mittel werden in der Fußnote die Spirale und die Pille
danach genannt. Die Abtreibungspille RU 486 wirkt kontragestiv. Die
Anwendung solcher Mittel zählt, so die Instruktion, „zur Sünde der
Abtreibung und ist in schwerwiegender Weise unsittlich. Wenn man zur
Gewissheit kommt, eine Abtreibung vorgenommen zu haben, bringt dies nach
kanonischem Recht darüber hinaus einige schwere strafrechtliche
Auswirkungen mit sich.“
Diese Aussage klingt nach einem harten Urteil. Begeht eine Frau die
Sünde der Abtreibung auch dann, wenn sie nicht über die Wirkungsweise
der Spirale aufgeklärt ist?
Die Aussage der Instruktion über Nidationshemmung und medikamentöse
Abtreibung ist konsequent. Zur strafrechtlichen Folge (eine
Exkommunikation, die an sich von jedem Priester wieder aufgehoben werden
kann) tritt nur dann ein, wenn eine Absicht zur Abtreibung und eine
direkte Mitwirkung bestanden hat und eine tatsächliche Durchführung
erfolgt ist. Im Falle einer medikamentös durchgeführten Abtreibung liegt
der gleiche Tatbestand wie bei einer Abtreibung durch Curettage vor.
Wenn eine solche Pille nach vollzogenem Geschlechtsverkehr „nur“ „zur
Sicherheit“ eingenommen wird, besteht die Absicht – oder zu mindest die
Inkaufnahme – einer Abtreibung; es ist danach aber nicht klar, ob es
tatsächlich eine war.
Bei der Spirale ist das nicht so eindeutig: Heute verwendet man oft
hormonell beschichtete Spiralen, die angeblich eine ähnliche Wirkung
haben wie die Pille. Trotzdem ist bei der Spirale nicht auszuschließen,
dass es nicht doch unter Umständen Monat für Monat zu einer „stillen“
Abtreibung kommt. Es ist wichtig, bewusst zu machen, was das bedeutet
und entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
- Gilt die Aussage der Instruktion auch für die Anti-Baby-Pille?
Die Aussage der Instruktion bezüglich strafrechtlicher Auswirkungen
kommt im Zusammenhang mit der Anti-Baby-Pille nicht zur Geltung, weil
eine Frau, die die Pille einnimmt, nicht eine Abtreibung intendiert,
wenn sie die Pille einnimmt. Die Frage der nidationshemmenden Wirkung
ist ein Problem. Die im Gebrauch stehenden Anti-Baby-Pillen haben
gewöhnlich mehrere Wirkungsmechanismen: Die Unterbindung der Ovulation
(bei den niederschwelligen Pillen, die heute oft verwendet werden, ist
es nicht immer sicher, ob diese Wirkung eintritt), die Verlangsamung der
Tubenbeweglichkeit, wodurch die unter Umständen bereits befruchtete
Eizelle längere Zeit braucht, bis sie in die Gebärmutter gelangt und
eine Nidation nicht mehr möglich ist, weil bereits die Regelblutung
einsetzt. Ein weiterer Wirkungsaspekt ist die Bildung eines
Schleimpfropfes, der den Gebärmuttermund verschließt, sodass beim
Geschlechtsverkehr die Spermien nicht in die Gebärmutter und in die
Eileiter eindringen können. Schließlich kommt es durch die Einnahme der
Pille auch zu Veränderungen der Schleimhaut in der Gebärmutter, sodass
keine Einnistung stattfindet. Es ist daher möglicherweise nicht ganz
auszuschließen, dass bei Versagen der antiovulatorischen Effekte und
mangelhafter Bildung des Schleimpfropfes die Situation entstehen kann,
dass es zu einer Art Abtreibung im frühesten Stadium kommt. Es gibt noch
immer keine ganz sicheren Forschungsergebnisse, wie oft diese zuletzt
genannte Wirkungsweise eintritt. Es scheint, dass diese Gefahr vor allem
dann auftritt, wenn die Pille nicht regelmäßig eingenommen wird. Ebenso
kann diese Situation eine Zeitlang bestehen, wenn die Pille nach
jahrelanger Verwendung abgesetzt wird. Die Hauptgefahr im Sinne des
Lebensschutzes entsteht aber erfahrungsgemäß, wenn ein
„Verhütungsfehler“ passiert.
- Auch ohne menschliches Zutun stirbt ein gewisser Prozentsatz an
Embryonen vor der Einnistung ab. Rechtfertig diese Tatsache die
Anwendung nidationshemmender Mittel?
Es ist ein großer Unterschied, ob etwas ohne menschliches Zutun passiert
oder nicht. Wenn jemand stolpert und unglücklich stürzt und dabei
stirbt, ist niemand daran schuld, ganz im Unterschied zu dem Fall, dass
ihm jemand absichtlich einen kräftigen Stoß versetzt hat.
- Was würden Sie einem katholischen Gynäkologen raten: Kann und
soll er sich weigern, nidationshemmende Mittel zu verschreiben?
Mein Rat ist eindeutig: Er soll keine nidationshemmende Mittel
verschreiben. Wenn er aus therapeutischen Gründen (zB die Pille zur
Regulierung des Zyklus) dennoch dies tun muss, ist er angehalten, die
Patientin über die mögliche Nidationshemmung zu informieren.
- Reproduktives Klonen gilt mancherorts als besonders human.
Schließlich könnten dadurch schlechte Gene eliminiert und dem geklonten
Menschen viele Leiden erspart werden. Ist die Bezeichnung „biologischer
Sklaverei“ in diesem Zusammenhang gerechtfertigt?
Die Argumentation der Instruktion scheint mir total schlüssig: Schon der
Versuch zu klonen verstößt gegen die Würde des Menschen. Die Verwendung
des Klons als Austauschobjekt ist eine weitere Brutalität.
- Das Dokument vertritt ein eindeutiges Ja zum Leben. Auf
Einzelfragen antwortet es aber differenziert. So erlaubt es etwa Eltern,
ihre kranken Kinder mit unethisch gewonnenen Impfstoffen behandeln zu
lassen. Handelt es sich dabei um einen Kompromiss?
Es handelt sich um eine sehr komplexe Materie. Die Instruktion spricht
von „differenzierten Verantwortlichkeiten“. Aus gewichtigen Gründen –so
die Instruktion- könnte die Verwendung biologischen Materials
unerlaubten Ursprungs sittlich angemessen und gerechtfertigt sein. Als
Beispiel wird dann der von Ihnen erwähnte Fall angeführt. Wegen der
Gefahr für die Gesundheit der Kinder dürfen Eltern die Verwendung von
Impfstoffen gestatten, bei deren Vorbereitung Zelllinien unerlaubten
Materials verwendet wurden, wobei jedoch alle verpflichtet sind, dagegen
Einspruch zu erheben und zu fordern, dass die Gesundheitssysteme andere
Arten von Impfstoffen zur Verfügung stellen. Die Eltern haben keinerlei
Entscheidungsgewalt in Bezug auf die Herstellung der Impfstoffe, auch
bei den Herstellerfirmen ist bei den Mitarbeitern die
Entscheidungsvollmacht unterschiedlich, ebenso bei den
Gesundheitsbehörden. Es handelt sich also bei der Aussage der
Instruktion nicht um einen Kompromiss, sondern um Folgerungen, die sich
aus der Untersuchung der persönlichen Verantwortung ergeben.
- Die Instruktion betrifft Forscher, Ärzte, insbesondere
Gynäkologen, unfruchtbare Paare und viele andere. Wird man sich an die
Richtlinien der Instruktion halten?
Leider gibt es viele besorgniserregende Entwicklungen. Als Christen
können wir nichts Anderes tun als den Wert, die Würde des menschlichen
Lebens, die Berufung des Menschen zu verkünden und auf Gefahren und
Fehlentwicklungen hinzuweisen.
- In den meisten Ländern Europas wird die Würde des ungeborenen
Menschen nicht prinzipiell anerkannt, weil Abtreibung erlaubt oder
zumindest toleriert wird. Denken Sie, dass Gesetze zum Schutz des
Embryos in solchen Ländern langfristig aufrechterhalten werden können?
In der Tat bringen alle liberalen Abtreibungsgesetze mit sich, dass
letztlich noch nicht geborene Kinder schutzlos sind. Wir müssen gerade
deshalb, weil die Gefährdungen groß sind, für den Schutz des Lebens vom
Augenblick der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod eintreten.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, diese Fragen zu
klären, im Namen aller Leser des Lebensforums!